Verpflichtende Fortbildung und Leben

  • Entschuldige, Karl-Dieter, aber ich mit meinen 13 Stunden habe sicherlich oft schon den beschissereren Stundenplan gehabt. Genauso oft nachmittags Unterricht wie die Vollzeitkollegen. 6 (!!!) Springstunden, das entspricht 12 Springstunden bei einer vollen Stelle!


    Wir dürfen genau EINEN Wunsch angeben, das ist bei mir nicht zur 1. Stunde, weil meine Kinder sich leider nicht alleine morgens fertig machen. Dafür muss ich in Kauf nehmen, dass ich dann einen sehr zerstückelten Plan habe.


    Ich habe für gar nichts einen Freifahrtschein, selbst mit OGS wird die Betreuung der Kinder trotz halber (!) Stelle oft schwierig.


    Bitte pauschalisiere doch nicht so.


    Wenn sie Unterricht hätte, würde Frau Citas den bestimmt auch wahrnehmen. Aber selbst wenn sie bis zu 8. Stunde hätte, könnte sie ja pünktlich zum Kaffee um 15.30 Uhr zu Hause sein, das ist doch etwas ganz anderes als erst um 18 Uhr von der Fortbildung losfahren.
    Und bei uns werden fast ausschließlich Sportkollegen in der 10. eingesetzt. Teilzeitkollegen eigentlich nie, wenn sie es nicht wünschen. Das finde ich auch okay so. Man muss ja schließlich nicht von 8-17 Uhr zur Verfügung stehen.

  • Eben!!! Frau Citas möchte ja ihren Unterricht in vollem Umfang wahrnehmen!!!


    Hätte sie jetzt aber vor 6 Monaten, wo der Termin für die Fortbildung noch gar nicht bekannt war, einen Facharzttermin ausgemacht, der für sie sehr wichtig ist, dann hätte sie das ja pflichtbewusst außerhalb ihrer Unterrichtszeit gemacht, was ihr ja zusteht. Sie hat nicht falsch gehandelt. Sie hat sonst nachmittags immer frei.


    Erst später stellt sich dann heraus, dass dieser Termin mit einem beruflichen kollidiert. Der nächste FA Termin ist aber erst in 4 Monaten verfügbar. Das ist unzumutbar.

    Ich weiß nicht, wie es bei Frau Citas an der Schule geregelt ist, aber wir müssen theoretisch während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Nicht nur, wenn wir tatsächlich Unterricht haben. Natürlich kann man nach dem Unterricht gehen, wenn an diesem Tag nichts ist, aber falls was Dienstliches reinkommen sollte, auch kurzfristig, ist das wahrzunehmen.


    Unterrichtszeit ist bei uns von 7.45 Uhr bis 17.05 Uhr. D.h. Arzttermine erst nach 17.05 Uhr.

  • Nehmen wir doch mal die hier erwähnte REWE Kassiererin als Beispiel.


    Sie arbeitet Teilzeit mit halber Stelle, also 4 Stunden am Tag. Normalerweise immer von 8-12 Uhr. Jetzt möchte ihr Chef ausgerechnet am Geburtstag ihres Sohnes, dass sie nicht nur ihre normale Schicht von 8-12 wahrnimmt, sondern danach noch eine zweite Schicht von 14 - 18 Uhr wahrnimmt.
    Ratet mal, was dann passieren würde? Richtig, sie würde ablehnen, und der Chef könnte sie nicht zwingen.


    Komisch, dass von anderen Jobs immer nur die negativen Seiten zitiert werden, nie aber auch die positiven. Nämlich dass Teilzeit Teilzeit bedeutet.


    Versteht mich nicht falsch: Klar sind Fortbildungen wichtig, ich gehe da auch als Teilzeitkraft regelmäßig hin, im gleichen Umfang wie meine Vollzeitkollegen. Doch wenn es EINEN Tag im Jahr gibt, wo ich nicht kann, wäre es doch echt nicht schlimm, mich MAL vertreten zu lassen. ES geht doch nicht um Regelmäßigkeit und Immer!

  • Ich weiß nicht, wie es bei Frau Citas an der Schule geregelt ist, aber wir müssen theoretisch während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Nicht nur, wenn wir tatsächlich Unterricht haben. Natürlich kann man nach dem Unterricht gehen, wenn an diesem Tag nichts ist, aber falls was Dienstliches reinkommen sollte, auch kurzfristig, ist das wahrzunehmen.
    Unterrichtszeit ist bei uns von 7.45 Uhr bis 17.05 Uhr. D.h. Arzttermine erst nach 17.05 Uhr.

