Integrationshelfer Wann, Wo und Wie beantragen?

  • Hallo,
    bald ist es wieder so weit. Die Vorbereitungen für den Abschluss der 4er laufen auf Hochtouren, gleichzeitig wird aber auch schon das neue 1. Schuljahr vorbereitet mit Elternabend, Kennenlernnachmittag, Kitabesuchen und und und. Ihr kennt das ja sicher.


    Dieses Mal mache ich mir aber schon etwas Sorgen.
    Laut der heutigen Liste werden 25 Kinder in meine Klasse gehen. Von diesen sprechen 12 Kinder kein oder sehr schlechtes Deutsch (in 1-2Wortsätzen), 4 Kinder haben niemals einen Kindergarten besucht und kennen auch alltägliche Dinge wie z.B. einen Stift oder einen Würfel überhaupt nicht (zumindest wussten sie nicht, was man damit macht). Zwei Kinder sind schon im Kindergarten als I-Kinder geführt. Einer davon hat den Förderbedarf Lernen festgestellt und sein IQ liegt nur knapp über der Grenze einer geistigen Behinderung.
    Wie es aussieht werde ich wohl komplett alleine in der Klasse unterrichten. Es gibt also keine Teamstunden und unsere Sonderpädagogin wird unsere Schule zum Sommer hin verlassen, ein Ersatz ist erstmal nicht in Sicht. Da es in der Klasse vermutlich einige Baustellen geben wird, wäre es ja sinnvoll für die I-Kinder direkt einen Integrationshelfer zu beantragen. Da ich so etwas aber bisher noch nie gemacht habe, es an unserer Schule auch keine I-Helfer gibt, wollte ich euch mal fragen.


    Geht so etwas überhaupt schon vor Schulbeginn?
    Wer muss es beantragen? Die Eltern, die Schule oder schon der Kindergarten?
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit so ein Antrag genehmigt wird?
    Konkret geht es um das Bundesland NRW.


    Im Rahmen der Übergänge besuchen die zukünftigen Lehrer auch die Kinder im Kindergarten und tauschen sich mit den Erziehern über die Schulanfänger aus. Dies sollte nächste Woche für das I-Kind mit dem Förderbedarf Lernen stattfinden. Nun hat der Kindergarten den Termin aber abgesagt, da die Mutter nicht möchte, dass der Kindergarten Auskunft über das Kind gibt. Das ist ja jetzt wieder eher nur so semigut. Ich habe allerdings noch ein mal in die Schülerakte gesehen und bei der Anmeldung hat die Mutter eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Ärzten, Therapeuten und Erziehern unterschrieben. Auch auf der Anmeldung wurde ein Kreuz im Feld "Kindergarten darf Auskunft über das Kind geben" gesetzt.
    Wie würdet ihr da weiter vorgehen? Direkt mal ein persönliches Gespräch mit der Mutter führen? Zum Elterninfoabend war sie leider nicht erschienen.
    Oder doch einfach erst mal abwarten und sich überraschen lassen, was denn da am 1. Schultag so kommt?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.


    LG

  • Die Eltern beantragen zusammen mit der Schule den Schulbegleiter. Inwieweit man die Eltern dazu bringen kann, dies vor dem Schulstart zu tun, weiß ich nicht. Ich habe in Absprache mit der Schulleitung der Grundschule für meinen Sohn vor Schulbeginn einen Schulbegleiter beantragt, der dann auch pünktlich zur Einschulung parat stand. Ohne die Eltern wird es nix.
    Sprich doch mit Deiner Schulleitung darüber.
    Der Antrag geht dann je nach Förderschwerpunkt entweder ans Sozialamt oder an das Jugendamt.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Puh, da ist ja mal eine ungünstige Ausgangslage für den Schulbeginn. Ich vermute mal sozialer Brennpunkt einer Großstadt, oder? Nun ja, sich darüber beschweren bringt weder dir, noch den Kindern etwas - die Politik (in NRW) hat da leider einiges an Murks veranstaltet.
    Ein Kind fängt ja auch bei Schulbeginn nicht mit null Vorwissen an, siehe Beispiele mit dem Würfel und dem Stift, und dieses Vorwissen wäre wichtig für die Lehrkraft, um daran entsprechend anknüpfen zu können. Normalerweise wird ja davon ausgegangen, dass alle Kinder altersentsprechend mit bestimmten Kenntnissen vertraut sind und da käme es zu einer ungünstigen Situation, wenn nachträglich herauskäme, dass dies nicht der Fall ist. Daher würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit den Erziehern suchen. Nicht, weil du dann sofort ein schlechtes Bild des Kindes hättest, sondern weil du dich schlichtweg besser auf die Arbeit mit dem Kind vorbereiten kannst.


