Vorfälle im Ganztag--> Klassenkonferenz möglich?

  • Hallo,


    ich habe eine rechtliche Frage . Vielleicht hatte jemand schon einmal so einen Vorfall. es geht um NRW.


    Ich habe einen Schüler in meiner Klasse der leider regelmäßig im offenen Ganztag die Regeln missachtet. Im Reglfall wird er von den Erziehern der OGS sanktioniert.
    Keine Teilnahme an dem Tag an der AG/ muss in einem bestimmten Bereich bleiben, von den Eltern früher abgeholt werden etc. .
    Nun hat dieser Schüler in der OGS Zeit einen Mitschüler stark verletzt. (das war nicht das 1. Mal ) und ich finde, dass jetzt mal ein anderer Schritt nötig wäre.
    Alleine schon, dass ich "später" sagen kann, dass wir etwas unternommen haben. Daher möchte ich eine Klassenkonferenz einberufen.
    Geht das auch, wenn die "Vergehen" in der OGS-Zeit begangen werden (Die Betreuung findet ja in der Schule statt.) Oder sind wir da als Schule raus, da es nicht in der offiziellen Schulzeit passiert ist?


    Über eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar. :rose:


    LG :gruss:

  • Hallo,


    ja die Eltern haben ihn in der OGS angemeldet (Vertrag geschlossen) und zahlen auch dafür.

  • Nun hat dieser Schüler in der OGS Zeit einen Mitschüler stark verletzt.

    Je nachdem was das für eine Verletzung war und welche Folgen sie hatte, würde ich auf jeden Fall einen mehrtägigen, wenn nicht gar endgültigen Schulausschluss für angemessen erachten. Dazu benötigt man auf jeden Fall eine Klassenkonferenz und evtl. auch die Schulleitung.


    Edit: Besteht Wiederholungsgefahr, kann der Schulleiter ein sofortiges Hausverbot verhängen und dann das Schulausschlussverfahren in Ruhe vorantreiben.

  • Was soll die Klassenkonferenz denn machen?


    Ich denke hier ist die Anwendung einer Ordnungsmaßname nach §53 Schulgesetz NRW zu prüfen. ("Erzieherische Einwirkungen undOrdnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen.")


    Zu den Punkte (3) 1. bis 3. entscheidet der Schulleiter. Er _kann_ sich durch eine Teilkonferenz - z.B. die Klassenkonferenz - beraten lassen, muss dies aber nicht. (Insofern liegt MrsPace mit "Dazu benötigt man auf jeden Fall eine Klassenkonferenz ..." falsch. Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht ist ohne Klassenkonferenz durch die SL möglich.)



    Gruß
    Nitram


    Nachtrag 14:45 Uhr:
    Ihr seit als Schule nicht "raus". "9.1.Angebote Außerschulischer Träger gelten als schulische Veranstaltungen."
    Korrektur des Links um 18:21 Uhr: Erlass des Ministeriums zum OGS (falschen Link gelöscht).

    3 Mal editiert, zuletzt von Nitram () aus folgendem Grund: Falschen Link im Nachtrag korrigiert.

  • Insofern liegt MrsPace mit "Dazu benötigt man auf jeden Fall eine Klassenkonferenz ..." falsch.

    Bei Unterrichtsausschlüssen bis zu einer Woche. Bei längeren Unterrichtsausschlüssen muss die Klassenkonferenz gehört werden. Wird zumindest an unserer Schule so gehandhabt.

  • MrsPace:


    Es mag ja pingelig erscheinen, aber "gehandhabt" und "muss" sind unterschiedliche Dinge.
    Auch das "muss" kann bei euch (wenn Du nicht aus NRW kommst) anders sein. "Dein" BL kenne ich nicht.


    Bei längerer Ausschluss als zwei Wochen ist nicht möglich. Und über einen Ausschluss bis zu zwei Wochen kann der SL alleine entscheiden.


    (Die Liste der Ordnungsmaßnahmen ist abschließend. Es gibt die genannten sieben. Keine weiteren. Das ist anders als bei den "erzieherischen Einwirkungen". Deren Aufzählung ist nicht abschließend. )


    Für die Maßnahmen 4. und 5. ist eine Teilkonferenz der Lehrerkonferenz zu hören. Dies ist keineswegs die Klassenkonferenz.


    Gruß
    Nitram


    Nachtrag: Die alleinige Zuständigkeit des SL halte ich auch für Sinnvoll. Man stelle sich vor ein Schüler gefährdet andere - und der SL kann ihn nicht sofort vom Unterricht ausschließen, weil erst eine Konferenz - ggf. mit entsprechenden Einladungsfristen - einberufen muss.

  • Bei längerer Ausschluss als zwei Wochen ist nicht möglich. Und über einen Ausschluss bis zu zwei Wochen kann der SL alleine entscheiden.

    Bin in BW wir können bis zu vier Wochen ausschließen und da muss mMn die Klassenkonferenz und die Schulkonferenz gehört werden. Ich werde mich mal informieren.

