Rücktritt Prüfung abgelehnt - Widerspruch?

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Vorbereitungsdienst am 1.11.2014 begonnen und zwischenzeitlich 12 Monate wegen Elternzeit unterbrochen. Anschließend habe ich mir die Ausfallzeiten verlängern lassen, sodass ich im Juli Prüfung hatte. Diese habe ich leider aus diversen Gründen nicht bestanden und mich nun nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen den Dienst ein weiteres Mal zu unterbrechen, weil ich den Anforderungen derzeit nicht gewachsen bin. Ich habe zwei Kinder (4 Jahre, 22 Monate) und einen viel auswärts arbeitenden Mann, sodass mir einfach die Zeit fehlt das Pensum bis Dezember (zur Wiederholungsprüfung) zu schaffen. Daher habe ich einen Antrag auf Entlassung bei der Bezirksregierung gestellt und einen Antrag auf Rücktritt der Prüfung beim Prüfungsamt. Die Bezirksregierung hat meine persönlichen Gründe akzeptiert, dem Antrag zugestimmt und mir die Aussicht auf Wiedereinstellung gewährt. Das Prüfungsamt hingegen teilte mir heute mit, dass sie den Antrag ablehnen und sollte ich meinen entlassungsantrag nicht zurückziehen zum zweiten Mal und somit endgültig nicht bestanden hätte.
    Habe ich die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen? Zumal die Bezirksregierung grünes loht gegeben hat?

  • Also grundsätzlich kann ich das Prüfungsamt schon nachvollziehen, der Vorbereitungsdienst ist jetzt auch keine Sache, die man über Jahre verteilt machen kann und sollte, wie man dazu Lust hat.


    Ungünstig war natürlich, dass du dich bereits für die zweite Prüfung angemeldet hast. Ich würde hier einen Rechtsanwalt einschalten, das wäre mein Tipp. Ohne genauere Informationen kann man hier eh nichts sagen.


    Ansonsten: Dein Mann soll Teilzeit arbeiten, Kinder in die Kita/Tagesmutter und fertig. Ansonsten musst du halt auch wissen, wo langfristig deine Prioritäten liegen.

  • Dass man den vorbereitungsdienst im Idealfall nicht über Jahre verteilen sollte, ist mir durchaus bewusst. Es geht ja auch hier nicht um irgendeine Laune oder dergleichen.
    Zur zweiten Prüfung habe ich mich nicht eigenständig angemeldet, sondern wurde automatisch angemeldet. Ich befinde mich seit Oktober 2015 ununterbrochen im Prüfungsverfahren. Die erstmalige Meldung zur Prüfung musste ich trotz Mutterschutz machen.


    Es geht vielmehr darum dass die Anforderungen durch die Wiederholungsprüfung in dieser knappen Zeit einfach nicht so machbar sind, als dass ich mir Chancen auf ein positives Prüfungsergebnisse erhoffen könnte. Selbst meine kinderlosen Mitr ferendare haben mich bloß mit großen Augen angeschaut und gemeint, dass das kaum zu schaffen sei.


    Mann in Teilzeit ist keine Option und mehr Betreuung für meine Kinder bekomme ich auch nicht.


    Prioritäten ja - aber nicht wenn darunter nur noch die Familie leidet.

  • Hallo Summer196


    Vielleicht kannst du noch einen Hinweis zu der für dich geltenden Prüfungsordnung geben.
    Ich nehme mal die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen NRW. Dort heißt es in §36


    § 36 Rücktritt
    (1) Wird ein Prüfling nach Eintritt in die Prüfung (§ 29 Absatz 2) von Amtswegen oder auf seinen Antrag aus dem Vorbereitungsdienst entlassen,scheidet er aus dem Prüfungsverfahren aus.
    (2) Sofern die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst auf Antrag des Prüflings erfolgt, gilt die Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, der Prüfling weist dem Prüfungsamt gegenüber einen schwerwiegenden Grund für den Entlassungsantrag nach.
    (3) § 35 Absatz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.


