Welche Zeiten werden für die Pension angerechnet?

  • Ich hoffe, man schlägt jetzt nicht wild auf mich ein, aber ich werde aus den Informationen im Netz nicht ganz schlau :-/


    Welche Zeiten werden später für die Pension angerechnet? Uni-Zeiten (Studium usw., Wissenschaftliche-Mitarbeiter-Stelle), Referendariat, ..?

  • Spannendes Thema, das frage ich mich auch schon länger.


    Stellt sich die Frage, mit wie vielen Jahren wird die Uni-Zeit berücksichtigt?


    Werden die 52 Wochen Pflichtpraktikum (alternativ 2 Jahre Ausbildung) angerechnet? Immerhin sind sie zur Zulassung zum Referendariat zwingend vorgeschrieben.


    Ich habe zusätzlich noch direkt vor der Verbeamtung im öffentlichen Dienst gearbeitet. In dem Link steht, dass Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn sie direkt zur Ernennung geführt haben. Das war aber nicht so. Zählt es trotzdem?

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Danke für den Link.


    Ich habe nach dem Studium noch ein paar Jahre an der Uni verbracht und parallel an einer Promotion gearbeitet sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet - das sollte dann vermutlich doch irgendwie angerechnet werden, oder?

  • In dem Link steht, dass Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn sie direkt zur Ernennung geführt haben. Das war aber nicht so.

    s.u.

    Ich habe nach dem Studium noch ein paar Jahre an der Uni verbracht und parallel an einer Promotion gearbeitet sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet - das sollte dann vermutlich doch irgendwie angerechnet werden, oder?


    Ich persönlich gehe davon aus, dass das nicht zählt. Ich bin hier aber auch kein Profi. Für mich klingt das eher so, dass Tätigkeiten, die man z.B. als angestellter Lehrer (Vertretungslehrkraft o.ä.) gemacht hat, angerechnet werden. Vielleicht ist es sogar noch extremer und es gilt nur für z.B. das OBAS-Verfahren (in NRW ist das das Referendariat als Seiteneinsteiger, aber als Angestellter),


    Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin dürfte laut meiner Meinung nach nicht zählen. Du hast aber hier Rentenansprüche erarbeitet, da du ja in die gesetzliche RV eingezahlt hast.


    Wie gesagt, ich bin mir hier auch nicht sicher und würde hier ggf empfehlen, mal Kontakt zum Personalrat aufzubauen.



    Referendariat wird aber definitiv angerechnet.

  • Ja, das stimmt, Rentenansprüche habe ich wohl - leider habe ich genau so lange eingezahlt (59 oder 60 Monate), dass ich mir das Geld nicht mehr auszahlen lassen konnte, sondern nun irgendwie 80 Euro Rente im Monate bekommen werde (abzüglich der Inflation usw.)

  • Die Anerkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit muss man in NRW seit einigen Jahren extra beantragen! Die zählen nicht mehr automatisch! (Voll sowieso nicht)
    Ich finde das Schreiben jetzt auf anhieb nicht, aber es gab vom VBE und der GEW dazu ein Musterschreiben.

  • Entscheidend ist, ob du 59 oder 60 Monate eingezahlt hast.
    Wenn du 59 Monate eingezahlt hast, kannst du dir die Rentenzahlungen auszahlen lassen. Das geht allerdings nur bis maximal 59 Monate.
    Genau so viele Monate habe ich auch. Mir wurde geraten, die Zahlungen erst noch stehen zu lassen und später zu entscheiden wie ich verfahre. Entweder du zahlst den 60. Monat als freiwillige Beitragszahlung, dann hast du zusätzlich einen Rentenanspruch wenn du die volle Pensionszahlung nicht erreichst. Die zusätzliche Rente gibt es jedoch nur, wenn dir Pensionsansprüche fehlen. Sonst verfällt das Geld.
    Falls du die Höchgrenze erreichst, kann du dir die 59 Monate später noch auszahlen lassen.
    Wenn du natürlich schon jetzt 60 Monate hast, bleibt dir da keine Wahl mehr.

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