Anzeigepflicht bei Dienstvergehen?

  • Dieser Thread entwickelt sich (wieder mal) zu einem schönen Beispiel dafür, dass es Lehrern unglaublich schwer fällt, einen Sachverhalt einzig von der juristischen Seite zu beurteilen ohne dabei persönliche moralische oder pädagogische Überzeugungen zum Maßstab zu machen.


    Also noch mal ganz sachlich:
    Lehrer A hat eine freiwillige Beziehung mit der erwachsenen Schülerin B. Lehrer C weiß zufällig davon. Können Lehrer C dienstreichliche Konsequenzen drohen, wenn er diese Information nicht an die Schulleitung weitergibt?
    Nein, ein strafrechtlich relevantes Verhalten liegt nicht vor, hypothetische Überlegungen über Einfluss auf die Notenvergabe und ähnliches braucht Lehrer C auf einer rein spekulativen Basis nicht anstellen, so lange er keine Anzeichen dafür hat.


    Dass Lehrer A möglicherweise dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat und das ich persönlich auch Konsequenzen für meinen Umgang mit Lehrer A ziehen würde, wenn ich Lehrer C wäre, steht auf einem anderen Blatt, ist für die Kernfrage aber irrelevant.
    Welche menschlichen Konsequenzen er daraus zieht, oder ob er noch andere als die juristischen Überlegungen zum Maßstab seines Handelns machen möchte, muss Lehrer C selber entscheiden.

  • Was ich auch unprofessionell finde ist, dass er nicht dafür sorgt, dass ein anderer Lehrer sie unterrichtet. Was die Beziehung angeht: Es ist eine erwachsene Frau, mit der er etwas hat, und warum sollte man denen nicht das Glück / den Spaß gönnen.
    Ich würde aber niemals nie nie einen Kollegen bei der Schulleitung verpfeifen. Es gibt so viele Wasserträger in jedem Kollegium, das ist schlimm. Bei uns auch, zum Glück kennen wir die Spitzel und Wasserträger. DIE haben dann einen schlechten Ruf unter den loyalen Kollegen (und Schülern, denn die schätzen es auch, wenn man für sie mal ein Auge zudrückt)... wenn Du schon so sehr auf deinen Ruf bedacht bist. Es handelt sich immerhin nicht um eine Minderjährige, da wäre das evtl. was anderes. Aber ich bitte dich, einen Kollegen, der eine Liebesbeziehung mit einer erwachsenen Frau hat melden? Würde mich da einfach raushalten.
    Woher wollen die überhaupt wissen, dass Du davon wusstest? Hast ihn ja auch nur irgendwo in der Pampa mit ihr gesehen. Denkst Du, dass sich die Leute darum scheren wer alles davon wusste?
    Ich finde Leute sollten ein bisschen mehr auf sich selber achten anstatt überall bei anderen mitzumischen. Ein Kollege, Nachbar oder sonstwie handelt nicht 100% korrekt? Kann man ja gerne mal direkt ansprechen... Aber die Leute einer höheren Stelle "melden"? No way. Nicht bei solchen Dingen, es ist keine Straftat.
    Und auch mal ganz ehrlich, dieser Kram von wegen Vorteilsnahme. Wie viele von euch haben eine Stelle bekommen, weil ihr wen kanntet, der.......
    Oder wie oft hat man sich von Leuten im Leben helfen lassen (Korrekturlesen von Abschlussarbeiten durch Freunde, Hilfe der Eltern bei einer abzugebenden Hausaufgabe in der Schule, günstige Autoreperatur vom Kumpel, der dafür ein bisschen Geld zugesteckt bekommt, Wedeln mit dem Privatversichertenstatus um frühere Termine zu bekommen usw.). Und wenn da jetzt eine Schülerin in einem Fach vielleicht (!!! sicher ist das ja nicht) anstatt einer 3 eine 2 bekommt, weil sie mit dem Lehrer schläft. Oh mein Gott! Was für ein unfairer Vorteil, da darf sich Marcel, dessen reiche Eltern ihm im Gegensatz zu den meisten anderen teuren Nachhilfeunterricht finanzieren können, zurecht aufregen, dass das so unfair ist.
    Mal abgesehen davon, dass es noch nichtmal bewiesen ist, dass sie Vorteile genießt (vielleicht vermeidet der Kollege gerade gute Noten, DAMIT es nicht auffällt oder anfechtbar ist?!), so läuft die Welt.
    Wenn ich daran denke wieviele Sekretärinnen bei meinem Ex eingestellt wurden, weil sie gut aussahen (und halbwegs die Qualifikation besaßen). Kann man verteufeln wie man will, aber so läuft die Welt. Wenn der Kollege damit leben kann, dass ihm ein Ruf zuteil wird, dann soll er seine Sache mit der Schülerin durchziehen. Du musst da aber nicht den Moralapostel spielen und noch mit dran herumwursten. Lass die Leute in Ruhe.