    In Hinweise OVP 16 für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie für Lehrkräfte in Ausbildung heißt es zu OVP § 36 (Seite 5)


    Schwerwiegende Gründe sind von der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter selbst nicht zu vertretende Umstände, wie etwa unvorhersehbare persönliche Schicksalsschläge, die es unzumutbar erscheinen lassen, die Prüfung durchzuführen. Eine beabsichtigte Weiterqualifikation oder der Wunsch, die Staatsprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt ablegen zu wollen, sind grundsätzlich keine schwerwiegenden Gründe für einen Entlassungsantrag. Krankheitsbedingte Fehlzeiten können prinzipiell durch eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes gemäß § 7 OVP 2016 ausgeglichen werden und berechtigen daher nicht zu einem Rücktritt von Prüfungsverfahren.


    Bei dem von dir geschilderten sehe ich nur den Wunsch, die Staatsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen zu wollen, aber keine persönlichen Schicksalsschläge.


    Gruß
    Nitram

  • Mann in Teilzeit ist keine Option ...

    Das Modell "Teilzeit-Lehrerin mit gutverdienendem Vollzeit-Ehemann" ist ja bekanntermaßen in der Schule weit verbreitet, aber dass jetzt schon der Anspruch gestellt wird, dass sich die Referendars-Ausbildung diesem Modell unterzuordnen hat, ist schon neu...


    Gruß !

  • Hast du denn wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Mann nimmt unbezahlten Urlaub, Großeltern springen als Babysitter ein, Gespräch mit dem Jugendamt für Tagesmutter oder Ganztagskita...? Bis Dezember ist ja noch etwas Zeit. Ich würde keine Zeit mit Anwalt usw. verplempern, sondern volle Kraft in das Bestehen der Prüfung setzen.

  • Wie hat das Seminar dich denn beraten? Vor dem Antrag auf Entlassung gibt es doch eine (sogar formal vorgeschriebene) Beratung durch das Seminar in NRW.


    Ganz, ganz wichtig: deine Entlassungsverfügung hast du noch nicht erhalten? (und kannst deinen Antrag bei der Bezirksregierung noch zurücknehmen?) Dann erst dafür sorgen, dass die noch nicht zugestellt wird, bevor die Sache mit dem Landesprüfungsamt endgültig geklärt ist.


    Das ist doch allgemein bekannt, dass das staatliche Prüfungsamt in Dortmund recht anspruchsvoll ist, während das mit dem ZfsL (bzw. der Bezirksregierung) recht glatt geht. Das mit der Bezirksregierung und dem Landesprüfungsamt sind aber schon 2 unterschiedliche Sachen


    Wenn das staatliche Prüfungsamt dir die Möglichkeit gibt, den Antrag noch zurückzuziehen (die Möglichkeit müssen sie nicht einräumen), tja, dann muss man sich das sehr überlegen....Ruf da am besten an und lass die die Gründe erläutern, manches lässt sich besser mündlich machen....


    Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Seminarleitung haben solltest, wäre auch eine Idee, dort nochmal vorstellig zu werden (vll. greift der Seminarleiter ja zum Telefonhörer). Oder halt Unterstützung einholen bei der Kernseminarleitung, das die mit der Seminarleitung spricht - und die dann mit dem Prüfungsamt (...aber alles halt eine Sache, wie diese Leute so drauf sind...)


    Nitram: Die Paragraphen sind dehnbar - man könnte das mit den kindern schon als 'selbst nicht zu vertretende Umstände" interpretieren


    Rechtsanwalt ist Quark (da find mal einen, der sich auskennt....) - Personalrat ist die kompetente Beratungsadresse

  • Zitat von nitram

    Vielleicht kannst du noch einen Hinweis zu der für dich geltenden Prüfungsordnung geben.
    Ich nehme mal die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen NRW

    Ja genau um diese Prüfungsordnung geht es.

    Zitat von nitram

    Bei dem von dir geschilderten sehe ich nur den Wunsch, die Staatsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen zu wollen, aber keine persönlichen Schicksalsschläge.

    Nein Schicksalsschläge gibt es in dem Sinne natürlich auch nicht, aber es ist eben nicht nur der Wunsch die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen zu wollen. Es geht eben darum, dass ich durch die Kindererziehung derzeit nicht in der Lage bin die Prüfung abzulegen. Diejenigen Referendare unter uns mit Kind/ern wissen sicherlich wovon ich spreche.


