Täuschungsversuch in der Englischklausur

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,


    ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Fall hören:


    Ich korrigiere gerade eine Englischklausur zum Thema "A raisin in the sun". Dort hat eine Schülerin ganz offensichtlich die Aufgabe 1, die eine comprehension task war und eben nicht nur aus "summarize the scene" bestand, von "www.gradesaver.com" abgeschrieben. Nun gut, dann gibt es eben mindestens für diesen Teil null Punkte.
    Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, dass sie nicht ahnen konnte, was in der Klausur drankommt, weil ich nicht die direkt anschließende Szene genommen habe sondern einen Auszug ein paar Seiten später.
    Der Unterschied im Sprachlevel von Aufgabe 1 zu Aufgabe 2 (Analyse) ist erschreckend.


    Ich bin geneigt hier anzunehmen, dass die Schülerin während der Klausur getäuscht hat - möglicherweise mit Handy. Das kann ich ihr zwar nicht direkt nachweisen, anders kann ich mir aber die Herkunft dieses Texts nicht erklären. Das stellt für mich einen so genannten "umfangreichen Täuschungsversuch" dar, weil hier vorsätzlich und vorbereitet getäuscht wurde. Ich würde die Klausur daher gerne mit insgesamt null Punkten bewerten. Unser Schulgesetz sieht das generell vor, es gibt aber keine konkreten Erläuterungen dazu, ab wann man von einem umfangreichen Täuschungsversuch sprechen kann.


    Wie seht Ihr das?


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Für die Abiklausuren git: Sobald ein Handy beim Schüler gefunden wird (oder auf der Toilette z.B.), das nicht vorn beim lehrer abgegeben wurde oder daheim gelassen wurde, ist es gleichbedeutend mit einem schweren Täuschungsversucht ---> Klausur muss sofort weg genommen und mit 6 bewertet werden.


    Ich würde Rücksprache mit dem Oberstufenkoordinator / der SL nehmen (Klausur Schülerin + Text aus dem Internet)

  • Das würde ich mit den Fachkollegen besprechen und anschließend mit der Schulleitung abklären, ob die gesamte Klausur als Täuschungsversuch zu werten ist.

  • Besorg dir mal einen Kommentar zur APO-GOSt, der liegt üblicherweise irgendwo bei der Oberstufenleitung rum. Ab erschrick nicht, man könnte den Eindruck gewinnen, in NRW sei der Täuschungsversuch de facto legalisiert, so dermaßen hoch sind die Anforderungen, eine Klausur komplett als Täuschungsversuch zu werten.


    Ansonsten führt der Schulrechtler Hoegg noch den sog. Anscheinsbeweis (http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis) bei Prüfungen ins Feld. Ich hab allerdings keine Erfahrungen aus erster Hand, ob jemand damit schon mal erfolgreich war.


    Letzendlich kommt es vor allem darauf an, ob du die Schulleitung hinter dir hast oder nicht.


    Bitte berichte mal wie es weitergegangen ist.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Neben der rechtlichen Würdigung als Täuschungsversuch sollte m.E. auf jeden Fall dem Schüler vermittelt werden, dass das Kopieren oder Auswendiglernen von vorgekauten Aussagen ja als intellektuelle Leistung ein reiner Vollausfall ist, der einem peinlich sein sollte und mit dem man sich lächerlich macht...


    Für mich persönlich ist das nämlich das größere Vergehen!


    nele

  • Es war ja keine Abiturklausur, also galten auch nicht die typischen Sicherheitsvorkehrungen. Da ist es beliebt, sich von Gradesaver (oder schmoop oder Spark notes oder vergleichbaren) vorsichtshalber gleich mehrere Seiten vorher zu kopieren, diese unter sein Vorschreibpapier zu mogeln - (das kontrolliert nämlich kein Lehrer) - und dann die zum Abschreiben geeigneten auszusuchen. Wenn man die Klausur abgibt, dann nur mit Vorschreibpapier, auf dem handschriftliche Notizen sind. Die kopierten Seiten lässt man wieder diskret in der Schultasche verschwinden. Das geht ganz leicht, wenn vorn am Pult gerade Abgabegedrängel ist.
    Wie dem auch sei, aller Wortlaut, der nachweislich keine Eigenleistung ist, kann weder inhaltlich noch sprachlich gewertet werden. Ziehe ihr also auf jeden Fall nicht nur inhaltliche, sondern auch sprachliche Punkte ab. Du kannst ja schließlich nicht das Gradesaver-Englisch benoten. Drucke aus, was Du im Internet gefunden hast, markiere die Übereinstimmungen sowohl im Ausdruck als auch in der Klausur und auch die Definition des Anscheinsbeweises. Dann konfrontiere sie damit - am besten außerhalb des Unterrichts und vor der Rückgabe der Klausur. Meistens geben sie es dann zu.


    Gruß
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

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