    Ansonsten, wenn die Situation wirklich so eintritt, wie dargestellt, würde ich mir, auch vom Schulträger, alle Hilfen, die zur Verfügung stehen, für diese Klasse genehmigen lassen, sonst besteht die Gefahr, dass du dich überarbeitest, weil du versuchst, den individuellen Bedürfnissen der Schüler (auch wenn Grundschulklassen systembedingt heterogen sind, dieses Ausmaß von Heterogenität ist selbst hierfür unüblich) gerecht zu werden, und am Ende gar keinem gerecht wirst. Tendenziell hast du ja auch noch 1-2 Hochbegabte in der Klasse und den Spagat alleine zu meistern, grenzt an ein Kunststück.

  • tschuldigung, kurz deutschlehrerinnen-modus:


    im ausgangspost stehen konkrete fragen zum procedere eines antrags vor schulbeginn. das, was du da gerade gepostet hast, ist genau das gegenteil der gesuchten informationen, lieber lehramtsstudent: leerformel, dann nochmal eine leerformel und zum abschluss eine wertung der schulpolitik des landes nrw, die keinem weiterhilft. themaverfehlung. das können selbst die schwächsten meiner q11 nach einem jahr arbeit an ihren texten besser.

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Könnten wir bitte einmal die ständigen Anspielungen darauf unterlassen, dass Lehramtsstudent, wie man am Namen problemlos erkennt, noch ein Lehramtsstudent ist.


    Möglicherweise hat er nicht viel Erfahrung, schreiben darf er trotzdem, was er will. Wenn ihr es für falsch haltet, argumentiert dagegen. Oder verbessert ihn inhaltlich-sachlich, wie kecks es gemacht hat. Aber macht ihn nicht runter.


    Danke.


    Kl. Gr. Frosch, Moderator

  • Danke für deinen Hinweis, Kecks!

    wie kommt es, dass du hier plötzlich rollenkonform sozial angemessen kommunizieren kannst, indem du dich bedankst, *alle* deinen anderen posts aber jenseits von taktlos, eben themaverfehlungen voller banaler leerformeln kombiniert mit ungefragten und nicht weiterführenden meinungsäußerungen, sind? ich fände es toll, wenn du mir das erklären könntest! deutschlehrerinnen-modus, kompetenzorientierte schreibberatung: das ist vermutlich auch das kernproblem, das dich daran hindert, auf dauer sozial adäquatere posts zu verfassen.

    Einmal editiert, zuletzt von kecks ()

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Das Thema des Threads lautet "Integrationshelfer: Wann, wo und wie beantragen".


    Könnten wir bitte beim Thema bleiben, damit dem Threadhersteller geantwortet und geholfen wird? Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Morgen!


