Verdienst OBAS, Eingruppierung in die Entgeltgruppen

  • Hallo liebe erfahrene OBASler,
    wie hat bei Euch die BZ die Eingruppierung in die Entgeltgruppen nach Berufserfahrung gehandhabt? Wurden bei Euch nur bisherige Lehrertätigkeiten anerkannt oder wurde jede Berufserfahrung anerkannt? Habt Ihr irgendwelche Tipps? Vielen Dank!!

  • Hallo callum,
    ich habe schon etwas recherchiert, aber noch nicht die passenden Antworten gefunden. Vielleicht kannst Du ja ein paar Stichworte geben. Konkret geht es ja um die Eingruppierung in die Stufen und das verbundene Gehalt, nicht nur die Bezahlung nach TV-L. Welche Unterlagen hast Du an die BZ geschickt? Vielen Dank!

  • Meinst du "Eingruppierung" oder "Einstufung" ? Da gibt's einen kleinen Unterschied. Für die OBAS wird man in die Entgeltgruppe 13 "eingestuft", aber in welche "Erfahrungsstufe" du "eingestuft" wirst, hängt davon ab...
    Ich habe die Tabelle ausgefüllt mit allen Tätigkeiten nach dem Studium, da nur diese Berücksichtigt werden können.


    Arbeitszeugnisse habe ich eingereicht, auch die, wo ich keine Lehrertätigkeit hatte, da man kann's nur versuchen und sie haben es "groß auszulegen".


    Sonst Fragen?

  • Hallo,
    bei mir geht es um die Erfahrungsstufe. Nach dem Studium habe ich mehrere Jahre gearbeitet, allerdings nicht gelehrt. Dennoch wäre es schön, nicht die niedrigste Erfahrungsstufe zu bekommen. Mir geht es darum, ob die Einarbeitung von Kollegen, kurze Trainings o.ä. schon als ausreichend gewertet werden. Dann würde ich meinen Chef bitten, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und das an die BZ schicken.
    Wurde bei Dir die Berufstätigkeit nach dem Studium großzügig ausgelegt oder unter den Tisch fallen lassen?

  • 50 - 50


    schick alles weg, was du gemacht hast, alles. es ist immer einen versuch wert.


    ... und das sollte auch die Tätigkeiten einschließen, über die du - warum auch immer - kein Arbeitszeugnis hast ... da reichen dann u.U. auch die Arbeitsverträge aus!

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Mit der Suchfunktion findet man ALLES zu diesem Thema....


    Stimmt ... ich kann mich erinnern, dass "wir" in den letzten beiden Jahren hier lange/häufig/ausführlich über wirklich ALLES diskutiert haben, was es dazu zu sagen gibt ... incl. persönlicher Erfahrungsberichte, wie es gelaufen ist ... und auch was callum und ich jetzt hier in diesem Thread geschrieben haben - definitiv Wiederholungen!

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Es wird nichts anerkannt, was nicht irgendwie mit dem Unterrichten von Kindern zu tun hat. Ich habe ein paar Jahre als Volleyballtrainerin gearbeitet. Das hätte ich mir als Job anerkennen lassen müssen, dann wäre es akzeptiert worden. Alles andere (Büroarbeit bei mir) wird nicht berücksichtigt.


    Hoffe, das hilft weiter.

  • Winands-Erlass


    Unter der Annahme, dass es sich um eine Anfrage in Bezug auf NRW handelt (nur hier kenne ich eigentlich den Begriff OBAS), kann ich Dir weiterhelfen.
    Der o.g. Erlass stammt aus dem Jahre 2008. Hier werden zwei Dinge deutlich.
    1.) Es gibt einen Ermessensspielraum der dazu führt, dass vielfach öffentliche Arbeitgeber nur einschlägige Berufsvorerfahrungen anerkennen
    2.) Das MSW fordert dazu auf, diesen Spielraum zu Gunsten des Bewerbers zu interpretieren. D.h. auch B nicht einschlägige Berufserfahrungen die aber dienstlich nützlich sein kann, ist zu berücksichtigen. Auch spielt es keine Rolle, ob diese Berufserfahrung in Haupt- oder Nebenberuf erworben wurde (nebenberufliche Nachhilfe während des Studiums z.B.)


