• Achtung: Das ist natürlich alles Ländersache. Ich glaube, dass Verschieben nicht in allen Ländern möglich ist.
    Wenn man nicht verschieben kann, müsste man aber - meiner Meinung nach - Auszahlen lassen können.
    Das dürfte ähnlich geregelt sein wie mit dem Arbeitszeitkonto, das es in manchen Ländern gibt/gab. Das konnte man auch auszahlen lassen, wenn man es nicht durch Freizeitausgleich ausgleichen konnte, bspw. durch Bundeslandwechsel etc.

  • @cubanita1:


    Für Rheinland-Pfalz:
    "Die Entscheidung über die Freistellung (Urlaub oder Teilzeit) und deren Dauer ist für die Beamtin oder den Beamten und die Dienststelle bindend. Die Bewilligungsbehörde kann in besonderen Härtefällen eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten eine Fortsetzung des Urlaubs nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Änderung des Umfangs der Freistellung oder eine vorzeitige Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zulässig. Sie hat darüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden."


    Quelle:
    Informationsblatt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland - Pfalz


    P.S. Eine Bundeslandnennung wäre hilfreich. Außerdem hat deine Nachfrage hier mit dem Original-Thema nicht mehr viel zu tun. Eigene Fragen -> Eigener Thread

  • Wäre auch ok für mich. Das Problem ist nur, dass ich noch ziemlich genau zwei Monate vorarbeiten muss zwischen Elternzeit und Sabbatjahr. Und ich mir gerade nicht vorstellen kann wie das alles geregelt wird. Morgen ist endlich Montag und dann erreiche ich hoffentlich meinen Sachbearbeiter.Hauptsache, er teilt mir nicht mit, dass das was ich bisher angespart habe, verfällt. Das wäre das einzige, was echt schlimm wäre.

    Verfallen tut es sicher nicht! Da geht es ja auch um eine ganz schöne große Summe. Du gibst quasi dem Land ein zinsloses Darlehen. Dass es sich das so einfach "einheimsen" kann, ohne was zurückzugeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtlich möglich ist...

  • P.S. Eine Bundeslandnennung wäre hilfreich. Außerdem hat deine Nachfrage hier mit dem Original-Thema nicht mehr viel zu tun. Eigene Fragen -> Eigener Thread

    Also, falls du mich meinst, mein BL steht da, wie auch das der TE. Tut aber nichts zur Sache, weil es theoretisches Weiterdenken war. Davon ab kann ich schon einen Zusammenhang erkennen zwischen der Ursprungsfrage und meiner Frage ... eben Weiterdenken sozusagen, könnte ja auch einen anderen Grund als eine Schwangerschaft geben für ein Verschieben. Aber danke für deinen Hinweis. Wird wesentlich übersichtlicher dann.

  • Zu der eigentlichen Frage kann ich nichts sagen, aber meine Tochter war vor kurzem längere Zeit in Neuseeland unterwegs und hat da auch einige sich in Elternzeit befindende Menschen mit ihren Kindern kennengelernt und wollte das später dann auch mal so machen....

  • Ich bin nun aus meinem Urlaub zurück und erreiche in der Behörde niemanden, es läuft immer nur ein Band, dass sie gerade umziehen.
    Aber ich habe den Schrieb gefunden, den mir mein Sachbearbeiter zur Genehmigung des Sabbatjahrs geschrieben hat. Darin steht, ich zitiere:


    "Die Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung entfällt rückwirkend, wenn während des Genehmigungszeitraumes das Beamtanverhältnis endet, eine langsfristige Beurlaubung bewilligt wird oder das Sabbatjahrmodell im Falle der Gewährung einer Elternzeit oder sonst einvernehmlich beendet wird.


    Eine Nebentätigkeit darf nur in dem Umfang ausgeübt werden, wie sie dem Zweck der Teilzeitbeschäftigung bzw. Beurlaubung nicht entgegensteht.


    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung ihrer Bezüge unter dem Vorbehalt steht, dass Sie Ihre Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Sabbatjahrmodells nicht vorzeitig beenden. Soweit durch eine vorzeitige Beendigung Überzahlungen eintreten, sind die zuviel gezahlten Bezüge nach § 16 HmbBesG zurückzuzahlen."


    Ich versteh das so, dass die halt nicht wollen, dass man sich irgendwelche Vorteile verschafft, sprich beides in Anspruch nehmen will, Elternzeit UND Sabbatjahr gleichzeitig. Oder, wie versteht ihr das?
    In meinem Falll hab ich ja gar nicht vor, die Teilzeitbeschäftigung vorzeitig zu beenden! Und die Elternzeit würde ich ja erst NACH dem Sabbatjahr nehmen wollen. Wenn da nicht das mit dem Mutterschutz wäre!! Den ich ja nehmen muss. Aber Mutterschutz ist ja keine Elternzeit!


    Ach Mann, es ist aber echt wieder so seltsam ausgedrückt, dass man es so oder so interpretieren kann. :(
    Ich probiere es weiter am Telefon...

