Wird Zeit im Angestelltenverhältnis auf Probezeit als Beamtin angerechnet?

  • Hallo,


    ich habe nach den Sommerferien meine erste Stelle nach dem Ref angetreten (BW, Gymnasium). Die Stelle ist unbefristet, allerdings im ersten Jahr im Angestelltenverhältnis und dann, nach "spätestens" einem Jahr, werde ich ins Beamtenverhältnis übernommen (schriftliche Zusage des RPs liegt vor).
    --> Weiß jemand, ob mir dieses erste Jahr im Angestelltenverhältnis irgendwie auf die Probezeit als Beamtin angerechnet werden kann? Immerhin ist es dieselbe Schule, der Vertrag ist unbefristet und ich mache nichts anderes als später als Beamtin...?!


    Viele Grüße

  • Bei mir war es so - allerdings in Brandenburg. Ich wurde von vornherein mit der Absicht, mich schnellstmöglich zu verbeamten, eingestellt. In dieser Zeit hatte ich eine Gewährleistung - also ein Papier, auf dem genau das stand und Dank dem ich in du PKV bleiben konnte. Nun bin ich verbeamtet und die Lebenszeit steht an. Die Zeit als Angestellte zählt mit rein.

  • Mir wurden die komplette Angestelltenzeit angerechnet. Ich war dann nur noch ein Jahr Beamtin auf Probe.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Danke für eure Antworten, das klingt ja schon mal gut. Durch sehr gute Noten im Ref ist die Probezeit bei mir ohnehin um 1 Jahr verkürzt. Das heißt, wenn ich jetzt sehr gute Noten bekommen WÜRDE, wäre ich in einem Jahr direkt Beamtin auf Lebenszeit?! (reguläre Probezeit in BW sind 3 Jahre mit der Möglichkeit, bei sehr guten Noten auf max. 1 Jahr zu verkürzen...). Oder gibt es da dann doch wieder andere Regeln? ;)


    Meineke und Ruhe, aus welchen Bundesländern seid ihr denn?


    Liebe Grüße

  • Es kommt auch einfach darauf an, wie überlastet dein zuständiges Schulamt momentan ist. Bei uns wäre vielleicht die Zeit schon ran, aber sie kommen nicht hinterher. Da ich schwanger bin, werde ich vorgezogen und die drängeln wie blöde. In solchen Fällen geht's also schnell und ich habe Vorrang...

  • Danke für eure Antworten, das klingt ja schon mal gut. Durch sehr gute Noten im Ref ist die Probezeit bei mir ohnehin um 1 Jahr verkürzt. Das heißt, wenn ich jetzt sehr gute Noten bekommen WÜRDE, wäre ich in einem Jahr direkt Beamtin auf Lebenszeit?! (reguläre Probezeit in BW sind 3 Jahre mit der Möglichkeit, bei sehr guten Noten auf max. 1 Jahr zu verkürzen...). Oder gibt es da dann doch wieder andere Regeln? ;)

    Nein, das ist eher unwahrscheinlich. Ich habe mich bisher eher zurückgehalten, weil ich in einer ähnlichen Situation bin, aber auch im Moment eher ratlos bin. Ich war knapp 7 Jahre im Angestelltenverhältnis und bis ich dann Anfang des Jahres verbeamtet wurde. Vergangene Woche hatte ich nun einen UB und nun muss ich abwarten. Laut meinem SL kommt es nun eher darauf an, wann eine Planstelle frei wird.

  • Ich war auch längere Zeit vorher Angestellte. Diese Zeit wurde voll anerkannt, so dass ich nur noch ein Jahr Probezeit machen musste. Dann wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet.
    Realschullehrerin: Das verstehe ich nicht, du hast doch eine Planstelle, wenn du verbeamtet wurdest. S
    elbst als unbefristet Angestellte hatte ich eine Planstelle.

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Ich war auch längere Zeit vorher Angestellte. Diese Zeit wurde voll anerkannt, so dass ich nur noch ein Jahr Probezeit machen musste. Dann wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet.
    Realschullehrerin: Das verstehe ich nicht, du hast doch eine Planstelle, wenn du verbeamtet wurdest. S
    elbst als unbefristet Angestellte hatte ich eine Planstelle.

    Ja, ich verstehe es selbst nicht so ganz, vermute aber, dass es daran liegt, dass die Bezahlung aus verschiedenen Töpfen kommt. Ich hatte gehofft, dass mir meine Unterlagen weiterhelfen würden, aber Fehlanzeige - hier steht überhaupt nichts zur Probezeit. Allerdings haben sie meine Erfahrungsstufen beim Gehalt mittlerweile anerkannt.
    Das erste Jahr im Beamtenstatus liegt ja noch nicht ganz hinter mir - mal abwarten was Anfang 2018 geschieht. Ich wüsste auch nicht, wo ich mich darüber informieren kann. RP? Schulamt? Keine Ahnung, wer da eigentlich direkt zuständig ist.

  • In NRW war es zu meiner Zeit so, dass ein Jahr auf auf Probe mindestens gemacht werden musste, egal wir lange man Angestellte war. So war es dann bei mir. Da hilft wahrscheinlich nur; wie einige schon geschrieben haben, die zuständige Personalabteilung anrufen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Das heißt, wenn ich jetzt sehr gute Noten bekommen WÜRDE, wäre ich in einem Jahr direkt Beamtin auf Lebenszeit?!

    Direkt Beamtin auf Lebenszeit geht nicht. Man ist IMMER erst einmal Beamter auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Sie kann durch verschiedene Faktoren verkürzt werden (u.a. Angestelltenzeit) aber nie auf weniger als 12 Monate.

  • Bist du dir sicher, Xiam? Habe mal Jahrbuch der GEW nachgeschaut und da steht zum Thema Probezeit (Beamtenverhältnis) (Punkt 2):
    "Zeiten im Arbeitnehmerverhältnis sollen auf die Probezeit angerechnet werden (§19 Abs. 4 LBG). Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat.
    Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten kann die Mindestprobezeit [die i.d.R. ein Jahr beträgt, Anmerkung] unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt werden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden."


    Na ja, werde mal beim Amt an sich nachfragen.. ;)

  • Also ich hatte fast 10 Jahre gearbeitet als unbefristet angestellte Lehrkraft und musste trotzdem noch ein Jahr Probezeit machen.
    Aber evtl. ist das auch bundelandabhängig.

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Aber evtl. ist das auch bundelandabhängig.

    Das mag sein,. In Hamburg ist es definitiv so, wie ich es oben schrieb, ist bei mir nämlich gerade genau so der Fall.

  • Ich bin Lehrerin in Niedersachsen und ich hatte 2 Jahre Probezeit und war ein Jahr im Angestelltenverhältnis. Ich denke aber auch nicht das man immer min. 12 Monate Probezeit hat.

  • @Dagwood,


    Oh da hat sich doch tatsächlich ein Wort bei mir eingeschlichen. Das nicht sollte gar nicht in dem Satz vorkommen. Aber du hast es ja jetzt verbessert. ;-)

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