    Das halte ich rechtlich aber für so nicht haltbar. Das heißt, dass ich als Teilzeitkraft regelmäßig unbezahlten Bereitschaftsdienst mache! Das ist nicht erlaubt, das sind ja über 9 Stunden am Tag. Wo ist denn dann meine Ermäßigung der Arbeitszeit gegenüber Vollzeit???


    Abgesehen davon, dass viele Ärzte gar nicht Termine nach 17 Uhr vergeben.


    Ich bin froh, dass das an meiner Schule anders ist. Wenn ich erst zur 5. Stunde habe, darf ich selbstverstndlich um 9 zum Arzt. Und wenn ich nach der 7. Schluss habe, darf ich selbstverständlich nach Hause eilen, um meinen Kindern die Haustür zu öffnen. Immer.
    Außer bei den Terminen, die Beginn des Schuljahres im Kalender vermerkt sind, und auf die ich mich rechtzeitig einrichten kann. Ausnahmen gibt es manchmal, aber auch die müssen 1 Woche vorher angekündigt werden.

  • Ich weiß nicht, wie es bei Frau Citas an der Schule geregelt ist, aber wir müssen theoretisch während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Nicht nur, wenn wir tatsächlich Unterricht haben. Natürlich kann man nach dem Unterricht gehen, wenn an diesem Tag nichts ist, aber falls was Dienstliches reinkommen sollte, auch kurzfristig, ist das wahrzunehmen.


    Unterrichtszeit ist bei uns von 7.45 Uhr bis 17.05 Uhr. D.h. Arzttermine erst nach 17.05 Uhr.


    Moin,


    also wenn wir wirklich die komplette Unterrichtszeit zur Verfügung stehen müßten, würde das bei mir so aussehen:


    Montag-Freitag: 7.00 Uhr (frühaufsicht) bis 21.00 Uhr (Abendschule)
    Samstags: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Fachschule)


    Wie unschwer zu erkennen ist, kann man dann gar keine Arzttermine mehr machen, zumal man bei manchen Spezialisten als Kassenpatient die Termine schon weit vor Behanntwerden des neuen Stundenplans machen muß. Auf eine OP im Krankenhaus habe ich so z.B. schon inag. 15 Monate warten müssen. Da hat mir nachher die Krankenkasse einen Termin gemacht und da ging es nicht mehr um "Wann und wo wollen sie denn?" sondern um "Wo in Deutschland sind überhaupt noch Kapazitäten frei?"

  • Arzttermine sind außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen.

    klar doch.


    Facharzttermine werden ausserhalb des Stundenplans vereinbart. Ausser es ist wichtig und dringend, dann gehe ich hin, wenn der Arzt Zeit hat. Und dann reiche ich sofort eine Abmeldung ein (es ist formal ein Antrag, weh es wird abgelehnt!!!) und danach den Attest.

  • Da fehlen mir die Worte!

    Mir fehlen da auch die Worte. Mal ganz abgesehen davon, dass dieses Prozdere sehr unsensibel der Kollegin gegenüber ist, würde ich mich als Elternteil von Max Mustermann, der davon betroffen ist und bis 17 Uhr in der Schule sitzen muss, doch sehr bedanken. Bei uns haben Schüler
    - anderen Nachmittagsunterricht. Zweiteilen können sie sich ja nicht
    - nachmittags Vereinstraining / eine Stunde in der Musikschule / Fahrschule / Arzttermine (wenn sie diese denn in die unterrichtsfreie Zeit legen. Denn auch das ist nich Gang und Gäbe)


    Außerdem gibt es zumindest in der SI genaue Vorgaben wie oft in der Woche Nachmittagsunterricht haben darf. Außerdem dürfen unsere Schüler dann keine Hausaufgaben für den Folgetag auf bekommen. Als Kollegin würde ich mich bedanken, wenn ich der Klasse von Max keine Hausaufgaben geben darf, da er am Nachmittag außerplanmäßig Nachmittagsunterricht hat.


    Was macht Max überhaupt in der für ihn ausgefallenen Stunde? In der Oberstufe hätte er eine Freistunde, aber in der Sekundarstufe I kann man dem Schüler ja schlecht sagen: Geh mal nach Hause oder in die Stadt, da deine Fachlehrerin auf der Beerdigung ist. Also wird so die Pflichtstundenzahl von Max erhöht ...


    Als Elternteil würde ich auf die Barrikaden gehen. Ich möchte auch nicht wissen, wie viele SuS bei dem Extratermin fehlen ...



