Gymnasiallehrerin, die an einer Hauptschule ihre Probezeit absolviert hat, möchte zurück ans Gymnasium und hat ein Stellenangebot in anderem Bundesland

  • Liebe Forenmitglieder,
    ich lese hier schon länger als stille bisher nicht registrierte Mitleserin mit und finde das Forum einfach super! :)


    Ich hoffe, dass mir jemand von Euch zu folgender Situation etwas sagen kann:


    Ich bin ausgebildete Gymnasiallehrerin in Niedersachsen und habe meine Probezeit aber an einer Hauptschule (sogar ziemlich) erfolgreich absolviert. (Damals gab es für mich keine freien Stellen am Gymnasium, deswegen die "fremde" Schulform)


    Nun habe ich den Wunsch, das zu machen, wofür ich ursprünglich ausgebildet wurde. Im Bundesland Bremen hat ein Gymnasium großes Interesse an mir und es sieht sehr danach aus, als würde ich die Stelle zum 01.08. bekommen.


    Wäre das dann eine Beförderungsstelle (von A12 auf A13)?


    Muss mich Niedersachsen in dieser Situation gehen lassen bzw. mir eine Freigabe erteilen? Die Leute in Bremen meinen, es sei eine Beförderungsstelle und deshalb müsste mich Niedersachsen freigeben. 3 Jahre in Niedersachsen habe ich bis zum 01.08.17 fast rum. (September 2014 hab ich in Niedersachsen angefangen).


    Wie seht Ihr das? Hab ich irgendeine Chance, die Gym-Stelle im Bundesland Bremen antreten zu können oder kann Niedersachsen mir die Freigabe verweigern?
    (Der erste Versetzungsantrag für innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen wurde abgelehnt, weil meine jetzige Schule Personalmangel hat. Für das Ländertauschverfahren hatte ich keinen Antrag gestellt, weil ich "damals" nicht ahnte, dass sich die potentielle Stelle in Bremen "ergeben" würde).


    Vielen lieben Dank schonmal! :)

  • Ganz ehrlich, das klingt doch alles extrem spezifisch, da würde ich eher den Personalrat, Dezernenten und/oder bei der Gewerkschaft mal nachfragen... glaube nicht, dass ein Forum hier die beste Alternative ist.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Danke Katta! Ja, klar, hast Du völlig Recht.


    Meine Schulleitung weiß auch schon Bescheid, dass sich da was ergeben könnte und dass ich deswegen demnächst nen persönlichen Termin mit meinem Dezernenten machen möchte (Dienstweg einhalten und so). Zu meinem Dezernenten möchte ich allerdings erst dann gehen, wenn mir das Bundesland Bremen die Stelle "schwarz auf weiß" angeboten hat. Muss dazu demnächst erst noch mit einem Bremer Schulrat sprechen (die Schulleitung der betreffenden Schule hat mehr als deutlich signalisiert, dass ich offenbar schon eingeplant bin).


    Es geht mir hier in diesem Thread einfach darum, möglicherweise Meinungen/Tipps von Leuten zu bekommen, die eine ähnliche Situation erlebt haben bzw. mehr Ahnung von "Beamtenrecht"/"Beamtenprozedere" haben als ich.


    Weiß noch jemand was? :)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist keine Beförderungsstelle, Beförderungsstelle sind nur Stellen mit besonderen Aufgaben. Es ist eine ganz normale Planstelle. Aber es ist ein höherwertiges Amt (A12-A13). Deshalb kann es dir in der Tat nicht verwehrt werden zu gehen, da ein Beamter nicht wegen eines niedrigwertigerem Amt der Weggang verweigert werden kann. Die Rechtsquelle müsste bei euch irgendwas ähnliches wie "Laufbahnverordnung" heißen, ich kann's nur für Hessen genau sagen, oder es steht in eurem Landesbeamtengesetz.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Erkundige dich gut nach den rechtlichen Rahmenbedingungen deines Wunschbundeslands!
    Ich kenne jemanden, der GHR/HR studiert und an der HS in NRW sein Ref gemacht hat, dann an eine RS in RLP gegangen ist und dort nur A12 statt A13 bekommt, weil das Ref an der HS und nicht an der RS war.
    Es kann da also Fallen geben, auf die man erstmal nicht kommt.

  • Liebe Meike.! Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! :)

    Deshalb kann es dir in der Tat nicht verwehrt werden zu gehen, da ein Beamter nicht wegen eines niedrigwertigerem Amt der Weggang verweigert werden kann.

