Vertretungsplan kurzfristige Änderung

  • Du bekommst also deinen PC und deinen DSL-Anschluss von der Schule bezahlt?

    Naja, viele haben ja so etwas gar nicht in digitaler Form.
    Bei uns liegt er mit Bleistift geschrieben im Lehrerzimmer und alles was gestern für Montag nicht draufstand, interessiert mich nicht wirklich.
    Ich komme erst zur 3. Stunde und bin nur 3. un4 . im Haus, da könnten sie mich vertreten lassen, aber nirgends anders.
    Ich werde sicherlich nicht heute in der Schule anrufen, um zu hören, ob da noch was dazu kommt.
    ;)

  • Bei manchen Kommentaren kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Wenn man kleine Kinder hat kann man eben nicht spontan vertreten, weil ein Kleinkind nunmal nicht dazu in der Lage ist, sich morgens allein fertig zu machen und zum KiGa zu gehen. Da MUSS man verlässliche Arbeitszeiten haben (egal ob Mann oder Frau) denn die wenigsten Leute haben eine Oma im Haus, die dann ganz spontan einspringen und die Kinderbetreuung übernehmen kann. Ottonormalverbraucher muss sich erstmal um Betreuung kümmern und das ist oft nicht so spontan und einfach möglich.
    Wenn ich jeden Dienstag zur ersten Stunde habe, kann ich mich darauf einstellen und langfristig eine Betreuungsmögglichkeit organisieren. Aber eben nicht von heute auf morgen.
    Es sind doch in der Regel nur ein paar Jahre, in denen man kleine Kinder hat und da dürfen der Arbeitgeber und auch die Kollegen ruhig Rücksicht drauf nehmen. Vorher (also bevor man Kinder hat) und auch wenn die Kinder dann größer und selbstständig sind, springt man selbst wieder für die Familien mit Kleinkindern ein. Ich finde, das sollte selbstverständlich sein.

  • Hallo,
    wie auch schon andere schrieben, haben wir für die erste und die Stunde Bereitschaften eingeteilt, so dass man sich darauf einstellen kann. Neben dem persönlichen Gespräch mit dem Stundenplaner, um deine Situation zu erkläre, kann auch einen allgemeine Vereinbarung des Kollegiums helfen. Bei uns haben sich die Teilzeitkräfte zusammengesetzt und zusammengefasst, was z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen kann. Das geht von Zweierteams, die sich bei Konferenzenteilnahmen abwechseln und informieren bis zur Rücksichtnahme auf allgemein üblichen Anfangs/Endzeiten von Kindergärten bei der Stundenplanerstellung, wenn es nicht anders machbar ist für den Kollegen. Dies fußt alles auf den sowieso existierenden "sollte"- Vorgaben der Landesregierung z.B. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ausnahmen sind natürlich trotzdem möglich, wenn z.B. andere Kollegen dafür unverhältnismäßig belastet würden. Das Ganze wurde bei uns auf einer LeKo aber als prinzipielle Vereinbarung so beschlossen. Dies hilft insofern sehr, dass man nicht immer als Bittsteller alleine dasteht, sondern man sich auf die Vorgaben der Landesregierung und das prinzipielle Einverständnis des Kollegiums berufen kann. Ich halte das auch für ein Geben und Nehmen, weil man in seinem Leben ja mal Vollzeit arbeitet, mal Teilzeit wegen der Kinder oder anderen Gründen...

  • Wir haben zwar auch eine App dafür, wenn da Abends draufgesetzt werden würde, dass ich am nächsten Tag früher kommen muss - das würde ich nicht machen. Und das ist rechtlich auch nicht okay.

