Wieviele Stunden für welche Arbeit?

  • Wie findet man eigentlich raus, für welche Arbeit wieviele Stunden veranschlagt werden? Ich möchte aus aktuellem Anlass nicht zu sehr ins Detail gehen, deswegen kann ich die Frage nicht nach Bundesland und Tätigkeit genau stellen.


    Aber angenommen, ich soll neben der Klassenleitertätigkeit noch an 5 Arbeitsgruppen teilnehmen oder zusätzliche Elterngespräche zum Zeugnis für alle Eltern anbieten, oder werde spontan vom Ministerium dazu verdonnert, beratend an 30 anderen Schulen unterwegs zu sein oder...
    Wie finde ich raus, was ich leisten muss, in meinen bspwe. 28 Unterrichtsstunden? Wieviel soll für Konferenzen, Elterngespräche, Unterrichtsvorbereitung jeweils "draufgehen"? Wie lange darf man z.B. für eine Korrektur in der Oberstufe oder für das Schreiben eines Zeugnisses in der Grundschule an Arbeitszeit annehmen? Gibts da überhaupt Richtlinien? Für jedes Bundesland eigene und wenn ja, wo?

  • Sehr interessante Frage. Würde mich auch interessieren. Muss ja eigentlich irgendwo festgelegt sein. Arbeitszeit darf ja nicht beliebig sein.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine Aufschlüsselung nach Stunden oder Prozenten bzgl. der Arbeitszeit im Sinne von:
    75% der Arbeitszeit ist unterrichtliche Tätigkeit (Vor- / Nachbereitung, Durchführung), 10 % der Arbeitszeit steht für Elterngespräche zur Verfügung, 8 % der Arbeitszeit für Korrekturen, 5 % für Konferenzen, 2 % für Sonstiges.


    Einzige "Einteilung" ist, dass man seine übliche Wochenarbeitszeit hat und davon (z.B. in der Grundschule) 28 * 45 Minuten = 21 Zeitstunden für die konkrete Durchführung des Unterrichts verplant sind. Auch Zeitkontingente im Sinne einer Entlastung (für die und die Aufgabe macht man 45 Minuten weniger Unterricht) sind eher beliebige Maßgaben der Lehrerkonferenz. Wie viel Zeit man als Lehrer im Endeffekt für die Tätigkeiten außerhalb der Durchführung des Unterrichts verwendet (und ob man dadurch evtl. mehr macht als die "angedachte" Wochenarbeitszeit) liegt im Ermessen des Lehrers bzw. (bei Konferenzen) im Ermessen der Schule.


    kl. gr. frosch

  • Mein Verständnis, pauschal - also nicht Bundeslandabhängig.
    Als Beamte haben wir eine bestimmte Wochenarbeitszeit, die nur bedingt mit der Stundenzahl zusammenhängt. Also, unabhängig von deinen 28 Stunden hast du nach Beamtenrecht je nach Bundesland +/-40 Wochenstunden Arbeitszeit bei ca. 30 Urlaubstagen auf das Kalenderjahr gerechnet.
    In dieser Arbeitszeit musst du deinen Dienstpflichten nachkommen. Entweder, indem du außerhalb der gesetlich zustehenden Urlaubstage auch in den Ferien arbeitest, oder indem du in der Schulzeit entsprechend vorlegst, um die Ferien komplett frei zu haben. In der Realität wird es meist eine Mischung sein.


    Es liegt nun an dir, deine Arbeit so einzuteilen, dass du allen Dienstpflichten in dieser zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erfüllen kannst. Wenn du das Gefühl hast, dass du zu viele Aufgaben ("freiwillig") übernommen hast, um mit deiner Arbeitszeit hinzukommen, dann musst du Aufgaben abgeben. Wenn du per Dienstanweisung dazu verpflichtet wirst, zu viele Aufgaben zu übernehmen, musst du den Dienstherrn mit einer Überlastungsanzeige darauf hinweisen. Das ist ein formeller Akt. Wenn der Dienstherr eine begründete Überlastungsanzeige ignoriert, bleibt dir die Dienstaufsichtsbeschwerde.


