Schüler krank, Attest/Krankschreibung notwendig?

  • Moin,


    sagt mal, wie sieht das Thema "Klassenarbeiten und kranke Schüler" bei Euch aus? Also wenn ihr seht, daß jemand wirklich krank ist. Kann ich den dann nach Hause schicken und nachschreiben lassen oder muß wirklich zwingend ein Attest bzw. eine Krankschreibung kommen? Ich würde mal denken, daß bei offensichtlicher Krankheit meine Beurteilung reicht, damit ein Schüler nachschreiben darf. Das Attest ist nur notwendig, wenn jemand gesund aussieht, aber eigentlich krank ist; also genau, um die gegenteilige Situation zu dokumentieren.


    Hintergrund: Dem Plattyplus hat ein Schüler eine Minute vor der Klassenarbeit ins Waschbecken gek... :uebel:
    Ich habe ihn letzte Woche Mittwoch heimgeschickt. Weil mittwochs nachmittags kein Arzt offen hat, hat er sich wegen Magen-Darm auch kein Attest holen können an dem Tag.


    Ich will den jetzt nachschreiben lassen, aber meine Kollegen nölen rum, ich solle die Arbeit mit der Note 6 werten. Habe mich bisweilen auf die Position zurückgezogen: "Wenn ich ihn nach Hause schicke, hat er sein Fehlen bei der Klassenarbeit nicht zu vertreten. Entsprechend stellt sich die Frage nach einem Attest gar nicht, eben weil ich ihn weggeschickt habe."
    Oder muß ich ihm rein rechtlich jetzt doch die 6 reinhauen? :(

  • Bei uns an der Berufsschule muss bei einer angekündigten Klassenarbeit ein Attest vorgelegt werden. Ärzte stellen diese auch notfalls einen Tag rückwirkend aus. Das wäre also kein Argument.
    Allerdings weisen wir die Schüler immer deutlich darauf hin. Vielleicht kannst du so deine kulantere Regelung begründen?

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Hätte ich genau so gemacht und wundere mich echt über deine Kollegen. Wäre mir egal was die Kollegen sagen. Hängt aber evtl davon ab was du gesagt hast. Ich hatte mal einen Fall, da hab ich ihr gesagt sie solle dann jetzt (vor dem Verteilen der Klausur) bitte zum Arzt gehen.
    Es sei denn die Person ist vielleicht für ihren empfindlichen Magen bekannt. Hab eine Schülerin die übergibt sich regelmäßig vor Klausuren, Referaten etc.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei uns ist per Schulordnung (oder uraltem Konferenzbeschluss? Egal, auf jeden Fall offiziell) geregelt, dass Schüler für JEGLICHE Fehlzeit einen "gelben Schein" bzw. einen "War-beim-Arzt-Zettel" vorlegen müssen.


    Soweit zur offiziellen Linie. Nach der hätten auch bei uns Deine Kollegen Recht.


    Inoffiziell liegt das aber im Ermessen der Lehrkraft (EDIT: Es steht auch irgendwo, dass begründete Ausnahmen möglich sind). Meistens fordere ich das ein, auch bei Versäumnis von bspw. "nur" dem Nachmittagsunterricht.


    Wenn aber einer käseweis vor mir sitzt und dauernd würgt oder - wie letztens gehabt - 40 Minuten unter lautem Ächzen auf dem Klo verbringt, schick ich den durchaus auch mal "heim ins Bett". Ob ich denen dann einen Nachschreibetermin für eventuell verpasste Klassenarbeiten anbiete, entscheide ich, und nicht irgendjemand, der mir da reinreden möchte (was bei uns aber auch echt selten vorkommt).


    Ich würde Deine Position also voll unterstützen.


    Wenn es sich um Berufsschule handelt, schick der Form halber eine Nachricht in den Betrieb (von wegen "Schule ist bezahlte Arbeitszeit") und lass ihn nachschreiben.


    Gruß,
    DpB

  • Ärzte stellen diese auch notfalls einen Tag rückwirkend aus.

