Versetzung innerhalb des BL

  • Hallo zusammen,


    habt ihr Tipps, welche stichhaltigen Begründungen ich noch für einen Versetzungsantrag angeben könnte? Ich denke, eine Entfernung von 50 km und der Wunsch, im Heimatort unterrichten zu können, reicht als Begründung nicht aus. :(


    Wer hat schon Erfahrungen mit einer Antragstellung gemacht?


    Vielen lieben Dank für Antworten! :)

  • Hallo,


    ich möchte diesen Thread wieder aufleben lassen, da ich mich auch gerne in einen anderen Ort versetzen lassen würde. Habe bereits gegoggelt, aber leider nichts genaues gefunden. Deswegen hoffe ich auf eure Hilfe.


    1. Stimmt es, dass, wenn man eine feste Stelle ergattert hat, man 3 Jahre an diese Schule gebunden ist und sich dann erst versetzen lassen kann?


    2. Wie genau läuft das mit der Versetzung ab? Muss man eine bestimmte Entfernung erfüllen, um gute Chancen zu haben?


    3. Auf was sollte man bei der Stellung des Antrages achten?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Das hängt alles wohl von den Einzelumständen ab. Wahrscheinlich gibt es keine pauschale gute Begründung.


    Ein Kollege von mir, wurde bereits nach 1 Jahr (nach Neueinstellung) an den Wohnort versetzt. Sein Arbeitsweg reduzierte sich gerade mal von 30km auf 4km.


    Mein Versetzungsantrag wurde auch gleich bewilligt und mein Arbeitsweg reduziert von 25 auf 5km. Meine Begründung war aber, dass ich schon an der neuen Schule als Abordnung arbeite und gerne bleiben möchte.


    Einer anderen Kollegin wurde 3x der Versetzungsantrag abgelehnt, da ihre Schule sie als Mathelehrerin nicht entbehren konnte. Erst der 4. Versetzungsantrag war erfolgreich.



    Hängt also immer von den einzelnen Umständen, vom Bundesland, von deinen Fächer und dem Schulamt ab.

  • Danke für deine Antwort.


    Ich komme aus NRW. Dann ist es dort wahrscheinlich etwas anderes geregelt. An wen könnte ich mich denn da wenden?

  • Auch in NRW gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, auch da ist es sehr unterschiedlich. Ein Kollege von mir kam erst nach 5 Jahren weg von der Schule, trotz täglicher Fahrtzeit von über einer Stunde. Lag aber an seinen Mangelfächern, weil die Schule keinen Ersatz kriegen konnte/wollte... Mein Antrag ging schon beim zweiten Mal durch, trotz Mangelfächern. Also - nix genaues weiß man nicht und jeder Fall ist anders


    Das mit den drei Jahren stimmt so in NRW: "Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann." Was aber nicht heisst, dass man dann keine Anträge stellen kann.


    Den Versetzungsantrag füllst Du hier aus: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/ und reichst ihn dann auf dem Dienstweg über die Schule weiter. Wobei ich Dir empfehlen würde, mit Deiner Schulleitung vorher zu sprechen, denn davon hängt einiges ab: Die Schulleitung kreuzt auf dem Ausdruck an, ob eine Freigabe erteilt wird, oder nicht. Man kann auch ohne Freigabe versetzt werden, es wird aber schwerer, denn man sagte mir, dass die BezReg meist dementsprechend gleich entscheidet. Muss aber nicht, bei mir ging's auch ohne Freigabe. Nach 5 Jahren brauchst Du die Freigabe nicht mehr, aber auch dann ist die Versetzung noch nicht sicher durch, wenn es zum Beispiel keine Schule gibt, die Dich nehmen kann/will...


    Was ich empfehlen würde:
    - Sprich mit Deiner Schulleitung wegen eventueller Freigabe
    - Wende Dich an Deinen Personalrat, auch der soll wohl helfen können... (Bei mir sagte mir die Dame zwar direkt, dass ich mit den Fächern eh keine Chance hätte versetzt zu werden und mindestens fünf Jahre warten müsste, aber hoffentlich ist Dein PR etwas einsatzfreudiger... meine guckte dann recht blöd aus der Wäsche, als ich ihr sagte, meine Versetzung wäre durch...)
    - Wenn Du eine Schule hast, an die Du gern möchtest, nimm mit denen Kontakt auf, wenn die auch deutlich machen, dass sie dich haben wollen, geht das unter Umständen schneller. Ich hab damals auch mit dem Schulamt gesprochen, damit die mich auch schon mal auf dem Schirm hatten und der Schulleiter meiner neuen Schule hat das auch immer noch mal angesprochen, damit die mal nachhören konnten, wenn sie mit den anderen BezRegs verhandelt haben...


    Wenn Du jetzt noch nen Antrag stellen willst zum Halbjahr, solltest Du Dich beeilen, denn die Antragsfrist endet am 15.7.

  • @ Eliatha: Vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir damit erstmal weitergeholfen.


    Wenn man trotz der 3 Jahresfrist Anträge stellen darf, kann man dann auch schon versetzt werden oder hat das irgendwelche anderen Vorzüge?


    Wenn man keine Schule in petto hat, hat man dann schlechtere Chancen versetzt zu werden, weil es dann länger dauern könnte oder ist das egal?


    Welche Punkte kann man außer zusammen wohnen und Kindern noch erhalten? Habe schon gesucht, aber bisher dazu keine Infos gefunden.

  • Wenn man trotz der 3 Jahresfrist Anträge stellen darf, kann man dann auch schon versetzt werden oder hat das irgendwelche anderen Vorzüge?