    Aber eine Auflistung, welche Tätigkeiten wie viel Zeit benötigen dürfen, gibt es meines Wissens nur in einzelnen Bundesländern. In Hamburg, meine ich, beispielsweise.


    EDIT: Frosch war schneller.
    Noch eine Ergänzun: In Bayern gibt es die sog. 100-Minuten-Regel, die besagt, dass man für Tätigkeiten, die insg. 100 Minuten Arbeitszeit pro Woche benötigen, eine Deputatsstunde bekommen kann.

  • Na ja, aber irgendjemand muss ja mal das Deputat berechnet haben. Dazu muss man sich ja festlegen, wie viel Zeit man im Durchschnitt für Korrekturen / Vorbereitung / Elterngespräche braucht. Das Deputat ist doch nicht vollkommen willkürlich festgelegt worden???

  • Aber man kann doch Überstunden ab 4 Stunden bezahlt bekommen. Gilt das dann nur für zu viel gehaltene Unterrichtsstunden?
    Es muss sich doch berechnen lassen, ob der Schulleiter mir beliebig viel aufs Auge drücken kann. Vor allem, wenn das Kollegium nicht geschlossen handelt, sondern einzelne permanent die Arbeit von anderen mit übernehmen und sich dann noch bei denen, die eine Aufgabe ablehnen beschweren, dass sie zu viel tun müssen wegen ihnen. Und Überlastungsanzeigen vom SL als persönlicher Angriff erlebt werden. Und das Schulamt (selbst für die Unterbesetzung verantwortlich) immer mehr Aufgaben verteilt, weil "super, irgendwie gehts ja anscheinend immer".

    • Offizieller Beitrag

    Das gilt für 4 geleistete Mehrarbeits-Unterrichtsstunden.


    In NRW geht dies aus dem folgenden Passus in der ADO hervor:



    Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit
    (1) Für Lehrerinnen und Lehrer gilt grundsätzlich die wöchentliche Arbeitszeitdes übrigen öffentlichen Dienstes. Sie erteilen die gesetzlich festgelegteund im Einzelnen bestimmte Anzahl der wöchentlichen Pflichtstunden(VO zu § 93 Absatz 2 SchulG - BASS 11-11 Nr. 1).
    (2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder einesLehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um biszu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitungum mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenenPerson erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert.Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalbdes Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr(§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG).


    kl. gr. frosch

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand den Aufwand jemals berechnet hat. Dann würde ja auffallen, dass permanent gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen wird ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • In Niedersachsen musste in diesem Jahr erst genau deswegen (Arbeitszeitverteilung und Gesamtlänge wurde nie hinreichend untersucht) die Pflichtstundenerhöhung bei Gymnasiallehrern zurückgenommen werden. Das Kultus hatte hier behauptet, dass die Erhöhung lediglich eine Arbeitszeitverlagerung darstellt, da außerunterrichtliche Tätigkeiten zurück gegangen wären...konnte dies aber mangels Studie nicht nachweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Als seinerzeit die Studie von Mummert und Partner bewies, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von Lehrern locker mit der anderer Berufsgruppen mithalten konnte und diese teilweise deutlich übertraf, hat das Ministerium die Studie in der Schublade verschwinden lassen und viele Tätigkeiten (Konferenzen, Elternsprechtage etc.) schlichtweg als Normaufwand deklariert, so dass die zeitliche Taxierung damit vermieden und eine objektive Quantifizierung der Lehrerarbeitszeit außerhalb des Deputats gezielt und erfolgreich verhindert wurde.
    Die Ergebnisse der Studie hätten bei konsequenter Durchsetzung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, zuzüglich der unterrichtsfreien Zeit dann ca. 50 Stunden, zu einer deutlichen Reduzierung der Wochenstunden führen müssen. Das aber wäre für jede Landesregierung fiskalischer und damit politischer Selbstmord gewesen.


    Es geht ja auch so. Denken wir an die, die brennen oder die, die die leuchtenden Kinderaugen so mögen...