    Auch ich wurde Anfangs in die Erfahrungsstufe 1 eingestuft. Leider habe ich erst 3 Jahre später von diesem Erlass erfahren. Ein kurzes Anschreiben an die Bezreg. hat genügt, um dann in die Stufe 4 angehoben zu werden. Leider nur rückwirkend für 6 Monate, da der TV-L regelt, dass Ansprüche maximal 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden konnten. Ich rate also allen Betroffenen frühzeitig ihre Situation an Hand des Erlasses zu überprüfen und ggf. vorhandene Ansprüche unter Hinweis auf den Erlass umgehend bei der Bezirsregierung anzumelden. :D

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zitat

    Es wird nichts anerkannt, was nicht irgendwie mit dem Unterrichten von Kindern zu tun hat.


    Stimmt so nicht. Mir wurden (allerdings nicht für OBAS, sondern eine langfristige Vertretung) sogar nachträglich (bekam 6 Monate nachbezahlt :D )19 Jahre Berufstätigkeit als Redakteurin völlig problemfrei für Erfahrungsstufe E4 anerkannt. Gegenüber E1 machte das 800 Euro im Monat aus. Kann wärmstens empfehlen, den zuständigen Sachbearbeiter bei der BR mit Sack und Pack zu einem freundlichen Gespräch persönlich aufzusuchen. Das öffnet zuweilen Türen...

  • Hallo,
    ich habe eine ähnliche Frage. Ich fange zum neuen Schuljahr meine erste Stelle an einem Berufskolleg an, Fächer Musik (und Englisch). Arbeite als Doktorand seit einem Jahr an der Uni als Wissenschaftliche Hilfskraft und Lehrbeauftragter und habe 7 Jahre an einer Musikschule unterrichtet. Werde erstmal 2 Jahre arbeiten und dann nach der Promotion die OBAS anstreben (habe nämlich Lehramt Sek I studiert). Der Vertrag, der jetzt an die Bezirksregierung geschickt wurde, gruppiert mich in der ersten Stufe ein. Kann ich dort direkt höher eingestuft werden? Muss ich das mit der Bezirksregierung aushandeln oder macht das die Schule? Ist das dreist, wenn ich mit dem Schulleiter direkt solche Gehaltsfragen ausdiskutiere?


    Vielen Dank für die Auskunft.

  • ... da raus und verhandele sofort und direkt mit der BR, denn das Land bezahlt dein Gehalt und nicht die Schule. E1 ist ein Witz. Frag mal freundlich nach einem persönlichen Gesprächstermin an (ich wiederhole mich, aber es kann wirklich Wunder wirken!!). Frage: Welche BR ist denn für dich zuständig? Die Arnsberger kenn ich als kulant, in Düsseldorf müssen wohl ein paar Spezialisten sitzen... :huh:
    Viel Glück und bleib hartnäckig!
    - P.S. bist du der einzige SE an eurer Schule? Falls nicht, tauscht euch mal über die E-Einstufung aus, auch das kann erhellend wirken...
    Waldkauzine (zufrieden auf E4).

  • Das ist ja erfreulich. Die BR ist Arnsberg, da werde ich das mal versuchen :)


    An meinem BK sind über die Hälfte aller Lehrer (ehemalige) OBASler. Ich werde mich mal erkundigen, wie das bei denen gewesen ist.


    Danke für die erfreuliche Auskunft :)

  • chili: Ich habe GHRGe mit Schwerpunkt Sekundarstufe I studiert. Laut Schulleiter kann ich OBAS mit 2. Staatsexamen für Sek I und II machen, was neben der Lehrerlaubnis für beide Sekundarstufen noch den Vorteil hat, dass man mehr Praxisanteile hat und auch noch mehr verdient als im herkömmlichen Ref. Ich hoffe das stimmt so, wie er es mir gesagt hat.

  • Ich hab meinen Abschluss vor einem Jahr gemacht. Das wär ja echt blöd, wenn das nicht mehr gehen würde...


    Was vielleicht bei mir noch anders sein könnte ist, dass man mit Musik als Sek II Lehrer kein zweites Fach braucht. Da ich in Musik promoviere, könnte ich sonst noch ein herkömmliches Ref für Sek II machen. Lieber wär mir aber die OBAS, da ich dann mein zweites Fach Englisch auch dabei hätte.

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