    Zitat von Mikael

    Das Modell "Teilzeit-Lehrerin mit gutverdienendem Vollzeit-Ehemann" ist ja bekanntermaßen in der Schule weit verbreitet, aber dass jetzt schon der Anspruch gestellt wird, dass sich die Referendars-Ausbildung diesem Modell unterzuordnen hat, ist schon neu...

    Das habe ich mit keinem Wort gesagt! Darum ging es auch überhaupt. Wenn es auch gleich mittlerweile Bundesländer gibt, die Müttern die Möglichkeit geben das Referendariat in Teilzeit zu machen.



    Zitat von Mimimaus

    Hast du denn wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Mann nimmt unbezahlten Urlaub, Großeltern springen als Babysitter ein, Gespräch mit dem Jugendamt für Tagesmutter oder Ganztagskita...? Bis Dezember ist ja noch etwas Zeit. Ich würde keine Zeit mit Anwalt usw. verplempern, sondern volle Kraft in das Bestehen der Prüfung setzen.

    Ja es sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Auch wenn es nett ist, dass du mir noch einmal versuchst Möglichkeiten aufzuzeigen, so ist diese Entscheidung getroffen und die werde ich auch nicht ändern.


    Zitat von wossen

    Wie hat das Seminar dich denn beraten? Vor dem Antrag auf Entlassung gibt es doch eine (sogar formal vorgeschriebene) Beratung durch das Seminar in NRW.

    Das Seminar hat mich gut beraten. Diese formal vorgeschriebene Beratung hat mit allen Hinweisen stattgefunden. Natürlich wurde ich auch dahingehend beraten, dass diese Situation genauso kommen kann.



    Zitat von wossen

    Ganz, ganz wichtig: deine Entlassungsverfügung hast du noch nicht erhalten? (und kannst deinen Antrag bei der Bezirksregierung noch zurücknehmen?) Dann erst dafür sorgen, dass die noch nicht zugestellt wird, bevor die Sache mit dem Landesprüfungsamt endgültig geklärt ist.

    Ist bereits zugestellt.


    Zitat von wossen

    Das ist doch allgemein bekannt, dass das staatliche Prüfungsamt in Dortmund recht anspruchsvoll ist, während das mit dem ZfsL (bzw. der Bezirksregierung) recht glatt geht. Das mit der Bezirksregierung und dem Landesprüfungsamt sind aber schon 2 unterschiedliche Sachen

    Das habe ich tatsächlich vorher nicht so genau gewusst.


    Zitat von wossen

    Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Seminarleitung haben solltest, wäre auch eine Idee, dort nochmal vorstellig zu werden (vll. greift der Seminarleiter ja zum Telefonhörer). Oder halt Unterstützung einholen bei der Kernseminarleitung, das die mit der Seminarleitung spricht - und die dann mit dem Prüfungsamt (...aber alles halt eine Sache, wie diese Leute so drauf sind...)

  • Sorry zu früh abgeschickt.
    Meine Seminarleitung ist auch gleichzeitig meine Kernseminarleitung und ich habe ein wirklich gutes Verhältnis zu ihr und wurde bis auf die Tatsache, dass es wirklich zweierlei Paar Schuhe sind und das LPA Dortmund augenscheinlich so streng ist, gut beraten.


    Natürlich war mich durchaus bewusst, dass diese Entscheidung genau diese Folgen haben kann (wenn man es auch letzten Endes innerlich nicht hofft). Wenn es denn so sein wollte, dass ich an dieser Entscheidung des LPA's nichts mehr ändern kann, dann ist das so. Dennoch finde ich es traurig, dass eben nur Schicksalsschläge zu gelten scheinen. Hätte ich weiter gemacht, dann wäre es über kurz oder lang (wahrscheinlich eher kurz) in einem Burnout geendet. Dann wäre ich krankgeschrieben worden und hätte sicherlich problemlos von der Prüfung zurück treten können. Wenn man aber so ehrlich ist und den Mut hat diese Entscheidung vorher zu treffen wird man anscheinend also auch noch dafür bestraft (sich eben nicht auf Kosten des Staates Wochen oder gar Monatelang krank schreiben zu lassen).


