im Meer / am See schwimmen

  • weil eben viele inzwischen so hysterisch reagieren, dass jegliche Varianten des Badengehens auf Ausflügen und Fahrten entfallen.

    Ich finde es nicht hysterisch, wenn ich keine Maßnahmen ohne rechtliche Absicherung durchführe. So lange es gut geht, finden es alle toll und wenn was passiert stehe ich mit runtergelassenen Hosen ganz alleine auf weiter Flur da. Und als allerletzter würde mir der Dienstherr beistehen.

  • Ich finde es nicht hysterisch, wenn ich keine Maßnahmen ohne rechtliche Absicherung durchführe. So lange es gut geht, finden es alle toll und wenn was passiert stehe ich mit runtergelassenen Hosen ganz alleine auf weiter Flur da. Und als allerletzter würde mir der Dienstherr beistehen.

    Rechtliche Absicherung schön und gut, aber dann dürftest du eben noch nicht mal mehr Unterricht machen. Und nein, der Dienstherr ist sicher dann nicht auf deiner Seite, aber dazu hat man dann andere Rechtsvertreter. Also ich stand noch bei keiner zu klärenden Sache (und oft gegen den Dienstherren) alleine da. Da gibt es Gewerkschaften, Frauenvertretungen, Personalvertretungen usw. Bisher habe ich da immer Hilfe bekommen und das meist dann auch zu meiner Zufriedenheit lösen können.

  • Ich finde es nicht hysterisch, wenn ich keine Maßnahmen ohne rechtliche Absicherung durchführe. So lange es gut geht, finden es alle toll und wenn was passiert stehe ich mit runtergelassenen Hosen ganz alleine auf weiter Flur da. Und als allerletzter würde mir der Dienstherr beistehen.

    Das könnte zwar dekorativ aussehen, aber natürlich hast du recht - es wirkt vielleicht "hysterisch", weil in der jüngeren Vergangenheit viel geschlampt wurde, und dann durch irgendeinen Trigger plötzlich alles "ganz unbedingt abzusichern ist, von jetzt auf gleich".
    Irgendwie erinnert mich das an den Hype, den der Feuerschutz plötzlich in allen öffentlichen Anlagen mitmachte, nachdem mal spontan der Flughafen in Düsseldorf so munter gebrannt hatte...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Hysterie ist in der Tat ein wenig verbreitet. Bei uns dürfen keine Bilder an der Wand hängen und die Spieletonne müsste eigentlich auch entsorgt oder dauerhaft in einem verschlossenen Raum (sehr sinnvoll) untergebracht werden, weil das alles Brandlasten sind...Bunkerfeeling in Schulen ist schon was feines... :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Rechtliche Absicherung schön und gut, aber dann dürftest du eben noch nicht mal mehr Unterricht machen. Und nein, der Dienstherr ist sicher dann nicht auf deiner Seite, aber dazu hat man dann andere Rechtsvertreter. Also ich stand noch bei keiner zu klärenden Sache (und oft gegen den Dienstherren) alleine da. Da gibt es Gewerkschaften, Frauenvertretungen, Personalvertretungen usw. Bisher habe ich da immer Hilfe bekommen und das meist dann auch zu meiner Zufriedenheit lösen können.

    Klar kann ich auch rechtlich abgesichert Unterricht machen! Was soll denn diese Aussage? Und wenn ich mal etwas illegales machen sollte, dann nützt es mir auch nichts, wenn mir andere Seiten wie Gewerkschaften usw. zur Seite stehen...die bestätigen mir dann auch nur noch, dass ich Mist gebaut habe. Ansonsten geht es mir genau wie Friesin:



    ganz ehrlich: in so einem fall bin ich mir selbst die nächste.
    da hat der (schüler)spaß für mich wirklich ein loch


    Spaß für Schüler dort wo es geht, und was halt im Rahmen Schule möglich ist. Und wenn mir das System vorgibt, dass bestimmte Sachen nicht gehen (bzw. ich am A*** bin, wenn doch etwas passiert), dann sind das eben Sachen, die im Rahmen von Schule nicht gehen und in die Freizeit verlagert werden müssen. Beispiel Fahrrad fahren: Ich habe meinen Klassen schon öfter angeboten, gerne eine Radtour mit ihnen zu machen an Wandertagen (kam immer wieder als Vorschlag von den Schülern). Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass ich dafür u.a. die Verkehrssicherheit aller Räder sicherstellen muss und alle einen Helm aufhaben müssen, war der Wunsch schnell Geschichte. Dann soll es halt so sein, aber an der Stelle muss ich halt den Spielverderber spielen und die vorgegebenen Rahmenbedingungen einhalten.