  • Das Deputat ist doch nicht vollkommen willkürlich festgelegt worden???

    Es fällt mir überhaupt nicht schwer, dass Konzept "Willkür" mit dem Konzept "öffentlicher Dienst" unter einen Hut zu bringen.


    Und Überlastungsanzeigen vom SL als persönlicher Angriff erlebt werden. Und das Schulamt (selbst für die Unterbesetzung verantwortlich) immer mehr Aufgaben verteilt, weil "super, irgendwie gehts ja anscheinend immer".

    Wenn ein Kollegium sich das auf Dauer und im großen Stil gefallen lässt, dann ist es selbst Schuld. Hier muss eine PV her, damit sich das Kollegium formieren kann und diese Befindlichkeiten des SL geschlossen ignoriert. Und der Kontakt mit dem nächsthöheren Gremium - GPR, BPR, HPR - um gegen diese Masche des Schulamtes anzugehen.
    Zumindest sollte man es versuchen!

    • Offizieller Beitrag

    Als Beamte haben wir eine bestimmte Wochenarbeitszeit, die nur bedingt mit der Stundenzahl zusammenhängt. Also, unabhängig von deinen 28 Stunden hast du nach Beamtenrecht je nach Bundesland +/-40 Wochenstunden Arbeitszeit bei ca. 30 Urlaubstagen auf das Kalenderjahr gerechnet.
    In dieser Arbeitszeit musst du deinen Dienstpflichten nachkommen. Entweder, indem du außerhalb der gesetlich zustehenden Urlaubstage auch in den Ferien arbeitest, oder indem du in der Schulzeit entsprechend vorlegst, um die Ferien komplett frei zu haben. In der Realität wird es meist eine Mischung sein.


    Es liegt nun an dir, deine Arbeit so einzuteilen, dass du allen Dienstpflichten in dieser zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erfüllen kannst.

    So ist es. Als weitere arbeitszeitregelnde Rechtsnormen gibt es die Pflichtstundenverordnung (oder ähnlich lautende Normen anderer Länder), hier finden sich auch die Deputate, die es an einer Schule zu verteilen gibt, die jeweiligen Mehrarbeitsvergütungsverodnungen sowie Einzelerlasse- und Verordnungen zu Aufsichten und Präsenszeiten. Die Summe all dessen sowie eigenverantwortliche Zeiteinteilung ergibt Arbeitszeit.


    Der tatsächliche Arbeitsaufwand wird seitens des KuMi geschätzt. Zu großer *Erheiterung* trug in Hessen mal die Verlautbarung bei, dass die Dauer der Korrektur einer Klausur egal welchen Faches in der Oberstufe mit 14 Minuten angesetzt wurde.


    Dazu: siehe Bolzbolds Beitrag.

    • Offizieller Beitrag

    Zu großer *Erheiterung* trug in Hessen mal die Verlautbarung bei, dass die Dauer der Korrektur einer Klausur egal welchen Faches in der Oberstufe mit 14 Minuten angesetzt wurde.

    Ihr seid ja auch selbst schuld, wenn Ihr so komplizierte Sachen abfragt ;)

  • Wenn ein Kollegium sich das auf Dauer und im großen Stil gefallen lässt, dann ist es selbst Schuld. Hier muss eine PV her, damit sich das Kollegium formieren kann und diese Befindlichkeiten des SL geschlossen ignoriert. Und der Kontakt mit dem nächsthöheren Gremium - GPR, BPR, HPR - um gegen diese Masche des Schulamtes anzugehen.Zumindest sollte man es versuchen!

    Klingt gut. Nur: was, wenn man allein auf weiter Flur steht? die PV, die her müsste, gibt es so nicht. Das Kollegium formiert sich nicht. Alte, verkrustete Strukturen vermitteln ein "das war schon immer so---was willst du denn machen?---ich mach halt dann alles nur halbherzig... dann geht das schon irgendwie" dass ab und an mal einer mit Bandscheibenvorfall oder Burnout wegfällt hat ja nur gaaaanz persönliche Ursachen, über die man nicht spricht.