    Rückwirkend ausgestellte Atteste werden bei uns nicht akzeptiert. Einzige Ausnahme: Wenn es Folgeatteste sind (z.B. nach einem Krankenhausauffenthalt).


    Beim Umstellen der Tische für die Klausur ist der Schüler halt zum Waschbecken gestürzt, hat es gerade noch so erreicht und dann wurde es etwas unangenehm. Nur mal, damit ihr Euch die Situation vorstellen könnt.

  • Ärzte stellen diese auch notfalls einen Tag rückwirkend aus. Das wäre also kein Argument.

    Anweisung bei uns lautet, dass wir die nicht akzeptieren sollen und das steht auch so in den Schulregeln. (Zumindest bei Klausuren)



    Edit: Ah stimmt, es sei denn bei Folgeattesten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Öh, auch wenn's leicht offtopic ist: Soweit ich informiert bin, MÜSST Ihr auch rückwirkende Atteste akzeptieren. Wurde das schonmal angefochten?


    Einer meiner Vorgesetzten hat sich diesbezüglich mal mit einem Arzt angelegt und musste dann zähneknirschend sogar ein Attest akzetieren, das vier Wochen (!) rückwirkend ausgestellt war. Wir haben die Gründe und die Glaubwürdigkeit eines Attestes nicht zu hinterfragen. Geht uns auch nix an.


    Gruß,
    DpB

  • Rückwirkend ausgestellte Atteste werden bei uns nicht akzeptiert. Einzige Ausnahme: Wenn es Folgeatteste sind (z.B. nach einem Krankenhausauffenthalt).
    Beim Umstellen der Tische für die Klausur ist der Schüler halt zum Waschbecken gestürzt, hat es gerade noch so erreicht und dann wurde es etwas unangenehm. Nur mal, damit ihr Euch die Situation vorstellen könnt.

    mit welcher rechtlichen Begründung akzeptiert ihr die nicht?


    Wenn der Fachmann für Gesundheit/Krankheit bescheinigt, dass er den Schüler am Vortag für prüfunfähig hält, dann maße ich mir nicht an das zu bezweifeln.


    P.S. ich weiß natürlich, dass es auch Gefälligkeits-Atteste gibt. Aber da zu unterscheiden hätten wir ja was zu tun. Außerdem gibt's da auch keine Handhabe. Ich kenne sogar einen Fall persönlich, der selbst vom Amtsarzt ein Attest für eine Uni-Prüfung bekommen hat ohne wirklich krank zu sein...

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • wer sich kurz vor der Klassenarbeit /Klausur krank meldet, geht zum Arzt.
    Dann gibt es einen Nachschreibtermin.


    Wem plötzlich während der Arbeit schlecht wird, muss die Arbeit gelten lassen.


    In dem eingangs geschilderten Fall verstehe ich die Kollegen absolut nicht. Was soll man mit einem ko.... Schüler anfangen? Dass er sich während der Klausur noch mal übergeben muss? Womöglich noch auf die Arbeit? Und evt. noch alle anderen nicht nur nervös macht, sondern sie auch noch ansteckt?
    Versteh ich nicht.


    Oder gehen die Kollegen davon aus, dass der Schüler das Erbrechen absichtlich hervorgerufen hat? Fakekotzen?

  • Dem Plattyplus hat ein Schüler eine Minute vor der Klassenarbeit ins Waschbecken gek...

    Ein Attest braucht's bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Schülers. Die sind beim Fehlen bei einer Klausur zwar grundsätzlich gegeben, dürfte jedoch durch die beschriebenen Indizien ausgeräumt worden sein.



    Ich will den jetzt nachschreiben lassen, aber meine Kollegen nölen rum, ich solle die Arbeit mit der Note 6 werten.

    Lass' sie nölen, das haben sie umsonst. Du vergibst deine Noten. Da kann man gerne eine Rat einholen, unterm Strich aber entscheidest du.