    Schau mal auf die Seite vom LWL, je nach Beeinträchtigung/Behinderung kommen unterschiedliche Stellen für die Finanzierung des I-Helfers auf:


    https://lwl.org/LWL/Jugend/Sch…en_und_Integrationshelfer


    Oder auch hier: http://www.lvr.de/de/nav_main/…/schritt_fuer_schritt.jsp



    Integrationshelfer sind häufig für Kids zuständig, die ein AOSF Verfahren hinter sich haben. Den Antrag für den Inklusionhelfer stellen die Eltern. Dann ist ein schulpsychologisches Gutachten fällig. Dich wird leider eine Zeit erwarten, in der nicht sofort eine Unterstützung im Klassenraum sitzt (Bürokratie lässt grüßen). Womöglich kannst du dich jetzt schon mit deiner SL/Stundenplaner hinsetzen und dir durch Doppelbesetzungen, Referendare, Praktikanten, zuverlässige Eltern... Unterstützung in die Klasse holen. Wende dich auf jeden Fall auch an deinen Koordinatoren für Gemeinsames Lernen (KoGL) in deiner Bezreg. Noch ein Tipp (auch wenn höchstwahrscheinlich überflüssig): Strukturiere dich im Vorhinein gut. Schaffe viele übersichtliche, differenzierte Freiarbeitsecken mit Selbstkorrektur. Dadurch kannst du die Kids sinnvoll beschäftigen, wenn du mit anderen Schülern gerade z.B. den Scherenführerschein machst. Mach dich aber nicht zu verrückt! Ich hatte damals in der GS eine ähnliche Ausgangssituation. Ein Kindergarten hat die Kids großartig vorbereitet, der andere hat sie sich "frei entfalten lassen", die konnten auch kaum einen Stift halten oder mit der Schere umgehen. Viel Erfolg und berichte bitte weiter!

  • Vielen Dank Jule und Jazzy für die hilfreichen Antworten.


    Ich habe am Freitag noch mit der Mutter des Kindes telefoniert und sie gefragt, warum ich vom Kiga denn keine Auskunft erhalten darf. Ich habe erklärt, dass ich ja nichts böses will, sondern mich nur perfekt auf das Kind vorbereiten möchte (was wahrscheinlich unmöglich ist).
    Die Mutter wusste anscheinend noch gar nicht, dass ihr Kind bei uns aufgenommen ist und hatte Sorge, dass er zu einer Förderschule muss. Als ich ihr sagte, dass er bei uns aufgenommen wurde, hat sie sich sehr gefreut und hatte dann auch nichts mehr dagegen, dass ich mich mit dem Kiga in Verbindung setze. Das Kind hat jetzt i Kindergarten wohl auch schon eine I-Helferin seit 1,5 Jahren.
    Das AOSF Verfahren hat das Kind ja jetzt auch schon hinter sich. Es wurde direkt nach dem Schulspiel eingeleitet. Das AOSF wurde auf GB gestellt, das Ergebnis war aber dann LB. Also könnte die Mutter ja theoretisch direkt den Antrag stellen.


    Ich bin mal gespannt wie der Kiga das sieht.


    LG

  • Es kann hilfreich sein, wenn im Abschlussbericht der Kita der Hinweis steht, dass das Kind in der Schule eine Einzelfallhilfe benötigt.
    Lass Dir das in Absprache mit den Eltern von der Kita schriftlich geben.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Für das Kind wurde also LB statt GB attestiert? Meiner Erfahrung nach hat man damit kaum Chancen, einen I-Helfer zu bekommen. Bei GB und KB stehen die Chancen noch am besten. Ob das immer alles so sinnvoll ist... Allerdings hatte das Kind im Kindergarten ja schon einen I-Helfer bewilligt. Das ist schonmal gut...


