Lehrergewalt

  • Im zweiten Jahr unterrichte ich an einer sog. Brennpunktschule, geprägt von Gewalt, Beleidígungen, Störungen. Nun behauptet ein Schüler, ich habe ihn vors Bein getreten. Er hat sich daher bei Kollegen und der Leitung beschwert. Eine Kollegin, die mir aus persönlichen Gründen nicht wohlgesonnen ist, erklärt nun, sie habe ein ähnliches Verhalten von mir bereits in einer anderen Situation beobachtet. In der Situation, die die Kollegin beobachtet haben will, habe ich tatsächlich dem Schüler "symbolisch" vors Schienbein getreten - ohne Kraft, nurmehr angedeutet. Dies entspricht dem eher rustikalen Klima dort und wurde in dieser Situation auch von dem Schüler - so sehe ich es - als Spaß aufgefasst. Nun kann es mir aber deutlich zum Nachteil gereichen, wenn es in diesen Kontext gestellt wird.


    So wie es aussieht, wird die Schulleitung aber den Aussagen gegen mich möglicherweise Glauben schenken. Ich schließe nicht aus, dass auch der Junge (falsche) Zeugen benennen könnte.


    Ich arbeite seit vielen Jahren im Schuldienst, habe aber eine längere Elternzeit hinter mir und kam danach an diese für mich neue Schule. Von der Schulleitung erwarte ich wenig Solidarität, da ich in anderen Dingen mit ihr überkreuz bin und ohnehin diese Schule verlassen möchte.


    Wer kann mich am besten vertreten und wie sind die möglichen Konsequenzen? Natürlich bin ich seit vielen Jahren Gewerkschaftsmitglied und werde dort auch um Beratung bitten - aber kennt jemand von Euch ähnliche Fälle aus den eigenen Kollegien und weiß, wie da verfahren wurde?

  • Irgendwie verstehe ich die Geschichte nicht ganz und frage mal nach. Ein Schüler sagt dem Schulleiter, du habest ihn getreten. Eine Kollegin sagt (auch zum Schulleiter? Warum bittet er die Kollegin um eine Aussage?), dass du schonmal ein Kind getreten hast.


    Gleichzeitig liegst du nach einem Jahr dort mit mehreren im Clinch. Wirst du gemobbt? Warum sollte jemand dich dermaßen Anschwärzen, also bezeugen, dass du Schüler trittst, wenn es nicht stimmt? Was sagt denn der SL zu dir, habt ihr schon gesprochen? Und in welchem Zusammenhang soll das gewesen sein?
    Hat der Schüler Anzeige erstattet?

  • In der Situation, die die Kollegin beobachtet haben will, habe ich tatsächlich dem Schüler "symbolisch" vors Schienbein getreten - ohne Kraft, nurmehr angedeutet.

    Ganz ehrlich: Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt. Schon gar keine, in der man ihm spaßhaft vor's Schienbein tritt, auch wenn es nur symbolisch ist und der Umgang der Schüler untereinander durchaus etwas ruppiger ist. Als Lehrkraft hat man auch an Brennpunkt-Schulen seinen Körper nicht einzusetzen. Du merkst ja gerade selbst, wie schnell man einen Ruf hat (auch wenn der im Prinzip nicht stimmt).


    Ich unterrichte auch an einer Schule im sozialen Brennpunkt. Auch ich habe schon so meine Erfahrungen gemacht. Ich hatte Aufsicht, stand in der Feuertür auf dem Flur, eine Schülerin wollte nicht akzeptiere, dass sie nicht zu ihrem Klassenraum darf und sich gewaltsam an mir vorbei drängeln, ich bin mit meinen 120 Kilo recht standhaft und habe mich nicht wegdrängen lassen. Schülerin ist daraufhin zum Abteilungsleiter und hat behauptet, ich hätte sie gepackt und zurückgeschubst. Zum Glück gab es mehrere Zeugen, die aussagen konnten, dass ihre Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Wäre ich mit ihr alleine gewesen, hätte das auch anders enden können.