    Wir sind zwar dazu angeleitet Arzttermine außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu legen. Wenn wir aber erst zur 4. Stunde haben, dürfen wir um 8 Uhr zum Arzt. Und wenn wir um 13 Uhr Schluss haben, dürfen wir um 15 Uhr zum Arzt (es sei denn es ist vorher klar, dass an dem Nachmittag eine Konferenz angesetzt ist). Wenn man dann an Tag X wegen Vertretung um 8.30 Uhr zu Schule muss (man dieses aber nicht wegen des Arzttermins schafft) spricht man nett mit dem Stundenplanmacher und er findet dann schnell eine Lösung.


  • Eine Kollegin mit Kindern hat dieses Jahr zum Beispiel doch mal eine Klassenleitung aufgebrummt bekommen und hat im Gespräch mit einer anderen Kollegin angekündigt, dass sie nun wohl häufiger "krank" wäre. Überhaupt, die Klassenfahrt in dieser Klassenstufe sei für sie unzumutbar; das dürften gerne die kinderlosen Kollegen übernehmen, die nachmittags Zeit hätten zum Rennrad fahren. Nahezu OT. Nur dumm, wenn man halt nicht so genau guckt, wer sich sonst noch im Raum befindet...

    Sowas Unkollegiales finde ich wirklich unter aller Sau! Ich erwarte von meinen Kollegen keine Sonderbehandlung, sondern (irgendjemand schrieb es auch schon) ein ausgeglichenes Geben und Nehmen.


    Ein Kollege von mir hat eine kranke Frau. Die kann zu ihren vielen Terminen bei diversen Ärzten nicht selbst fahren. Meist bekommt er das gut geregelt bzw. organisiert das. Einmal war aber überraschend ein Termin frei geworden, der in seiner Unterrichtszeit lag: Da übernehme ich seine Stunden natürlich gern (wenn ich es mit meinem Plan vereinbaren kann)! Ich weiß, dass er das für mich auch tun würde! Er hat weder Kinder noch Hund. Na und? Ich arbeite eng mit ihm zusammen und mache das gern für ihn.


    Und hier wird immer vom Thema abgewichen: Die TE will keinen Unterricht ausfallen lassen, sondern lediglich einen anderen Termin für diese FoBi wahrnehmen! Wenn das nicht mal geht, dann frag ich mich: Was soll das alles? Warum verstecken sich alle hinter: "Du hast da zu sein. Wirst dafür bezahlt. Ist kein Job bis mittag!" Ja! Sehe ich auch so! Aber außerhalb meines Plans darf ich auch mal was anderes vorhaben, denn das ist ein Vorteil des Jobs. Wenn der wegfällt, wird's langsam echt unattraktiv!


    Mrs.Pace, hattest Du nicht auch schon mal einen Versetzungsantrag gestellt? Wenn nicht: Füll ihn schnell aus. Das ist ja unzumutbar!

  • Arzttermine sind außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen.

    In der Regel ja. Bei Spezialisten, wenn es dringend ist oder wenn es zum Beispiel um nüchterne Blutabnahmen geht, ist es auch in der Unterrichtszeit möglich.

  • Entschuldige, Karl-Dieter, aber ich mit meinen 13 Stunden habe sicherlich oft schon den beschissereren Stundenplan gehabt. Genauso oft nachmittags Unterricht wie die Vollzeitkollegen. 6 (!!!) Springstunden, das entspricht 12 Springstunden bei einer vollen Stelle!

    Dann ist es bei euch Zeit für ein vernünftiges Teilzeitkonzept.



    Natürlich kann man nach dem Unterricht gehen, wenn an diesem Tag nichts ist, aber falls was Dienstliches reinkommen sollte, auch kurzfristig, ist das wahrzunehmen.

    Das finde ich nicht korrekt. Auch außerhalb des öD müssen Schichtpläne usw. min. vier Tage vorher feststehen.

  • Jein! Du hast recht, das der Arbeitsgeber so den Urlaub nicht stückeln darf, andererseits dient der Urlaub dazu, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zu erhalten, daher ist der Arbeitsnehmer quasi dazu "verpflichtet", sich zu erholen, wozu nach Ansicht des Gesetzgebers und der Arbeitsgerichte ein zusammenhängender Urlaub notwendig ist. Diesen Fall haben wir übrigens auch gerade mit einer Schulsekretärin, die ihren Urlaub stückeln wollte, und dies nun untersagt bekam. Interessanterweise ergibt sich daraus aber nicht, dass man als Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen muss, was das ganze natürlich wieder etwas unsinnig macht.