    Wie hugoles_AL schon geschrieben hat - die rechtliche Seite ist nicht immer die beste Argumentation.
    Wenn ich jedes Mal den Mund aufreiße, wenn mir was nicht passt, habe ich bald einen schlechten Stand im Kollegium.
    Die Vertretungsplanmacher sind Menschen, mit denen man reden kann.
    Wenn ich eine Stunde machen kann, dann mache ich das auch.
    Dafür kann ich auch mal zu den Vertretungsplanern hingehen, wenn ich für einen privaten Termin gerne eine Stunde verschieben oder mit einem Kollegen tauschen würde.

  • Es sind doch in der Regel nur ein paar Jahre, in denen man kleine Kinder hat und da dürfen der Arbeitgeber und auch die Kollegen ruhig Rücksicht drauf nehmen. Vorher (also bevor man Kinder hat) und auch wenn die Kinder dann größer und selbstständig sind, springt man selbst wieder für die Familien mit Kleinkindern ein. Ich finde, das sollte selbstverständlich sein.

    Sicher. Aber für Kollegen, die keine Kinder haben, heißt das, dass sie dauerhaft einspringen. Jeden einzelnen Tag. Weil sie nämlich die Stunden unterrichten, in denen Mütter nicht können, was dann bedeutet, dass ein Stundenplan so aussieht, dass man 1./2. Std. und 5./6. Std. Unterricht (in der 3.4. sind ja sämtliche Mütter im Einsatz) hat und jeden Tag zur ersten Stunde in der Schule ist. Jahrzehnte lang, weil es ja immer wieder neue junge Mütter gibt. Was weiterhin bedeutet, dass die Kollegen, die ja flexibel sind, weil sie keine Kinder haben, eben regulär schon zur 1. Std da sind, folglich also keine Spontanvertretung in der 1. Std. machen können und dann müssen halt in Notzeiten, wenn die Vertretungsbereitschaft nicht ausreicht, auch mal Mütter ran. Und im Einzelfall muss man halt miteinander reden, wenn irgendwas gar nicht machbar ist...

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Ich habe jeden Tag zur 1. Stunde und - durch Blockungen - bis in den Nachmittag rein und an einem Tag auch mal eben 3 "Freistunden" am Stück ... wobei halt, zwei davon sind mir belegt worden mit der zeitlich nicht absehbaren Vertretung einer schwangeren Kollegin, die AU für AU nacheinander reinreicht. Die Freistunde am Folgetag ist auch mit dem Unterricht belegt worden.

  • Das ist doch normal, dass man mit einer vollen Stelle zur ersten Stunde hat. In den allermeisten Jobs muss man um 8 Uhr anfangen. Das hatte ich auch, als ich noch eine volle Stelle hatte.


    Wenn man aber eine halbe Stelle hat, so wie ich jetzt, und trotzdem 3x Nachmittagsunterricht, kann man ja wohl erwarten, dass man NICHT jeden Tag zur ersten antanzen muss. So viele Freistunden dann währen ja unzumutbar und von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mal gar nicht zu sprechen.


    Ich finde, es kommt gar nicht so sehr darauf an, ob man Mutter ist oder nicht, sondern ob man Vollzeit arbeitet oder nicht. Für einen Vollzeitkollegen halte ich es, wie gesagt, für normal, von 1-6 anwesend zu sein. Und das ist ja noch super, bei uns geht es bis 9.


    Bei einer Vollzeitstelle hat man bei uns 25, 5 Stunden Unterricht, wobei die halbe Stunde de facto eine ganze ist, weil sie meist durch Aufsichten (ganze Stunde) gefüllt ist, die nur mit einer halben angerechnet werden. Also sind das schon mal 26 Stunden. Plus 2 Vertretungsbereitschaften macht 28 Stunden. Macht bei 5 Tagen á 6 Stunden gerade mal 2 Freistunden.


    Was ist daran also eine Zumutung für die kinderlosen???

  • Es ist in der Tat die Frage: Teilzeit oder Vollzeit. Wenn ich eine Vollzeitstelle habe, dann muss aber m.E. auch jeder halt bereit sein, spontane Lücken zu schließen.
    Aber der Dreh- und Angelpunkt ist in der Tat wohl die Kommunikation: Sprechenden Menschen kann (an der richtigen Stelle / beim richtigen Adressaten) ja meistens geholfen werden. Deswegen würde ich das auch an der entsprechenden Stelle vortragen, dass es schwierig / unmöglich ist, so kurzfristig eine Betreuung zu organisieren.