  • Geht das überhaupt, wenn der Vorfall in der OGS passiert ist, die ja offiziell nur die Räume der Schule nutzt?
    Da müsste doch die OGS-Leitung tätig werden und ggf. den Vertrag kündigen, wenn das Kind nicht veranwortungsvoll betreut werden kann.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • ich hab auch schon gesucht. Die schule kann wohl auch tätig werden, wenn es außerschulisch gewesen ist, wenn es den schulfrieden stört etc.
    Stand auf der seite der bezreg detmold.


    Ich will es nicht übertreiben. Es handelt sich um einen 1. Klässler.., da ich aber vermute, dass es wieder vorkommen wird (ist ja auch nicht das 1. Mal gewesen) möchte ich definitiv sowas in der akte haben.


    Sonst heißt es später...es wusste keiner von nix.

  • Ich hab auch so ein Früchtchen in der Klasse.


    Wie verhält sich das Kind denn in der Schule?


    Kann die Betreuung 3 Tage ausschließen?
    Welchen Maßnahmenkatalog hat die Betreuung?


    Runder Tisch aller Beteiligten Erwachsenen (L, SL, Betreuer, beide Eltern). Anschließend klare Zielvereinbarung.


    Verweis. (bei Vergehen in der Schule oder auf dem Schulweg)


    Weitere Personen als Unterstützung ins Boot holen: Schulsozialarbeiter (falls vorhanden), Familienberater, Jugendamt, MSD, Schulpsychologe, ...


    Gibt es eine E-Schule in der Nähe?


    Bei Maßnahmen seitens der Schule könntest du argumentieren, dass es sich auf Schule, Klassengemeinschaft und Unterricht überträgt (Pausen, Angst, Diskussionen, ...).

  • Ich verstehe es so, dass das Angebot freiwillig ist und die Eltern mit dem Anbieter der Angebote eigene Verträge schließen. M.E. muss der "Hort", oder wie auch immer genannt, das alleine regeln. Ihr könnt ja auch keinen Schulausschluss beschließen, wenn das Kind nachmittags das Nachbarkind verletzt.


    http://www.ganztag-nrw.de/info…n/ganzrecht/organisation/


    Im Grunde ist es ja für das Kind nur gut, dass die Probleme der Familie jetzt endlich bekannt werden und noch halbwegs rechtzeitig eingeschritten werden kann. Die Eltern könnten evtl. die Betreuung in einer Tagesgruppe beim Jugendamt beantragen, die sind besser auf das Verhalten eingerichtet. Familienhilfe, Therapie etc. sind andere mögliche Maßnahmen. Vielleicht können die Erzieherinnen da auf die Mutter einwirken, manchmal funktioniert das besser, als wenn es Lehrerinnen versuchen. Oder im gemeinsamem Gespräch.


    Als Schule würde ich mich schon mal mit dem Antrag auf Überprüfung wegen Förderbedarf Verhalten/ Erziehungshilfe/ sozial-emotionale Entwicklung (in NRW?) auseinandersetzen. Früher oder später habt ihr dieselben Probleme in der Schulzeit,
    insofern würde ich die Erzieher bitten, alles schriftlich festzuhalten.

  • Doppelpost

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle () aus folgendem Grund: Internetproblem

  • ich wiederhole nochmal, was ich in meinem ersten Beitrag als Nachtrag geschrieben (und nun auch mit dem _richtigen_ Link versehen) habe


    Die Angebote des offenen Ganztags sind Schulveranstaltungen.
    Erlass des Ministeriums zur Aufsicht beim OGS


    Wenn das Verhalten bei Schulveranstaltungen, die der Aufsicht der Schule unterliegen, nicht zu Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahmen nach Schulgesetz NRW führen kann, welches Verhalten wo denn dann?

  • eine i- kraft habe ich schon letztes jahr beantragt....es zieht sich...ein ende ist noch nicht abzusehen

  • Bei uns wurden Vorfälle, die in der Betreuung oder OGS vorkamen, auch dort geregelt und sanktioniert. Erst als es um schwerwiegendere Vorfälle ging (Fremdgefährdung, Verletzung anderer Kinder etc.), die gehäuft vorkamen, wurde die Schule mit eingeschaltet. Es folgten Gespräche mit allen Beteiligten inkl. Eltern natürlich.


    Eine Ordnungsmaßnahme seitens der Schule war nicht nötig, da es dem Träger der OGS oder Betreuung zusteht, Kinder, die solches Verhalten zeigen (vorübergehend oder dauerhaft) aus derselben auszuschließen. Das zieht bei Eltern und Kindern durchaus.


    In der Regel sind die Kinder, die nachmittags auffällig sind, auch im Unterricht oder zumindest in den Pausen ebenfalls auffällig. Häufig geht das mit einem Förderbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung daher. Wir haben daher sofort entsprechende Anträge gestellt.

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