Niedersachsen - Zwischennoten durch den Schulvorstand beschließbar?

  • Hallo zusammen,


    ich unterrichte an einer Oberschule in Niedersachsen und bin dort auch PR.
    Es geht um die Frage, ob Zwischennoten bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten im Rahmen der erweiterten Befugnisse einer Eigenverantwortlichen Schule vom Schulvorstand beschlossen werden können?


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass gilt: „Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die fürZeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbotvon Zwischennoten entsprechend anzuwenden (…)“


    Im Runderlass "Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen RdErl. d. MK v. 13. 11. 2013 - 31-80 009" steht, dass Nummer 7.5 und 7.6 (Lernkontrollen) aus "Die Arbeit an der Oberschule" geändert werden dürfen. Diese beziehen sich doch aber nicht auf die Benotung, sondern vielmehr auf die Zahl der Klassenarbeiten und Ersatzleistungen.
    Dennoch lese ich bei der Internetrecherche, dass so etwas durchaus beschlossen werden darf.


    Habe ich etwas übersehen? Und wenn ja, kann mir jemand bitte einen entsprechenden Link schicken.


    Besten Dank!

  • Bisher bin ich davon ausgegangen, dass gilt: „Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die fürZeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbotvon Zwischennoten entsprechend anzuwenden (…)“


    Das ist der Bezugserlass "Schriftliche Arbeiten inden allgemein bildenden Schulen", der in dem von dir zitierten Erlass mit dem Buchstaben "h" bezeichnet wird. Auf diesen Erlass beziehtsich die von dir genannte Regelung über Entscheidungsspielräume der Schulen:


    Zitat

    2.8.3


    Nummer 7 (Bewertung schriftlicher Arbeiten), soweit dortdas Verbot von
    Zwischennoten anzuwenden ist,

  • Besten Dank für den Hinweis!


    Also habe ich einfach nur den Punkt 2.8 (Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen) als für alle allgemein bildenden Schulen übersehen und dieser kann entsprechend auch auf die Oberschule angewendet werden, so dass der Schulvorstand Zwischennoten beschließen kann?


    Und ich habe richtig verstanden, dass beschlossene Zwischennoten dann von der einzelnen Lehrkraft im Rahmen des eingeräumten Entscheidungsspielraumes ausgestaltet werden? D.h. Frau Müller entscheidet für sich, Arbeiten mit 3+, 2- usw. zu kennzeichnen und dieses dann bei ihrer Zeugnisnotenberechnung mit 2,7 und 2,3 zu berechnen. Herr Meier entscheidet sich gegen Zwischennoten und bleibt bei 1-6. Frau Schmidt findet Zwischennoten auch gut, wertet diese aber mit 2,6 (für eine 3+) und 2,4 (für eine 2-). Das wäre möglich? :/

  • Ok, über Grundsätze der Leistungsbeurteilung entscheidet nach dem NSchG die GK. Also ist es in ihrer Pflicht, einen einheitlichen Maßstab zu treffen?

  • Also habe ich einfach nur den Punkt 2.8 (Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen) als für alle allgemein bildenden Schulen übersehen und dieser kann entsprechend auch auf die Oberschule angewendet werden, so dass der Schulvorstand Zwischennoten beschließen kann?

    So ist es, der Schulvorstand kann hier Abweichungen von der ursprünglichen Regelung beschließen. Ich denke, er kann auch einen einheitlichen Umgang mit der Darstellung von Zwischennoten vorgeben, also die Angabe von Dezimalzahlen oder die Verwendung von Plus, Minus etc.



    Und ich habe richtig verstanden, dass beschlossene Zwischennoten dann von der einzelnen Lehrkraft im Rahmen des eingeräumten Entscheidungsspielraumes ausgestaltet werden? D.h. Frau Müller entscheidet für sich, Arbeiten mit 3+, 2- usw. zu kennzeichnen und dieses dann bei ihrer Zeugnisnotenberechnung mit 2,7 und 2,3 zu berechnen. Herr Meier entscheidet sich gegen Zwischennoten und bleibt bei 1-6. Frau Schmidt findet Zwischennoten auch gut, wertet diese aber mit 2,6 (für eine 3+) und 2,4 (für eine 2-). Das wäre möglich?

    Berechnet wird bei der Erteilung der Zeugnisnoten eigentlich nichts, es wird eine pädagogisch-fachliche Note erteilt. Frau Müller wird entweder eine 2 oder eine 3 erteilen, ebenso wie Herr Meier und Frau Schmidt. Das richtet sich ja auch nach Leistungen im Bereich "Sonstige Mitarbeit".

  • Schön wäre das. Wird aber nicht passieren. [Bezieht sich auf den einheitlichenMaßstab in der GK.]
    Ist auch nicht weiter schlimm, da es auch in der Vergangenheit keine Absprachen zur Notenberechnung gab.


