Der Amtsartzt - Einsicht in Krankenkassenakten oder "nur" zur Hausärztliche Daten?

  • Hallo,


    da auch ich eine Psychotherapie gemacht habe und nun zum Amtsartz muss habe ich meine Ärtztin gefragt wie ich vorgehen soll und sie hat mir geraten zu schweigen. Ich weiß ich muss dem Hausartz vom Schweigepflicht entbinden, aber hat der Amtsartz auch Einsicht in mein Krankenkassenakte?


    Sg,
    Toodles.

    I honestly think you ought to sit down calmly, take a stress pill, and think things over.- HAL

  • hallo,


    da würde ich ganz vorsichtig sein.
    sollte er "rauskommen", dass du eine therapie gemacht hast.. und das ist durchaus möglich, da der amtsarzt quasi überall nachfragen darf. (also auch bei den krankenkassen).
    dann wird man dir die verbeamtung nachträglich wieder wegnehmen wegen täuschung....


    außerdem kann es sein, dass du durchaus auch mit einer gemachten therapie verbeamtet wirst.
    eine kollegin war 1/2 jahr in therapie und auch in der klinik wegen magersucht.. sie hat die auflage das gewicht 1 1/2 jahre zu halten dann wird sie auch verbeamtet trotz therapie.
    ich würds nicht riskieren..


    lg

  • Es kommt auch sehr darauf an, wo du zum Amtsarzt musst, da die Fragebögen nicht gleich sind. Bei mir wurde z.B. nur nach aktuellen


    Therapien gefragt. Bei einer Freundin in der Nachbarstadt fünf Jahre zurück. Sie musste dann ein Gutachten vom Psychologen einreichen und


    wurde ohne Probleme trotz Psychotherapie verbeamtet.

  • Danke Zusammen,
    nach eigener Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen mit offene Karten zu spielen.
    Wünsch euch was! 8)

    I honestly think you ought to sit down calmly, take a stress pill, and think things over.- HAL

  • Ich habe meine Therapie, die nicht ganz 3 Jahre zurück lag, auch ehrlich angegeben und der Amtsärztin (Köln) auf Nachfrage mit "Trennung der Eltern und damit verbundenen Loyalitäts- und Abnabelungskonflikten" begründet. Sie fand das sinnvoll und in Ordnung und hat mich ohne Auflagen zur Verbeamtung freigegeben. Es kommt immer auch auf die Gründe an, wegen derer man die Therapie gemacht hat, ob man Psychopharmaka genommen hat usw.


    Die Debeka allerdings hat aufgrund der Verjährungsfrist psychische Erkrankungen vorerst aus der Dienstunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen. Nach der Verjährung kann ich erneut einen Antrag stellen, was ich natürlich tun werde. Eine DU die nicht zahlt, wenn ich wegen Burnout den Dienst quittieren muss, wäre auch relativ sinnlos.

  • @ mellie: In deinem eigenen Interesse kann ich dir nur empfehlen beim Amtsarzt die Wahrheit zu sagen, selbst wenn die Therapie in deiner Kindheit war. Wenn durch irgendeinen blöden Zufall rauskommt, dass Du schon mal in Therapie warst und es nicht angegeben hast, bekommst Du Riesenstress.

  • naja, bei mir ist der zug - bzgl. ehrlichkeit - schon etwas länger abgefahren, da ich auf lebzeit verbeamtet bin seit 2 1/2 jahren. ich dachte immer, dass nur 5 jahre zurück "geforscht" wird/ werden darf! wie könnte denn sowas rauskommen?

  • wenn eine täuschung auffliegt kann man dir die lebenszeitverbeamtung auch nachträglich entziehen.
    da gibts meines wissens auch keine verjährungsfrist.
    und ich war bis jetzt 2x beim amtsarzt und jedesmal wurde nach ALLEN op's, krankheiten, therapien usw. gefragt.nie stand bei mir was von 5 jahren.
    die 3-5 jahresregel gilt nur bei den privaten kassen. da hat die debeka einen anspruch auf alle infos innerhalb der letzten 3 jahre.


    mein mann z.b. hatte jetzt eine op wegen einer sehnenscheidenentzündung und promt meldete sich die private krankenkasse.. er musste auf einmal alle ärzte und die frühere gesetzliche krankenkasse von der schweigepflicht entbinden, da man überprüfen wollte, ob er schon mal eine erkrankung an der hand hatte..
    nach ein paar wochen bekamen wir bescheid, dass die private die kosten übernimmt (er hatte ja vorher auch noch nie was an der hand).. also manchmal kanns einfach durch zufall ganz beschissen laufen.
    ich würde das nicht riskieren.


    wenn du schon verbeamtet bist dann hoffe, dass es nicht herauskommt.
    mit der wahrheit fährt man immer besser und schläft auch besser,,, meiner ansicht nach..
    aber im endeffekkt muss jeder selbst abwiegen was ihm das risiko wert ist....


    falls man dich nachträglich anstellt statt verbeamtet muss bestimmt auch das zu viel gezahlte gehalt zurück bezahlt werden.. da wird das lbv bestimmt schnell auf einen zukommen....


    ich würds nicht riskieren...


    lg


  • danke coco für deine schnelle, ausführliche antwort.
    ich war vor 10 jahren mal in privater therapie (das wurde nie über die krankenkasse abgerechnet) und kurz mal für 5 oder 6 sitzungen bei ner psychologin wegen ES (das wurde allerdings über die krankenkasse abgerechnet (ich weiß wllerdings nicht, was als diagnose bei der alten krankenkasse hinterlegt ist/war).
    ich frag mich nur, wie lange die eigenen daten bei einer früheren krankenkasse bleiben!? wir man da nicht irgendwann einmal gelöscht?

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