  • Nie und nimmer würde ich zur Schulleitung gehen, warum auch? Damit die Ordnung wieder hergestellt wird? Irgendwie finde ich das sehr befremdlich, es geht dich doch nichts an, was er in seiner Freizeit macht. Und nein, das Verhalten kann man nicht gutheißen, petzen muss man es aber auch nicht. Halt dich da einfach raus.

  • Ja, du hast an einigen Stellen recht:


    Sie sind beide erwachsen und scheinbar hat damit auch keiner hier ein Problem, aber dann ist es doch nicht so schwer für den Kollegen, einfach darum zu bitten, das wer anders die Klasse unterrichtet. Das wäre professionell.


    Einige andere Sachen die du angesprochen hast sind aber klare Bestechung bzw. Vorteilsnahme im Amt. Das ist rechtlich nun mal verboten und mit "wer von euch hat denn ..." Denken toleriert man das und ändert nichts daran. Ich hab ne Zeit lang in Italien gelebt und da hat sich jeder über Korruption aufgeregt. Wenns dann aber um den eigenen Vorteil ging war auf einmal der Euro draußen für den Beamten. Und danach wird sich wieder aufgeregt Wein das eigene Geld in illegale Kanäle verschwindet. Ziemlich dumm so zu handeln weil man damit ein System stützt das auf lange Sicht keinem hilft.


    Zum konkreten Fall:



    Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.
    Als Beamter schwört man m.E. einen Amtseid. Eide sind bindend

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich glaube Firelilly meinte damit einen Freund der dein Auto bis auf die Ersatzteilkosten gratis repariert, der überhaupt nichts mit deiner Schule zu tun hat. Da eine Bestechung oder Vorteilsnahme zu konstruieren ist ziemlich abwegig...die anderen genannten Dinge können allein deshalb keine Vorteilsnahme im Amt sein, weil du dafür entweder noch keinen Abschluss hattest und das früher drankommen beim Arzt nur sehr indirekt was mit deinem Amt zu tun hast...GKV und Amt besorgt dir keinen schnelleren Termin.


    Und dein letzter Absatz ist völliges blabla...ich weiß gerade nicht ob du den Amtseid zitieren wolltest?


    Bund: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
    NRW: "Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe"
    Berlin: "Ich schwöre, dass ich mein Amt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Wohle der Allgemeinheit ausüben und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde; so wahr mir Gott helfe."


    Ja, es ist ein Dienstvergehen. Nein, das wird höchstwahrscheinlich nicht mit Entlassung oder Versetzung beantwortet werden wenn es raus kommt (es wird aber definitiv disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen). Aber dieser Pathos dabei geht mir auf den Geist. Die beiden haben eine Beziehung, er verkauft ihr keinen Abschluss gegen Sex... 8|

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    • Offizieller Beitrag

    er verkauft ihr keinen Abschluss gegen Sex...

    Mal abgesehen davon, dass wir das nicht wissen - ist er aber mit Sicherheit bei jeder Notenvergabe, Beratung, Maßregelung und Prüfung extremst befangen. What's the bloody difference, except in nuance?