    Zum Beispiel:
    Ein Schüler schreibt in zwei Klassenarbeiten 6 &5, gibt 5,5, gerundet 6. Mündlich 4. 4 (mdl.)+6 (schrftl.) = 5
    Oder ein anderer schreibt: 6+5 (schrftl.)=5,5+4 (mdl.)=9,5 / 2 = 4,75 = eine "gute" 5 mit Aufwärtstrend in der 2. Arbeit und besserer Mitarbeit -> Rechtfertigung für eine schwache 4 auf dem Zeugnis.


    Man ist gut beraten, sich daran zu erinnern, dass Noten nicht nur berechnet werden dürfen, sondern auch eine pädagogische Komponente erhalten bleiben muss...
    Und dass doppelte Rundungen mit Grund an verschiedensten Stellen in NDS ausgeschlossen sind.

  • Ein Schüler schreibt in zwei Klassenarbeiten 6 &5, gibt 5,5, gerundet 6.

    Ja, bei kaufmännischer Rundung. Bei mathematischer Rundung gibt es eine 5. Wenn gerechnet wird, sollte man sich zumindest auch in dieser Hinsicht auf ein einheitliches Verfahren einigen. Oder eben auf pädagogische Gesichtspunkte. Dann gibt es entweder eine 6 oder eine 5.

  • Es geht nicht darum, dass bei einer Zeugnisnote eine Zwischennote erteilt wird.


    Interessant ist es vielmehr, ob Klassenarbeiten mit Zwischennoten angegeben und gewertet werden können. Das scheint über den Umweg Schulvorstand - GK möglich zu sein.
    Und eine solche Zwischennote kann sich ja durchaus auf die Jahresendnote auswirken.


    Und selbstverständlich berechne ich eine Note. Ich erteile mündliche, schriftliche und fachspezifische Noten, die ich dann nach einem vorher festgelegten Schlüssel zu einer Gesamtnote zusammenfasse. Das kann ich Schülern und Eltern transparent darlegen, wenn diese es wünschen. Dass dann im Einzelfall pädagogische Überlegungen eine Rolle spielen können, die Note zu verändern (das Kind erhält keine 5 auf dem Zeugnis, weil dadurch die Versetzung nicht zustande käme und dem schulmüden Kind in Klasse 8 eine Wiederholung nicht gut täte etc.) ist klar.


    Schwieriger wird es dann aber bei Abschlussjahrgängen, z.B. der 10. Realschulklasse. Hier wird unkreativ und unpädagogisch gerechnet (was natürlich nicht heißt, dass ich mündliche Noten "anpassen" könnte). Spätestens jetzt halte ich eine einheitliche Vorgehensweise bei Zwischennoten in Klassenarbeiten im Kollegium, weg vom "Jeder macht sein Ding, wird schon irgendwie passen", für erstrebenswert.

  • Interessant ist es vielmehr, ob Klassenarbeiten mit Zwischennoten angegeben und gewertet werden können. Das scheint über den Umweg Schulvorstand - GK möglich zu sein.

    Ich hatte gedacht, dass das hier im Thread bereits geklärt gewesen wäre....
    Zwischennoten kann der Schulvorstand zulassen. Ein Beschluss der Gesamtkonferenz ist dazu nicht notwendig / die GK darf das nicht beschließen.
    Die Gesamtkonferenz könnte sich aber (so wie hier ja auch angedacht) auf gemeinsame Bewertungsmaßstäbe einigen.
    (So wie ich so manches Kollegium kenne, könnte das aber schwierig werden...)

  • Ja, bei kaufmännischer Rundung. Bei mathematischer Rundung gibt es eine 5. Wenn gerechnet wird, sollte man sich zumindest auch in dieser Hinsicht auf ein einheitliches Verfahren einigen.

    So eine Einigung wäre wichtig, manch ein Kollege fühlt sich da aber in seiner pädagogischen Verantwortung zu sehr eingeschränkt...


    Und zum Thema Rundungen noch eine Anekdote / etwas Überlegenswertes:
    Nicht jeder möchte bei Zwischennoten mit x,3 oder x,7 arbeiten. Einfacher zu rechnen ist mit den 0-15 Oberstufenpunkten. Spricht ja auch erstmal nichts dagegen. Nur wenn ich hier runde, runde ich zum Besseren, der nächste Kollege, der mit den Noten 1-6 hantiert, rundet zum Schlechteren. Nicht jedem ist das bewusst...

  • Und selbstverständlich berechne ich eine Note. Ich erteile mündliche, schriftliche und fachspezifische Noten, die ich dann nach einem vorher festgelegten Schlüssel zu einer Gesamtnote zusammenfasse. Das kann ich Schülern und Eltern transparent darlegen, wenn diese es wünschen.

    Sorry, aber das ist überhaupt nicht selbstverständlich. Noten sind ordinalskalierte Größen, bei denen eine Mittelwertbildung und damit auch eine Berechnung nach festen Schlüsseln überhaupt nicht möglich ist. Genau aus diesem Grund (und nicht, um Lehrkräften ein Hintertürchen offen zu halten) heißt es immer, dass Noten erteilt und nicht berechnet werden. Und auch erteilte Noten lassen sich recht problemlos transparent machen.

