Elternzeit endet kurz vor den Sommerferien

    • Offizieller Beitrag

    @Valerianus


    Der eigentliche Grundsatz ist, dass die Ferien nicht ausgespart werden dürfen.
    Die Elternzeit KANN sehr wohl so kurz vor den Ferien enden, wenn einer von zwei Parametern zutrifft.
    a) Das Ende der Elternzeit geht einher mit dem Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes
    b) Die volle Höhe der Elternzeit wird bei Antragstellung in Anspruch genommen - also drei Jahre.


    Der Umstand, dass einige Eltern gerne die Elternzeit so legen möchten, dass sie während der Schulzeit nicht arbeiten müssen und während der Ferien dann voll mit alter Besoldung bezahlt werden, ist aus Sicht des Landes rechtsmissbräuchlich.


    Nebenbei:
    Wäre das Land so restriktiv wie Du hier suggerierst, hätte es in der Tat schon mehrere Klagen deswegen gegeben.

  • Ich weiß, dass die das nicht machen, ich hatte nur von Tresselt den Part hier genommen:

    Bei Lehrerinnen und Lehrern dürfen beim Beginn oder Ende der Elternzeit die Schulferien nicht ausgespart werden. Allerdings müssen Beginn und Ende so gewählt werden, dass zu den Ferien ein Zeitraum liegt, der der Dauer der Ferien entspricht. Wenn aber das Ende des Elterngeldbezugs in diese Zeiträume fallen, gilt die Sperrfrist nicht.

    Meiner Meinung nach gilt aber nur das hier:

    Bei beamteten Lehrkräften sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie auf die Schulferien entfallen. Auch dürfen Schulferien bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit nicht ausgespart werden (§ 11 FrUrlV).

    Das trifft aber nicht zu, wenn man sachgrundbezogen (Geburt des Kindes und 2 Monate sind nun einmal maximal, wenn die Partnerin 12 Monate nimmt) direkt ab Geburt geht, das ist ja keine Wahlentscheidung, dass sinnvollerweise in den ersten Wochen die meiste Unterstützung daheim ist...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ja, aber wenn LM1 halb in den Osterferien liegt und man dann LM2&3 als EZ nimmt, was dann kurz vor den Sommerferien endet, würde es nach Rechtsmissbrauch schreien.
    Daher hängt es bestimmt vom konkreten Termin und vom Grund ab.


    Ich habe (allerdings in NRW und als Mutter) nachgefragt ob ich 11 Monate nehmen könnte, die dann in den Sommerferien enden, weil mein Mann 3 bezahlte Monate nehmen wollte. Das wurde abgewiesen mit der Begründung. 12 Monate, die auch in den Sommerferien endeten wurden aber genehmigt, weil das die maximale Bezugszeit sei.
    Meine männlichen Kollegen hatten nie Probleme mit Abständen zu den Herbst- oder Osterferien, nur mit den Sommerferien.
    Einer hatte im Januar, 2 Tage nach den Ferien 1 Monat EZ und den anderen Monat primär im Mai. Hatte er wegen Uniprüfungen seiner Frau so gelegt.
    Ein anderer musste wegen des Beginns des PJs seiner Frau seine EZ zu 3 Wochen in die Sommerferien legen und dann den Rest danach. Das bedingt sich ja auch durch den exakten Geburtstag beim EG-Bezug.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich danke euch sehr, besonders das Gerichtsurteil gibt mir einige Sicherheit.


    Mir ist aber der Parameter des maximalen Bezuges des Elterngeldes nicht klar. Auch wenn es üblich ist, sind zwei Monate (zum Glück) nicht der maximale Bezugszeitraum. Es ist durchaus denkbar, dass ich drei Monate nehme und meine Frau elf.
    Ich bin nun sehr optimistisch, dass der Antrag so genehmigt werden wird.
    Anmerken möchte ich noch, dass ein Freund die zwei Monate gesplittet genommen hat und das mehr Stress als Hilfe war. Die paar Wochen wurden teilweise gar nicht vertreten, was besonders in der Oberstufe ärgerlich ist. Auch lagen natürlich die geschriebenen Klassenarbeiten nachher auf seinem Platz.