    Ich bin immer etwas fassunglos, wenn ich hier Menschen lese, die ggf. bei Schülern gnadenlos Regelbefolgung einfordern, nach Maßnahmen zur besseren Durchsetzung rufen und Differenzierung blöd finden, weil man dann für bestimmte Leute die Regeln beugen/ändern oder nicht anwenden soll - und dann für die eigenen peer group finden, man müsse doch selber wissen, ob man systemisch Abhängige f***t und Regeln gelten überhaupt nur so lange, wie sie mir nicht in die Quere kommen. Sorry.


    Geht gar nicht. Und dabei zugucken und nix sagen geht auch nicht.

  • Das der Kollege sich falsch verhält ist klar. Die Frage ist eher ob MrsPace hier aktiv werden soll.


    Wenn Sie der Meinung ist, es ist notwendig dann ab zum SL.
    Wenn es ihr zu unangenehm ist, auch im Hinblick auf ihre Erfahrung mit ihrer SL, dann kann sie immer noch so tun als ob sie nichts gesehen hat. Die Entscheidung obliegt ihr und ich werde den Teufel tun ihr zu sagen was sie tun soll.

  • Meike, vielleicht war ich im letzten Posting etwas unklar: Das Verhalten des Kollegen ist in jedem Fall falsch und wird, wenn es die Schulleitung mitbekommt, Konsequenzen haben müssen. Die Frage ist: Ist das Verhalten so falsch, dass man es der Schulleitung als Kollege melden muss?
    [Mod: Ausflüge in deutsche Geschichte und Journalismus gelöscht.]
    Übrigens gibt es natürlich einen Unterschied zwischen Schülern und Kollegen. Für die Schüler habe ich einen Erziehungsauftrag, es ist mein Job aus denen bessere Menschen zu machen. Aber ich halte von Menschen die Erwachsene "erziehen" wollen einfach extrem wenig...


    MrsPace kennt den Kollegen, sie kennt die Schulleitung, sie weiß was evtl. sonst noch so abgelaufen ist und ihre bisher angedeutete Vorgehensweise, zum Kollegen zu gehen und dem klarzumachen, dass er die Klasse abgeben müsste, scheint doch vernünftig zu sein.

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  • MrsPace du hast ihn ja schon angesprochen oder? Also so tun, als wenn du nichts gesehen hast, ist vermutlich keine Möglichkeit oder?

  • MrsPace du hast ihn ja schon angesprochen oder? Also so tun, als wenn du nichts gesehen hast, ist vermutlich keine Möglichkeit oder?

    Ja, ich hab ihn schon mit ihm darüber geredet.


    Auch die Schülerin hat mitbekommen, dass ich die beiden gesehen habe. Ich unterrichte sie auch, d.h. sie kennt mich auch.


    Wie gesagt ist der Kollege auch ein Freund von mir. Wenn ich ihn hätte einfach verpetzen wollen, wäre ich am Montag zur SL und hätte das getan...


    Bei uns an der Schule ist es, wie in einem anderen Thread erwähnt, ein Problem, wenn man als Mann längere Haare hat oder im Sommer kurze Hosen/Kleider und Flipflops trägt...


    Ich stehe mit der SL eh schon auf Kriegsfuß, weil ich mir gewisse Dinge einfach nicht mehr gefallen lasse und will jetzt nicht Anlass zu weiteren Repressalien geben indem ich meine Dienstpflicht verletze.


    Unterdessen habe ich nochmal mit meinem Kollegen geredet. Er ist weiter uneinsichtig. Er will jetzt "vorsichtiger" sein. Er befürchtet wohl auch, dass die Schülerin zur SL geht, wenn er das jetzt beendet. Also wäre für ihn die einzige Möglichkeit, selbst damit zur SL zu gehen. Aber dann ist da Polen offen bei uns...

  • Ob und wie du letztendlich vorgehst musst du glaube ich mit dir selbst ausmachen. Punkt.
    Hier bekommst du Meinungen und Ratschläge. Du selbst machst dich ja nicht strafbar.
    Die Schülerin befindet sich wie gesagt in einem Abhängigkeitsverhältnis. Von daher sind solche Sachen wie Prüfungen etc..... sehr fragwürdig und angreifbar.
    Gilt aber nicht für dich. Vielleicht holst du dir noch mal Rat aus deinem direkten Umfeld, das nichts mit Schule am Hut hat. Solche Leute haben meistens noch mal einen anderen Blickwinkel, der einem durchaus weiter helfen kann.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Also wenn der gute Mann dat nicht mitgeschnitten hat: Beziehung zu Schülern, die von einem selbst unterrichtet werden sind tabu.