    Es bliebe also die Überlastungsanzeige. Wer hat schon einmal eine geschrieben und möchte (per PN) davon berichten?
    Fällt einem sowas mitunter selbst auf die Füße? Beispielsweise Entziehen einer Tätigkeit, die man gerne und selbstverständlich macht, anstatt derer, die zusätzlich anfielen und zur Überlastung führten? Oder bei Bewerbung auf Funktionsstelle, ein: "tja, leider sind Sie ja nicht belastbar"?

  • Es geht ja auch so. Denken wir an die, die brennen oder die, die die leuchtenden Kinderaugen so mögen...

    Was hat das mit leuchtenden Augen zu tun, wenn man die Elternsprechtage nun mal halten muss?
    Und wenn dann in der Elternsprechtagswoche, während der man abends an den Zeugnissen sitzt, der Chef kommt und spontan noch möchte, dass man meinetwegen fachfremd eine neue Klasse unterrichten muss und *setze hier eine für deine Schulart zeitfressende und psychisch belastende Zusatzaufgabe deiner Wahl ein* übernehmen soll?

  • Spätestens bei den Zusatzaufgaben kann man den Chef dann gerne an seine Fürsorgepflicht erinnern und daran, dass er Sorge tragen muss, dass die Wochenarbeitszeiten eingehalten werden (können). Er möge also für Entlastung an anderen Stellen sorgen. Solange man bei Zusatzaufgaben ja sagt, oder sich zumindest nicht wehrt, läuft das so weiter. Das ist nicht böse gemeint...ich weiß, dass das in unserem System eher typisch ist. Ich weiß aber auch, dass viele Lehrkräfte ihre Rechte gar nicht erst kennen und dies allzu oft als gegeben hinnehmen, á "Hmm, muss ja gemacht werden von jemandem". Der Dienstherr andererseits flankiert die immer neuen Aufgaben ganz toll durch Zuweisung von zu wenig Stellen ;)


    Es gibt durchaus Möglichkeiten typische Aufgaben von Lehrkräften in der Schule so zu organisieren, dass der Aufwand relativ gering bleibt. Ein Beispiel: An meiner Ausbildungsschule gab es mehrere Elternabende mit jeweils 30min-Terminen, die sich teils bis nach 21 Uhr zogen...echt zum k*****. An meiner aktuellen Schule gibt es im Jahr genau 1(!) Elternabend von 15-18 Uhr mit Terminslots á 10min. Die Eltern erhalten vorher einen Laufzettel und schicken die Kinder zu den Wunschlehrern mit Bitte um einen Termin. Sind die 18 Termine, die eine Lehrkraft zu vergeben hat, voll, so kann eben kein weiteres Gespräch an dem Tag stattfinden. Leer ausgegangene Eltern können dann an einem anderen Tag kurz telefonisch, per Mail oder in individuellen Kurzterminen gegen Mittag versorgt werden. Typischerweise nehmen das bestenfalls noch 2 Elternpaar in Anspruch, wenn überhaupt.

  • Ich weiß aber auch, dass viele Lehrkräfte ihre Rechte gar nicht erst kennen und dies allzu oft als gegeben hinnehmen, á "Hmm, muss ja gemacht werden von jemandem". Der Dienstherr andererseits flankiert die immer neuen Aufgaben ganz toll durch Zuweisung von zu wenig Stellen ;)

    Ja! So isses!


    Bei uns würden niemals Elterngespräche derart organisiert, wie du es schreibst. Im Gegenteil, wenn Eltern auf Terminvorschläge nicht reagieren, soll ich hinterhertelefonieren, schriftlich einladen und bitte noch den Hintern küssen. Wobei natürlich im laufenden Schuljahr sowieso 100 zusätzliche Gespräche stattfinden, weil Kinder "mit dem Gesetz in Konflikt kommen". Ich möchte nicht der Hampelmann meiner Schulbehörde sein und sehe mich damit allein auf weiter Flur :mahlzeit:

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