    Und da bist Du Dir - zumindest für Hessen - sicher? Hast Du mal einen ähnlichen Fall erlebt?



    Ich habe nun mit den Personalräten meines Bundeslandes und meines Wunsch-Bundeslandes telefoniert und die wissen irgendwie nix davon, dass man bei Aussicht auf ein höherwertiges Amt weg darf. Sie meinten, dass bei Personalmangel (was ja an meiner jetzigen Schule der Fall ist) möglicherweise die Freigabe verweigert werden kann. :(


    Was noch evtl. noch bliebe, falls man mir die Freigabe verweigert: Kündigung in Niedersachsen und Neu-Verbeamtung in Bremen.
    Würde ich aber nur in Erwägung ziehen, wenn man meine Probezeit aus der Niedersachsen-Zeit anrechnet und ich dann in Bremen nur noch 1 Jahr Probezeit machen muss.

  • Erkundige dich gut nach den rechtlichen Rahmenbedingungen deines Wunschbundeslands!
    Ich kenne jemanden, der GHR/HR studiert und an der HS in NRW sein Ref gemacht hat, dann an eine RS in RLP gegangen ist und dort nur A12 statt A13 bekommt, weil das Ref an der HS und nicht an der RS war.
    Es kann da also Fallen geben, auf die man erstmal nicht kommt.

    Danke kodi! Sehr guter Ratschlag!
    Werde ich tun. Mein Ref hab ich ja ganz normal an einem Gymnasium gemacht, die Probezeit allerdings an einer HS. Nicht, dass die mich im Wunsch-Bundesland am Gym dann nur nach A12 bezahlen wollen/können...

  • Die Rechtsquelle müsste bei euch irgendwas ähnliches wie "Laufbahnverordnung" heißen, ich kann's nur für Hessen genau sagen, oder es steht in eurem Landesbeamtengesetz.

    Hab gerade mal die niedersächsische Laufbahnverordnung gewälzt:


    "Niedersächsische Laufbahnverordnung
    (NLVO)*)
    Vom 30. März 2009


    § 5
    Einstellung in einem höheren Amt


    (1) Eine Einstellung im ersten Amt über dem Einstiegsamt ist zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
    1.eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt und das höhere Amt nach dem individuellen fiktiven Werdegang bei einer früheren Einstellung hätte erreichen können oder
    2.über eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation verfügt.
    (2) 1 Eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung nach Absatz 1 Nr. 1 liegt vor, wenn für die beruflichen Tätigkeiten Anforderungen zu erfüllen waren, die nach Art, Schwierigkeit und Dauer den Eignungsvoraussetzungen für das höhere Amt mindestens gleichwertig sind. 2 Es können berufliche Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. 3 Berufliche Bildungsgänge und Zeiten, die nach den Laufbahn-, Ausbildungs- oder Prüfungsvorschriften auf eine Ausbildungszeit angerechnet worden sind oder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung sind, dürfen nicht berücksichtigt werden."



    Wenn ich das richtig verstehe, erfülle ich ja die Kriterien von 1. Habe mein Referendariat am Gymnasium gemacht und habe berufliche Erfahrung durch den bedarfsdeckenden Unterricht. Außerdem war ich eine Weile angestellter Lehrer an einer Gesamtschule, an der ich u.a. auch im Gymnasialzweig eingesetzt war.


    Sehe ich das richtig?



    Aber selbst wenn, es scheint in der Niedersächsischen Laufbahnverordnung nicht drinzustehen, dass man mir den Weggang/die Freigabe bei Chance auf eine meiner Ausbildung entsprechenden höhenwertigeren Stelle nicht versagen darf...


    Mmh, schwierig.

  • Erkundige dich gut nach den rechtlichen Rahmenbedingungen deines Wunschbundeslands!
    Ich kenne jemanden, der GHR/HR studiert und an der HS in NRW sein Ref gemacht hat, dann an eine RS in RLP gegangen ist und dort nur A12 statt A13 bekommt, weil das Ref an der HS und nicht an der RS war.
    Es kann da also Fallen geben, auf die man erstmal nicht kommt.

    Entschuldige, da hat Dein Bekannter anscheinend etwas verwechselt.


