Direkteinstieg mit Studium Soziale Arbeit

  • Hallo,


    ich habe eine Frage:
    Hat jemand von euch den Direkteinstieg mit dem Master-Abschluss in Sozialer Arbeit geschafft? (vorzugsweise BaWü, aber mich interessiert das auch generell)
    Auf den Seiten der Kultusministerien steht ja "Abschluss in Sozialpädagogik".... ich bin nun etwas verwirrt, da es ja immer heißt "Soziale Arbeit" = Sozialpädagogik. Erfolgt eine Gleichstellung automatisch oder können die zuständigen Ministerien rumzicken, was die Anerkennung betrifft?


    Liebe Grüße

  • Hallo maybe-teacher,


    das wird dir abschließend hier wahrscheinlich niemand beantworten können. Für BW sind zugelassen "Pädagogik/Sozialpädagogik" - also mit deutlichem Fokus auf die Pädagogik. Nun ist es so, dass der Master Soziale Arbeit je nach Hochschule/Uni unterschiedliche Gewichtungen hat und sich zusätzlich nicht "Sozialpädagogik" nennt. Auch wenn beide Begriffe inzwischen weitestgehend synonym verwendet werden (originär ist die Sozialpädagogik ja ein Teilbereich der Sozialen Arbeit), bedeutet das nicht, dass dies vom zuständigen Regierungspräsidium auch so gesehen wird.


    Hier hilft eigentlich nur, direkt beim zuständigen Regierungspräsidium dein Diploma Supplement und dein Transcript of Records (für B.A. und M.A.) einzureichen und die Module auf Passung überprüfen zu lassen - und das möglichst schon vor der Bewerbung. So hatte ich es damals (M.A. Pflegewissenschaft und B.A. Pflegepädagogik) auch im Voraus gemacht, wobei es bei mir eher um die Anerkennung und die Auswahl eines Zweitfaches ging. Mit dem OK der Regierungspräsidiums war die Bewerbung an den entsprechenden Schulen dann kein Problem mehr. Andere haben teilw. eine Zusage von der Schule bekommen und nachträglich die Absage aus dem Regierungspräsidium, weil in bestimmten Bereichen die Credits fehlten.


    Viel Erfolg dir!

  • Nachtrag: Ich sehe gerade, dass du dich schon letztes Jahr bei einer "Regierungsstelle" erkundigt hattest. War dies beim Regierungspräsidium Tübingen? Die sind nämlich für die Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse zuständig!


    Zitat Lehrer-Online-BW:
    https://www.lehrer-online-bw.d…e/Massgebliche+Pruefungen


    "Alle in Baden-Württemberg abgelegten universitären Prüfungen bzw. akkreditierten Bachelor-/Materabschlüsse, die nicht auf einem Lehramtsstudiengang basieren, sowie alle außerhalb von Baden-Württemberg abgelegten universitären oder diesen gleichgestellten Abschlussprüfungen müssen hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit einer in Baden-Württemberg abgelegten ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen anerkannt sein. Über die Anerkennung entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung - z.Hd. Frau Haid-Rahn, Postfach 2666, 72016 Tübingen im Rahmen seiner Vor-Ort-Zuständigkeit für das gesamte Land Baden-Württemberg."


    Wichtig für das Regierungspräsidium ist grundsätzlich, dass der Studienabschluss für den höheren Dienst befähigt (das steht dann auch so drauf), da für Sozialpädagogik keine Abschlüsse für den gehobenen Dienst zugelassen sind (siehe Zulassungsraster).


    Falls du dich nicht direkt in RP Tübingen erkundigt hast, dann mach das noch. Kommt von dort deine Absage letztes Jahr, dann wirst du daran nichts ändern können. Willst du trotzdem in den Schuldienst, bleibt dir nichts anderes übrig, als den entsprechenden Master nachzustudieren. ABER: Es ist dann nicht klar, ob der Studiengang dann für den Direkteinstieg/Seiteneinstieg noch zugelassen ist oder der Bedarf bereits gedeckt!


    Zwei Jahre Berufserfahrung kannst du nachweisen? Die werden zumindest beim Direkteinstieg auch gefordert (Seiteneinstieg weiß ich grad nicht).