    Für mich gilt deshalb seitdem uneingeschränkt der Grundsatz (den uns auch unsere Schulleitung ans Herz gelegt hat): So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz. Man weist den Schüler verbal auf sein Fehlverhalten hin, lässt ihn im Notfall aber machen und regelt das ganze dann im Nachgang über eine Ordnungsmaßnahme. Und das klappt bei uns sehr gut.


    Zu deinem eigentlichen Anliegen: Ich würde zu jedem Gespräch mit der Schulleitung einen Kollegen vom Personalrat dazu bitten. Ggf. sollte man möglichst früh einen Anwalt einschalten, wenn man merkt, dass eine disziplinarische Sanktionierung ansteht und ohne Rücksprache mit dem gar nichts mehr sagen.

  • Ganz ehrlich: Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt.


    So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz.


    Was denn nun? Gefahr für Leib (wenn schon nicht für das Leben) anderer besteht an Brennpunktschulen täglich.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde mich sicher an den Personalrat und einen Anwalt wenden. Noch immer weiß ich nicht, was genau mir vorgeworfen wird.
    Natürlich hast Du komplett recht mit der grundsätzlichen Körperlosigkeit. Aber ich finde die Grenzen da mitunter verschwommen, wenn es von Schülerseite häufig zu Körperkontakt kommt. Von Provokationen und Beleidigungen nicht zu reden.

  • ...Aber ich finde die Grenzen da mitunter verschwommen, wenn es von Schülerseite häufig zu Körperkontakt kommt. Von Provokationen und Beleidigungen nicht zu reden.

    Was meinst du mit Körperkontakt? Wenn die Schüler dir gegenüber öfter handgreiflich werden, dann läuft was schief. Und verschwommen ist da nichts. Provokationen hin oder her, du darfst Schüler nicht anfassen. Dass du im Affekt doch jemanden anfasst ist möglich, trotzdem ein echtes Problem und ich verstehe jeden Schulleiter, der da einen Schlussstrich zieht. Wie soll er seine Kollegen schützen, die keine klaren Grenzen ziehen können?

  • Was denn nun? Gefahr für Leib (wenn schon nicht für das Leben) anderer besteht an Brennpunktschulen täglich.

    Ich gehe davon aus, dass du genau weißt, wie ich das meine. Nebenbei gibt es an unserer Schule nicht täglich Gefahr für Leib und Leben.

  • Um mal direkt auf die Eingangsfrage "Kennt jemand... und was sind die möglichen Konsequenzen" zu antworten: Ich kenne einen Kollegen, dem an einer anderen keine Gewalt gegen Schüler, aber etwas von ähnlichem Ausmaß vorgeworfen wurde. Das ging sogar mehrmals vor Gericht.


    Er wurde komplett freigesprochen (falls das im Gerichtsdeutsch wirklich so heißt. Kam halt nix raus, Teile der Beschuldigungen wurden ganz zurückgezogen, etc.).
    Die Folgen für ihn waren trotzdem schei..... Er wurde jahrelang hin- und herversetzt, mal abgeordnet, mal wieder nicht. Immer schön kurzfristig, damit sowohl er als auch die Schulen sich nicht darauf einstellen konnten.
    Sprich: Die Aufsichtsbehörde hat so richtig den Deppen mit ihm gemacht. Auch nach den Verhandlungen noch.


    Inzwischen ist er fest bei uns, wo wir ihn auch gut brauchen können. Und so GANZ langsam kann er auch mal wieder lachen, nachdem er vorher je nach aktuellem Stadium wie der wandelnde Tod aussah.


    Gruß,
    DpB

  • Ich gehe davon aus, dass du genau weißt, wie ich das meine. Nebenbei gibt es an unserer Schule nicht täglich Gefahr für Leib und Leben.

