Anwesenheitspflicht am Wochenende

  • Wir haben 2x im Jahr besondere Veranstaltungen in der Schule:


    Sa 09-12 Kulturmarkt für Klassen 5-8
    Sa 09-12 Tag der Offenen Tür für Klassen 9-12


    Für beide Veranstaltungen wird von uns Lehrern Anwesenheitspflicht verlangt. Egal, ob Teilzeit oder Vollzeit oder Angestellter oder Beamter.


    Jetzt feiert die Stadt ein rundes Jubiläum und die SL erwartet die Teilnahme aller Lehrkräfte am Festumzug (zusammen mit freiwilligen Schülern). Dieser Festumzug wäre an einem So vormittag bis nachmittag. Tatsächlich muss jetzt jeder Lehrer sich in eine Liste eintragen, was er machen wird. Die Lehrer, die bereits in Vereinen organisiert sind, ""dürfen" bei ihren Vereinen bleiben, sollen aber in der Liste vermerken, was sie machen.


    So will die SL erfassen, welche Lehrer sich wie einbringen. Was haltet ihr denn davon?


    (Ach ja, in vielen Städten ist es üblich, dass sich Schulen an Festumzügen beteiligen. Wie seht ihr das? Kann man daraus eine "Pflichtveranstaltung" machen??)

  • Einen Freizeitausgleich gibt es nicht.


    Jedoch jedes Jahr immer neue und weitere Pflichtveranstaltungen. Letztes Jahr erst am Fr abend ein Schulhoffest bis 22.00.

  • Reg dich doch bitte nicht auf, wenn du dreimal im Jahr zu einer Wochenendveranstaltung musst! Das ist doch wirklich nicht viel und Jammern auf hohem Niveau!

  • An meiner Referendariatsschule wurde am Wochenende gemeinsam zum Feuerwehrfest mit kollegial verordneter Blutspende gegangen.
    Sorry, der Beitrag ist nicht hilfreich. :pfeifen:

    :lach: darf man sich vor der verordneten Blutspende noch ordentlich kollegial betrinken? Oder haben Feuerwehrfeste noch eine andere gesellschaftliche Relevanz?


    Sorry, kann dazu auch nichts Sinnvolles sagen. Freizeitausgleich klingt logisch- oder einfach sagen: "Sonntag bin ich nicht da?"

  • Reg dich doch bitte nicht auf, wenn du dreimal im Jahr zu einer Wochenendveranstaltung musst! Das ist doch wirklich nicht viel und Jammern auf hohem Niveau!

    Warum gibt's hier eigentlich keinen DISLIKE-Button?


    Nein, das ist "kein Jammern auf hohem Niveau", sondern die Wahrung grundlegender Arbeitnehmerrechte. Was haben Festumzüge, und dazu noch an einem Sonntag, mit dem Lehrerberuf zu tun? Nichts, aber auch gar nichts. Zudem ist der Sonntag kein Schultag, er ist nicht einmal Werktag.

    Jetzt feiert die Stadt ein rundes Jubiläum und die SL erwartet die Teilnahme aller Lehrkräfte am Festumzug (zusammen mit freiwilligen Schülern). Dieser Festumzug wäre an einem So vormittag bis nachmittag. Tatsächlich muss jetzt jeder Lehrer sich in eine Liste eintragen, was er machen wird. Die Lehrer, die bereits in Vereinen organisiert sind, ""dürfen" bei ihren Vereinen bleiben, sollen aber in der Liste vermerken, was sie machen.

    Dann trag einfach "Ich komme nicht" ein. Was will der SL dagegen machen?


    Zitat

    So will die SL erfassen, welche Lehrer sich wie einbringen. Was haltet ihr denn davon?

    Nichts, wie wäre es mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ob dieses unmöglichen Verhaltens?


    Wir hatten so etwas ähnliches hier schon einmal ausführlich diskutiert:
    Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür


    Kurz: Auch Veranstaltungen am Samstag müssen mit einem unterrichtsfreien Tag ausgeglichen werden, wenn der Samstag an der betreffenden Schule kein regulärer Schultag ist. Und das sollte an den meisten Schulen der Fall sein.


