Einspruch EWS Examen

  • Hallo zusammen,


    hat schon mal jemand erfolgreich Einspruch beim KuMi gegen sein EWS-Examen eingelegt? BIn äußerst unfair mit ner 5 benotet worden, sogar die Lehrstuhlinhaberin steht hinter mir und meinte, ich soll auf jeden Fall Einspruch einlegen. Hat das schon mal bei jemanden geklappt und falls ja, wie sollte man am besten so einen Einspruch formulieren?


    Liebe Grüße,
    Student0892

  • EWS sind Erziehungswissenschaften? In NRW heißt das ESL. Als ich darin mein Examen geschrieben habe, habe ich auch mit meiner Prüferin gesprochen. SIe hatte mich besser bewertet, aber der 2. Prüfer hatte die Note nach unten gezogen. Wenn DU zeit hast, dann mache es. Sie hat mir aber davon abgeraten, weil die Prüfung dann in der Luft schwebt und es wäre, als wenn ich sie nicht abgelegt hätte. Das geht dann durch mehrere Instanzen und man kann dadurch einige Semester verlieren. Das ist meine Meinung. ABER in deinem Fall bist du ja durchgefallen. Erst einmal eine EInsicht beantragen und eventuell zum Anwalt und checken, wie groß deine Chancen sind das Ganze zu gewinnen.

  • in bayern erfährt der prüfling nicht, wer erst- und zweitkorrektor war. die klausuren sind zentral gestellt und für alle dieselben. einsicht ist möglich, aber nur mit bleistift, fotos etc. nicht erlaubt.


    einsprüche sind vollkommen aussichtslos, außer es handelt sich um einen formfehler (z.b. prüfer hat drei beschriebene seiten übersehen). ein guter anwalt wird dir dasselbe sagen, kostet aber ordentlich kohle.


    außerdem: der lehrstuhlinhaber kann deinen prüfungstext gar nicht beurteilen, weil du den ja kaum auwendig gelernt haben wirst und die klausur selbst nicht namentlich für die korrektoren zuzuordnen ist.

  • Hallo Student0892,


    Ich hab auch schon meine (aktuelle) Erfahrung mit einem Einspruch im EWS-Staatsexamen in Bayern. Ich muss mich leider meinem Vorredner anschließen. Deine Chancen liegen wahrscheinlich schlecht. Außer du hast eindeutig Recht und zusätzlich Durchhaltevermögen.


    Bei mir wurden offensichtlich Dinge als fehlend markiert, die schwarz auf weiß dastanden. Als ich schrieb, dass diese wohl übersehen wurden, bekam ich als Antwort, dass die nicht da stünden oder so nicht gelten würden. Ein Beispiel: es wurde nach einer Definition eines Schulleistungstests gefragt. Diese hatte ich mit Angabe von Autor und Datum gegeben, nachdem ich die Definition hergeleitet hatte. Es hieß dort dann auf meine Anmerkung, dass die Definition dastünde, dass die Definition trotzdem nicht gegeben worden wäre.
    Man läuft also gegen eine Wand.


    Du kannst es trotzdem versuchen. Vor allem wenn es deine letzte Chance ist. Bei mir ging/geht es zum Glück nur um die Note. Ich bin allerdings auch am überlegen erneut nachzufragen, da die erste Antwort die man bekommt vom Korrektor deiner Arbeit kommt - klar, als ob der eingestehen würde, dass er einen Fehler gemacht hat. ;-)
    Daher, falls du dich doch auch entscheidest Einspruch zu erheben würde ich dir empfehlen direkt mit einem Anwalt darüber zu reden und nicht nach der ersten Antwort aufzugeben. Ein gerichtliches Verfahren wäre mir persönlich zu viel. Aber wenn es um die letzte Chance geht würde ich das bei Aussicht auf Erfolg durchziehen.

  • Die Ausgangsfrage ist inzwischen über ein Jahr alt. Ich vermute mal, dass der TE inzwischen entweder Einspruch eingelegt hat oder nicht.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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