  • @Kalle29: Hab deinen Beitrag gerade nochmal gelesen, ich glaube, das ist dann wohl in Hamburg auch so! So möchte ich das jedenfalls interpretieren. ;)

  • Das klingt gar nicht gut! Würde es auch andersherum machen, erst Elternzeit und dann Sabbatjahr. Das geht ja aber leider nicht, wenn ich das Schreiben, das ich zitiert habe, richtig verstehe.

  • Das klingt gar nicht gut! Würde es auch andersherum machen, erst Elternzeit und dann Sabbatjahr. Das geht ja aber leider nicht, wenn ich das Schreiben, das ich zitiert habe, richtig verstehe.

    Für dich allein finanziell günstiger ist es andersrum, wenn ihr allerdings reisen wollt, ist es evtl. ja gar nicht blöd, wenn der Vater dann das Elterngeld nimmt und du das Sabbatjahr. Elternzeit ohne Elterngeld kannst du danach natürlich immer noch nehmen.

  • Der Vater ist selbstständig und wird kein Elterngeld kriegen.
    Ich verstehe trotzdem irgendwie nicht, warum ich nach dem Sabbatjahr nicht Elternzeit mit Elterngeld bekommen kann. Ich will ja nix geschenkt, hab ja die ganzen Jahre voll gearbeitet und mir würde dann (meiner Meinung nach) von meinem dreiviertel Gehalt, das ich während Ansparphase und Sabbatjahr beziehe, Elterngeld zustehen. Fände das schon ganz schön seltsam, wenn das nicht ginge.

  • Elterngeld wird aber nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt, danach gibt es zwar die Verlängerung durch ElterngeldPlus (Basiselterngeld gibt es dann eh nicht mehr), aber da erst anfangen wird vermutlich nichts und geht dann auch nur, wenn es durchgängig ist.


    Man kann also nicht vom 2.-3. Geburtstag Elterngeld beziehen.


    Warum sollte der Vater kein Elterngeld erhalten, hat er mehr als 250.000 Euro Gewinn im Jahr?

  • Elterngeld wird aber nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt, danach gibt es zwar die Verlängerung durch ElterngeldPlus (Basiselterngeld gibt es dann eh nicht mehr), aber da erst anfangen wird vermutlich nichts und geht dann auch nur, wenn es durchgängig ist.


    Man kann also nicht vom 2.-3. Geburtstag Elterngeld beziehen.


    Warum sollte der Vater kein Elterngeld erhalten, hat er mehr als 250.000 Euro Gewinn im Jahr?


    Achso! Das wusste ich nicht! Das ist ja echt blöd, dass man das Elterngeld nicht erst später beziehen kann.
    Nee, hat er leider nicht..
    Ich merke gerade, dass ich mich noch viel mehr mit dem ganzen Kram beschäftigen muss..wollte zumindest mal den ersten Arzttermin abwarten.

  • Elterngeld bekommt jeder, auch Schüler, Studenten und Arbeitslose. Mit dem Status hat das also nichts zu tun.
    Aber warte vielleicht einfach den Arzttermin ab (alles Gute dafür) und guck dann selbst mal in Ruhe durch die Infos zum Elterngeld. Es gibt auch mittlerweile echt gute EG Rechner. Ich spiele auch gerade mit verschiedenen Möglichkeiten für Partnerschaftsbonusmonate etc.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Elterngeld bekommt jeder, auch Schüler, Studenten und Arbeitslose. Mit dem Status hat das also nichts zu tun.

    Aber mit der Einkommenshöhe, denn ab einer bestimmten fällt man raus. Und ohne Einkommensverlust (und somit vorher Einkommen) bei mindestens einem Elternteil entfällt der Anspruch auf Partnermonate. Also ganz so, dass es jeder erhält, ist es dann doch nicht.

  • Hallo allerseits,
    wollte schon längst vom neusten Stand berichtet haben, falls es Lehrerinnen gibt, die einmal in einer ähnlichen Situation sind:
    Es ist (zumindest in Hamburg) überhaupt kein Problem, das Sabbatjahr vorzeitig zu beenden. Ich kann mir nach dem Mutterschutz die bisher angesparten Bezüge auszahlen lassen. Dann kann ich ganz normal in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.
    Ich habe letzte Woche einen Antrag gestellt, das Sabbatjahr zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden (aus persönlichen Gründen schon bevor das Baby da ist). Im Moment wird der Antrag vom Personalreferneten geprüft. Ich warte auf Antwort. Ich berichte dann, was rausgekommen ist.
    Liebe Grüße,
    Magdalena


    PS.: Ich könnte übrigens auch das Sabbatjahr unterbrechen und nach der Elternzeit weiterführen. Das ginge auch laut Sachbearbeiter! Scheidet nur leider für mich aus finanziellen Gründen aus. Aber wäre natürlich optimal, wenn man es sich leisten kann.

    Einmal editiert, zuletzt von MagDaLena () aus folgendem Grund: was vergessen

  • Danke für die interessanten Einblicke.
    Wie sah es eigentlich mit dem Beginn des Sabbatjahres aus? War der fest, oder hätte man auch sagen können "Ich habe jetzt dafür gespart, will aber erst in einem Jahr damit beginnen"?

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