  • Kiray, wer sagt denn, dass Leute mit kleinen Kindern nur in der 3 und 4. Stunde unterrichten sollen? Das habe ich niemals geschrieben. Ich selber habe z.B. eine 50% Stelle und zweimal zur ersten Stunde und zweimal Nachmittagsunterricht. Das finde ich auch völlig OK (alles Andere wäre ja auch nicht machbar). Es ging lediglich um spontane Vertretungen in den Randstunden, die von Eltern mit kleinen Kindern nicht zu leisten sind, weil sich spntan keine Betreuungsmöglichkeiten finden.

  • Wenn ich eine Vollzeitstelle habe, dann muss aber m.E. auch jeder halt bereit sein, spontane Lücken zu schließen.


    Logisch, das bedeutet aber nicht, dass ich den ganzen Tag auf den Vertretungsplan schielen muss und spontan meine Tagesplanung umwerfen muss. Wenn sich das erst mal eingebürgert hat, dass die Leute auch im Laufe des Tages (zuhause) auf den Plan gucken falls man doch in der 1. Stunde eingesetzt wird, wird das auch ausgenutzt und man wird schief angeschaut, wenn man es eben nicht macht. Und dadurch entsteht wieder ein gewisser Zwang und die Erholung geht flöten.Genau das gleiche ist mit der ständigen Erreichbarkeit durch Mails

  • Das ist doch normal, dass man mit einer vollen Stelle zur ersten Stunde hat. In den allermeisten Jobs muss man um 8 Uhr anfangen. Das hatte ich auch, als ich noch eine volle Stelle hatte.


    Wenn man aber eine halbe Stelle hat, so wie ich jetzt, und trotzdem 3x Nachmittagsunterricht, kann man ja wohl erwarten, dass man NICHT jeden Tag zur ersten antanzen muss. So viele Freistunden dann währen ja unzumutbar und von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mal gar nicht zu sprechen.

    Du hast, glaube ich, nicht verstanden, was Kiray mein. Kein Mensch beschwert sich (in diesem Thread zumindest), dass er mit Vollzeit jeden Tag zur ersten Stunde Unterricht hat. Es beschwert sich (zumindest in diesem Thread) auch keiner darüber, dass Teilzeitkräfte/Mütter/Väter oftmals nicht zur ersten Stunde Unterricht haben.
    Aber: Die erste Stunde muss stundenplantechnisch eben abgedeckt sein. Auch mit Vertretungspräsenzen. Und wenn dafür im regulären Stundenplan eben schon alle Vollzeitkräfte herangezogen werden, dann bleiben eben nur die Teilzeitkräfte/Mütter/Väter, wenn kurzfristig noch jemand zusätzlich ausfällt. Und dann müssen die eben auch ran und sehen, wie sie sich organisieren. Bei allem sonstigen Verständnis, Entgegenkommen etc.


    So habe ich zumindest Kirays Post verstanden und so sehe ich das auch.


    Das betrifft übrigens das schulinterne kollegiale Miteinander. Man kann natürlich politisch-gesellschaftlich auch argumentieren, dass dann eben ausreichend (Vollzeit-)Lehrer eingestellt werden müssen, um so einen Engpass auffangen zu können. Da bin ich dann ganz bei dir. Das kann aber eigentlich kein Grund sein, die (Vollzeit-)Kollegen aus im Prinzip im Regen stehen zu lassen, wenn sie sowieso schon bis zum Anschlag (und darüber hinaus) arbeiten und vertreten. Meine Meinung.