    Hast Du für diese - hm - interessanten Ansichten auch Belege? "Nicht stückeln" hieße ja in Konsequenz, dass ich meine sechs Wochen am Stück zu nehmen hätte - in nahezu jedem Betrieb hierzulande praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Dahingegen ist es gemeinhin kein Problem, auch mal nur einen Tag zu nehmen. Und ich muss mich da auch nicht erholen, sondern kann durchaus langwierige Behördengänge, Familienfeiern (das krasse Gegenteil von Erholung) oder sonstige Termine auf so einen Urlaubstag legen.


    Ach ja, und noch was: Der VW-Arbeiter oder die Rewe-Kassiererin bekommt durchaus auch dann noch in dringenden Fällen einen Tag frei, wenn der Urlaub aufgebraucht ist. Läuft dann halt über Minusstunden oder einen im Voraus gewährten Tag. Die einzigen "Betriebe", die so einen unglaublichen Terz um einen freien Tag außer der Reihe machen, sind Schulen (bzw. eine ganz bestimmte Art Schulleiter). Nicht alle, wohlgemerkt. Meine Frau hat zur Einschulung beider Kinder problemlos jeweils am ersten Schultag frei bekommen; an zwei verschiedenen Schulen.


    Aber das BUrlG ist ja ohnehin eine geheimnisvolle Welt, für beide Seiten. Das fängt ja schon mit dem weit verbreiteten Irrglauben an, der AN müsse seinen Urlaub "beantragen"... nehmen muss er ihn aber schon; zur Not muss der AG den Urlaub anordnen (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 () aus folgendem Grund: Tippfehler.

  • Mmmmmh. Also ich kenne niemanden, der seine 6 Wochen Urlaub am Stück nimmt. Außer vielleicht Lehrer ;)


    Bei meinem Mann ist sogar das Gegenteil der Fall: Es ist immer schwierig, die 3 zusammenhängenden Wochen für unseren Sommerurlaub genehmigt zu bekommen.
    Bei einer stark unterbesetzten Abteilung sind 3 Wochen oder länger eben schwerer zu kompensieren als mal eine Woche oder weniger.

  • Mmmmmh. Also ich kenne niemanden, der seine 6 Wochen Urlaub am Stück nimmt. Außer vielleicht Lehrer ;)

    In unserem Betrieb ist das durchaus schon häufiger vorgekommen mit dem Hintergrund, dass die entsprechenden Personen aus dem Ausland stammen und ein Heimatbesuch aufgrund der geographischen Distanz zu Deutschland eine entsprechend lange Urlaubszeit erfordere. Ich sage mal so: Solange während dieser 6 Wochen eine adäquate Vertretung die Arbeit übernimmt und es den Betroffenen nichts ausmacht, 6 Wochen lang auf Gehalt zu verzichten, sehe ich darin kein großes Problem.

  • Ich sage mal so: Solange während dieser 6 Wochen eine adäquate Vertretung die Arbeit übernimmt und es den Betroffenen nichts ausmacht, 6 Wochen lang auf Gehalt zu verzichten, sehe ich darin kein großes Problem.

    Ich sage mal so: Die Dir bekannte Teilmenge deutscher Betriebe scheint mir nicht repräsentativ zu sein. "Adäquate Vertretung", muhaha. Warum soll es den Angestellten in der freien Wirtschaft auch besser gehen als den Lehrern...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wollsocken: Mein Vater war noch nicht tot, da hätte ich 2 Tage frei bekommen.

    OT: Kann ein Zuständiger mal diesen unsäglichen Link zum Glossar rausnehmen? Mal davon abgesehen, dass ich es noch nie erlebt habe, dass ein Tag der offenen Tür als "tot" bezeichnet wurde, finde ich die Verlinkung in den meisten Fällen überaus unpasssend. Danke.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @fossi: Ich habe das so formuliert, weil ich dachte, wollsocken hätte mich missverstanden und es so aufgefasst, dass man in Deutschland im Todesfall eines nahen Verwandten nicht frei bekommt.


    So ohne Zusammenhang zitiert zu werden kann so manche Äußerung verzerren. Und da finde ich meinen eigenen Satz auch katastrophal.

  • chilipaprika: Naja, Urlaub muss man sich leisten können. Es gibt bestimmt genug Familien, die es sich finanziell nicht erlauben können, 6 Wochen auf Gehalt zu verzichten.


    @fossi: Mein Beispiel sollte gar nicht repräsentativ sein. Anna Lisa meinte, dass ihr ein solches Arbeitnehmerverhalten nicht bekannt ist. Da mir ein solches Beispiel aus meinem direkten Arbeitsumfeld bekannt ist, erläuterte ich dieses - nicht mehr, nicht weniger.

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