Dienstunfähigkeitsversicherung - was sind Dienstjahre?

  • Hallo, ich bin Beamtin auf Probe in NRW. Wann fällt man eigentlich bei einer Dienstunfähigkeit auf die Mindestversorgung von 1450€ zurück?


    Nach 5 Dienstjahren(zählen die Vertretungsmonate nach dem Referendariat als Dienstjahre? Zählt das Referendariat bereits dazu?) oder ab der Verbeamtung auf Lebenszeit?


    Einen schönen 2. Advent!


    Julia :)

  • Diese Informationen findest du in deinen Versicherungsunterlagen. Sonst ruf bei deiner Versicherung an und frag nach.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Es geht um die Versorgung durch den Dienstherrn, nicht um eine private DU-Versicherung. Das Referendariat zählt dazu (du bist ja verbeamtet), bei den Angestelltenzeiten nach dem Referendariat ging ich bisher davon aus, dass sie nicht dazu zählen, in dieser Präsentation (Seite 3) sagt das LBV NRW aber, dass sie doch dazu zählten, also wird das wohl seine Richtigkeit haben. Du musst aber auf jeden Fall auf Lebenszeit verbeamtet sein, wenn du noch auf Probe bist, wirst du entlassen und nachversichert, außer du hast dir die DU im Dienst zugezogen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    Einmal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • in dieser Präsentation (Seite 3) sagt das LBV NRW

    Kannst du das noch einmal verlinken? Du hast offenbar auf deine Festplatte verlinkt. Das PDF interessiert mich sehr, habs aber auf die Schnelle beim LBV nicht gefunden. Danke schon mal.


    Wie ist das eigentlich bei OBAS? Die Zeit im Ref ist man Angesteller. Weiß einer, ob das zu den fünf Jahren zählt? Fünf Jahre im Schuldienst hab ich auch jeden Fall im Mai rum, davon 3 als Beamter auf Probe.

  • Als ruhegehaltfähig gelten in der Regel nur die Zeiten, die nach der Befähigung erworben wurde: §9, Abs. 2 LBeamtVG NRW.

    Ob die OBAS Zeit als förderliche Zeit gilt, kann nur die Bez. Reg. klären.

  • Peinlich...Hier ist der richtige Link
    @Mikael: Die Rechtslage zu kennen in der man sich bewegt ist als Beamter meistens auch keine schlechte Sache...man kann ja nicht alles den Personalrat erledigen lassen... ;)

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  • Plant ihr hier alle den vorzeitgen Ruhestand auf Kosten des Steuerzahlers?

    Hallo Mikael, schön dass du dich mal wieder qualifiziert meldest.


    Ich kenne deine persönliche Situation nicht, vielleicht ist es bei dir ja nicht relevant oder dir ist es egal. Ich möchte gerne wissen, was mir mir, meiner Familie und meinem Leben passiert, sollte ich aus welchem Grund auch immer dienstunfähig werden. Und obwohl ich auch mit einer Versicherung dagegen abgesichert bin, plane ich (unglaublich, was?) trotzdem nicht, auf Kosten des Steuerzahlers dienstunfähig zu werden. Wenn du aber - statt polemisch zu werden - dich ein wenig informieren würdest, dann wäre dir bekannt, dass eine Dienstunfähigkeit (wie eine Berufsunfähigkeit) keine besonders unwahrscheinliche Sache ist. Dienstunfähig kann man wegen einer schweren Krankheit sein. Keine Ahnung, was dich dazu verleitet, das als unehrenhaft darzustellen.


    Edit: In der Präsentation steht, dass auch Zivildienst/Wehrdienstzeiten dazu zählen. Für die meisten männlichen Leser vermutlich ein relevanter Punkt.

  • Ebenfalls als Ergänzung:


    In meinem Fall möchte ich meine Familie absichern, falls ich durch einen Unfall oder sonst irgendwie dienstunfähig werde. Eine DU-Versicherung habe ich schon und den Umfang dieser muß ich in gewissen Abständen anpassen, um eine Überversorgung zu verhindern.


    Bin ich ein schlechter Mensch, weil ich meine Familie versorgen will, wenn was passiert?

  • Danke euch!

    Als ruhegehaltfähig gelten in der Regel nur die Zeiten, die nach der Befähigung erworben wurde: §9, Abs. 2 LBeamtVG NRW.

    Ob die OBAS Zeit als förderliche Zeit gilt, kann nur die Bez. Reg. klären.

    Also muss ich die Bezirksregierung fragen, ob die Referedariatszeit ruhegehaltfähigk ist?


    Was ist mit den Vertretungsmonaten, ist diese Information öffentlich oder kann ich das auch nur erfragen?

  • Also muss ich die Bezirksregierung fragen, ob die Referedariatszeit ruhegehaltfähigk ist?



    Was ist mit den Vertretungsmonaten, ist diese Information öffentlich oder kann ich das auch nur erfragen?

    Meine Aussage bezog sich auf die OBAS.


    Die Information ist tatsächlich öffentlich - man nennt diese Informationsquelle das LBeamteVG --> durchlesen(!)

  • Das Referendariat ist ruhegehaltsfähig und zählt zur Wartezeit. Lies dir doch bitte mal die verlinkte Präsentation des LBV durch, da steht im Grunde alles drin. :)

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  • danke. Bezüglich der Vertretungsmonate steht dort:


    Angestelltenzeit nach §9 (alt §10). Und dort steht:
    "§ 9 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst


    Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen die Beamtin oder der Beamte im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin oder dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätiggewesen ist, sofern diese Tätigkeit zu der Ernennung geführt hat:


    1. Zeiten einer hauptberuflichen, in der Regel einer Beamtin oder einem Beamten obliegenden oder später einer Beamtin oder einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung, sofern bei Beginn der Tätigkeit die Laufbahnbefähigung vorgelegen hat, oder


    2. Zeiten einer für die Laufbahn der Beamtin oder des Beamten förderlichen Tätigkeit."


    Was dort nicht steht, ist, ob die Vertretungsmonate (waren u.a. auch an anderer Schulform(Grundschule)) zu den Angestelltenzeiten nach §9 zuzurechnen sind.

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