insgesamt in Lehrproben durchgefallen

  • Hallo,


    ich habe einige Fragen an euch, die ich so im ZALG und der LPOII nicht finden konnte:


    Ich bin leider hinsichtlich der Lehrprobennote durchgefallen und darf nicht am zweiten Staatsexamen teilnehmen. Dennoch muss ich weiterhin Unterricht halten. Darf ich das?
    Da ich das Ref nochmals wiederholen möchte, stellt sich mir die Frage: bekomme ich dasselbe Gehalt oder nur einen Bruchteil davon?
    Ich dreh gerade ein bisschen durch... :schreien:


    Vielen Dank


    StealD

  • Was meinst du mit "hinsichtlich der Lehrprobennote durchgefallen"? Die Lehrproben sind doch Teil des zweiten Staatsexamens. Wenn du hier durchgefallen bist, bist du durch das zweite Staatsexamen durchgefallen und kannst dieses einmal wiederholen. Das gesamte Ref zu wiederholen ist nicht möglich. Dir wird ein bestimmter Zeitraum vorgegeben innerhalb dessen du die Prüfung ein zweites Mal ablegen kannst.
    An deinem Gehalt dürfte sich nichts ändern.

  • An deinem Gehalt dürfte sich nichts ändern.

    Ich kenne die bayrischen Abläufe nicht (bei uns in NRW bezeichnet der Begriff Lehrprobe ja etwas ganz anderes als in Bayern), deswegen kann ich zur anderen Frage leider nichts sagen.


    Bei dieser Aussage allerdings wäre ich nicht so sicher, in den meisten Bundesländern (und ich meine auch in Bayern) wird einem das Gehalt gekürzt, wenn man durch das Zweite Staatsexamen gefallen ist und wiederholen muss.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • @ Nordseekrabe:
    Es gibt Bundesländer, da gibt es während des Refs benotete Lehrproben in beiden Fächern. Das war bei meinem Ref in Thüringen (allerdings schon mehr als 15 Jahre her) so. Waren diese Noten zu schlecht, gab es erst keine Zulassung zum 2.Staatsexamen.
    Vielleicht ist das in Bayern auch so?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • ...das müsste dein seminarvorstand wissen. wenn du den nicht fragen willst, bietet sich die referendariatsabteilung des bpv an. sprich die an, rechtsfragen sind deren metier. vermutlich kennst du die betreffende person schon, sie/er sind meist in den seminaren mal während einer allgemeinen sitzung zu besuch.

  • Also zu meiner Zeit (ist nun auch schon ein paar Jahre her) hieß es in dem Fall, dass die Prüfung sechs Monate später wiederholt werden konnte. Wie die bayerischen Regelungen sind, weiß ich nicht. Klar muss weiterhin unterrichtet werden. Du willst doch noch weitere Erfahrungen sammeln, um es beim nächsten Versuch zu bestehen. Das das Gehalt gekürzt wird, habe ich nicht gehört. Aber vielleicht solltest du mit deiner Seminarleitung sprechen. Die wissen, doch wie das Prozedere läuft.

  • ich bin gerade im Ref in BW. Fällst du durch eine Lehrprobe, verlängert sich der Zeitraum um ein halbes Jahr und das Gehalt wird um 100 Euro gekürzt.


    Bei uns hieß es am Anfang des Refs, dass dies motivierend wirken soll, das Ref entsprechend ernst zu nehmen um innerhalb der regulären Zeit bestehen zu wollen.


    Diese Erklärung ist ebenso fragwürdig, wie manch andere Regelungen, aber man lernt mit der Zeit die Dinge so zu nehmen wie sie sind und nichts zu hinterfragen :D

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