    Habe mich bisweilen auf die Position zurückgezogen: "Wenn ich ihn nach Hause schicke, hat er sein Fehlen bei der Klassenarbeit nicht zu vertreten. Entsprechend stellt sich die Frage nach einem Attest gar nicht, eben weil ich ihn weggeschickt habe."

    Klingt gut.

    Oder muß ich ihm rein rechtlich jetzt doch die 6 reinhauen?

    Nö.

  • Ich würde den Schüler auch nachschreiben lassen, falls es dir wichtig erscheint, von ihm noch eine Note zu bekommen, wie soll er denn a) am Mittwoch ein Arzt-Attest auftreiben und b) noch deutlicher machen, dass er krank ist? Das ist ein normale Klausur, nicht das Abitur. Das Argument mit dem rückwirkenden Attest greift hier aus meiner Sicht auch nicht. Oder soll der Schüler am selben Tag noch brechend zum Notarzt kriechen, damit der ihm eins vom selben Tag ausstellt? Das Problem mit rückwirkenden Attesten stellt sich aus meiner Sicht nur dann, wenn der Schüler fehlt und 2 Wochen später mit einem nachträglichen Attest ankommt. Ich hätte diesen Fall auch gar nicht mit Kollegen groß zur Debatte gestellt. Wir hatten schon Schüler, die während der Abiprüfung einen Kreislaufkollaps bekamen oder grün anliefen und unvermutet brachen - auch da gab es eine Lösung nach gesundem Menschenverstand und keine reine Paragraphenreiterei.

  • Beim Umstellen der Tische für die Klausur ist der Schüler halt zum Waschbecken gestürzt, hat es gerade noch so erreicht und dann wurde es etwas unangenehm. Nur mal, damit ihr Euch die Situation vorstellen könnt.

    Was gibt's denn da noch zu diskutieren? Seid froh, dass der Raum noch benutzbar war.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und ganz nebenbei würde ich das zum Anlass nehmen, den Schülern ins Gewissen zu reden, dass es wenig Sinn macht, sich krank in die Schule zu schleppen, um nur ja keine Klausur zu verpassen. Ich sitze bei Klausuren im Moment wieder inmitten vieler Kranker, die vor Erkältung kaum aus den Augen schauen können, und keinem, auch nicht sich selbst, einen Dienst erweisen, wenn sie mitschreiben.

  • Ich verstehe das Problem auch nicht. Es ist doch offensichtlich, dass es ihm schlecht war, aus welchem Grund auch immer. Und dann kann er die Klausur nicht umschreiben, es sei denn, der S. sagt: Jetzt gehts wieder.


    Ich finde das kleinkariert. Es gibt doch wirklich schlimmere Fälle. Wenn der Typ ein chronischer Schwätzer/blaumacher ist, der ständig unter Absentitis leidet, kann man da sicher anders handeln. Aber es klingt nach einem völlig normalen Schüler und auch der hat das das Recht, unter gesundheitlich ordentlichen Bedingungen eine Klausur zu schreiben.


    Ich hatte mal einen Schüler, dessen Vater ist ganz plötzlich verstorben, daher fehlte er. Nachschreibtermin angesetzt, ca 1 Woche später, da noch andere SuS gefehlt hatten (abends). Wir sassen da und er bekam nichts auf die Reihe. Er war psychisch einfach noch nicht in der Lage. Die Klausur war 6. Ich habe ihm nachher die Möglichkeit einer mündlichen Überprüfung gegeben, als er sich wieder gefangen hatte. Er hatte brav gelernt und hinterher eine 2. Warum sind manche Lehrer nur so scharf drauf, den S. 6en zu geben?