  • Ich halte die Diskussion hier teilweise für absurd:


    Wenn der Dienstherr die rechtlichen Rahmenbedinungen so aufstellt, dass bestimmte Dinge nicht mehr gemacht werden dürfen, ohne einen unangemessenen Aufwand zu treiben, dann macht man diese Dinge einfach nicht mehr. Hier "Spaß für die Schüler" als Argument anzuführen, um sich über diese Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ist so in etwa das dümmste Argument, was ich mir vorstellen könnte. Es liefert auch das völlig falsche Signal: Wenn die Rechtsvorschriften für die Praxis unbrauchbar sind, dann müssen die Rechtsvorschriften angepasst werden. Solange das nicht passiert, gibt's eben keinen "Spaß für die Schüler". Daran sind dann aber nicht die Lehrkräfte Schuld. Und das kann man notfalls auch den Schülern so erklären, und ja, die Mehrheit von denen versteht so etwas.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich halte die Diskussion hier teilweise für absurd:


    Wenn der Dienstherr die rechtlichen Rahmenbedinungen so aufstellt, dass bestimmte Dinge nicht mehr gemacht werden dürfen, ohne einen unangemessenen Aufwand zu treiben, dann macht man diese Dinge einfach nicht mehr. Hier "Spaß für die Schüler" als Argument anzuführen, um sich über diese Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, ist so in etwa das dümmste Argument, was ich mir vorstellen könnte. Es liefert auch das völlig falsche Signal: Wenn die Rechtsvorschriften für die Praxis unbrauchbar sind, dann müssen die Rechtsvorschriften angepasst werden. Solange das nicht passiert, gibt's eben keinen "Spaß für die Schüler". Daran sind dann aber nicht die Lehrkräfte Schuld. Und das kann man notfalls auch den Schülern so erklären, und ja, die Mehrheit von denen versteht so etwas.


    Gruß !

    Es geht hier dann aber nicht mehr um Spaß für Schüler, sondern um den normalen Schwimmunterricht, der nach den aufgestellten Regeln nicht mehr möglich ist. UNd das hat nichts mit illegal zu tun, sondern damit, dass man einfach nicht mehr alle Sicherheitsvorschriften einhalten kann. Und Seph, das ist schön, dass du den UNterricht trotzdem machen kannst, beim Schwimmunterricht geht es zumindest in Berlin nicht mehr, wenn du alle Regeln strikt befolgen würdest.

  • Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

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  • Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

    Schon alleine die, dass nur noch Schwimmlehrer mit einem gültigen Silber-Rettungsschwimmer Schwimmunterricht geben dürfen. Und nein, so einfach geht es nicht, denn wir haben ja trotzdem die Anweisung unserer Schulleitung Unterricht zu machen.


    Oder auch, dass Streckentauchen nur auf Außenbahnen stattfinden darf. Sehr lustig bei maximal 4 davon und fünf Schulen mit mindestens insgesamt 10 Gruppen.


    Und so geht es weiter.

  • Schon alleine die, dass nur noch Schwimmlehrer mit einem gültigen Silber-Rettungsschwimmer Schwimmunterricht geben dürfen. Und nein, so einfach geht es nicht, denn wir haben ja trotzdem die Anweisung unserer Schulleitung Unterricht zu machen.
    Oder auch, dass Streckentauchen nur auf Außenbahnen stattfinden darf. Sehr lustig bei maximal 4 davon und fünf Schulen mit mindestens insgesamt 10 Gruppen.


    Und so geht es weiter.

    Dann geben halt nur noch Schwimmlehrer mit gültigem Silber-Rettungsschwimmer den Unterricht. Sollte die Schulleitung entgegen dieser Vorgabe dennoch einer anderen Lehrkraft Schwimmunterricht anweisen, dann sollte die Lehrkraft die Schulleitung auf diese rechtswidrige Anordnung hinweisen (Beamtete Lehrkräfte müssen das sogar zwingend, siehe Remonstrationspflicht). Der Hinweis erfolgt natürlich schriftlich und nachweisbar. Besteht die Schulleitung dann immer noch auf der Anweisung (schriftlich!!), dann trägt sie das Risiko, falls etwas passieren sollte.


    Sollte hingegen eine rechtswidrige Anweisung des Vorgesetzten einfach hingenommen werden, so trägt man selber die volle Verantwortung, falls etwas passiert. Und wie schon weiter oben geschrieben: dann stellt sich im Zweifelsfall niemand mehr schützend vor einen.