  • dann bleiben eben nur die Teilzeitkräfte/Mütter/Väter, wenn kurzfristig noch jemand zusätzlich ausfällt. Und dann müssen die eben auch ran und sehen, wie sie sich organisieren. Bei allem sonstigen Verständnis, Entgegenkommen etc.


    So habe ich zumindest Kirays Post verstanden und so sehe ich das auch.


    Das sehe ich nicht so. Egal ob Vollzeit- oder Teilzeitkollegen. Ich kann nicht einfach jemanden in der 1. Stunde als Vertretung einteilen, wenn er das nicht frühzeitig weiß. Und "frühzeitig wissen" heißt nicht im Laufe des Tages vorher. Dann muss der Unterricht halt mal ausfallen (oder es wird intern umgeschichtet, dann fallen die 10er halt aus und die 5er werden vertreten). Ich kann nicht die Kollegen in der ständigen Bereitschaft sein lassen nur damit sich zwei Eltern nicht beschweren.

  • Ich stimme dem prinzipiell zu.
    Bei uns wurde das digitale schwarze Brett (also im Prinzip: der online Vertretungsplan) eingeführt, mit der Vorgabe, dass jeder sich bis 16 Uhr informieren soll, ob er für den nächsten Tag vertreten muss. Dafür gab es im Gegenzug einige Erleichterungen.
    Sollten nach 16 Uhr noch Vertretungsnotfälle für die ersten Stunden des nächsten Tages auftreten, werden diese - wie früher - telefonisch geklärt.


    Man muss aber auch sagen, dass unser Vertretungsplanmacher das nicht diktatorisch vorgibt, sondern eigentlich immer zu Änderungen bereit ist - außer in den akutesten Engpässen, wenn wirklich gar nichts mehr geht.


    Das mit dem Unterrichtsausfall wurde von ganz oben mit deutlichen Ansagen untersagt. Man müsste daher wahrscheinlich tatsächlich mal organisiert im großen Stil den Konflikt suchen und sich breit angelegt (zumindest innerhalb einzelner Schulen) weigern. Eine Art Zwergenaufstand, bei dem sich einzelne Kollgen querstellen ist da meiner Meinung nach nicht der richtige Weg. Sowas muss personalvertretungsmäßig organisiert sein.

  • Uns wurde auch gesagt, dass sogar in der 7. und 8. vertreten werden muss, weil sich die Eltern auf die Langtage ihrer (jüngeren) Kinder einstellen. Es gab bei uns Beschwerden, wenn die Schüler durch Unterrichtsausfall statt nach der 7. oder 8. schon nach der 5. oder 6. nach Hause kamen. Deswegen haben wir nun jeden Tag auch eine Vertretungsbereitschaft für die 7. und 8. Stunde, bei der wir spontan am Tag erfahren, ob wir eingesetzt werden oder nicht. Auch Ausfall in der 1. Stunde ist - vor allem - bei den jüngeren Schülern nicht möglich, das haben wir deutlich gesagt bekommen.

  • Unterrichtsausfall ist in NRW verboten, es muss alles vertreten werden, was einen erhöhten Bedarf an Bereitschaften bedeutet. Für ein Kollegium kann das entweder bedeuten, dass man zwei bis drei ständige Bereitschafen einplant, was meist Anwesenheit in der Schule bedeutet und natürlich bei Kollegen auf wenig Beteisterung stößt oder man richtet weniger Bereitschaften ein und mutet dem Vertretungsplaner zu, sich den Zorn der Kollegen zuzuziehen, wenn er zusätzlich jemanden eher kommen oder länger bleiben lässt. Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Grundsätze, vielleicht einfach mal mit Leherrat und SL kommunizieren und das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen.


