Vertretungslehrer

  • Hallo, ich bin seit 1,5 Jahren an einer Schule im Regierungsbezirk Arnsberg beschäftigt. Nun habe ich die Möglichkeit entweder diese Stelle mit meinem schon 4. Folgevertrag nach den Sommerferien weiterzuführen oder an einer Gesamtschule in meiner örtlichen Umgebung ebenso einen Vertretungslehrervertrag zu erhalten.


    An der Gesamtschule wären es genau die Fächer, in welchen ich studiert habe und da ich bisher kein ausgebildeter Lehrer bin, gerne in absehbarer Zeit einen Seiteneinstieg machen möchte.


    Kann ich den Vertrag bei der Bezirksregierung Arnsberg noch vor den Ferien unterschreiben und am Ende der Sommerferien, wenn die andere Bezirksregierung (wo sich die Gesamtschule befindet!) getagt hat, diesen Vertrag auch annehmen?
    Dann müßte ich vom ersten Vertrag zurück treten? Gibt es so eine Möglichkeit?


    Da die Gesamtschule das Verfahren erst am Ende der Sommerferien durchführt, kann ich mir da ja noch nicht 99% sicher sein!


    Bitte um Beiträge.

  • Rechtlich kann ich das jetzt leider nicht sicher beantworten.
    Aber die "alte" Schule wird sich "freuen", wenn Sie kurz vorher erfährt, dass du doch nicht kommst und somit UV und Stundenplan noch mal mehr oder weniger komplett überarbeitet werden müssen. Das sind mal eben zig Stunden zusätzliche Arbeit für die Verantwortlichen.
    Es wundert mich ehrlich gesagt ein bisschen, dass die andere Schule das erst am Ende der Sommerferien entscheidet. Da hat man UV und Stundenplan normalerweise schon fertig. War das erst so kurzfristig ausgeschrieben worden (unerwartete Krankheit, ...) oder haben die so viele Bewerber mit gleicher Fächerkombination, dass die sich ziemlich sicher sind einen zu bekommen? (Wenn die nämlich keinen Vertretungslehrer bekommen, dann wird es bei denen aber zeitlich verdammt eng mit UV und Stundenplan.)
    (Evtl solltest du dir auch überlegen beim alten Arbeitgeber zu bleiben, da dass evtl. die Chancen auf Festanstellung erhöht? Frag mal am Besten deinen Personalrat.)
    (Was steht/stand den in deinen Arbeitsverträgen? Ich kann mich daran erinnern, dass bei meinem damals eine Vertragsstrafe festgelegt war für den Fall das ich nicht antrete.)

  • Moralisch hast du natuerlich Recht, Volker_D!
    ABER für meine berufliche Zukunft ist definitiv die neue Schule attraktiver und zukunftsorientierter.


    Doch da wohl in den Sommerferien auch die BR -> Personalrat nicht tagt, wird dann erst Ende der Ferien entschieden.
    Jedoch spricht sich die Schule für mich aus und wuerde mir die Stelle geben! Hat sogar schon Stundeneinsaetze etc. mit mir besprochen...


    Und selbstverstaendlich ist das fuer die alte Schule "doof", aber was soll ich machen. Sicher ist mir das Neue ja ohne Vertrag nicht und ich muss da auch an mich selbst denken!


    Hatte gehoert, dass die Moeglichkeit eines formlosen Aufloesungsvertrages gibt? Kennt das Jemand?

  • Die Frage ist halt, was danach bei der übernächsten Stelle passiert. Man spricht ja unter Schulleitern und einen bekannten Absager stellt man nur in der größten Not ein. ;).

  • Das stimmt einerseits, aber Vertretungslehrer soll nicht mein finales Ziel sein, versteht sich!


    Und ehrlich gesagt, fragt eine Schule/Schulleitung danach, auch wenn diese noch soooo nett ist - was mit dem Vetretungslehrer passiert, wenn ein Regelbewerber sich auf die Stelle bewirbt?
    Ehrer nicht, da es halt "Gesetze" gibt und somit muss doch irgendwie jeder schauen, wo er bleibt. Ich denke, dass ist legitim!!!


    Aber hat bisher jemand von euch etwas von solch einem "Auflösungsvertrag" gehört?

  • Ja Auflösungsverträge gibt es. Die werden von der Bez.-Reg. angefertigt und die entscheidet, ob sie überhaupt mitmachen. "Jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen" heißt es im Fachjargon. Wenn die Unterrichtsverteilung sowie Stundenplan fertig sind, dann glaube ich nicht, dass dies passiert ....
    (Ich finde im Übrigen die Hervorhebung von "Auflösungsvertrag" im vorigen Beitrag absolut unpassend ...)


    Es sei aber bewußt: Schulleitungen kennen sich gut, zu gut, und da kann man sich selbst ins Bein schießen, wenn man Stuss macht ... vor allem: beide Verträge kommen vom gleichen Dezernat, also ... ja, sollte man sich gut überlegen.

  • Bedenke auch, dass Schulleitungen eben auch nur ihre Schule im Blick haben und nicht Dein Schicksal. Wenn da plötzlich der Traumbewerber daherkommt, ist es um Deinen Vertrag geschehen. Oder aber die Stelle wird von der Bezirksregierung plötzlich doch nicht bewilligt.
    Ich würde die Sicherheit wählen und hinterher schauen, was sich machen lässt. Da muss man dann das Gespräch suchen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Bedenke auch, dass Schulleitungen eben auch nur ihre Schule im Blick haben und nicht Dein Schicksal. Wenn da plötzlich der Traumbewerber daherkommt, ist es um Deinen Vertrag geschehen. Oder aber die Stelle wird von der Bezirksregierung plötzlich doch nicht bewilligt.

    Du sprichst mir aus der Seele!
    Genau das meine ich: "SL hat nur ihre Schule im Blickfeld - der Vertretungslehrer sollte auch, ohne moralischen Blickwinkel, seine berufliche Zukunft allein im Fokus haben!"


    Sicherheit waehlen...leichter gesagt als getan, aber ich danke dir Jule13 fuer deine Worte!!!

  • das mag dich jetzt erleichtern, dass jemand deine Meinung teilt. Aber: am längeren Hebel sitzen nunmal die Schulen, deren Schulleitungen und das Land (die jeweilige Bezirksregierung)

  • ? Chilipaprika! Was du nicht sagst, das ist mir bewusst!


    Aber es ging mir auch nicht darum zu erfahren, wer am laengeren Hebel sitzt...

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