  • Dann geben halt nur noch Schwimmlehrer mit gültigem Silber-Rettungsschwimmer den Unterricht. Sollte die Schulleitung entgegen dieser Vorgabe dennoch einer anderen Lehrkraft Schwimmunterricht anweisen, dann sollte die Lehrkraft die Schulleitung auf diese rechtswidrige Anordnung hinweisen (Beamtete Lehrkräfte müssen das sogar zwingend!). Der Hinweis erfolgt natürlich schriftlich und nachweisbar. Besteht die Schulleitung dann immer noch auf der Anweisung (schriftlich!!), dann trägt sie das Risiko, falls etwas passieren sollte.

    Die Situation haben wir doch, es kann nämlich dann kein Schwimmunterricht mehr stattfinden, wenn das eingehalten wird. Genau das sage ich ja die ganze Zeit.


    Und andere Dinge führen den Unterricht auch ad absurdum. Wir haben z.B. 18 Nichtschwimmer, aber nur 12 Schwimmer. Da ich aber maximal 15 Kinder haben darf, muss meine Kollegin die Nichtschwimmer mitnehmen. Total intelligent, dann z.B. Rückenschwimmen mit Korken zu machen oder Streckentauchen usw.

  • Es klang bisher aber so, als würde im Moment dennoch Schwimmunterricht stattfinden....auf Risiko der Lehrkräfte. Warum tut ihr euch das denn an?

  • WER ist so dumm, ohne Rettungsschwimmerschein / ohne die Mindestvoraussetzung Schimmunterricht zu geben?
    Da ist es doch ganz klar, dass man bei einem Unfall sofort dran ist. Anweisung der Schulleitung hin oder her.


    und da die meisten DLRG-Gruppen immer wieder Crash-Kurse zur Abnahme des Scheins anbieten, weil eben sowohl für Lehrer als auch für angehende Polizisten der Schein durchaus relevant ist, gehe ich davon aus, dass jemand, der den Schein nicht hat (und zwar über ein paar Wochen hinweg, nicht nur weil ein Übergang nicht nahtlos ging), nicht IN DER LAGE ist, den zu erwerben und dann finde ich es echt mehr als grob fahrlässig, mit SchülerInnen ins Schwimmbad zu gehen, zumal mit Nicht-Schwimmern (da ist man quasi verpflichtet selbst halb im Wasser zu sein und noch mehr, wenn es so sein sollte - wie du das schilderst -, dass die Bademeister nicht unbedingt da sind...

  • und da die meisten DLRG-Gruppen immer wieder Crash-Kurse zur Abnahme des Scheins anbieten, weil eben sowohl für Lehrer als auch für angehende Polizisten der Schein durchaus relevant ist, gehe ich davon aus, dass jemand, der den Schein nicht hat (und zwar über ein paar Wochen hinweg, nicht nur weil ein Übergang nicht nahtlos ging), nicht IN DER LAGE ist, den zu erwerben und dann finde ich es echt mehr als grob fahrlässig, mit SchülerInnen ins Schwimmbad zu gehen, zumal mit Nicht-Schwimmern (da ist man quasi verpflichtet selbst halb im Wasser zu sein und noch mehr, wenn es so sein sollte - wie du das schilderst -, dass die Bademeister nicht unbedingt da sind...

    Ich gehe auch davon aus, dass die Kollegen das meist nicht mehr schaffen werden, immerhin ist ihrer 30 Jahre alt 8)


    Und nein, das mit dem halb ins Wasser gehen ist der nächste Punkt. Du darfst nicht ins Wasser, solange auch nur ein Kind drin ist. Du musst vom Rand arbeiten oder alle Kinder aus dem Wasser holen, wenn du doch etwas vormachst. Nach den Berliner Vorschriften ist es untersagt als Schwimmlehrer und/oder Rettungsschwimmer selber im Wasser zu sein.


    Aber die DLRG-Crashkurse würden ja auch nichts bringen oder sollen die Lehrer die Scheine etwa auch noch auf ihre Kosten machen?!? Wohl eher nicht. Da muss die Senatsverwaltung ran und die hat bisher einen Kurs für 20 Leute angeboten.

  • Es klang bisher aber so, als würde im Moment dennoch Schwimmunterricht stattfinden....auf Risiko der Lehrkräfte. Warum tut ihr euch das denn an?