    Egal, an welcher Schulform man sein Ref gemacht hat, in RLP wird man nach dem bezahlt, was man studiert hat.
    Hat Dein Bekannter GHR/HR studiert, so wird er auch nur nach GHR/HR bezahlt und das ist in RLP nunmal A12. Deinem Bekannten bleibt nun die Option, eine Aufstiegsprüfung abzulegen, um künftig als Realschullehrer zu arbeiten und so mit A13 bezahlt zu werden. Zur Zeit machen diese Aufstiegsprüfung sehr viele Kolleg*innen, weil die HS in RLP offiziell abgeschafft sind und nun natürlich eine (noch größere) Ungleichheit an den RS+ und IGS innerhalb des Kollegiums herrscht. Die ADD schafft momentan eigens Stellen, damit HS-Lehrer, die an RS+ und IGS arbeiten, sich gezielt auf eine RS-Stelle (an ihrer eigenen Schule wohlgemerkt) bewerben können.


    Diese Option steht Deinem Bekannten offen; er sollte sich dahingehend bei "seiner" ADD erkundigen bzw. seinen SL oder den ÖPR ansprechen.


    Danke kodi! Sehr guter Ratschlag!Werde ich tun. Mein Ref hab ich ja ganz normal an einem Gymnasium gemacht, die Probezeit allerdings an einer HS. Nicht, dass die mich im Wunsch-Bundesland am Gym dann nur nach A12 bezahlen wollen/können...

    Nochmals: Wenn Du Gym-LA studiert hast und auch als Gym-Lehrer ausgebildet wurdest, so wirst Du gemäß Deines Studiums/Deiner Ausbildung in RLP bezahlt.
    Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, darüber weiß ich leider nicht Bescheid.


    Erkundige Dich lieber, ob Dein Wunsch-Bundesland nach Altersstufen oder nach Dienstjahren bezahlt. Das macht einige hundert Euro im Monat netto aus.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht müsste man "Weggang" definieren: Handelt es sich um eine Versetzung oder bewirbst du dich auf eine schulscharfe Ausschreibung? So hatte ich deinen Post nämlich verstanden. Dann gilt die Regelung mit dem höherwertigen Amt. Versetzungsantrag im Ländertauschverfahren und Bewerbung auf schulscharfe Ausschreibungen können parallel gemacht werden. Ich kenne Fälle aus Hessen,ja, aber ich kenne nicht die Gesetzestexte aller Länder. Sie sind aber oft ähnlich.

  • Vielleicht müsste man "Weggang" definieren: Handelt es sich um eine Versetzung oder bewirbst du dich auf eine schulscharfe Ausschreibung? So hatte ich deinen Post nämlich verstanden. Dann gilt die Regelung mit dem höherwertigen Amt. Versetzungsantrag im Ländertauschverfahren und Bewerbung auf schulscharfe Ausschreibungen können parallel gemacht werden. Ich kenne Fälle aus Hessen,ja, aber ich kenne nicht die Gesetzestexte aller Länder. Sie sind aber oft ähnlich.


    Vielen Dank für Deine investierte Lebenszeit, Meike.!!!


    Da die Frist für das Ländertauschverfahren zum 01.08. rum ist (und ich mich bisher nur für eine inner-niedersächsische Versetzung beworben habe, weil ich "damals" von der Schule im Bundesland Bremen noch nicht wusste), müsste es ja offenbar eine schulscharfe Ausschreibung sein?! Ich checke die ganze Nomenklatur da - ehrlich gesagt - nicht. :(


    Ich bin jetzt jedenfalls die Tage zu einem Gespräch mit einem Oberschulrat eingeladen, der an mir interessierte Schulleiter wird wohl auch dabei sein.


    Und Niedersachsen muss mich dann gehen lassen? Heißt gehen lassen müssen dann, meine Kündigung akzeptieren müssen (sodass ich dann in Bremen neuverbeamtet werde?)


    Oder wäre das dann so ähnlich wie eine Versetzung im Ländertauschverfahren (nur ggf. ohne Tauschpartner)? Das wäre ja schöner, möchte eigentlich ungern meine Beamtenschaft kündigen. (Wobei ich das vermutlich bei Garantie, dass mich die Bremer Schule zu A13 mit verkürzter Probezeit einstellt, machen würde.)




    Wenn ich blöde Fragen stelle, tut es mir Leid. :( Finde diesen ganzen Bildungsföderalismus-Kram echt schwer zu kapieren...

