Verwaltung Bildungsgutscheine

  • Hallo,
    mich würde interessieren, wie das bei euch mit den Bildungsgutscheinen läuft. Wie alle hier wissen, haben wir ja neben dem Unterrichten, Vorbereiten usw. noch ungefähr 736 andere Aufgaben, diese geht mir immer ziemlich auf die Nerven und ich frage mich, ob das überall so geregelt wird oder ob es bessere Lösungen gibt.
    Ich habe eine Ganztagesklasse in Bayern, 7 Schüler haben einen Bildungsgutschein. Sie bekommen also Ausflüge, Museumsbesuche, Theaterbesuche und die Fahrt dorthin bezahlt.
    Mir sind außerschulische Angebote schon wichtig, und nicht alle sind kostenfrei oder man muss eventuell mit den Öffentlichen fahren.
    Also zum Beispiel im Oktober 2 Euro Fahrkarte, November und Dezember jeweils 5 für einen Museumsbesuch... geht eigentlich so weiter. Die Schüler zahlen nichts, ich muss die Ausflüge in den Antrag eintragen, das Geld auslegen, beim Jobcenter beantragen und meinem Geld hinterherrennen.
    Chantal-Jaqueline gibt den Gutschein für September bis Februar erst im Dezember ab, Justin-Kevin hat nur bis Dezember Gutschein, den muss ich dann einreichen, Mohammed-Ali hat bis April Gutschein usw... Natürlich denken die Eltern auch nicht selbst daran, dass sie einen neuen bräuchten. Ich habe also eine Liste, auf der ich immer nachschauen muss, wer schon oder noch einen Gutschein hat und muss sie dann natürlich fristgerecht einreichen, nicht für alle auf einmal (oder schon, aber dann muss ich neue beantragen). So lange lege ich das Geld aus. Das ist kein Betrag, der mich arm macht, aber das Geld vom Dezember ist immer noch nicht da (nur das von Chantal-Jaqueline, da meinte die Sachbearbeiterin, ich solle doch den Eltern sagen, sie müssen sich melden, es fehle noch was).
    Auf eine Nachfrage über die Schulleitung beim Jobcenter, dass es nicht sein kann, dass man dann 30 Euro pro Schüler auslegen müsste (oder auch mal 150 für eine Klassenfahrt bei einem Kollegen) kam nur die Antwort, dass man jederzeit einreichen kann und dann halt neue beantragen muss.
    Mich persönlich nervt das einfach nur, es ist kein riesiger Akt, aber wie ist das denn an anderen (bayerischen) Schulen geregelt? Ich finde eigentlich, sowas müsste über ein Schulkonto laufen, aber die Sekretärin frisst mich glaube ich, wenn ich das anfrage. :D
    (Namen sind natürlich vollkommen aus der Luft gegriffene Namen und entsprechen keinen echten Personen)

  • Sämtliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei uns direkt zwischen dem Sekretariat und der Sachbearbeiterin im Landratsamt abgewickelt. Anders sollte es m.E. auch nicht sein; was auf jeden Fall gar nicht geht, ist, dass Lehrkräfte privates Geld dafür in die Hand nehmen müssen.

  • Darum kümmert sich die Sekretärin. Wir, teilweise 19 von 28 Schülern mit dieser Art Gutscheinen, müssen "nur" immer wieder die Eltern daran erinnern, dass die "Gutscheine" auch im Sekretariat aktuell sind. Das mit den Eltern ist oft ein Problem, ohne das zu groß wertend zu beschreiben. Plötzlich kann dann nämlich doch Geld mitgegeben werden, wenn es heißt "So Mutter-von-Chantal, entweder Sie geben morgen früh Geld mit oder Chantal wird heute nicht mitkommen, sondern die Parallelklasse besuchen!". Ich lege nichts aus, weil einige Eltern eine viel zu große Anspruchshaltung dahingehend entwickelt haben.

  • Bei uns müssen sich die Eltern selbst um die Erstattung solcher Kosten kümmern. Kleinere Ausflüge werden von den Kindern regulär bezahlt und im Nachhinein privat mit dem Amt abgerechnet. Nur bei Klassenfahrten wird das Geld im Vorfeld beantragt und vom Amt direkt auf das Schulkonto überwiesen. Ist das Geld nicht rechtzeitig da, bleibt das Kind zuhause.

  • Bei uns müssen sich die Eltern selbst um die Erstattung solcher Kosten kümmern. (...)
    Ist das Geld nicht rechtzeitig da, bleibt das Kind zuhause.

    Auch bei uns kümmern sich die Eltern da selber. Wie das genau funktioniert weiß ich deshalb nicht. Die Kinder geben das Geld bei mir ab. Woher das kommt liegt nicht in meiner Verantwortung.
    Ich lege grundsätzlich nichts aus.


    Auch bei mir gilt:
    Wer nicht bezahlt hat, fährt nicht mit.

  • Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
    Interessant, dass das wohl so unterschiedlich gehandhabt wird. Auch im gleichen Bundesland. Aber das entscheidet vermutlich jedes Jobcenter anders. Wenn die Eltern das selbst machen müssen, müsst ihr dann unterschreiben, welche Ausflüge stattgefunden haben? Ich dachte, es müssen die Lehrer machen, weil es sonst womöglich zu viel Betrug gibt.
    Auf die vorsichtige Kritik von meiner Seite kam eben nur die Nachfrage beim Amt mit der Antwort, ich könnte jederzeit einreichen... Ich werde auf alle Fälle nochmal nachhaken, finde das Auslegen des privaten Geldes auch unmöglich, habe aber eben auch keine Erfahrungswerte, wie es sonst geregelt wird. Hatte schon Kollegen gefragt, die aber wohl keine Schüler mit Bildungsgutschein haben oder nichts davon mitbekommen, weil das auch anders geregelt wird.
    Wer nicht zahlt, darf bei mir auch nicht mit, aber die Gutscheinkinder müssen ja nie zahlen. ;)

  • Regel Nr 1:


    Du musst als Lehrkraft NIEMALS privates Geld für irgendetwas auslegen, was die Schule oder ein anderer Kostenträger für Schüler zu leisten hat. NIEMALS.


    Gruß !

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