Im Krankheitsfall

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich habe mal eine Frage, vielleicht weiß jemand die rechtliche Seite oder kann berichten, wie es an seiner Schule so gehandhabt wird.
    Ich bin schon seit ein paar Monaten arbeitsunfähig. Da wir eine kleine Schule sind und unter den Kollegen ein enges Verhältnis besteht, habe ich meinen Kollegen erzählt, was ich habe. Die Eltern meiner Klasse und allgemein haben von wem auch immer erfahren, woran ich erkrankt bin.
    Unterliegen meine Kollegen und Schulleitung einer Schweigepflicht? Als ich einmal eine andere Erkrankung hatte, erzählte mein Kollegen auch auf einem Elternabend, was ich hätte. Das wäre an meiner alten Schule undenkbar gewesen.
    Meine Schulleitung hat außerdem wichtige Informationen (bezogen auf vorher geäußerte Wünsche Stunden zu reduzieren, die unabhängig von der derzeitigen Krankheit waren) an das Schulamt weiter geleitet. Ist dieses rechtens?
    Ich habe da ein schlechtes Gefühl.
    Danke schon einmal im Voraus für eure Einschätzungen.
    Gruß aus dem Norden
    HAfennase

  • Natürlich fällt das unter die Schweigepflicht. Du bist noch nicht einmal verpflichtet, der Schule mitzuteilen, welche Krankheit du hast. Darum steht ja auf dem ärztlichen Attest für den Arbeitgeber die Krankheit auch nicht drauf.
    Ich kenne es allerdings auch von kleinen Schulen so, dass man halt erzählt, was man hat, alleine schon, damit die Kollegen wissen, ob es sich um etwas Ernsthaftes handelt. Allerdings sollte dann klar sein, dass das nicht weitergegeben wird.

  • Wenn ich nicht möchte, das etwas Bestimmtes im Kollegium bekannt wird, halte ich meine Klappe. Ansonsten muss ich damit rechnen, dass es rauskommt. Besonders wenn ich betone, dass man es für sich behalten solle.


    Nun ist der Zug abgefahren. Was möchtest du jetzt tun? Die Kollegen/SL verklagen?! Rückgängig machen kannst du auch nichts...

  • Wenn jemand in seiner dienstlichen Funktion etwas über dich erfährt, unterliegt das selbstverständlich der Schweigepflicht. Da du aber, wie Nordseekrabbe schon so schön ausgeführt hat, gar nicht verpflichtet bist das der Schule mitzuteilen, kann es auch niemand in seiner dienstlichen Funktion erfahren habe (außer du hattest mit der Schulleitung ein BEM-Gespräch oder deine Erkrankung wäre meldepflichtig). Das dann weiterzuerzählen ist menschlich eher grenzwertig, aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Schweigepflicht entstehen?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich bin mir sicher, dass die Weitergabe nicht bösartig gemeint war, insbesondere, wenn es sich um eine schwerere Erkrankung handelt (wenn sie so lange dauert).


    Meine Kollegin war letztes Jahr erkrankt, kam immer wieder zurück und war wieder krank geschrieben. Bei den Kollegen und in den Klassen hat das für sehr viel Unmut gesorgt, weil niemand wissen sollte, warum sie fehlt. Das Verständnis war mager, erst, als wir erfahren haben, was sie hat, war das Hin und Her erklärbar. Die Kollegin musste die Erkrankung nicht erklären, natürlich, hat sich so aber Nachteile eingehandelt - so war der Umgang mit ihr bei kurzfristigen Mailübergaben nicht immer der netteste.


    In der GS meines Sohnes ist eine Lehrerin chronisch krank - wenn meine Jungs über sie gemosert haben, habe ich stets um Rücksichtnahme gebeten - "Frau x hat immer wieder Schmerzen, da ist sie dann vielleicht nicht so lustig drauf. Ihr helft ihr damit, wenn ihr leiser seid."


    Insofern: Auch, wenn du jetzt erst einmal Unzufriedenheit verspürst, deine Offenheit zeigt, dass du mit deiner Krankheit umgehen kannst (ganz wichtig!), sicherlich hast du aber nun das Verständnis der Kollegen, Eltern und Schüler. Wenn dir das Thema immer noch am Herzen liegt, wenn du zurückkommst, würde ich es im Kollegium ansprechen. Denn klar: Eine Schweigepflicht besteht.