    • Offizieller Beitrag

    Also, es gibt mehrere Verfahren um auf eine Stelle im anderen Bundesland zu kommen: entweder man stellt einen Versetzungsantrag im Ländertausch oder man bewirbt sich regulär auf eine Stelle im anderen Bundesland, über Rangliste oder schulscharfe Ausschreibung. Oder man macht beides/alles parallel. Den Beamtenstatus behält man dann. Wenn man über das Ranglistenverfahren geht, landet man nicht unbedingt an seiner Wunschschule. Wie viele Angebote man dann bekommt, hängt von der Note, den Qualifiaktionen/Boni und der Anzahl an angegebenen Wunschregionen ab, je enger das gesteckt ist, desto weniger Angebote. Wenn du an eine bestimmte Schule willst, geht das am ehesten über eine schulscharfe Ausschreibung. Dazu müsste aber die Schule, die dich haben will, a) eine Planstelle bekommen haben und b) die dann auch ausschreiben und c) müsstest du dich regulär bewerben und dann (ggf. gegen andere Kandidaten) man sich für dich entscheiden.


    Den Beamtenstatus verlierst du nur, wenn du ihn selber kündigst, daran kan man dich nicht hindern, dabei geht dir auch nicht deine Qualifikation verloren, d.h. du kannst dich auf jede Beamtenplanstelle woanders bewerben. Allerdings würde ich das nur machen, wenn die neue Stelle 100% sicher ist und da ist die Frage, die du stellen solltest, wie und ob man dir das garantieren kann. Mündliche Zusagen würden mir da nicht reichen.


    Aber wenn du bald ein Gespräch mit allen Beteiligten hast, wirst du die Fragen ja dann vor Ort stellen können.

  • Den Beamtenstatus verlierst du nur, wenn du ihn selber kündigst, daran kan man dich nicht hindern, dabei geht dir auch nicht deine Qualifikation verloren, d.h. du kannst dich auf jede Beamtenplanstelle woanders bewerben. Allerdings würde ich das nur machen, wenn die neue Stelle 100% sicher ist und da ist die Frage, die du stellen solltest, wie und ob man dir das garantieren kann. Mündliche Zusagen würden mir da nicht reichen.


    Aber wenn du bald ein Gespräch mit allen Beteiligten hast, wirst du die Fragen ja dann vor Ort stellen können.

    Vielen Dank, Meike!



    Der Oberschulrat meines Zielbundeslandes hat sich rechtlich erkundigt, es scheint trotz "höhenwertiger Stelle" so zu sein, dass ich eine Freigabe meines jetzigen Bundeslandes brauche. Darum werde ich mich nun im persönlichen Gespräch bemühen.


    Nun überlege ich für den Fall der Nicht-Freigabe (was wahrscheinlich ist, weil wir unterbesetzt sind), eine feindliche Übernahme mit mir machen zu lassen:
    Der Oberschulrat würde mir dann eine schriftliche Absichtserklärung geben, dass man mich zum 01.08. mit A13 neu verbeamten will. Probezeit nur 1 Jahr.


    Jetzt habe ich leider erst nach dem Gespräch mit dem Oberschulrat im Netz gelesen, dass es angeblich eine KMK-Vereinbarung zwischen den Bundesländern gibt, nach der Beamte, die kündigen, in einem anderen Bundesland nicht neu verbeamtet werden sollen.


    Die Meinungen dazu sind unterschiedlich:


    Meinung 1: Einige sagen, man kann dann nie wieder verbeamtet werden (dann würde ich mir eine feindliche Übernahme natürlich sparen!). :(


    Meinung 2: Andere sagen, die KMK-Vereinbarung sei nicht bindend und feindliche Übernahmen mit "nahtloser" Neu-Verbeamtung im Ziel-Bundesland seien - gerade in "schlechten Zeiten" (Lehrermangel/zu viel Unterricht fällt aus) gängige Praxis.


    Du, Meike, gehörst ja offenbar zu Meinung 2 ?



    Was darf ich nun glauben? Ich hätte die Stelle voll gerne! Traumschule!


    Vielen Dank schonmal! Bin ziemlich aufgeregt gerade! :)

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass ich auch keine Kristallkugel habe, weiß ich, dass wenn hier (!) eine Planstelle als A13 (Beamten)stelle ausgeschrieben wurde, man natürlich die Menschen darauf als Beamte einstellt, egal ob der vorher TvH oder Beamter oder sonstwas war. Da geht es ganz schlicht nach Bedarf. Kein hessischer Dezernent wäre so irre, jemanden mit Mathe und Physik der A13 will, nicht zu nehmen, egal ob der vorher gekündigt hat oder nicht.
    In Berlin z.B. ist das anders. Hängt halt vom BL ab.