    Zum obigen Fall muss noch angemerkt werden, dass wir planen zum Übergang in die Krippe beide in Teilzeit zu arbeiten und die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen (von finaziellem Ausgleich kann kaum die Rede sein, da unsere Gehälter so hoch sind, dass ich mit A13 nur auf den Mindestsatz von 150 € komme). Diese elternzeitbedingte Teilzeit ist aber sieben Wochen vor geplanntem Beginn anzumelden und somit sollte sich dieser Antrag ja nicht auf die oben beschriebene Problematik auswirken.

  • Zum obigen Fall muss noch angemerkt werden, dass wir planen zum Übergang in die Krippe beide in Teilzeit zu arbeiten und die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen (von finaziellem Ausgleich kann kaum die Rede sein, da unsere Gehälter so hoch sind, dass ich mit A13 nur auf den Mindestsatz von 150 € komme). Diese elternzeitbedingte Teilzeit ist aber sieben Wochen vor geplanntem Beginn anzumelden und somit sollte sich dieser Antrag ja nicht auf die oben beschriebene Problematik auswirken.

    Bedenke bitte, die Elternzeit ist 7 Wochen vor dem ersten Beginn für die nächsten 24 Monate festzulegen. Sprich gehst du bereits ab der Geburt z.B. für 3 Monate in Elternzeit, musst du alles was bis zum 2. Geburtstag genommen werden soll (und bei Partnerschaftsbonusmonaten muss dies ja bis dahin genommen werden, da ja keine Lücke sein darf nach dem 14. Lebensmonat) bereits mit angemeldet sein.
    Also nicht erst sieben Wochen vor der geplanten Teilzeit die Elternzeit anmelden, sondern nur die Teilzeit beantragen (das ist dann auch möglich unter bestimmten Bedingungen abgelehnt zu werden, da ja ein Antrag).


    Mir ist aber der Parameter des maximalen Bezuges des Elterngeldes nicht klar. Auch wenn es üblich ist, sind zwei Monate (zum Glück) nicht der maximale Bezugszeitraum. Es ist durchaus denkbar, dass ich drei Monate nehme und meine Frau elf.

    Die zwei Monate sind einfach die "normale" Länge der Partnermonate, wenn ein Elternteil die "volle" Zeit nimmt. Daher gibt das keine Probleme.

  • Ach, man muss gleich die komplette Elternzeitplanung bekannt geben? Aber elternzeitbedingte Teilzeit ist doch sehr viel länger möglich?


    Jeder Elternteil muss doch seinen eigen Antrag einreichen, daher wissen sie ja nicht, ob die Elternzeit voll genutzt wurde.
    Die Erklärung mit den zwei Monaten ist etwas schwammig.

  • Ach, man muss gleich die komplette Elternzeitplanung bekannt geben?

    Nein, nur die der nächsten 24 Monate nach der ersten Anmeldung.

    Aber elternzeitbedingte Teilzeit ist doch sehr viel länger möglich?

    Naja maximal so lange, wie du Elternzeit hast und das ist eben 7 Wochen vor Beginn beim AG zu beantragen.

    Jeder Elternteil muss doch seinen eigen Antrag einreichen, daher wissen sie ja nicht, ob die Elternzeit voll genutzt wurde.

    Keiner reicht bei Elternzeit einen Antrag ein (das gibt es nur für das Elterngeld du da ist es oft ein gemeinsamer, je nach Bundesland), sondern nur eine Anmeldung und bei 2 Partnermonaten geht man dann einfach davon aus, weil es die "normale" Verteilung ist.

    Die Erklärung mit den zwei Monaten ist etwas schwammig.

    Wie gesagt, Vater nur zwei Monate ist in der Regel ja das "normale" bisher.

  • Um die Genehmigung der EZ geht es ja. D. h. wenn ich die Elternzeit in zwei Teile splitten möchte (LM 1+2 und z. B. 10-14), muss ich das direkt nach der Geburt beantragen? Also gebe ich dann zwei Anträge ab: einmal ohne Teilzeit und einmal mit.