    Keine Ahnung, wo du unterrichtest, ich unterrichte an einer Grundschule im Brennpunkt und ja, die Gefahr der (gefährlichen) Körperverletzung ist bei uns alltäglich. Erst gestern hatte ein Viertklässler gegen seine Sitznachbarin in meiner Lernzeit in gutgeübter Bewegung eine nach unten gerichtete Schere hocherhoben in der Faust bei entsprechender Gesichtsmimik und 2 Sekunden Vorwarnzeit. Und das war noch keine Körperverletzung sondern "nur" Gefahr im Verzug.


    Immer wenn ich diesen unbedingt formulierten Satz "Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt." lese oder höre, frage ich mich immer, wie man nur unbedingt diesen Stuss loslassen kann. Punkt.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • frage ich mich immer, wie man nur unbedingt diesen Stuss loslassen kann

    Möchtest du diskutieren oder nur rumpöbeln? Falls diskutieren, würde ich dich bitten, dich wieder auf ein erwachsenes Niveau zu begeben. Was hast du denn an "So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz" nicht verstanden?


    Wenn an deiner Schule täglich Gewalt in dem Ausmaß droht, dass man als Lehrer körperlich eingreifen muss, damit es nicht zu (ernsthaften) Verletzungen kommt, läuft bei euch anscheinend ganz grundsätzlich was falsch, was wir an unserer Schule wohl richtig machen. Ich empfehle entsprechende Gewaltpräventionsmaßnahmen, dafür sollte es überall Angebote geben.


    Für alle anderen sollte die Grundregel gelten: Man fasst keine Schüler an. Erst recht trete ich keinem Schüler spaßhaft vor's Schienbein, weil das in meinen Augen die einzige Sprache ist, die der versteht. Wenn ich mich darauf einlasse, muss ich mich nicht wundern, wenn die Schüler nicht lernen, Konflikte gewaltlos zu lösen. Schaut, der Lehrer macht es doch auch!


    Oder--meine Güte--macht es eben, wenn ihr das für richtig haltet. Aber dann jammert bitte anschließend nicht hier im Forum rum, weil es disziplinarrechtliche Folgen hat.

  • Ich wollte erst nichts dazu schreiben, aber zu sagen "Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt." ist ein lächerliches Einknicken vor dem seit einigen Jahren um sich greifendenen, blödsinnigen Angst davor, dass einem jemand sexuelle Motive oder Gewalt unterstellen könnte. Natürlich sind Grenzüberschreitungen völlig indiskutabel und müssen unterbleiben, aber wenn ein heulender Fünftklässler vor einem steht, dann darf man den selbstverständlich an der Schulter anfassen, wenn ein Schüler während einer Veranstaltung die ganze Zeit redet und damit stört, darf man den antippen, wenn ein Schüler einen gerade völlig ungefragt zutextet oder in der Pause nicht in RIchtung Hof unterwegs ist, darf man den auch umdrehen und anschieben (das Prinzip versteht wirklich jeder Schüler und natürlich geht es nicht darum, da gewaltsam einen Widerstand zu brechen (wenn es so weit wäre, wäre ich mit dem Schüler eher auf dem Weg zur Schulleitung)) und mir fielen noch unzählige weitere Möglichkeiten ein, in denen man einen Schüler anfassen darf und in denen das das "Problem" sehr viel schneller löst als verbale Kommunikation. Und was bringst du deinen Schülern bei Xiam? Kommunikation ohne jeden Körpereinsatz? Gute Vorbereitung aufs Leben... o.O

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Seh ich auch so, Valerianus. Und in der Grundschule fasst man Schüler sowieso ständig an. Und die Schüler fassen einen ständig an. Händchenhalten, über den Rücken streicheln, Jacke zumachen oder öffnen, mal ein Tränchen abwischen... es wäre furchtbar, wenn man sowas nicht mehr tun würde.


    Solange das Verhältnis von Vertrauen geprägt ist, sehe ich darin überhaupt kein Problem.
    Aber "im Spaß so tun als ob ich jemandem vors Schienbein trete", auch wenn das noch nicht mal Anfassen ist, ist was anderes und geht meiner Meinung nach gar nicht.