  • Als ich einmal eine andere Erkrankung hatte, erzählte mein Kollegen auch auf einem Elternabend, was ich hätte.
    ...Meine Schulleitung hat außerdem wichtige Informationen (bezogen auf vorher geäußerte Wünsche Stunden zu reduzieren, die unabhängig von der derzeitigen Krankheit waren) an das Schulamt weiter geleitet. Ist dieses rechtens?

    Das sind zwei verschiedene Dinge. Wenn du Kollege Müller erzählst, woran du erkrankt bist, kann er das Mutter Meier weitererzählen. Wüsste zumindest nicht, welcherlei Schweigepflicht da greifen sollte.


    Dass der Schulleiter ungefragt Privatkram ans Schulamt weiterleitet geht sicher nicht, da würde ich den Datenschutzbeauftragten deines Landes anschreiben (per Mail, geht ganz unkompliziert) und mal konkreter nachfragen.


    Ich glaube im übrigen nicht, dass sich die Kollegen da was Böses gedacht haben. Ich schätze, sie sind damit so offen umgegangen, wie du selber auch. Und selbst wenn man etwas unter vorgehaltener Hand weitererzählt: die allermeisten Leute tratschen irgendwann. Wenn man etwas wirklich für sich behalten will, dann darf man es tatsächlich niemandem erzählen. Alles Gute dir!

  • Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten!
    Ich bin mir bewusst, dass ich nichts hätte sagen müssen. Verklagen möchte ich natürlich niemanden. Aber ich werde meine Kollegen in einer Konferenz und meinen Chef im Zweiergespräch einmal darauf hinweisen, dass wir mit solch vertraulichen Dingen grundsätzlich etwas diskreter umgehen müssen. Ich glaube, das ist nicht allen so bewusst.

  • Die Erfahrung zeigt, dass man, wenn man Kollegen etwas privates erzählt, das auch gleich ans schwarze Brett oder die auf die Schulhomepage setzen kann :P

    Das ist wahr. Allerdings finde ich es schon angemessen, jemanden zu fragen, bevor man auf einem Elternabend dessen Diagnose protokollfähig verkündet.


    (Ich musste mal in einer sehr kleinen Kleinstadt leben und war überrascht, wie dermaßen sorglos einfach alles herumgetratscht wurde. Es lebe die Großstadt!)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es um den Wunsch geht, Stunden zu reduzieren, ist es doch naheliegend und bestimmt kein Datenschutz-Verbrechen, wenn die Schulleitung diesen Wunsch eines Kollegin aus Planungsgründen ans Schulamt weitergibt.


    Zum Rest: private Informationen anderer Kollegen am Schüler rausgeben geht gar nicht.


    Kl gr Frosch

  • Wenn es um den Wunsch geht, Stunden zu reduzieren, ist es doch naheliegend und bestimmt kein Datenschutz-Verbrechen, wenn die Schulleitung diesen Wunsch eines Kollegin aus Planungsgründen ans Schulamt weitergibt.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, bei uns muss man den Antrag selber und zwar schriftlich einreichen. Die Schulleitung hat, so verstehe ich das, nicht nur den -lediglich mündlich geäußerten- Wunsch eigenmächtig weitergeleitet, sondern auch die Gründe dafür. Und wenn der/die TE dies im Vertrauen erzählte, muss er/sie m. E. nicht damit rechnen, dass der Chef das auf dem direkten Weg weiterleitet.

  • Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, bei uns muss man den Antrag selber und zwar schriftlich einreichen. Die Schulleitung hat, so verstehe ich das, nicht nur den -lediglich mündlich geäußerten- Wunsch eigenmächtig weitergeleitet, sondern auch die Gründe dafür. Und wenn der/die TE dies im Vertrauen erzählte, muss er/sie m. E. nicht damit rechnen, dass der Chef das auf dem direkten Weg weiterleitet.

    Ja genau!

  • Ich kann verstehen, dass dich das ärgert.


    Allerdings solltest du dir vor Augen führen, dass es letztlich keine nichtdienstlichen Gespräche mit deiner Schulleitung über die Schule betreffende Dinge gibt.
    Dazu kommt, dass es umso schwerer ist Ausfälle abzufangen, je kleiner die Schule ist. Natürlich muss man da frühzeitig mit dem Schulamt sprechen.

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