    P. S.: Elterngeld ist hier völlig losgelöst von der EZ und wird direkt bei der Stadt beantragt. Darum mache ich mir auch keine Sorgen.

  • Susannea wollte denke ich nur darauf aufmerksam machen, dass EG nur in der EZ gezahlt wird und es da bei der Zahlung keine Lücke geben darf (also immer einer von euch EG beziehen muss, damit ihr die Partnerbonusmonate bekommt).

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  • Susannea wollte denke ich nur darauf aufmerksam machen, dass EG nur in der EZ gezahlt wird und es da bei der Zahlung keine Lücke geben darf (also immer einer von euch EG beziehen muss, damit ihr die Partnerbonusmonate bekommt).

    Nicht ganz, denn Elternzeit ist eigentlich nicht nötig dafür, aber in der Schule schon.

    Um die Genehmigung der EZ geht es ja. D. h. wenn ich die Elternzeit in zwei Teile splitten möchte (LM 1+2 und z. B. 10-14), muss ich das direkt nach der Geburt beantragen? Also gebe ich dann zwei Anträge ab: einmal ohne Teilzeit und einmal mit.


    P. S.: Elterngeld ist hier völlig losgelöst von der EZ und wird direkt bei der Stadt beantragt. Darum mache ich mir auch keine Sorgen.

    Nein, du gibst eine Anmeldung ab, wo die komplette Elternzeit mit aufgeführt ist und beantragte dann bis zu 7 Wochen vor Beginn die Teilzeit.
    Den Vordruck kannst du getrost in die Tonne treten.

  • Danke. Dann besteht die 7-wöchige Frist nur für den Teilzeitantrag. Es muss aber direkt nach der Geburt die geplante EZ für zwei Jahre angegeben werden. Verstanden! :)


    Das könnte dann ja bei der Landesschulbehörde doch für Missmut sorgen ...
    Hier mal meine Planung:


    voraussichtlicher Entbindungstermin: 16.4.2018


    Lebensmonate 1-10
    Beginn Elternzeit: 16. April 2018
    Ende Elternzeit: 15. Februar 2019


    LM 1-2
    16.4. - 16.6.2018
    Ferienbeginn 28.6.


    LM 11-14
    Beginn Elternzeit: 16. Februar 2019
    Ende Elternzeit: 15. Juni 2019
    Ferien 4. Juli 2019


    LM 15-16
    15.6.2019-15.8.2019

  • Danke. Dann besteht die 7-wöchige Frist nur für den Teilzeitantrag. Es muss aber direkt nach der Geburt die geplante EZ für zwei Jahre angegeben werden. Verstanden!

    Nein, vor der Geburt beim Vater. 7 Wochen vor dem

    voraussichtlicher Entbindungstermin: 16.4.2018

    wenn ab Geburt geplant ist.


    Aber bei der Planung fehlen ja zwei Monate.


    Ihr habt doch 12 (normale Monate)+ 2 (Partnermonate)+ 2x4 (Partnerschaftsmonate)

  • Okay, das mit dem Antrag für den Vater hatte ich auch so verstanden, nur falsch wiedergegeben. Aber diese Informationen gibt man der SL ja sowieso noch früher. Hier können auch die Väter direkt ab Geburt wegbleiben und müssen sich nicht an den voraussichtlichen Termin halten, wird wohl rückwirkend geändert.


    Der Hinweis zur Elternzeit kann ja formlos sein. D. h. ich nutze das o. g. Formular für die allgemeinen Daten und trage dann die 6 Monate als Elternzeit ein. Zusätzlich kann ich fakultativ noch angeben, dass ich in den LM 11-14 auf 18 Stunden reduzieren möchte. Richtig? ;)


    Ja, zwei Monate sind noch über, aber das passt ja anders nicht vernünftig. Die Ferien sind eine gute Zäsur, um wieder einzusteigen und die Partnerschaftsmonate müssen parallel genommen werden. Einzig meine Frau könnte noch Elterngeldplus-Monate dranhängen. Diese liegen aber dann voll in den Ferien und das ist auch nicht so attraktiv. Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf man nicht sagen, dass man gemeinsam noch einen Monat in LM 24 nimmt, richtig?

  • Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf man nicht sagen, dass man gemeinsam noch einen Monat in LM 24 nimmt, richtig?

    Richtig, ab LM 14 muss es durchgängig sein.


    Arbeit denn deine Frau danach wieder Vollzeit? Oder bleibt sie in TZ? Dann wäre das doch egal, ob sie noch Elterngeld bezieht in der Zeit zusätzlich zum Einkommen oder nicht (wobei ich da eher ElterngeldPlusMonate nehmen würde). Elternzeit muss sie dafür ja keine mehr nehmen.

  • Warum muss dann die EZ mit Teilzeit überhaupt so früh angemeldet werden? Ich könnte doch auch einfach in LM 8 Teilzeit für 4 Monate anmelden, oder?
    Elterngeld bekomme ich ja von der Stadt und der ist es ja egal, wann ich was bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe, nur das Ergebnis für die Partnerschaftsbonusmonate zählt: TZ mit 62,5 - 75 %.

  • Warum muss dann die EZ mit Teilzeit überhaupt so früh angemeldet werden? Ich könnte doch auch einfach in LM 8 Teilzeit für 4 Monate anmelden, oder?

    Teilzeit muss nicht so früh angemeldet werden (wie gesagt erst 7 Wochen vorher, wenn es in EZ ist. Bei uns ansonsten 6 Monate vorher z.B.) Nur die Elternzeit an sich muss die 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden (und beginnt dann natürlich mit der tatsächlichen Geburt, egal ob früher oder später).

    Elterngeld bekomme ich ja von der Stadt und der ist es ja egal, wann ich was bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe, nur das Ergebnis für die Partnerschaftsbonusmonate zählt: TZ mit 62,5 - 75 %.

    Genau, die wollen nur eine Bescheinigung, dass man nur 62,5-75% gearbeitet hat bzw. 25-30h/Woche im Monatsschnitt. Sprich man könnte auch eine Wochen gar nicht arbeiten und dann drei Wochen voll und hätte Anspruch auf Elterngeld.

  • Danke, dass du mir die Welt der Elternzeit erklärst! :)


    Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?
    Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?
    Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.

  • Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?

    Sämtliche Elternzeit muss 7 Wochen vor dem ersten Beginn angemeldet werden, dabei ist es egal, ob und wie man dabei arbeitet.


    Nur die Teilzeitarbeit in Elternzeit muss dann erst 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn dieser beantragt werden.


    Also zwei Begriffe:


    Elternzeit, sämtliche Zeiten in denen man die Reduzierung oder sonstige Vorteile nach dem BEEG o.ä. in Anspruch nehmen will
    Teilzeit: kann in oder außerhalb von Elternzeit stattfinden. Es gibt diverse Vorteile für Teilzeit in Elternzeit. Sie ist also in Elternzeit möglich, aber nicht notwendig.


    Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?

    Das 2. ist damit auch gemeint. Nur das du eben das wieviel du in der Zeit arbeiten willst, erst später mitteilen musst (aber natürlich gleich mitteilen kannst).


    Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.

    Das wird nicht gehen, denn nur die TZ in EZ hast du den Vorteil der kurzen Fristen und diverser Möglichkeiten, wieviel Arbeit. Ohne Elternzeit hast du wie gesagt bei uns eine Frist von 6 Monaten vorher. Ich musste im Januar z.B. angeben, wie ich ab Schuljahresbeginn (offiziell 1.8.) arbeiten will. Damit musst du also die Elternzeit bereits vorher anmelden, eben mit dem Rest vor der Geburt.

  • TZ in EZ ist halt rechtlich etwas ganz andere als TZ.
    Offiziell bist du nicht an der Schule, sondern vertrittst dich selbst. Du hast einen anderen Kündigungsschutz (bei Beamten irrelevant) kannst auch unterhälftig arbeiten, Stunden doch erhöhen oder kürzen oder ganz zu Hause bleiben (mit den entsprechenden Fristen). Und für die Pension wird es auch anders gerechnet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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