    Gruß !

  • Die Regelung schulischer Veranstaltungen fällt zunächst mal in die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz. Das heißt, die Schulleitung kann das nicht alleine entscheiden. Dann ist eine Veranstaltung am Sonntag generell im Landesrecht nicht gesetzlich vorgesehen:


    "§ 4
    Arbeitstage und dienstfreie Tage


    (1) Arbeitstag ist jeder Werktag mit Ausnahme des Sonnabends.
    ...
    (3) Soweit dienstliche Gründe es erfordern, kann an Sonnabenden, Sonntagen, Heiligabend, Silvester und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden. In diesem Fall soll die als Ausgleich zu gewährende Freizeit nicht aufgeteilt werden."



    Dienstliche Gründe kann ich in einem Festumzug definitiv nicht erkennen. Deine Teilnahme wäre also höchstens freiwillig möglich. Und die Vorgehensweise deiner Schulleitung mit der Liste ist höchst fragwürdig und ein Fall für den Personalrat.

  • Dann trag einfach "Ich komme nicht" ein. Was will der SL dagegen machen?

    Bei "Aktivitäten", die nicht zum Arbeitsvertrag gehören, muss man sich auch nicht "abmelden".

  • Der Bürgermeister wird davon ausgehen, dass Lehrer dies ähnlich wie die städtischen Erzieherinnen als Überstunden abrechnen und abfeiern können. Der denkt sich sicher nichts dabei und die Idee ist grundsätzlich schön. Allerdings sollte die SL hier wirklich hervorheben, dass bei Lehrern alles unbezahlte Mehrarbeit ist und überlegen, solche Ansinnen ggf für "Deals" zu nutzen, z.B Bälle für die Pause aus dem Stadtetat etc

  • Allerdings sollte die SL hier wirklich hervorheben, dass bei Lehrern alles unbezahlte Mehrarbeit ist und überlegen, solche Ansinnen ggf für "Deals" zu nutzen, z.B Bälle für die Pause aus dem Stadtetat etc

    Was bedeuten würde, dass die Schulleitung in diesem Fall ein weiteres (moralisches) Druckmittel gegenüber den Kollegen hätte, unbezahlte Mehrarbeit zu leisten.

    • Offizieller Beitrag

    die Idee ist grundsätzlich schön. Allerdings sollte die SL hier wirklich hervorheben, dass bei Lehrern alles unbezahlte Mehrarbeit ist und überlegen, solche Ansinnen ggf für "Deals" zu nutzen, z.B Bälle für die Pause aus dem Stadtetat etc

    Widerspruch


    Die Idee ist grundsätzlich eine Zumutung. Nicht jeder mag an Umzügen teilnehmen.


    Und wie berechnest du dann den Mehrarbeitslohn der Kollegen? Ein Ball pro marschierender Kollege?
    Auf solche krummen Dinge würde ich mich nie, n-i-e, einlassen.


    Mehrarbeit ist eines,
    Anschaffungen für den Pausenhof etwas völlig anderes.


    ich arbeite für Geld und nicht für Sachleistungen

  • Wie gruselig. Verordnetes Feiern. Wie großzügig, dass man bei seinem Kegelverein bleiben darf.


    Je nach Stimmung im Kollegium könnte man offen protestieren und ähnlich wie erwähnt argumentieren, dass man das nicht als eine schulische Veranstaltung ansieht, und sollte dies doch so sein, ein Freizeitausgleich stattfinden müsse.


    Oder man trägt halt ein, dass man beim Ententanz des Kaninchenzüchtervereins "Zur Offenen Stalltür" mitmacht. Was bitte soll die SL denn machen, wenn man dann nicht da ist?

  • ich arbeite für Geld und nicht für Sachleistungen

    Ich arbeite für MEIN Geld und nicht dafür, dass Schüler irgendwelche Bälle spendiert bekommen...


