Notengebung - gesetzliche Grundlagen und Umgang bei Schwierigkeiten

  • Aus aktuellem Anlass möchte hier einen Sticky zu diesem Thema machen und allen KollegInnen die Möglichkeit geben, die gesetzlichen Grundlagen ihres Bundeslandes (im Idealfall mit Links oder Quelle) für die Leistungsbewertung zu sammeln


    Viele Probleme lassen sich meines Erachtens lösen, wenn die Lehrkräfte über die geltenden Rechtsvorschriften und die Rechtslage informiert sind und diese den Eltern bei Konflikten auch direkt nennen können. Ich habe mir mit den mal mehr mal weniger beiläufigen Hinweisen auf geltendes Recht schon so einigen Ärger durch aufgebrachte Eltern ersparen können (und die Beschwerden bei der Schulleitung übrigens auch!). Nebenbei gehört das selbstständige Informieren darüber zu unseren Dienstpflichten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.


  • Nebenbei gehört das selbstständige Informieren darüber zu unseren Dienstpflichten.


    Ergänzung:



    Richtig. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass dies auch möglich ist (z.B. durch das Auslegen des Schulverwaltungsblattes) und dies auch zu kontrollieren (z.B. durch das Kürzel jeden Lehrers auf dem Blatt, dass er Kenntnis vom Inhalt genommen hat).

  • HESSEN




    Für die Oberstufe genauer in der OAVO

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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