Diskriminerungsaspekt?!

  • Mal etwas Leben in den Bereich Vertretungslehrer bringen :D
    Und zwar eine gute Freundin aus Studizeiten hat bisher als Sonderpädagogin in NRW leider nur Vertretungsverträge erhalten. Sprache ist als Schwerpunkt momentan nicht gefragt :( dazu noch ein schlechtes Examen.
    Sie selbst hat ihre Homosexualität in der Schule nie zum Thema gemacht!
    Als es jetzt darum ging, dass sie einen weitern Vertretungsvertrag an ihrer langjährigen Schule erhalten sollte, wurde vom SL zwar mitgeteilt, dass er sich nicht unter den Vertretungslehrer entscheiden möchte.
    Da es zu wenige offene Vertretungsstellen geben wird; ABER sie ja sich umgeschaut hätte und auch eine andere Stelle annehmen "könne". Außerdem hat sie keine Familie zu versorgen und somit könne er den Vertretungslehrer-Kollegen Herrn ABC nicht vor die Türe setzen.


    Wenn es hart auf hart kommt, das heißt das doch, muss sie gehen!


    Ist das nicht Diskriminierung? 1. Aufgrund ihrer sexuellen Neigung ist Familie & Kinder nicht gewöhnlich 2. Sie schaut sich um - was noch für Angebote in Frage kommen und würde dafür bestraft


    Was meint ihr?

    • Offizieller Beitrag

    das hat doch wenig mit ihrer sexuellen Orientierung zu tun, dass sie - es ist ein Fakt - keine Kinder hat.
    Unglücklicher Satz und menschlich solala, aber wenn es nunmal weniger Stellen gibt als zur Verfügung stehenden Kollegen: irgendein Kriterium wird der Schulleiter anlegen dürfen.


    Diskriminierung wäre "nee, ne Lesbe ist kein gutes Vorbild, Tschüss!"

  • Grundsätzlich: Right!
    Aber aufgrund der sexuellen Orientierung "erschwert" sich die Möglichkeit eine Familie und Kinder im traditionellen Sinne zu haben.
    Bedeutet man nimmt letzendlich ein subjektives Kritierium in letzter Instanz, wofür sie kaum gegen ankann.
    Sie wird "bestraft", dass sie keine Kids hat?


    Als Grundlage für den SL würde ich dann eher fachliche Kompetenz o.ä. wählen, aber das...
    Ich denke, wenn dies aufgrund einer Behinderung formuliert wäre, würde unsere Gesellschaft aufschreien, oder?

  • Ich würde eher sagen, es handelt sich eben um eine Art der Sozialauswahl, auch wenn es so etwas eigentlich eher bei betriebsbedingten Kündigungen gibt. Deine Freundin muss eben keine Familie mit Kindern versorgen und ist vermutlich auch mehr flexibel als jemand mit familiären Verpflichtungen. Also ist sie weniger "schützenswert". Die Gründe für diesen Familienzustand spielen dabei keine Rolle. Mit Kindern ist es ja genauso: Egal, ob geplant oder nicht, essen wollen sie alle.


    Eine Behinderung würde eher den gegenteiligen Effekt haben.

  • Na die Freundin würde sich freuen, wüsste sie, dass du ihre Familienplanung mit einer Behinderung gleichsetzt :ohh:


    Im Ernst: ich finde die Entscheidung für einen Bewerber mit Kindern nicht ungewöhnlich. Man hat nunmal eine erhöhte Verantwortung für andere, wenn man Kinder hat. Stellen in beliebten Städten werden auch eher an Eltern vergeben, als an alleinstehende Jungspunde, die prinzipiell nicht so auf einen Ort angewiesen sind. Vorausgesetzt, die Bewerber sind „gleich gut“. Wenn ihr Examen auch noch schlechter sein sollte, dann hat sich die Debatte eh erledigt.


    Andererseits, wenn sie laufend nur befristete Verträge bekommt, könnte sie vielleicht Entfristung erstreiten? Ich kenne mich da nicht aus und würde einen Anwalt fragen. Aber Homosexualität würde ich nicht ins Feld führen, die sollte doch im 21. Jh. kein Kriterium mehr für irgendwas sein.