  • Ich habe Xiam so verstanden, dass man disziplinarische Konflikte nicht physisch ausleben sollte, außer, wenn ein Schüler einem anderen mit der Schere droht z.B. und da bin ich derselben Meinung. Natürlich darf man jemandem die Hand schütteln, das dürfte jedem klar sein.


    Der TE scheint aber die Grenzen des Normalen nicht mehr zu sehen, weil seine Schüler schwierig sind. So à la „die sind doch eh grob, das verstehen die nicht anders“. Ich hatte denselben Vorfall, wie Xiam, SchülerInnen wollten irgendwo (nicht) hin und wurden frech, daraufhin hab ich eine am Arm „hineingeleitet“. Wie fest genau konnte hinterher natürlich niemand mehr sagen. Es gab aber Ärger und mein SL war sehr klar, dass das nicht geht. Zu Recht.


    Wenn man selber wütend wird z.B., kann die Grenze zu fest zuzupacken eben verschwimmen und das sollte man tunlichst unterlassen. Gerade bei schwieriger Klientel. Am Gymnasium hat man diese Fragen natürlich nicht, geleitet man dort jemanden an der Schulter Richtung Pausenhof, wird es einem natürlich nicht passieren, dass der Schüler kreischt: „Fassen Sie mich nicht an!!!“

  • Ich hab vor dem Schuldienst im Kinderheim gearbeitet, was die Klientel und anfassen angeht, kann ich glaube ich mitreden. Aber auch da geht es um das Vertrauensverhältnis, wie Kathie schon gesagt hat. Ich war bei einem Kind was neu ins Heim kommt selbstverständlich sehr viel vorsichtiger was das angeht, als bei Kindern die man seit Jahren kennt. Zu den schulischen Punkten: Wenn ich selbst wütend bin, würde ich auch niemanden mehr anfassen, weil dann die Gefühle tatsächlich sehr starken Einfluss darauf haben wie intensiv man agiert, das ist ungeschickt. Wenn ein Schüler einen anderen mit einer Schere bedroht oder sich zwei Schüler prügeln, kann und darf man aber auch körperlich eingreifen, wenn die auf Zuruf nicht reagieren...

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Natürlich sind Grenzüberschreitungen völlig indiskutabel und müssen unterbleiben, aber wenn ein heulender Fünftklässler vor einem steht, dann darf man den selbstverständlich an der Schulter anfassen, wenn ein Schüler während einer Veranstaltung die ganze Zeit redet und damit stört, darf man den antippen, wenn ein Schüler einen gerade völlig ungefragt zutextet oder in der Pause nicht in RIchtung Hof unterwegs ist, darf man den auch umdrehen und anschieben

    Bitte beim Thema bleiben, in diesem Diskussionsfaden ging es um Gewalt und nicht um den heulenden Fünftklässler.



    Ich habe Xiam so verstanden, dass man disziplinarische Konflikte nicht physisch ausleben sollte, außer, wenn ein Schüler einem anderen mit der Schere droht z.B. und da bin ich derselben Meinung. Natürlich darf man jemandem die Hand schütteln, das dürfte jedem klar sein.

    Danke. Genau das.

  • Hab mir schon sowas gedacht, dass du dich jetzt darüber rauswindest trotz einer allumfassenden Aussage, oben steht man macht es nie, deine Vorstellung von nie scheint aber massiv eingeschränkt zu sein, da du allen Leuten mit Gegenbeispielen sagst: So war das doch gar nicht gemeint. Aber da du ja nur auf den einen Beitrag geantwortet hast, lies dir doch mein Posting darunter netterweise auch durch: Wenn sich zwei Schüler prügeln und nicht auf Zuruf reagieren dann werden die getrennt...meine Jedifähigkeiten sind in den letzten Jahren leider arg eingerostet, deswegen muss ich die dann dafür blöderweise anfassen, netterweise ist das sogar strafrechtlich sauber, weil es unter Nothilfe fällt (es wäre aber auch strafrechtlich sauber, wenn du dich daneben stellst, jemanden zur Schulleitung schickst und fünf Minuten hoffst, dass einer von den beiden auf "Nein xyz, nicht dem zyx ins Gesicht schlagen, das verstößt doch gegen unsere Verhaltensregeln und du weißt, dass uns das alle traurig macht" reagiert... o.O

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Hab' mir schon sowas gedacht, dass du es nicht begreifen willst.