    Mir ging es auch eben nur darum, ob man rein rechtlich auch ohne Anwalt Möglichkeiten hat diesem Entschluss zu widersprechen.

  • Zitat

    Meine Seminarleitung ist auch gleichzeitig meine Kernseminarleitung und ich habe ein wirklich gutes Verhältnis zu ihr und wurde bis auf die Tatsache, dass es wirklich zweierlei Paar Schuhe sind und das LPA Dortmund augenscheinlich so streng ist, gut beraten.


    Ähh, wenn die dich nicht auf die LPA-Praxis hingewiesen haben sollte, dann hat die dich vorsätzlich ins offene Messer laufen lassen - sowas weiß die....(Freundlichkeit war dann vorgetäuscht, um dich los zu werden - und zwar endgültig).


    Ganz schnell Entlassung bei der Bezirksregierung widerrufen (geht binnen 14 Tage, wenn die Entlassung noch nicht zugestellt ist) und beim LPA zurücknehmen (wie von denen angeboten) - dann den von dir skizzierten Weg über Krankheit gehen und neu beantragen....


    Nochmal: Personalrat kontaktieren - deinem Seminar (wenn die wirklich so beraten haben) kannst du offensichtlich absolut nicht trauen.


    Wenn die Seminarleiterin dich wirklich so beraten hat, wie hier angegeben, dann unbedingt aufhören an dem Seminar, die Gefahr ist sehr groß, dass die dich über ihre Fachleiter und Schule eh durchfallen lässt

  • Außer, dass mich die persönlichen Gründe, warum dein Mann das nicht kann auch interessieren würden und die Aussage, dass Refs mit Kindern deine Situation nachvollziehen können, in meinen Augen nicht stimmt (OBASler mit 19,5 Stunden Unterricht und 7 Stunden Seminar war ich von 2013-2015, mein Kind ist 2013 geboren):


    Du hast doch einen Anspruch auf Elternzeit. Ich würde mir ganz schnell Infos besorgen, ob du nicht einfach in die (unbezahlte) Elternzeit verschwinden kannst. Dazu rechtliche Infos, wie es mit Prüfungen in der Elternzeit aussieht. Das könnte eventuell eine Möglichkeit sein. Es gibt dort allerdings wohl eine Regelung, dass man erklären muss, welche Elternzeiten man innerhalb von 2 Jahren in der Zukunft nimmt. Weiß nicht, was du vorher bei der Geburt deines 22 monatigen Kindes gemacht hast. Aber wenn ich naiv rechne, könntest du vielleicht ab dem 24. Monat wieder Elternzeit für die nächste Zeit beantragen. Ich bin mir sicher, dass es irgendwo einen Beispielfall gibt, wo Elternzeit mit einer bereits angemeldeten Prüfung läuft.


    Die Alternative scheint ja zu sein, dass du endgültig nicht bestehst, was meiner naiven Auffassung nach bedeutet, dass du in Deutschland keine Lehrerin mehr werden kannst (und mich nochmal zu der Frage führt: Dein Mann kann nichts - und du kannst auch nicht deinen RECHTSANSPRUCH auf einen Kinderbetreuung durchsetzen? Tagesmutter?).

    • Offizieller Beitrag

    Prioritäten ja - aber nicht wenn darunter nur noch die Familie leidet.

    also setzt du ja eine Priorität: die Familie.
    das ist natürlich dein gutes Recht.