  • ...ich frage mich dabei dann aber, "wie soll sie denn eine Familie mit Kinder versorgen"?
    Man dürfte ja auch nicht als Schulleiter mitteilen, wenn Sie nicht im Rollstuhl sitzen würden, dann... Somit kann ich schon die Bedenken von Sugar verstehen!


    Wobei die Flexibiltät bei ihr natürlich eher gegeben ist. Das stimmt auch!
    Schwierige Frage :)


    Aber was hat denn bitte die Einklage damit zu tun???

  • Den Umstand mit dem Rollstuhl kann man ja nicht ändern, aber die Homosexualität der Lehrerin ist ja per se kein Hindernis für Familiengründung: Sie könnte genauso in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein und (adoptierte oder von einer der beiden Partnerinnen ausgetragene) Kinder haben.


    Aber davon mal abgesehen: Schlechtes Examen hin oder her, aber gibt es nicht derzeit einen Mangel an Förderschullehrern auf dem Markt? Dann müsste die Kollegin doch relativ leicht unterkommen. Hat sie denn "nur" Sprache als Förderschwerpunkt? An den meisten Universitäten studiert man doch zwei Förderschwerpunkte, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Lindbergh ()

  • Leicht OT aber angebracht:


    Sonderpädagogen werden in NRW gerade wie Goldstaub gehandelt. Wir können uns die Stellen hier geradezu aussuchen. Da ist auch die Examensnote sch* egal. Unsere Ausschreibungen sind zuletzt allesamt leer gelaufen, die der Nachbarschule ebenso.
    Schick sie ins Rheinland! ;)

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • das hat doch wenig mit ihrer sexuellen Orientierung zu tun,

    Außer, sie versucht eine Anstellung bei einem kirchlichen Arbeitgeber zu finden. Dann ist unmenschliche Selektion aufgrund sexueller Orientierung ein alltäglicher Diskriminierungsgrund.


    Das ist das halt die Realität, wie sie hierzulande aufgrund christlicher "Werte" besteht.

  • danke für eure inputs!
    tja, ich bin mir auch nicht sicher, wie die Gespräche mit der SL verlaufen sind etc. etc.


    Aber grundsätzlich ist es ja nicht ihre Pflicht, die "sexuelle Orientierung" zu bennen und wenn man dann eine andere Person vorzieht, nur aufgrund von Familienversorgung finde ich das nicht ganz geschickt übermittelt.
    Dann muss sich der Lehrer um eine FESTE STELLE bemühen, wenn ich Familienvater bin, kann ich bzw. sollte ich mich NICHT auf Vertretungslehrerstellen verlassen.


    Hätte die SL denn schlechtere Karten, wenn meine gute Freundin einen Behinderungsgrad hätte?

  • Meiner Einschätzung nach herrscht in fast ganz Deutschland ein Förderschullehrkräftemangel. Eventuell führt etwas Mobilität zu einer Planstelle an einer Schule, an der die SL anständig mit den Lehrkräften umgeht.

    Wer immer das tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.


    Henry Ford

  • danke für eure inputs!
    tja, ich bin mir auch nicht sicher, wie die Gespräche mit der SL verlaufen sind etc. etc.


    Aber grundsätzlich ist es ja nicht ihre Pflicht, die "sexuelle Orientierung" zu bennen und wenn man dann eine andere Person vorzieht, nur aufgrund von Familienversorgung finde ich das nicht ganz geschickt übermittelt.
    Dann muss sich der Lehrer um eine FESTE STELLE bemühen, wenn ich Familienvater bin, kann ich bzw. sollte ich mich NICHT auf Vertretungslehrerstellen verlassen.


    Hätte die SL denn schlechtere Karten, wenn meine gute Freundin einen Behinderungsgrad hätte?

    Der Familienvater ist wahrscheinlich aus den gleichen Gründen beziehungsweise Un-Gründen wie deine Freundin auf einer Vertretungsstelle. Möglicherweise hätte auch lieber eine feste Stelle.

  • ...klar, aber nur weil er Familienvater ist hat er mehr Privilegien für eine Arbeitsstelle? Das werde ich nie verstehen :angst:
    Bin der Überzeugung, da sollte man andere Kriterien nutzen oder zumindest so clever als SL sein und die Punkte nicht persönlich mitteilen. Or?