  • Die Lösung ist für mich ganz einfach und offensichtlich!
    Während 'offiziell' und nach 'außen hin' nur Noten zwischen 1 und 6 erteilt und die ZeugnisNoten nicht berechnet werden, verwende ich für meine Aufzeichnungen und zur leichteren späteren Beurteilung bei schriftlichen Arbeiten auch auch 1/3 Noten (wie im PunkteSystem, also 3+ = 2,7; 3- = 3,3), schreibe dies sogar in KLAMMERN unter Arbeiten (Tipp von meiner Fachleiterin) und bei der Mitarbeitsnote nehme ich manchmal sogar noch die 2-3, bzw. 3-4 dazu (also 2,5 und 3,5).
    Und selbstverständlich nehme ich Excel (oder sonst etwas) ZUR HILFE, um am Ende eine HILFE für die Zeugnisnote zu berechnen! Der entscheidende Unterschied ist, dass eine 3,49 NICHT automatisch zu einer 3 und eine 3,50 automatisch zu einer 4 werden darf! Diese Entscheidung muss pädagogisch getroffen und begründet werden! Ich persönlich wäge da im Bereich zwischen ca. X,4 und X,6 ab! Im Prizip ist es dabei auch unwichtig, ob man mit 2,6/2,67/2,7/9 Punkten oder gar nicht mit ZwischenNoten arbeitet, hauptsache man arbeitet innerhalb einer Lerngruppe einheitlich! Denn am Ende gibt es immer Schüler, bei denen es eindeutig und leicht ist und solche, bei denen es uneindeutig, daher schwer und am Ende von der persönlichen, pädagogischen Bewertung abhängt!
    Insofern lehne ich auch jeden Versuch (in 14 Jahren auf 2-3 Fachkonferenzen) ab, da VERBINDLICHE Vorgaben für eine Bewertung von Klassenarbeiten und der Gewichtung in der SEK1 festzulegen! Und bisher ist mir das auch immer gelungen! Diese zementieren quasi die ja offiziell verbotene Berechung eben doch fest, beschneiden die Lehrer in ihrer pädadogischen Freiheit/Verantwortung und machen einem das Leben schwer, weil man, um eine bestimmte Bewertung zu erreichen nicht einfach am Maßstab, oder der Gewichtung schrauben kann, sondern muss sich umständlich und vorgelagert an der Bewertung. bzw Bepunktung abquälen!

  • Die Lösung ist für mich ganz einfach und offensichtlich!
    Während 'offiziell' und nach 'außen hin' nur Noten zwischen 1 und 6 erteilt und die ZeugnisNoten nicht berechnet werden, verwende ich für meine Aufzeichnungen und zur leichteren späteren Beurteilung bei schriftlichen Arbeiten auch auch 1/3 Noten (wie im PunkteSystem, also 3+ = 2,7; 3- = 3,3), schreibe dies sogar in KLAMMERN unter Arbeiten (Tipp von meiner Fachleiterin) und bei der Mitarbeitsnote nehme ich manchmal sogar noch die 2-3, bzw. 3-4 dazu (also 2,5 und 3,5).
    Und selbstverständlich nehme ich Excel (oder sonst etwas) ZUR HILFE, um am Ende eine HILFE für die Zeugnisnote zu berechnen! Der entscheidende Unterschied ist, dass eine 3,49 NICHT automatisch zu einer 3 und eine 3,50 automatisch zu einer 4 werden darf! Diese Entscheidung muss pädagogisch getroffen und begründet werden! Ich persönlich wäge da im Bereich zwischen ca. X,4 und X,6 ab! Im Prizip ist es dabei auch unwichtig, ob man mit 2,6/2,67/2,7/9 Punkten oder gar nicht mit ZwischenNoten arbeitet, hauptsache man arbeitet innerhalb einer Lerngruppe einheitlich! Denn am Ende gibt es immer Schüler, bei denen es eindeutig und leicht ist und solche, bei denen es uneindeutig, daher schwer und am Ende von der persönlichen, pädagogischen Bewertung abhängt!
    Insofern lehne ich auch jeden Versuch (in 14 Jahren auf 2-3 Fachkonferenzen) ab, da VERBINDLICHE Vorgaben für eine Bewertung von Klassenarbeiten und der Gewichtung in der SEK1 festzulegen! Und bisher ist mir das auch immer gelungen! Diese zementieren quasi die ja offiziell verbotene Berechung eben doch fest, beschneiden die Lehrer in ihrer pädadogischen Freiheit/Verantwortung und machen einem das Leben schwer, weil man, um eine bestimmte Bewertung zu erreichen nicht einfach am Maßstab, oder der Gewichtung schrauben kann, sondern muss sich umständlich und vorgelagert an der Bewertung. bzw Bepunktung abquälen!

    ....und machst damit genau das, was verboten ist. Aber hey, solange sich niemand beschwert. ;)

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