    Wenn er als einzige Konsequenz sieht "jetzt vorsichtiger zu sein", aber nichtmal drüber nachdenkt die Klasse abzugeben, wünsch ich ihm alles gute und hoff für ihn, das die nächsten Schuljahre wo die Schülerin noch bei euch ist sorgenfrei für ihn bleiben.


    Im übrigen: sollte das schief gehen frag dich mal, ob nicht die Schülerin oder der Kollege deinen Namen ins Spiel bringen könnten als Mitwisserin.
    Hab schon Pferde kotzen sehen und oftmals kommt eins zum anderen bei sowas.


    Valerianus:
    Nö ich wollte nicht den Diensteid zitieren. Firelilly sprach von "ein bisschen Geld zustecken" kurzum Schwarzarbeit.
    Geb ich wem Geld für eine Dienstleistung mit dem Wissen, das der das unter der Hand macht, fördert ich sowas.
    Bekommt xy sex für eine Leistung obwohl das rechtlich/dienstlich untersagt ist, ist das auch eine Form von Bestechung und nun mal nicht gestattet.

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    • Offizieller Beitrag

    Geheim halten von sowas funktioniert eh nicht. Entweder weiß "nur die beste Freundin" Bescheid (und dann deren Freund und dann dessen Kumpel und dann http://www.dieganzewelt.de oder es passieren spontane Sichtungen, wie bei MsPace, und von denen werden dann heute auch ggf. gerne mal Fotos gemacht und weiter geleitet.


    Unangenehm wird es, wenn es zu Ermittlungen kommt. Und auch bei Dienstvergehen können die eigeleitet werden - Disziplinarverfahren nennt sich das dann - und auch da werden Menschen zu Stellungnahmen verpflichtet, zum Beispiel potentielle Mitwisser, Verantwortliche, die nicht eingeschritten sind oder Informationen nicht weiter gegeben haben. Und ja, daraus können sich weitere Dienstvergehen und Verfahren ergeben, wenn rauskommt, dass da Dinge geduldet oder verschwiegen wurden.

  • Das ist dann jetzt doch entschieden zu viel scaremongering...mal Butter bei die Fische:


    Muss ich melden, wenn ein Kollege die Klassenräume nicht reinigen lässt?
    Muss ich melden, wenn ein Kollege die Klassenräume nicht abschließt?
    Muss ich melden, wenn ein Kollege sich nicht an die Fachkonferenzstandards für Klassenarbeiten hält?
    Muss ich melden, wenn ein Kollege seine Aufsicht nicht wahrnimmt?
    Muss ich melden, wenn ein Kollege Schüler früher gehen lässt?
    Muss ich melden, wenn ein Kollege aktuelle Sicherheitsstandards nicht einhält (Naturwissenschaften/Sport)?


    Aus der Zeit beim Bund weiß ich noch, dass es unter Kameraden keine allgemeine Meldepflicht für Fehlverhalten gibt, man auf Nachfrage des Vorgesetzten aber zur Wahrheit verpflichtet ist (§13 SG). Es hatte schon Vorteile, dass die einem da die einen betreffenden Gesetze und Vorschriften sehr ausführlich in den Kopf geprügelt haben...
    Jetzt zurück zu den Beamten: Da es in Deutschland generell keine Anzeigepflicht gibt, solange diese nicht per Gesetz geregelt ist (z.B. §138 StGB, §159 StPO, etc.), müsste man also in den Beamtengesetzen (BBG, BeamtStG, ADO) nachschauen, ob sich dort eine solche Pflicht findet. Und nach (zugegeben grober Durchsicht) konnte ich dort eine solche Pflicht nicht finden (wobei man ehrlicherweise sagen muss: Manchmal werden die Anzeigepflichten auch gut versteckt in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften und Runderlassen). Die Mitwirkungspflicht in Disziplinarverfahren ist dann wieder etwas anders, die wird im BDG geregelt und ist nicht anders, als in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch: Man muss aussagen, wenn man nicht sich selbst oder nahe Angehörige dabei belastet.


