Hilfe zu Monita-Noten!

  • Als noch nicht völlig in die Konventionen eingeweihter Vertretungslehrer an einem Gymnasium habe ich letzte Woche erst erfahren, dass nächste Woche die Monita verschickt werden. Jetzt soll ich also Monita-Noten für alle (!) meine Klassen eintragen, obwohl ich noch nicht einmal alle Klausuren korrigiert habe. Daher schnell ein paar Fragen dazu bzw. vVerbessert mich, wenn ich falsch liege:


    1. Monita-Noten sind nur relevant für 'Wackelkandidaten' und müssen nicht für versetzungsungefährdete SuS eingetragen werden.
    2. Die Monita-Noten sollen den derzeitigen Stand der SuS im jeweiligen Fach abbilden inkl. sonstiger Leistungen.
    3. Diese Noten stehen in den Monita selbst auch vermerkt, damit die Eltern sie sehen.
    4. Wer kein Monitum bekommen hat muss versetzt werden => lieber eine niedrigere Note eintragen, um zu verhindern, dass die entsprechenden Schüler nach möglichen weiteren roten Noten nur aufgrund dieser Regelung 'durchrutschen'
    5. ... denn die Monita-Noten haben für sich keine Folgen außer eben dem Monitum.


    Stimmt das alles?

  • Unter dem Begriff kenne ich es nicht. Sie meinen wohl das, was bei uns "Blaue Briefe" genannt wird.


    Das man dort Noten eintragen muss, kenne ich nicht. Vielmehr listen wir diejenigen Schüler auf, deren Leistungen evnetuell nicht ausreichen bzw. nicht festgestellt werden können. Das kommt dem Eintragen virtueller Fünfen und Sechsen im Prinzip gleich.


    1. Monita-Noten sind nur relevant für 'Wackelkandidaten' und müssen nicht für versetzungsungefährdete SuS eingetragen werden.


    Ich habe mir zur Angewohnheit gemacht, alles aufzulisten, was eine Fünf oder sechs bekommen könnte. Der Klassenlehrer hat dann anschließend den Überblick und weiß auch, wer nach Halbjahreszeugnis schon "fällig" ist und entscheidet dann, wer noch einen Brief bekommt. Da ich als einzelner Fachlehrer diesen Überblick nicht habe, werde ich da nicht herum spekulieren.


    Man kann nur diejenigen Noten verwenden, die man schon hat. Der Rest ist eine Worst-Case-Abschätzung. Üblicherweise rede ich mit den Schülern, die bisher eine Vier haben und rechnerisch die Fünf doch noch schaffen könnten. Dann können die ihre Eltern wahrschauen und kriegen hoffentlich nichts auf die Fresse, wenn der Brief zu Hause aufschlägt.


    3. Diese Noten stehen in den Monita selbst auch vermerkt, damit die Eltern sie sehen.


    Bei uns stehen nur die Fächer und die Wertung "nicht ausreichend oder nicht beurteilbar" in den Briefen (s.o.).


    L. A

  • Du möchtest im Schulgesetz NRW §50, Abschnitt 4 lesen und dich bei einem Kollegen erkundigen, wie das bei euch in der Schule konkret gehandhabt wird.
    Von Monita-Noten habe ich z.B. noch nie etwas gehört, nur von gefährderter Versetzung, egal ob mit 4-, 5 oder 6.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • 4-

    Was soll das sein? Doch wohl keine Notenstufe? Entweder etwas reicht aus, dann gibt es dafür die entsprechende Note. Oder reicht nicht, dann ist es wohl mangelhaft.


    L. A

  • Als noch nicht völlig in die Konventionen eingeweihter Vertretungslehrer an einem Gymnasium habe ich letzte Woche erst erfahren, dass nächste Woche die Monita verschickt werden. Jetzt soll ich also Monita-Noten für alle (!) meine Klassen eintragen, obwohl ich noch nicht einmal alle Klausuren korrigiert habe. Daher schnell ein paar Fragen dazu bzw. vVerbessert mich, wenn ich falsch liege:

    Der Unter- und/oder Mittelstufenkoordinator sollte dich da einweihen ...

    1. Monita-Noten sind nur relevant für 'Wackelkandidaten' und müssen nicht für versetzungsungefährdete SuS eingetragen werden.
    2. Die Monita-Noten sollen den derzeitigen Stand der SuS im jeweiligen Fach abbilden inkl. sonstiger Leistungen.
    3. Diese Noten stehen in den Monita selbst auch vermerkt, damit die Eltern sie sehen.
    4. Wer kein Monitum bekommen hat muss versetzt werden => lieber eine niedrigere Note eintragen, um zu verhindern, dass die entsprechenden Schüler nach möglichen weiteren roten Noten nur aufgrund dieser Regelung 'durchrutschen'
    5. ... denn die Monita-Noten haben für sich keine Folgen außer eben dem Monitum.

    zu 1) Bei den Schülern, die schwach sind, ist es von Bedeutung, auch eventuelle 3en oder 4en einzutragen, da mit einer 3 eine 5 ausgeglichen werden kann. Dann muss ggf. nicht gewarnt werden. Wenn sich aber abzeichnet, dass es überall nur 4en gibt und jemand einem Fach jetzt 4- steht, wird in der Regel gewarnt.


    zu 2) Du solltest antizipieren, wie sich die Leistungen entwickeln, das heißt, für wie wahrscheinlich du es hältst, dass die Leistungen im 4er- oder 5er-Bereich bleiben oder beraten.


    zu 3) Es heißt in den Briefen nur, dass die Leistungen die Versetzung gefährden.


    zu 4) Es gibt einen Nachwarntermin in ca. 4 Wochen, zu dem noch einmal nachgewarnt werden kann. Eine Leistung, die auch dann nicht gewarnt wird. ist später nicht versetzungsrelevant. Ausnahme in der Klasse 9 auf dem Zeugnis.


    zu 5) Die Noten sind eine Warnung und geben den aktuellen Stand wieder

    Stimmt das alles?

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