    Wieso auf Risiko der Lehrkräfte. Wir wissen, dass die Voraussetzungen nicht eingehalten werden und haben dies deutlich moniert. Die Schulleitung sagt, solange die Verwaltung keine Kurse anbiete, bleibt das so. Da dies auch unter Zeugen und auch den Stundenplanern so mitgeteilt wurde, ist das wohl nicht mein Problem.


    Aber ehrlich gesagt finde ich das auch ziemlich hysterisch, denn es hat mehr als 30 Jahre niemanden interessiert und plötzlich sollte das innerhalb von 3 Monaten geändert werden, wohl etwas utopisch.


    Wo steht, dass dies auf mein Risiko geschieht, ich sage nur, man kann nicht alle Regeln einhalten, denn dann könnte kein Unterricht mehr stattfinden. Und die anderen Vorschriften sind auch bekannt, trotzdem müssen wir ohne sie beachten zu können, unterrichten. Aber ich halte sie eben auch teilweise für vollkommen übertrieben.


  • Aber die DLRG-Crashkurse würden ja auch nichts bringen oder sollen die Lehrer die Scheine etwa auch noch auf ihre Kosten machen?!? Wohl eher nicht. Da muss die Senatsverwaltung ran und die hat bisher einen Kurs für 20 Leute angeboten.


    Also: der Kurs hier in der Gegend kostet 30-40 Euro, der Crashkurs 60 Euro.
    Das Geld sollte doch jedem Wert sein, der sich auf dieser Art und Weise im Fall eines Unfalls rechtlich absichert. Oder eben keinen Unterricht anbieten.
    Wer nicht in der Lage ist, jdn zu retten, geht NICHT mit Nichtschimmern ins Schwimmbad, auch noch vielleicht in einer Innenbahn mit zuvielen Kindern und das Ganze vom Rand betrachtend.
    Arghhhh!!!

  • Wieso auf Risiko der Lehrkräfte. Wir wissen, dass die Voraussetzungen nicht eingehalten werden und haben dies deutlich moniert. Die Schulleitung sagt, solange die Verwaltung keine Kurse anbiete, bleibt das so. Da dies auch unter Zeugen und auch den Stundenplanern so mitgeteilt wurde, ist das wohl nicht mein Problem.

    1) Ist es schriftlich von euch moniert worden? (-> Remonstration bzw. Beschwerde zur nächsthöheren Ebene)
    2) Habt ihr eine schriftliche Anweisung der Schulleitung, dass ihr trotz der Umstände zu unterrichten habt?


    Ohne ein Ja bei beiden Fragen ist es grob fahrlässig zu unterrichten.

  • Also: der Kurs hier in der Gegend kostet 30-40 Euro, der Crashkurs 60 Euro.
    Das Geld sollte doch jedem Wert sein, der sich auf dieser Art und Weise im Fall eines Unfalls rechtlich absichert.

    Nein, wäre es mir nicht. Zumal mir die Zeit dann ja auch niemand bezahlt, Also irgendwo hört es dann doch auf!
    Denn rechtlich abgesichert bin ich auch, wenn ich der Schulleitung mitteile, dass ich die Voraussetzungen nicht erfülle, dann ist sie für den Rest verantwortlich. Und ja, ihr ist dies bewusst.

    1) Ist es schriftlich von euch moniert worden? (-> Remonstration bzw. Beschwerde zur nächsthöheren Ebene)2) Habt ihr eine schriftliche Anweisung der Schulleitung, dass ihr trotz der Umstände zu unterrichten habt?


    Ohne ein Ja bei beiden Fragen ist es grob fahrlässig zu unterrichten.

    Nein, wir müssen nichts remonieren, denn wir sind nicht verbeamtet. Wir haben dies natürlich auch schriftlich bzw. unter Zeugen mitgeteilt und ja, es gibt die schriftliche Anweisung Also kein Problem für uns.

  • Wenn das vorhanden ist, passt doch wirklich alles. Das ist ja genau das, was ich oben beschrieben habe. Ich bin erleichtert, dass ihr die nötigen Schritte gegangen seid und euch damit aus der Schusslinie gebracht habt.

    Nein, wäre es mir nicht. Zumal mir die Zeit dann ja auch niemand bezahlt, Also irgendwo hört es dann doch auf!

    Das hingegen kann ich sogar verstehen, private Gelder haben hierbei nichts zu suchen. Es sollte im dringenden Interesse der Schulleitung sein, dass sie nur rettungsfähige Lehrkräfte für den Schwimmunterricht einsetzt und damit ist die Schulleitung am Zug, finanzielle und zeitliche Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.

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