    Oder am sichersten: Das entsprechende Lehramt studieren.

  • Danke für deine Antworten!


    Ich denke, dass ich dann wohl einfach Pech gehabt habe....
    Ein normales Lehramtsstudium möchte ich nicht machen, da ich dann das Ref machen müsste und nicht nach Timbucktu oder sonst wo hin versetzt werden möchte, deswegen wäre der Direkteinstieg mit einer Bewerbung bei der betreffenden Schule perfekt gewesen.
    Mir bleibt ja auch immer noch das private Schulwesen, außer es ändert sich die nächsten Jahre was an den Zulassungsbestimmungen und sie piensen nicht so rum bei dem Unterschied zwischen Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik- ein totaler Witz wie ich finde.


    Beim Seiteneinstieg sind 52 Wochen Berufserfahrung zwingend notwendig; beim Direkteinstieg drücken sie - je nach Bedarf - häufiger ein Auge zu. So die Aussage, aber ob das dann in der Realität so stimmt....

  • Kam die Absage denn auf eine allgemeine Anfrage deinerseits, oder auf Grundlage der Transcript of Records? Denn nur auf dessen Basis können die Abschlüsse bzw. die genauen Studieninhalte verglichen werden. Da hat eine Kollegin von mir auch darauf drängen müssen, dass diese angeschaut werden sollen und konnte daraufhin zugelassen werden, obwohl es bei ihrer allgemeinen Anfrage damals auch hieß, dass ihr Studienabschluss nicht zugelassen werden kann. Da würde ich nochmal nachhaken - mehr als ein Nein kanns ja nicht geben.


    Wenn es nur den Namen des Studienabschlusses betrifft, kann ich deinen Frust absolut nachvollziehen. Sollte dein Studium allerdings nicht die geforderten Inhalte aufweisen, ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums nachvollziehbar und korrekt, da im Direkteinstieg in BW keine fachlichen Inhalte nachgereicht werden, sondern eine ausschließlich pädagogische Ausbildung erfolgt. Was bei dir zutrifft kann ich jedoch natürlich nicht beurteilen.


    Ein weiteres und zugelassenes Masterstudium ist nicht möglich? Wäre ja dann nicht allzu lang und der Direkteinstieg dann möglich (so noch angeboten). Freiburg bietet glaub ich sowas für Absolventinnen sozialwissenschaftlicher Studiengänge an.

  • Ich hatte nur eine allgemeine Anfrage gestellt, bzw die Modulübersicht des Bachelor mitgesendet (Zeugnis). Wenn es soweit ist und eine passende Stelle ausgeschrieben wird, werde ich erneut versuchen, eine detailierte Antwort zu bekommen.... die letzte Antwort hat leider über 2 Monate gedauert und das ist halt echt lange, um planen zu können.
    Die geforderten Inhalte habe ich auf jeden Fall.... habe verglichen mit dem Pädagogik-Studium, was ja zugelassen ist.
    Ich habe bisher kein weiteres Masterstudium gefunden, welches ich berufsbegleitend machen könnte... ein reines Vollzeitstudium kann ich mir leider nicht mehr leisten.
    Wahlweise könnte ich noch das Tübinger-Modell wählen, was aber wieder jahrelanges studieren mit sich bringen würde (mir würde wohl einiges anerkannt werden - im Bereich Sozialpädagogik so gut wie alles, da auch hier die Module übereinstimmen), aber das Zweitfach müsste ich eben komplett nachstudieren.

  • Ich will nun kein Miesepeter sein, aber:


    Beim Direkteinstieg in BW wird tatsächlich eine mehrjährige Berufserfahrung (i.d.R. 2 Jahre) verlangt. Diese muss, bis auf Ausnahmefälle, nach dem relevanten Studienabschluss in dem entsprechenden Beruf erfolgt sein.


    Ich habe meine Stelle an meiner Wunschschule damals bekommen, weil mein Mitbewerber keine 2 Jahre Berufserfahrung hatte. Die Schule hatte sich eigentlich für ihn entschieden und das Regierungspräsidium hat ihn aber aus diesem formalen Grund abgelehnt. Mein Glück (sonst hätte ich weitere Anfahrtswege gehabt an der anderen Schule) und (leider) sein Pech.

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