    Und noch einmal zum Thema:
    Einfach der SL klarmachen, dass man da nicht am Sonntag hingeht. Ein "Festzumzug" hat nichts, aber auch gar nichts mit eurer Tätigkeit als Lehrkräfte zu tun. Lasst euch doch nicht verar...


    Und die Vorgehensweise deiner Schulleitung mit der Liste ist höchst fragwürdig und ein Fall für den Personalrat.

    Das ist nicht nur ein Fall für den Personalrat sondern meiner Meinung nach sogar ein Fall für die Schulaufsicht.


    Gruß !

  • Kurz: Auch Veranstaltungen am Samstag müssen mit einem unterrichtsfreien Tag ausgeglichen werden, wenn der Samstag an der betreffenden Schule kein regulärer Schultag ist. Und das sollte an den meisten Schulen der Fall sein.

    Hallo Mikael,


    weißt Du, ob dies auch für Schleswig-Holstein gilt? Wir müssen den Tag der offenen Tür mit sehr großem Aufwand (eine richtige Werbeveranstaltung mit vollem Showprogramm) samstags durchführen und es gibt keinen unterrichtsfreien Tag, nicht einmal ein Konzept für Teilzeitkräfte.

  • Hallo Firelilly,


    meine Argumentation kannst du hier nachlesen: Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür


    Es müsste in S-H äquivalente Verordnungen und Erlasse geben, die kenne ich aber nicht.


    Gruß !


    ps: Es ist erschreckend, wie sich Lehrkräfte in der Regel über den Tisch ziehen lassen, weil sie die entsprechenden Verordnungen und Erlasse nicht kennen bzw. sich auf die Schulleitung verlassen (die oftmals auch keine Ahnung hat). Und wenn man dann auf seine RECHTE hinweist, wird man oft als "pädagogischer Spielverderber" angesehen ("Aber die lieben Kleinen können doch nichts dafür..."). In anderen Teilen des öffentlichen Dienstes oder gar der "freien Wirtschaft" undenkbar.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • ps: Es ist erschreckend, wie sich Lehrkräfte in der Regel über den Tisch ziehen lassen, weil sie die entsprechenden Verordnungen und Erlasse nicht kennen bzw. sich auf die Schulleitung verlassen (die oftmals auch keine Ahnung hat). Und wenn man dann auf seine RECHTE hinweist, wird man oft als "pädagogischer Spielverderber" angesehen ("Aber die lieben Kleinen können doch nichts dafür..."). In anderen Teilen des öffentlichen Dienstes oder gar der "freien Wirtschaft" undenkbar.

    Deswegen bin ich immer dankbar auf entsprechende Verordnungen und Erlasse hingewiesen zu werden. Ich meine die Lehrerausbildung macht das ja auch schon geschickt, man wird genauestens instruiert was man für Pflichten hat, welche Folgen einem Beamten drohen, wenn er sich nicht so verhält, wie man es gerne hätte. Was für Rechte man hingegen hat und wo die Grenzen einer Schulleitung sind, darüber wird natürlich kein Sterbenswörtchen verloren.
    Das muss man sich alles selber heraussuchen bzw. wenn man Glück hat schnappt man eben auf, dass es gar nicht normal ist, dass man auch samstags herangezogen werden darf ohne Ausgleich.
    Die Schulleitung verkauft das immer alles so selbstverständlich. Auch letztens Fahrtkosten zu Fortbildungen. "Das können Sie doch von Steuer absetzen, nein, das ist nicht vorgesehen, dass Ihnen das ersetzt wird".
    Aber vorher schön eine Dienstanweisung geben, dass man diese Fortbildung besuchen soll.


  • ... ps: Es ist erschreckend, wie sich Lehrkräfte in der Regel über den Tisch ziehen lassen, weil sie die entsprechenden Verordnungen und Erlasse nicht kennen ...

    Ich musste auch erst lernen, wie man seine Rechte erkennt und durchsetzt. Bin sehr fürs Wehren, wenn man ausgenutzt wird. Und schlage manchmal vielleicht auch verbal über die Stränge...


