Beihilfe in NRW: Erstattungsfähigkeit einer Protrusionschiene wegen Apnoe

  • Im Netz finde ich keine verwertbaren Informationen dazu und bei der Beihilfe habe ich niemanden erreicht: Hat jemand von euch in NRW Erfahrung zur Erstattungsfähigkeit von Protrusionsschienen durch die Beihilfe und kann mir sagen, ob das prinzipiell nicht erstattet wird oder ob man die vorher genehmigen lassen muss oder ... oder...?

  • Sollte bezahlt werden (vgl. hier (ganz unten)), denn wenn sie die Eingliederung bezahlen wäre es ja bescheuert das Hilfsmittel nicht zu übernehmen, aber stell doch einfach einen Antrag auf Prüfung der Erstattungshöhe mit Kostenvoranschlag durch deinen Zahnarzt, dann weißt du was sie übernehmen. Genehmigung kann ich mir nicht mehr vorstellen, davon rücken sie inzwischen weitestgehend ab, weil das zu viel Aufwand ist...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das habe ich versucht, aber keinen erreicht. Ich dachte, ich könnte mir die Information auch schon hier holen oder aber herausfinden, ob es bestimmte Vorgaben gibt in der Formulierung. Da sitzen ja nicht immer Fachleute. Nach einer Ablehnung bei der Diagnose „Retropatellarthrose“ (Arthrose hinter der Kniescheibe) mit der Begründung, man zahle nur bei „Gonarthrose“ (Kniearthrose) bin ich da vorsichtig geworden

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