5 Jahre Vollzeit

  • Hallo zusammen,
    letzte Woche sprach mich eine Kollegin an, ob ich innerhalb 10 Jahre mindestens 5 Jahre ein volles Deputat hatte.
    Dies sei wichtig, "...falls mir etwas passiere, denn nur so hätte ich Anspruch auf Versorgung "
    Weiß jemand was darüber?
    Und Wo kann ich mir diese 5 Jahre Volldeputat bestätigen lassen?
    In der Schule fragte ich bereits nach und die Sekretärin meinte, bei ihr seien lediglich die Teilzeitanträge abgelegt.


    Bin gerade ein wenig verunsichert, auch wenn ich der Meinung bin die 5 Jahre bereits voll zu haben.


    Liebe Grüße
    Kopfschloss

  • Du musst, damit du im Fall einer Dienstunfähigkeit die Mindestpension bekommst, fünf Jahre Dienstzeiten nachweisen können (dazu zählt aber z.B. auch das Referendariat). Wieso unbedingt innerhalb von 10 Jahren ist mir aber schleierhaft...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Jetzt wundere ich mich. Ich dachte immer, man muss 5 Jahre verbeamtet gewesen sein, aber ich hätte schon gedacht, dass Teilzeit auch zählt? Man bekäme dann halt entsprechend weniger Geld im Falle einer Dienstunfähigkeit.


    Also mein Halbwissen sagt: unter 5 Jahren bekommt man gar nichts, ab 5 Jahren bekommt man was.


    Es wäre schön, wenn jemand Bescheid wüsste und uns aufklären könnte :)

  • Kathie: Fünf Jahre Dienst, Teilzeit (mindestens 50%) ist auch ok. Nach genau fünf Jahren dürfte man unabhängig von Vollzeit/Teilzeit immer nur die Mindestpension erhalten, der Unterschied in der Pensionshöhe wird erst dann interessant wenn man bis zum Ende durchhält. :)

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  • Weiss jemand, ob der Dienst an einer Privatschule auch dazu zählt?
    Ich dachte immer, die Zeit gelte ab der Verbeamtung auf Probe. Dass auch das Referendariat dazu gehört, war mir neu.

  • Weiss jemand, ob der Dienst an einer Privatschule auch dazu zählt?
    Ich dachte immer, die Zeit gelte ab der Verbeamtung auf Probe. Dass auch das Referendariat dazu gehört, war mir neu.

    Im Ref bist du Beamter auf Widerruf, also Beamter. An einer Privatschule nicht.
    Abgesehen davon meine ich aber, dass zumindest in Hessen das Ref nicht dazuzählt.

  • In Bayern zählt das Referendariat zu den 5 Jahren mit dazu.


    Darf ich mich hier mal mit einer Frage dranhängen?


    Ich habe einen vorverlegten Diensteintritt wegen anerkannter Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Hat das auch was damit zu tun, oder zählt das nur für Jubiläen und die Pension?

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Zur Ausgangsfrage und zu Baden-Württemberg: Warum nicht nachschauen bei der Institution, die dafür zuständig ist, dem LBV?
    Interessant ist u.a. daraus
    2.2.3 WiewirdeineTeilzeitbeschäftigungwährendeinerBeamtendienstzeitberücksichtigt?
    Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
    Beispiel:
    Die Zeit einer Verminderung des Deputats von 28 auf 14 Wochenstunden für 8 Jahre ist mit 4 Jahren ruhe-gehaltfähig.

  • Man kann sich das in §4 BeamtVG Absatz 1 in Ruhe durchlesen: Solange Dienstzeiten ruhegehaltsfähig sind, zählen sie zur Wartezeit von 5 Jahren dazu. Im Gegensatz zu §6 steht da nämlich nur Dienstzeit (mit gewissen Einschränkungen, aber eben nicht Teilzeit als Einschränkung). Ich finde allerdings ehrlich gesagt keine genaueren Ausführungen, die mein Argument stützen (außer dem, dass das eine massive Benachteiligung von Teilzeitkräften wäre, die so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann - das Teilzeit zu weniger Pension führt ist fair, dass man erst später DU gehen kann wäre eine unangemessene Benachteiligung).

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    • Offizieller Beitrag

    Die Sache mit der Versorgung greift doch erst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit bzw. Versetzung in den vorläufigen Ruhestand.
    Das Volldeputat musst nicht bestätigt werden, weil die personalführende Behörde das in ihren Unterlagen hat und bei drohender dauerhafter Dienstunfähigkeit die Ansprüche entsprechend berechnet würden.


    Das Versorgungsamt hat doch mit Sicherheit auch Versorgungsrechner, oder?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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