    Ich möchte daher zu Bedenken geben, dass der ewige Querulant, der "sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt" und Leserbriefe schreibt, die mit "...armes Deutschland!" enden sich am Ende bei aller Rechthaberei vor allem selbst Magengeschwüre einhandelt. Vielleicht ist manchmal auch Stilles Entziehen eine Methode. Oder sogar mit Freude einen T.d.o.Tür gestalten, weil man wirklich Spaß dran hat, mit den Schülern was zu machen. Den freien Tag darfs natürlich trotzdem geben ;)

  • Ich weiß nicht, wie es außerhalb der Hessischen Grenzen geregelt ist.
    innerhalb gilt zunächst mal die Anwesneheitspflicht für die zu haltenden Unterrichtsstunden und die verpflichtenden Konferenzen gemäß Konferenzordnung, sowie der Elternsprechtag.
    Alles andere, wie z.B. Tag der offnen Tür, Projekttage oder -wochen, Schulfeste sind Veranstaltungen, die stattfinden können, aber nicht müssen.
    Sämtliche aufgeführten Veranstaltungen sind Teil der pädagogischen Gestaltung der Schule und sind folglich erst verbindlich, wenn die Gesamtkonferenz darüber abgestimmt hat und der Personalrat im Rahmen seines Mitbestimmungsrecht zugestimmt hat.
    Dann allerdings ist die Anwesenheit verpflichtend.


    Folglich könnte man auch verhandeln, dass ein Tag der offnen Tür mit entsprechendem Freizeitausgleich verrechnet wird. Wenn eine Schulleitung oder die Schulverwaltung das nicht billigt, stimmt entweder der Personalrat dagegen und / oder die Gesamtkonferenz lehnt mehrheitlich diese zusätzliche(n) Veranstaltung(en) ab. Mit Klassenfahrten kann man übrigens ähnlich verfahren, man muss schauen, dass die Grundsätze für die Fahrten von der Gesamtkonferenz abgelehnt werden. Für Hessische Lehrer ist da der § 133 des Hessischen Schulgesetzes sehr interessant.


    Wer sich beschwert, dass es nur 2 oder 3 Tage sind, der möge sich bitte mal die Dienstordnung für Lehrkräfte und Sozialpädagogen (oder vergleichebare Literatur in anderen Ländern) durchlesen. Erst wenn derjenige ABSOLUT alle Punkte fristgerecht innerhalb seiner Arbeitszeit versieht und sich dann noch über zu viel Freizeit aufregt, darf gerne meine Anwesenheit beim nächsten Tag der offnen Tür an meiner Schule übernehmen. ;)

  • Folglich könnte man auch verhandeln, dass ein Tag der offnen Tür mit entsprechendem Freizeitausgleich verrechnet wird. Wenn eine Schulleitung oder die Schulverwaltung das nicht billigt, stimmt entweder der Personalrat dagegen und / oder die Gesamtkonferenz lehnt mehrheitlich diese zusätzliche(n) Veranstaltung(en) ab. Mit Klassenfahrten kann man übrigens ähnlich verfahren, man muss schauen, dass die Grundsätze für die Fahrten von der Gesamtkonferenz abgelehnt werden. Für Hessische Lehrer ist da der § 133 des Hessischen Schulgesetzes sehr interessant.

    Ich bin ja nun kein Hesse, aber bist du dir sicher, dass das in den Aufgabenbereich der Gesamtkonferenz fällt? Eine kurze Recherche hat in dem Paragraphen, den du nennst, keine entsprechende Regelung gefunden. Wohl aber, dass die GeKo vor Entscheidungen der Schulkonferenz anzuhören ist. Und nach §129 (11) fällt die "Verteilung des Unterrichts auf sechs statt auf fünf Wochentage [...] unde die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen" in den Aufgabenbereich der Schulkonferenz.
    Bei uns (Bayern) wäre das übrigens auch so, weshalb ich stutzig geworden bin. Nur hier heißt das Gremium Schulforum.

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