    P.S.: @Kapa Ok, du gehst jetzt den Umweg "Steuerstraftat --> Vergehen gegen die allgemeinen Dienstpflichten", das ist in der Tat richtig. Aber nochmal: Nach allem was ich hier gehört habe ist der Zusammenhang in dem geschilderten Fall: Die beiden haben eine Beziehung und haben deshalb (höchstwahrscheinlich) Sex und nicht: Die beiden haben Sex und sie bekommt dafür eine bessere Note. Das ist keine Bestechung.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • Valerianus, der Kollege ist laut TE mittlerweile in einer Abhängigkeit, da er befürchtet das püppi schülerin zur SL rennt wenn nicht kommt was sie will.

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  • Der Kollege hat ja auch Scheiß gebaut, er hätte die Klasse abgeben müssen als das angefangen hat (oder es halt sein lassen). Das "wohl" in dem Satz von MrsPace hat meiner Lesart nach die Bedeutung einer selbst angestellten Vermutung ihrerseits, nicht einer Aussage des Kollegen. Die Frage von MrsPace aus dem Eingangsposting war aber nicht "ist das Verhalten falsch", das wäre wohl sehr schnell beantwortet gewesen und alle wären derselben Meinung gewesen, sondern "bin ich verpflichtet das der Schulleitung anzuzeigen?"

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    • Offizieller Beitrag

    Die Juristen in den ähnlich gelagerten Fällen (nicht alle zum Thema Schülerbeziehung, aber immer auch zum Thema "wer hat was gewusst"), die ich kenne, waren der Meinung: ja.
    Neben dem erheblichen Stellungnahmen/Anhörungsstress der Kollegen, die sich dann da mehrfach äußern mussten, endete es in (mindestens) einem mir bekannten Falle mit einem Verweis. Der dich ein paar Jahre in der Akte begleitet und ggf. behindert. In den anderen Fällen weiß ich nicht, was rauskam, war dann nicht mehr beteiligt.
    Kann man natürlich für sich selbst abwinken und sagen "so what", muss ja irgendwann raus dat Dingen. Oder man kann eine Widerspruchsklage gegen den Verweis führen, in manchen Fällen, da kommt selten was bei raus. Und dauert. Und stresst.


    Und so einfach "ja/nein" rechtens oder nicht rechtens ist es in der Praxis nicht: Gesetze werden ausgelegt, der Kommentar ist oft aussagekräftiger als das Gesetz selber, Juristen finden da immer einen, der passt oder ein Urteil, das passt, die vielen schwammigen Formulierungen im Beamtenrecht lassen mitnichten nur eine Deutung zu und es werden auch auf nicht 100% klarer Kommentierungslage mal disziplinarische Maßnahmen ergriffen, Verweise ergehen ja vom Amstjuristen und nicht vom Verwaltungsrichter, es werden ganze Handlungsketten beurteilt, Kollegen reden/schreiben sich gerne um Kopf und Kragen mangels Erfahrung. Usw usf.


    Dazu kommen jenseits der Rechtsfragen noch die Dinge, dir in Kollegien irgendwie immer passieren: die leaks, die Gerüchte, der beschädigte Ruf, jeder weiß bisschen was, aber nix Ganzes, Dinge werden jahrelang weiter erzählt und die Legendenbildung vergrößert das Gesamtgeschehen...

  • Abgesehen von den Konsequenzen für den betreffenden (sich dusslig anstellenden) Kollegen:


    Welche Konsequenzen wirst du erwarten dürfen Mrs.Pace, wenn raus kommt (gestochene Opfer machen meist schnell noch nen Rundumschlag um ihr Verhalten abzumindern), dass du davon gewusst hast? Was wird Schulleitung etc dann tun wenn du nicht gemeldet hast, dass ein Kollege eine Schülerin nimmt, die er selber unterrichtet?

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