    Berichte bitte unbedingt weiter, ich bin höchst gespannt! Ich drücke kräftig die Daumen, dass du schnelle Hilfe bekommst.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ob das Kind einen Einzelfallhelfer braucht, hängt nicht vom Förderschwerpunkt ab (der muss nicht einmal vorliegen). Es kommt darauf an, inwieweit das Kind in seinen Alltagskompetenzen eingeschränkt ist, und/oder fremd- und selbstgefährdend ist.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Ja, genau. Die Schule hat das AOSF auf GB gestellt. Das Ergebnis war dann aber LB. Fremd- oder selbstgefährdet ist das Kind wohl nicht. Laut dem AOSF kommt es gut mit anderen Kindern aus, bevorzugt aber jüngere Kinder als Spielgefährten.
    Das st halt die Sache, wenn das Kind schon im Kiga einen I-Helfer hat, warum soll es den dann in der Schule nicht mehr brauchen? Ist ja zumindest gerade zu Beginn, neue Situation, neues Gebäude, neues Umfeld, neue Personen besonders wichtig.


    Wenn der I-Helfer gar nicht vom Förderschwerpunkt abhängig ist, dann gucke ich mal für wen ich alles noch einen I-Helfer beantragen kann ;)


    Ein bisschen Sorge macht mir diese schwierige Ausgangslage mit der neuen Klasse ja schon. Wie ich das mit so vielen Kindern, die gar kein Deutsch sprechen, schaffen soll weiß ich auch noch nicht. So eine Situation hatte ich noch nie. Es gibt ja dann auch noch den ein oder anderen guten bzw. normal entwickelten Schüler dazwischen. Aber mal schauen, ich bin gespannt, freue mich auch auf die neue Klasse und werde versuchen das Beste zu geben. Beruhigend ist, dass es in den 3 Parallelklassen die gleiche Ausgangssituation gibt. Dann stehe ich immerhin nicht alleine vor dieser Aufgabe. :)

  • Die Tatsache, dass ein Einzelfallhelfer mit in der Klasse sitzt, muss nicht unbedingt bedeuten, dass Du eine Entlastung hast. Ich hatte schon Einzelfallhelfer in meinem Unterricht sitzen, die eher das 31. Kind waren ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Ich kann leider auch nur bestätigen, dass es für Förderschwerpunkt LE fast unmöglich ist, einen I-Helfer zu bekommen, egal, wie sehr sich die Eltern darum bemühen und welche Gutachten existieren.
    Es sei denn, die Eltern bezahlen jemanden aus eigener Tasche.


    Zum Mut machen:
    Wir hatten auch 2 Kinder im ersten Schuljahr, die im Kiga einen Integrationshelfer hatten und zur Einschulung leider nicht mehr. In beiden Fällen lief es in der Schule tatsächlich besser als erwartet und die Kinder fanden sich im Schulalltag zurecht.
    Vielleicht hast du Glück!

  • Ob das Kind einen Einzelfallhelfer braucht, hängt nicht vom Förderschwerpunkt ab (der muss nicht einmal vorliegen). Es kommt darauf an, inwieweit das Kind in seinen Alltagskompetenzen eingeschränkt ist, und/oder fremd- und selbstgefährdend ist.

    Im Grundsatz stimmt das. Erfahrungsgemäß ist es bei uns aber schwierig, die Finanzierung bewilligt zu bekommen. Insbesondere dann, wenn bei uns die Eltern den entsprechenden Stellen nicht dauernd auf die Füße treten. Ich hatte arge Probleme, die Fortführung der Schulbegleitung für mein GB-Kind zu organisieren. Die Eltern hatten einfach keine medizinischen Unterlagen und in den Augen des Sozialamtes war das Kind doch bestimmt mittlerweile geheilt :sauer:


    Es hängt stark von den jeweiligen Sachbearbeitern und den eigenen Nerven ab, wie erfolgreich man bei uns eine Schulbegleitung beantragen kann.


    Jule13, wir arbeiten im übrigen in der selben Stadt ;)


    Ich würde im Antrag auf jeden Fall erwähnen, dass du keine Unterstützung durch Sonderpädagogen vor Ort hast.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Zitat

    Jule13, wir arbeiten im übrigen in der selben Stadt

    Wenn das so ist, dann schlage ich Dir vor, den Antrag mal beim Jugendamt zu stellen. Das erfahre ich bei uns als wesentlich zugänglicher als das Sozialamt.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

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