Noten in Fremdsprache in KLasse 3 mit Berücksichtigung der schriftlichen Leistung (Brandenburg), ist dies überhaupt möglich und zulässig?

  • Gibt es jemanden, der sich damit in Brandenburg auskennt?


    Ich habe folgendes dazu in der VV-Leistungsbewertung gefunden:


    Im Fach Fremdsprachen der Jahrgangsstufe 3 wird die abschließende Leistungsbewertung aus den Noten der fachspezifischen Kompetenzbereiche „Hörverstehen“, „Sprechen“ und „Leseverstehen“ gebildet.



    Bedeutet für mich ganz klar, sie können zwar schriftliche Noten geben, in der Zeugnisnote haben die aber nichts zu suchen. Oder sehe ich das so falsch? Hier wurde von den Eltern abgestimmt, aber meine Meinugn nach, steht das außer Frage, dass dem nicht so sein darf, dass dies bewertet wird im Zeugnis.

  • Es gibt eine Passus zu schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Vv in Abschnitt 2 Nr. 9
    " in der ersten Fremdsprache wird die erste schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Ende der Jahrgangsstufe 3 in einem Arbeitsumfang von 20 min durchgeführt. "


    Leider schreiben viele Kollegen ab Beginn Klasse 3 Vokabeltests mit RS- Bewertung, ohne auf die Bestimmungen zu schauen. Ein Unding m.E., da die Kinder ja vorher lediglich Begegnungssprache hatten mit seeeeehr geringem Schreibanteil und vor allem mitten im Erlernen der deutschen RS sind ...

  • Es gibt eine Passus zu schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Vv in Abschnitt 2 Nr. 9
    " in der ersten Fremdsprache wird die erste schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Ende der Jahrgangsstufe 3 in einem Arbeitsumfang von 20 min durchgeführt. "


    Leider schreiben viele Kollegen ab Beginn Klasse 3 Vokabeltests mit RS- Bewertung, ohne auf die Bestimmungen zu schauen. Ein Unding m.E., da die Kinder ja vorher lediglich Begegnungssprache hatten mit seeeeehr geringem Schreibanteil und vor allem mitten im Erlernen der deutschen RS sind ...

    Genau darum geht es, dass dies ab Beginn an bewertet werden soll und in die Zeugnisnote mit eingehen und das gibt die VV doch gar nicht her, oder? Da nützt es auch nicht, wenn darüber abgestimmt wird unter den Eltern, ob sie das so wollen, denn es darf doch gar nicht auftauchen in der Note.


    Aber die Lernerfolgskontrolle darf doch demnach auch gar nicht in die Note eingehen, oder? Bzw. eben nur Sachen, die nicht um die Rechtschreibung gehen.
    Denn sie gehört ja eher nicht den drei Kompetenzbereichen, aus denen sich die Note zusammensetzt an.

  • Hörverstehen, Leseverstehen und Sprechen sind Kompetenzen des Spracherwerbs. Wie diese Kompetenzen in einer Leistungsüberprüfung gezeigt werden, ist eine andere Frage. Man kann ohne weiteres Hörverstehen in einer schriftlichen Überprüfung testen. Oder Leseverstehen in einer mündlichen Überprüfung zusammen mit der Sprechkompetenz. Ich vermute mal, dass es dir darum geht, wenn du um "schriftlichen Noten" fragst, also um Klausuren.

  • Hörverstehen, Leseverstehen und Sprechen sind Kompetenzen des Spracherwerbs. Wie diese Kompetenzen in einer Leistungsüberprüfung gezeigt werden, ist eine andere Frage. Man kann ohne weiteres Hörverstehen in einer schriftlichen Überprüfung testen. Oder Leseverstehen in einer mündlichen Überprüfung zusammen mit der Sprechkompetenz. Ich vermute mal, dass es dir darum geht, wenn du um "schriftlichen Noten" fragst, also um Klausuren.

    Klausuren gibt es keine, Klassenarbeiten auch nicht, es sollen Vokabeltest geschrieben werden bzw. es soll die Rechtschreibung bewertet werden und dies geht, wie die Recherche nun ja deutlich gezeigt hat, nicht.
    Das werde ich der Kollegin auch so mitteilen, dass es schön ist, dass die Mehrheit der Eltern dies in der Zeugnisnote mit drin haben wollen, dies aber nicht sein darf und auch Vokabeltest nicht zulässig sind.


    Vermutlich hat sie davon noch nie etwas gehört, denn Rechtsgrundlagen sind in der Schule oft gänzlich unbekannt.

  • Vermutlich hat sie davon noch nie etwas gehört, denn Rechtsgrundlagen sind in der Schule oft gänzlich unbekannt.