    Den KMK - Beschluss bezüglich der nicht-wieder-Verbeamtung kenne ich nicht in schriftlicher Form, ich kenne ihn nur als wiederkehrendes Gerücht. Ich kann ihn bisher auf den KMK Seiten auch nicht finden . Hast du das schriftlich irgendwo? Ich kenne den Kultuministerkonferenz-Beschluss, dass man zum Bundeslandwechsel eine Freigabe haben soll, diese, so heißt es im Papier, sei "großzügig zu erteilen" (was nach Juristenaussage besonders bei höherwertigen Stellen gilt).


    Wie es rechtlich machbar sein soll, dass dir der Oberschulrat eine Verbeamtung auf A13 schriftlich garantiert und diese dann wegen eines Beschlusses der KMK (das ist ja kein Gesetz, also nicht im selben Sinne bindend) nicht stattfindet, ist mir unklar. Mit der neuen Urkunde ist das andere Verhältnis im Prinzip "erledigt". Allerdings bin ich keine Juristin, daher kann ich dir nur raten, dich bei der Rechtsstelle deiner Gewerkschaft zu erkundigen, da arbeiten nämlich Juristen. Oder, wenn du nicht organisiert bist, könnte es die 50-200 Euro Auskunft bei einem Fachanwalt (Beamtenrecht) wert sein. Immerhin hängt viel für dich davon ab. Frag den Oberschulrat, ob du die Ernennungsurkunde direkt bekommen kannst, vorher würdest du nichts kündigen, das sei dir zu riskant. Wird er ja hoffentlich dann auch machen, zu wollen scheint er dich ja. Wenn du dir Urkunde in der Hand hast, bist du dort Beamtin, fertig.

  • Liebe Meike,
    erstmal vielen lieben Dank!!!
    Klingt gut, was Du da schreibst. Werde mich rechtlich auf jeden Fall schlau machen. Und den Oberschulrat fragen, ob ich die Ernennungsurkunde direkt bekommen kann.

  • In NDS wird man nicht nach dem bezahlt, was man studiert hat.


    Ich habe LA Gymnasium studiert, mein Referendariat fürs Gym abgeleistet, bin dann mangels Chancen mit meiner Fächerkombi hier in NDS auf einer Planstelle als Realschullehrer gelandet (und unterrichte zumeist HS...). Und ich verdiene A12. Nicht etwa A13, leider...

  • und als Nachtrag zur Probezeit (betrifft wieder NDS):
    wer sein Referendariat am GYM absolviert hat, seine Probezeit vor der Lebenszeitverbeamtung dann aber an einer anderen Schulform durchläuft, muss einen bestimmten Teil der Probezeit per Abordnung an einem GYM ableisten. Bei Unabkömmlichkeit kann aber offenbar auf Entscheidung des Ministeriums hierauf auch verzichtet werden.

  • Man wird nach Taetigkeit und nicht nach Studium bezahlt...ist doch logisch ... A13 als Pfoertner ?


    Das ist halt so in den *meisten* BL besoldungsrechich verankert, dass Sek I A12 ist, Sonderschullehramt A13 und Sek II A13Z...


    In manchen Bundeslaendern wird man nicht verbeamtet, wenn man das entsprechende Lehramt nicht hat...ein Gym. Lehrer an einer Realschule in NRW kriegt zB nur E11...

    • Offizieller Beitrag

    zur aktuellen Diskussion im Thread:
    Niedersachsen hat - zumindest vor 5-3 Jahren - durchaus sehr viele A13-Stellen an Sek-I-Schulen geschaffen, um Leute zu behalten / anzulocken. Ein Drittel meines Ref-Jahrgangs ist an die Oberschule (ohne Oberstufe) oder Realschule gegangen und fast alle haben A13 bekommen. Von den meisten weiß ich, dass sie 6 Monate am Nachbargymnasium machen mussten. Ich habe leider keine Kontakte zu den Menschen mehr. Mir selbst wurden zwei Stellen an reinen Sek-I-Schulen angeboten, mit A13-Garantie. und Versprechen, auch ziemlich alles zu machen, was ich will. und mirg gleichzeitig gesagt, es sei doch ganz toll, A13 bekommen aber nicht die Oberstufenkorrekturen haben...

  • @chilipaprika - A13 wurde in NDS für das Realschullehramt im Jahr 2009 abgeschafft, und trotzdem wurden Bewerbern an Realschulen, wenn es opportun war, in darauffolgenden Jahren noch A13 als Lockmittel angeboten?? Wundern täte mich das nicht besonders, wäre mir nur völlig neu...

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