  • Ich suche schon seit längerem nach einem belastbaren Erlass oder einem Gesetz, dass in NRW die Attestpflicht bei Klausuren grundsätzlich zulässt. Die oft gemachte Regelung, dass Schüler eine generelle Attestpflicht durch den Lehrer bekommen, scheint sowieso nicht gültig zu sein. Zu Prüfungen habe ich keinen expliziten Erlass gefunden. Ich verweise mal auf die Seite des Schulministeriums:


    "Kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer meines Kindes verlangen, dass bei jeder Erkrankung des Kindes (Fernbleiben vom Unterricht) ein ärztliches Attest vorgelegt wird?
    Nein. Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe bestehen.
    vgl.: Zf. 2.2 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1"


    Verlinkter Erlass


    Wenn es keine Sonderregelung bezüglich Prüfungen gibt (in dem Erlass steht was dadrüber, ich finde aber nix weiteres), so scheint es so, dass ein Attest nur angefordert werden kann, wenn Gründe am Zweifel der Erkrankung bestehen. Wenn mir einer ins Waschbecken kotzt, habe ich die eher nicht. Hat jemand eine passende Stelle dazu parat?


    Bei den nicht rückwirkend geltenden Attesten wäre ich auch sehr vorsichtig mit der Ablehnung. Keiner von uns ist Mediziner. Auch wenn es natürlich Ärzte gibt, die als Doc Holiday bekannt sind, maße ich mir nicht an, gesundheitliche Probleme von Schülern zu beurteilen.

  • Bin gerade sprachlos, gelten an Berufsschulen andere Kriterien als für andere Schüler, Arbeitnehmer und Beamte?


    Achso und rückwirkend krankzumelden weigert sich unsere Kinderärztin strikt. Sie sagte, sie mache sich strafbar :ka:

  • Bei den nicht rückwirkend geltenden Attesten wäre ich auch sehr vorsichtig mit der Ablehnung. Keiner von uns ist Mediziner. Auch wenn es natürlich Ärzte gibt, die als Doc Holiday bekannt sind, maße ich mir nicht an, gesundheitliche Probleme von Schülern zu beurteilen.

    Es geht auch nicht darum, den Inhalt des Attest anzuzweifeln. Dazu fehlt uns in der Tat die fachliche Grundlage. Wir können aber durchaus Vorgaben zum Verfahren machen, die da z.B. lauten können, bei Krankheit bei Klausur am gleichen Tag zum Arzt.



    Achso und rückwirkend krankzumelden weigert sich unsere Kinderärztin strikt. Sie sagte, sie mache sich strafbar

    Wie soll diese Straftat denn heißen? Bzw. in welchem StGB-Paragraphen möchte die geregelt sein? Scheint mir auch eher juristisches Halbwissen zu sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Meines Wissens dürfen Ärzte für einen kurzen Zeitraum auch rückwirkend krankschreiben, wenn eindeutig nachvollziehbar ist, dass der Patient bereits vor dem Praxisbezug arbeitsunfähig war. Dann macht er sich auch nicht strafbar. Hier wäre ja der Lehrer sogar Zeuge der eindeutigen Arbeitsunfähigkeit. Aber ganz unabhängig davon ist der geschilderte Fall für mich absolut keiner, in dem Paragraphenreiterei angebracht ist. Bei uns herrscht auch Attestpflicht bei Klausuren in der Oberstufe. Aber in diesem Fall würde kein mir bekannter Kollege einen derartigen Aufriss machen und Gesetzeswerke wälzen.

  • Es ist halt immer hilfreich, wenn man sowas einmal nachschlägt und dann nicht immer wieder grübeln muss. Dass jemand der kotzt nicht Klausuren schreiben kann ist wohl jedem klar :krank:


    Was ist denn eine Attestpflicht bei Klausuren, wer legt das wo fest? Bei uns stehen derlei Dinge in der Schulbesuchsordnung. Und da findet man diese Pflicht nicht.


  • Bei uns am BK werden versäumte Klausuren grundsätzlich nur mit einem Attest entschuldigt. Wer keins hat, bekommt eine 6. So wird es den Schülern auch immer mitgeteilt.


    Ich hatte allerdings neulich eine Rechtsfortbildung mit dem Rechtsdings-Beauftragten der Bezirksregierung, der uns erklärt hat, dass eine generelle Forderung nach einem Attest auch bei Klausuren völlig unzulässig ist. Kalle hat also Recht. Die Textstelle habe ich aber leider auch gerade nicht.

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