    Wie kann das sein? Wir als Schulen sind Teil der Exekutive und damit "der Staat".
    Wie ist es möglich, dass die Exekutive die Gesetze kennt nicht kennt, nach denen sie arbeitet? Man stelle sich einmal vor, die Polizei nicht kennt das Ordnungsrecht oder die StPO und arbeitet einfach so, wie es ihr gefällt. Was dann wohl - zu Recht! - los wäre....


    Nel

  • Wie kann das sein? Wir als Schulen sind Teil der Exekutive und damit "der Staat".Wie ist es möglich, dass die Exekutive die Gesetze kennt nicht kennt, nach denen sie arbeitet? Man stelle sich einmal vor, die Polizei nicht kennt das Ordnungsrecht oder die StPO und arbeitet einfach so, wie es ihr gefällt. Was dann wohl - zu Recht! - los wäre....


    Nel

    Das ist eine gute Frage, aber das dem so ist, bestätigen so Dinge, wie z.B. das die Schule vollkommen überrascht war, dass es bei der Schulinspektion deutliche Abzüge gab, weil nirgends Protokolle geschrieben wurden, es war ihnen nicht klar, dass es für Konferenzen usw. welche geben müsste.


    Oder das dem Schulleiter nicht klar war, dass eine Lehrerin, die aus der Elternzeit kommt, einen Anspruch auf eine Stelle an seiner Schule hat (in Berlin und Brandenburg sind die Lehrer den Schulen zugeordnet!) oder aber das mir erzählt wird, Religionsunterricht ist wie eine AG zu betrachten (dabei ist die Schule verpflichtet die Beaufsichtigung bis zum Religionsunterricht sicher zu stellen usw.
    Achso, dass auf die Frage der Eltern, wo sie Druck machen müssten, damit die Lehrerstellen besetzt werden kam, das Schulamt hat damit auch nichts zu tun, die verwalten nur die Gelder war dann noch die Krönung.


    Du siehst also, da ist viel viel im Argen und da fehlen eben wirklich Grundlagen. Wie das sein kann, will ich besser gar nicht wissen.

  • Man könnte sich natürlich mal fragen, wieso es kommt, dass solche absoluten Grundprobleme, was Rechtskompetenzen, Rechtsbewusstsein und intellektuelle Schwierigkeiten beim Durchdringen der eigenen Unterrichstsinhalte und des Bildungssinns wieder und wieder bei Grundschulen vorkommen.


    Irgendwas läuft da doch grundsätzlich falsch.

  • Man könnte sich natürlich mal fragen, wieso es kommt, dass solche absoluten Grundprobleme, was Rechtskompetenzen, Rechtsbewusstsein und intellektuelle Schwierigkeiten beim Durchdringen der eigenen Unterrichstsinhalte und des Bildungssinns wieder und wieder bei Grundschulen vorkommen.


    Irgendwas läuft da doch grundsätzlich falsch.

    Hm, also ich erlebe das hier auch in den Oberschulen, ich denke, das liegt einfach zum Teil noch an den Orten, denn früher wurde auch alles so gemacht, wie es gesagt wurde und gerade in der Leitung sitzen da noch Leute, die aus der Generation stammen.
    Wenn jemand ihnen etwas sagt, macht man das, egal ob es dafür eine Grundlage gibt und Grundlagen werden auch gar nicht gelesen, man bekommt eh alles vorgeschrieben.
    Ich hoffe, das ändert sich einfach im Laufe der Zeit noch.

  • Hallo,


    da in Klasse 3 und 4 im Englischuntericht Land Brandenburg Schriftliches nur nach Vorlage abverlangt wird, zählt dieser Bereich zum Mündlichen. Alle Teilbereiche bilden eine 100% mündliche Note.

    Was heißt denn nach Vorlage? Und wie kann Rechtschreibung mündlich sein?!?


    Es geht wie gesagt um normale Vokabeltest z.B.

  • Nach Vorlage heißt, dass noch nichts aus dem Kopf aufgeschrieben werden muss, die Vokabel entweder direkt auf dem Testarbeitsblatt zu sehen ist oder an der Tafel und dann richtig eingesetzt werden muss. So wird es jedenfalls an unserer Schule gehandhabt und so sind auch die Unterrichtsmaterialien aufbereitet, inklusive Tests.

  • Nach Vorlage heißt, dass noch nichts aus dem Kopf aufgeschrieben werden muss, die Vokabel entweder direkt auf dem Testarbeitsblatt zu sehen ist oder an der Tafel und dann richtig eingesetzt werden muss. So wird es jedenfalls an unserer Schule gehandhabt und so sind auch die Unterrichtsmaterialien aufbereitet, inklusive Tests.

    So ist es definitiv hier nicht vorgesehen nach der Erklärung, die wir erhalten haben. Sondern es sollen wohl normale Vokabeltest sein.

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