    Unverständlich ist mir der Tenor, der vermuten lässt, dass du dich ungerecht behandelt fühlst: (Aber vll täuscht das ja auch beim Lesen)


    Dennoch finde ich es traurig, dass eben nur Schicksalsschläge zu gelten scheinen. Hätte ich weiter gemacht, dann wäre es über kurz oder lang (wahrscheinlich eher kurz) in einem Burnout geendet. Dann wäre ich krankgeschrieben worden und hätte sicherlich problemlos von der Prüfung zurück treten können. Wenn man aber so ehrlich ist und den Mut hat diese Entscheidung vorher zu treffen wird man anscheinend also auch noch dafür bestraft (sich eben nicht auf Kosten des Staates Wochen oder gar Monatelang krank schreiben zu lassen).

    nein, das ist nicht traurig. Das soll vermutlich vor einem Hin und Her während des Refs schützen. In jedem Beruf, in jeder Ausbildung gibt es Regeln.
    Klar, mit Kindern muss man immer anders planen als ohne, aber Organsiation gehört immer dazu

  • Mein Mann mag einen theoretischen Anspruch auf Teilzeit haben, in der Realität sieht das allerdings anders aus. Zum einen können wir uns das finanziell nicht erlauben zum Anderen ist es im Unternehmen nicht erwünscht Teilzeit zu arbeiten. Sicher könnte er das rechtlich durchsetzen, aber man sollte sich auch dann über die möglichen Folgen bewusst sein und da er Hauptverdiener ist kommt das einfach nicht in Frage.


    Ich habe Betreuung für beide Kinder, aber nicht in ausreichendem Maße. Und um des Kindeswohl Willen kann ich den Kleinen auch nicht für die nächsten Monate in eine völlig fremde Einrichtung bringen - sofern das überhaupt möglich wäre...Betreuungsplätze sind hier rar.


    Aber noch einmal: die Fortführung kommt für mich derzeit nicht in Frage! Dafür könnte ich sicher noch andere Dinge anführen, aber darum geht es hier jetzt gar nicht. Mir geht es einzig und allein darum, ob ich Möglichkeiten habe gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes vorzugehen.


    Ungerecht behandelt in dem Sinne fühle ich mich nicht. Aber traurig dahingehend, dass man mit Ehrlichkeit anscheinend nicht weiter kommt.


    Elternzeit müsste ich 7 Wochen vor Beginn beantragen. Diese 7 Wochen würden mir ja dann bei der Fortführung auch wieder fehlen. Also ebenfalls schwierig.

  • Ich mach es jetzt mal ganz drastisch - was ist, wenn dein Mann morgen weg ist? Dann stehst du mit zwei kleinen Kindern ohne Berufsausbildung da. Wie sieht es dann mit dem Kindeswohl aus?

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Ich mach es jetzt mal ganz drastisch - was ist, wenn dein Mann morgen weg ist? Dann stehst du mit zwei kleinen Kindern ohne Berufsausbildung da. Wie sieht es dann mit dem Kindeswohl aus?

    Ich stutze hier etwas bei der Position, dass nach jahrelangem Studium von dir hingenommen wird, dass du dann keinen kompletten Abschluss hast. Ich weiß nicht, wie es vorher bei dir im Referendariat gelaufen ist, aber normalerweise fällt man ja eigentlich nicht so einfach endgültig raus ... hm

  • Also, wir fassen zusammen: Dein Mann hat einen wichtigen Job, da will er nicht drauf verzichten. Deine (dein Mann scheint ja keine Verantwortung übernehmen zu wollen) Kinder sollen nicht durch Kindergartenwechsel/Tagesmutter traumatisiert werden. Also nimmst du einfach eine Auszeit und wenn die Kinder groß genug sind (in 2 Jahren? Bei Einschulung? Irgendwann?) steigst du einfach wieder ein.


    Dass das Prüfungsamt da kein Bock drauf hat, kann ich verstehen. Mir ist auch nicht ganz klar, was sich durch eine Auszeit verbessern würde. Vielleicht ist auch Schule einfach nichts für dich.

  • aber man sollte sich auch dann über die möglichen Folgen bewusst sein


    Dir ist klar, was DEINE möglichen Folgen sind? Dein Mann kann sich einen anderen Arbeitsplatz suchen (ich gehe eher davon aus, dass dein Mann einfach nicht Teilzeit nehmen will. Wenn er ganz klar sagt, wofür das ist (Für die nöchsten so und so Monate blabla, ist das alles planbar) und kein Problem. Für dich ist mit dem endgültigen Durchfallen der Traum der Lehrerin vorbei. Weg. Komplett.


    Wie bereits gesagt: Du solltest dir schnellstens einen Anwalt suchen.

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