    Wenn man keine Schule in petto hat, hat man dann schlechtere Chancen versetzt zu werden, weil es dann länger dauern könnte oder ist das egal?


    Welche Punkte kann man außer zusammen wohnen und Kindern noch erhalten? Habe schon gesucht, aber bisher dazu keine Infos gefunden.

    Man kann auch in den drei Jahren theoretisch versetzt werden, ja, aber erfahrungsgemäß nur mit "wichtigen" Gründen, ansonsten hat die Kontinuität des Unterrichts Vorrang. Ansonsten hat das Anträge stellen vorher halt den Grund, dass man schon mal für die 5 Jahre sammelt, bis man die Freigabe nicht mehr braucht. Wenn man erst nach den drei Jahren anfängt Anträge zu stellen, wartet man im Zweifelslfall dann 8 Jahre bis zur Freigabe.


    Ob man ohne Schule schlechtere Chancen hat, kann man schwer sagen. Kollegen von mir haben halt oft schon mal rumgehört, aber selbst wenn eine Schule Interesse hatte, muss da trotzdem erstmal ne Stelle frei sein. Mir war es halt wichtig, dass ich an eine Schule komme, an der ich mich wohlfühle und gut arbeiten kann, von daher hatte ich vorher schon mit der Schule Kontakt aufgenommen und konnte es durch meine Wünsche so eingrenzen, dass nur noch die Schule übrig blieb. :)


    Bei der Versetzung gibt es kein Punktesystem wie im Referendariat. Man kann halt nur im Formular verschiedene Gründe auswählen:
    Familienzusammenführung mit Ehepartner und Kind/ern;
    Alleinerziehende/r;
    Erkrankung von Eherpartner oder Kind/ern,
    Pflegebedürftig erkrankte Ehepartner, Kinder;
    Familienzusammenführung ohne Kinder;
    Pflegebedürftig erkrankte Eltern, Schwiegereltern oder Familienangehörige;
    Sonstige Gründe (z.B. Schwerbehinderung, Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort, besondere pädagogische Interessen)


    Davon wählt man halt aus und begründet das ganze in dem Formular.

  • Achso. Dann ist natürlich eine frühzeitige Antragstellung bezüglich der Freigabe eine super Idee.
    Muss man vor der Schulleitung genau erläutern, warum man den Antrag stellt? Wie offen sollte man damit umgehen?


    Was fällt denn unter Fanilienzusammenführung? Kann ich das trotzdem als Grund nehmen, auch wenn ich mit meinem Mann bereits zusammenwohne oder gilt dies nur, wenn man über die Woche getrennt wohnt?

  • Ich (Hintergrund: Gymnasium, Bayern; nie selbst Versetzungsantrag gestellt, aber viele Versetzungen als PR begleitet) sehe das so:
    Wenn dein Versetzungsgrund rein privater Natur ist, dann sollte ein "normal tickender" SL kein Problem damit haben, dass du versetzt werden möchtest. In diesem Fall würde ich mit offenen Karten spielen.


    Wenn dein Grund aber ist, dass SL/Schule einfach Schei*e ist, dann ist es vielleicht taktisch nicht so klug, dass dem SL so deutlich zu sagen.


    Wenn dein Grund zwar privat und gut nachvollziehbar ist, dein SL aber ein Riesenar*****ch ist, dann musst du eine Einzelfallentscheidung treffen.


    Generell ist meine persönliche Erfahrung (und bitte beachte dabei meinen persönlichen Hintegrund!), dass du umso mehr Erfolgsaussichten hast, deto mehr du dich um alles kümmerst, auch wenn es eigentlich nicht deine Aufgabe wäre. D.h.: Wenn du schon eine Schule hast, die dich braucht, die auch eine Stelle für deine Kombi braucht, und auch der Gesamt- bzw. Hauptpersonalrat die Versetzung unterstüzt, desto höher sind deine Chancen, dass es wirklich klappt. Glaub in jedem Fall nur nicht, dass es reicht, wenn du deinem Chef mal zwischen Tür und Angel Bescheid sagst oder brav ein Formular ausfüllst!

    • Offizieller Beitrag

    Das mag sein, aber da man in NRW fast ausschließlich über schulscharfe Ausschreibungen an eine Stelle kommt, dürfte eine Schulleitung not amused sein, wenn sich die Situation seitdem nicht geändert hat (hier in dem Fall scheint es um eine kürzere Wegstrecke zu gehen)
    Ich war sogar - offensichtlich fälschlicherweise - auf dem Stand, dass man in den ersten 3 Jahren keinen Antrag stellen dürfte und nur versetzt werrden könnte, wenn man aus der Elternzeit von mehr als 365 Tagen zurückkehrt (Ausnahmen à la Mann hat einen Herzinfarkt gehabt existieren natürlich immer)
    Und bei meiner Bemerkung bezog ich mich also auf Bundesland und bisher angedeuteten Grund von Babyliss

  • Es würde sich bei mir um eine kürzere Wegstrecke handeln. Es steht auch kein Gutachten mehr aus, so dass ich mir darüber keine Sorgen machen muss.


    Dank eurer tollen Hilfe und den Tipps werde ich mich mal mit dem Personalrat aus meiner und meiner "zukünftigen" Stadt in Verbindung setzen und schauen, ob ich eine Schule finde, die mich braucht. Habt ihr für die Schulsuche noch Tipps wie ich dabei am besten vorgehen kann oder worauf ich achten muss?

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