    So macht man es: Lies den Eingangspost. Der gibt das Thema vor. Lies Antworten dann im Kontext dieses Eingangsposts und nimm sie komplett zur Kenntnis.
    So macht man es nicht: Ignoriere das Thema. Scanne alle Beiträge nach Reizworten. Greif dir eine Formulierung heraus und reite auf dieser herum, bis du recht bekommst.



    Sorry, aber was an

    So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz.

    so schwer zu verstehen ist, ist mir schleierhaft.

  • Ich frage mich gerade bei dir ob du es nicht begreifen willst oder nicht begreifen kannst und tendiere massiv zur zweiten Option. Deine Antwort ist nur sprachlich so unglaublich unpräzise und schlecht formuliert und dazu noch in sich widersprüchlich. Entweder gibt es "keine Situation in der man Schüler anfasst" oder "So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz". Die beiden Aussagen schließen sich aus und wie man den Widerspruch übersehen kann, insbesondere nachdem man - im Grunde irgendwas - studiert hat, ist mir völlig schleierhaft. Mal abgesehen davon widerspreche ich dir hier im Thread ja keinesfalls alleine, sondern befinde mich da in ganz guter Gesellschaft. Man darf Schüler im Rahmen normaler gesellschaftlicher Gepflogenheiten anfassen (man darf dabei keine Grenzen überschreiten), man dürfte sogar direkte Gewalt gegen Schüler anwenden (das wäre dann allerdings dein "Gefahr für Leib und Leben" Ansatz, der ergibt sich aus dem Nothilferecht und der Pflicht zur Hilfeleistung), vielleicht ist dir die Unterscheidung nicht ganz klar?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich denke, wir hören hier jetzt mal auf. Erkennst du dich auf dem folgenden Bild wieder?


    [Blockierte Grafik: http://imageshack.com/a/img923/4582/X3JH89.png]


    Du willst es nicht verstehen, du willst recht haben, und ich kann mich auch denken, warum.


    Ich wollte erst nichts dazu schreiben, aber zu sagen "Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt." ist ein lächerliches Einknicken vor dem seit einigen Jahren um sich greifendenen, blödsinnigen Angst davor, dass einem jemand sexuelle Motive oder Gewalt unterstellen könnte.

    Schon da habe ich geahnt, dass das ganze für dich ganz offenbar ein Reizthema ist, bei dem du reflexartig widersprechen MUSST. Formulierungen wie "lächerliches Einknicken" oder "blödsinnige Angst" sprechen ihre eigene Sprache. Mit Kraftausdrücken muss man nicht diskutieren, wenn es einem wirklich nur um den Inhalt geht.


    Ich beende die Diskussion hier jetzt an dieser Stelle. Mit Ideologen, die ein Thema derartig emotional aufladen, kann man nicht sachlich diskutieren und sollte es auch gar nicht versuchen. Spart Zeit und Nerven.

  • Ich kann in keinem deiner letzten drei Postings auch nur ein Argument finden, was sich irgendwie mit dem Thread beschäftigt oder irgendeines meiner Argumente auch nur ansatzweise thematisiert und in dem Posting davor hast du im Wesentlichen auch nur Thamiel angemault, weil er deinen Logikfehler auch schon angesprochen hat, aber in einem Punkt hast du sicher Recht: (Edit: Marc Twain entfernt)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    3 Mal editiert, zuletzt von Valerianus () aus folgendem Grund: on moderation demand

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