Bewerbung auf eine Funktionsstelle in ein anderes Bundesland

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage bezüglich einer Bewerbung auf eine Funktionsstelle in ein anderes Bundesland. Ich würde mich gerne auf eine Funktionsstelle im Bundesland Niedersachsen bewerben, arbeite aber derzeit in NRW. Bei einer Bewerbung beispielsweise auf eine A14 Stelle in NRW braucht man ja keine Freigabe durch den Dezernenten bzw. durch die Bez.-Regierung. Meine Frage ist nun, ob es genauso bei einer Bewerbung in ein anderes Bundesland ist. Braucht man hierfür eine Freigabe? Bei einem normalen Antrag im Ländertausch ist eine Freigabe natürlich von Nöten. Aber wie ist es bei einer Funktionsstellen-Bewerbung?


    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag!

  • Nach meinen letzten Recherchen braucht man das nicht. Daher ist der Weg über die Funktionsstelle quasi der Umweg um das Ländertauschverfahren herum.


    http://www.tresselt.de/versetzung.htm - hier ganz runter scrollen. Sehr textintensive Seite. ;) Auf NRW bezogen, aber ich habe schon aus Schleswig Holstein dieselben Informationen bekommen.

  • Ein ehemaliger Kollege von mir ist seinerzeits von Hessen nach B-W gewechselt auf eine Funktionsstelle. Da war es so, dass ihm unser Schulleiter Steine in den Weg legen wollte, mit dem Ergebnis, dass er statt zum Ende des Schuljahres mitten im Oktober von einer Woche auf die nächste weg war. Sein Weg war dann nämlich das Ausscheiden aus dem hessischen Schuldienst auf eigenen Wunsch und gleich danach die Verbeamtung im neuen Bundesland. Wenn die neue Schule und die entsprechende Schulaufsichtsbehörde jemanden wirklich wollen, geht sowas ganz schnell (im übrigen auch bei "normalen" Versetzungen).

  • Ein ehemaliger Kollege von mir ist seinerzeits von Hessen nach B-W gewechselt auf eine Funktionsstelle. Da war es so, dass ihm unser Schulleiter Steine in den Weg legen wollte, mit dem Ergebnis, dass er statt zum Ende des Schuljahres mitten im Oktober von einer Woche auf die nächste weg war. Sein Weg war dann nämlich das Ausscheiden aus dem hessischen Schuldienst auf eigenen Wunsch und gleich danach die Verbeamtung im neuen Bundesland. Wenn die neue Schule und die entsprechende Schulaufsichtsbehörde jemanden wirklich wollen, geht sowas ganz schnell (im übrigen auch bei "normalen" Versetzungen).

    Wie ist das dann mit den Pensionsansprüchen (die man ja erst nach 5 Jahren Verbeamtung hat). Angenommen man ist erst 4 Jahre verbeamtet (und hat noch keine Ansprüche), verfällt dann diese Zeit und man muss nochmal 5 Jahre warten, bis man Pensionsansprüche hat?
    Und: Hat der Wechsel auf diese Weise einen Einfluss auf die Höhe der Pension? Muss nicht sofort bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in die Rentenkasse nachversichert werden, oder ist das nicht der Fall, wenn man sofort wieder verbeamtet wird?
    Wo findet man hier klare Unterlagen?
    Danke für jede Hilfe.

  • Wie ist das dann mit den Pensionsansprüchen (die man ja erst nach 5 Jahren Verbeamtung hat). Angenommen man ist erst 4 Jahre verbeamtet (und hat noch keine Ansprüche), verfällt dann diese Zeit und man muss nochmal 5 Jahre warten, bis man Pensionsansprüche hat?

    Die 4 Jahre nimmt man mit, es wird alles zusammengezählt. Deswegen bin ich zum Beispiel zwar erst seit 1999 Lehrer, offiziell aber im 24. Dienstjahr.

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