Wer darf über die Deputatsverteilung entscheiden?

  • Hallo,


    Als normale Studienrätin würde ich auf diese Frage mit "die Schulleitung" antworten. Aber darf sich die ADD (RLP) einmischen und über den Wunsch der SL (und den dringenden Bedarf an der Schule) hinweg entscheiden? Mich würden hierbei sowohl die rechtliche Grundlage als auch die gängige Praxis interessieren.


    LG

  • Danke der Nachfrage. Mein Anliegen ist folgendes: Eine Lehrkraft soll ein bestimmtes Fach mit einer von der ADD (willkürlich) festgelegten Stundenzahl unterrichten und kann ein anderes (Mangel-)Fach dadurch nicht lehren. Dabei gibt es noch andere Lehrkräfte für ersteres Fach, wodurch sich die Stundenanzahl dieses Faches für die Lehrkraft reduzieren und die des Mangelfaches erhöhen könnte.
    Ist dieses Vorgehen von der ADD berechtigt oder darf allein die SL über den Lehrkräfte-Einsatz entscheiden und sich über die Vorgaben der ADD hinweg setzen, insofern dennoch alle vertraglichen Grundlagen eingehalten werden?

  • Nach der Lehrerdienstordnung RLP Punkt 2.4.8 soll der Schulleiter "... unter Berücksichtigung der von der Gesamtkonferenz aufgestellten Grundsätze die Unterrichtsverteilung vornehmen ..."


    Allerdings hat er nach 2.3. die Weisungen der Schulbehörde zu beachten.


    Ich glaube das die ADD das Recht zu einer solchen (von Lily Casey geschilderten) Festlegung hat.


    Vielleicht ist es ja auch möglich, bei der ADD nach einer Begründung zu fragen. Für Eingriffe der ADD in die Unterrichtverteilung fällt mir z.B. ein:
    - Bei Referendaren soll sichergestellt sein, dass sie in allen ihren Fächern Eingesetz werden.
    - Die ADD möchte dahingehend steuert, wenn bestimmte "Exotenleistungskurse" nicht an mehrere räumlich benachbarten Gymnasien eingerichtet werden.
    - Es steht eine Beurteilung an, und die zugehörigen Unterrichtbesuche bei einer LK soll in ihren Fächern in "ihren" Kursen erfolgen, und nicht in "geliehenen" Kursen


    Gruß
    Nitram

  • ...
    Vielleicht ist es ja auch möglich, bei der ADD nach einer Begründung zu fragen. ...

    Der/die jeweilige Vorgesetzte ist immer weisungsbefugt in einer Behörde, oder? Nachfragen würde ich aber allemal als Schulleitung. Aber nicht jeder Schulleiter "fragt nach", deswegen haben viele diesen Job ja auch :zahnluecke:

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