  • Zitat

    Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    Artikel 6, Absatz 1 dieses unwichtigen Gesetzes, was Beamte auch echt nicht kennen müssen...wie hieß es noch gleich...Grundgesetz?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Der Schulleiter sollte seine Vertretungskräfte primär nach dem Bedarf der Schule aussuchen. Es ist eine Schule und kein Sozialamt.
    Wenn er gleichrangig geeignete Bewerber hat, kann er meinetwegen nach der Sozialverträglichkeit gucken, aber das ist sicher ein nachrangiges Kriterium.


    Den Bezug zur sexuellen Orientierung sehe ich nicht. Ich wüßte nicht, wie man jemanden für etwas diskriminieren können sollte, von dem man nichts weiß.


    Die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Erklärung für diesen Versorgungsspruch ist, dass der Schulleiter sich weggeduckt hat und nicht diskutieren wollte, wieso er die anderen Bewerber für geeigneter hält und in einem Anfall von Unüberlegtheit dann dieses Versorgungs-Pseudoargument gebracht hat, weil ihm gar keine Erklärung auch unangenehm war.

  • https://www.ifb.de/betriebsrat…A/auswahlrichtlinien.html


    Hier geht's um betriebsbedingte Kündigungen (was nicht zutrifft, aber als Orientierung dienen kann). Unterhaltspflicht ist neben Schwerbehinderung, Alter und Betriebszugehörigkeit ein Kriterium.


    Du würdest doch auch nicht auf die Idee kommen, zu fragen: wieso hat der schwerbehinderte 52 Jährige eher ein Anrecht auf die Stelle, als die 29jährige Kerngesunde? Voll ungerecht, sie kann ja nichts dafür, dass sie nicht behindert ist :sterne:


    Soziale Kriterien haben glücklicherweise ein Gewicht bei solchen Entscheidungen. Und Homosexualität ist nunmal glücklicherweise kein Nachteil (mehr) und schon gar keine Behinderung! Du konstruiert m.E. daraus einen Nachteil.
    Andere Leute können und/ oder wollen keine Kinder, sie sind dann eben- ganz sachlich- niemandem zu Unterhalt verpflichtet.

  • Der Schulleiter sollte seine Vertretungskräfte primär nach dem Bedarf der Schule aussuchen. Es ist eine Schule und kein Sozialamt.
    Wenn er gleichrangig geeignete Bewerber hat, kann er meinetwegen nach der Sozialverträglichkeit gucken, aber das ist sicher ein nachrangiges Kriterium.


    Den Bezug zur sexuellen Orientierung sehe ich nicht. Ich wüßte nicht, wie man jemanden für etwas diskriminieren können sollte, von dem man nichts weiß.


    Die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Erklärung für diesen Versorgungsspruch ist, dass der Schulleiter sich weggeduckt hat und nicht diskutieren wollte, wieso er die anderen Bewerber für geeigneter hält und in einem Anfall von Unüberlegtheit dann dieses Versorgungs-Pseudoargument gebracht hat, weil ihm gar keine Erklärung auch unangenehm war.

    Hinsichtlich der Eignung müßte meine gute Freundin dann ja partout vorgezogen werden, da "er" nur Vertretungslehrer ist ;)


    Naja, nicht wissen schützt ja nicht automatisch davor, etwas "falsch" zu machen...denn sie muss ja nicht ihre sexuelle Orientierung outen, wird aber vom SL sozusagen auf ihre Homosexualität - welche man sich ja nicht aussucht ;) - beschränkt, da der Weg Kinder zu haben etc. auch noch heute wohl nicht so einfach ist, wie im Vergleich zu Hetros.


    Hinsichtlich dem Beispiel, warum ein Schwerbehinderter ein Anrecht auf eine Stelle hat und ein Kerngesunder nicht stimme ich dir vollkommen zu. Der behinderte Mensch hat den Vorrang!
    Er kann seinen Behinderungszustand nicht verändern, aber es ist ja keine Verpflichtung Kinder in die Welt zu setzen!
    Bedeutet letztendlich: Zeugt Kinder, dann habt ihr die berufliche Situation sicher! Finde ich nicht korrekt und ich bin selbst Mutter!!!


    Ich persönlich mag´s schon nicht, wenn sich meine "Eltern-Kollegen" auf jener Kindersituation ausruhen. Im Sinne von "er hat heute morgen gepupst, ich bleibe dann mal lieber zu Hause!" Kann ich nicht verstehen :daumenrunter:

Werbung