    @anna Lisa: Du hast mich falsch verstanden, WillG hat auf den Punkt gebracht, was ich meine. Und natürlich haben wir auch einen Ganztag, inklusive Nachmittagsunterricht und bedauerlicherweise auch mit Stundenplänen, die kurze Tage mit nur vier Unterrichtsstunden umfassen: 1./2. Std und 7./8. Stunde.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Nö, wird sie nicht. Sie besteht für 4 Wochen und wird nur als Mehrarbeit berechnet, falls sie gehalten werden muss und man auch noch weitere Mehrarbeitsstunden hat. Wenn ich nicht auf dem Vertretungsplan stehe, kann ich gehen. Nicht jeder aus dem Kollegium hat diese Bereitschaftsstunden.
    Die Kollegen die in der 1. Bereitschaft haben (auch über den Zeitraum von ca. 4 Wochen, sprich 4x) müssen kommen und sitzen evtl rum (Dann wird es aber auch nicht aufgeschrieben).

    • Offizieller Beitrag

    Die Vertretungsbereitschaften sollten innerhalb deines 25,5 Stunden Deputats sein. Die kommen nicht "on Top"

    sollten .... hätte hätte Fahrradkette.
    Es ist aber an vielen Schulen nunmal nicht der Fall.
    Ich glaube, das ist auch ein starker Unterschied zwischen Gesamtschule und Gymnasium. Es scheint mir hier im Forum, dass die Gesamtschulen diese VBs fest im Deputat haben, bei den Gymnasien scheint es anders zu sein.
    Ich habe auch 2 VBs pro Woche (manchmal auch mal 3, wenn es nicht anders geht, wäre aber dann nur für ein Halbjahr alle zwei Wochen).
    3 von meinen 4 VBs (A- und B-Woche gerechnet) sind Randstunden. Hohlstunden habe ich zusätzlich, das finde ich aber okay.


    Jetzt wo wir einen festen VB-Plan haben, frage ich mich, wie wir vorher ohne machen konnten. Es ist viel einfacher. Man darf sich für diese Zeit nichts vornehmen, sie ist fest im Plan, aber ich kann mich freuen, dass ich doch nicht vertrete. und dann korrigiere / vorbereite, falls es eine Hohlstunde ist, oder gar erste Stunde.

  • Du hast, glaube ich, nicht verstanden, was Kiray mein. Kein Mensch beschwert sich (in diesem Thread zumindest), dass er mit Vollzeit jeden Tag zur ersten Stunde Unterricht hat. Es beschwert sich (zumindest in diesem Thread) auch keiner darüber, dass Teilzeitkräfte/Mütter/Väter oftmals nicht zur ersten Stunde Unterricht haben.Aber: Die erste Stunde muss stundenplantechnisch eben abgedeckt sein. Auch mit Vertretungspräsenzen. Und wenn dafür im regulären Stundenplan eben schon alle Vollzeitkräfte herangezogen werden, dann bleiben eben nur die Teilzeitkräfte/Mütter/Väter, wenn kurzfristig noch jemand zusätzlich ausfällt. Und dann müssen die eben auch ran und sehen, wie sie sich organisieren. Bei allem sonstigen Verständnis, Entgegenkommen etc.

    Ich habe auch grundsätzlich kein Problem damit, zur ersten Stunde eingesetzt zu sein, dann aber regelmäßig im Rahmen meines Deputats oder halt eben als regelmäßige VB. Dann kann ich mir langfristig einen Babysitter organisieren. Aber von einem Tag auf den anderen geht das halt nicht. Und das war ja die Ausgangssituation. Das kann man als Eltern nicht leisten.

    Die Vertretungsbereitschaften sollten innerhalb deines 25,5 Stunden Deputats sein. Die kommen nicht "on Top"

    Sind sie aber bei uns definitiv nicht. Sonst würde ich es ja nicht so schreiben. Als Vollzeitlehrer kriegst du die Präsenzzeiten nicht bezahlt und wenn du eingesetzt wirst, kriegst du das auch erst ab der 3. Stunde pro Monat bezahlt. Als Teilzeitlehrer kriegst du die Präsenzen auch nicht bezahlt, es ist aber auch nur 1 Stunde und du kriegst die Vertretungen ab der ersten Stunde bezahlt

Werbung