00 Punkte wegen hoher Fehlquote

  • Ah, wenn die sechs wie eine sechs wirkt, gibt man sie nicht. Ja, so kann man es auch machen.

    Ja, kann man. Z.B. wenn der SL einem nicht den Rücken stärkt und einem diese nervige Familie der Stress nicht wert ist/ wenn die Leistung einen Punkt rechtfertigt (wird ja nunmal zwischen 1 und 0 unterschieden)/ wenn die Fehltage rückwirkend entschuldigt werden müssen und der Schüler Anspruch auf Klausurwiederholung hätte ...


    Der TE ist doch derjenige, der die 6 begründen muss. Und wir wissen, wie’s laufen kann: in anderen Fächern hat der Schüler evtl. ordentliche Noten und dann wird dem TE vorgeworfen, er habe dem Schüler eins reinwürgen wollen... nicht dramatisch aber eben Stress wegen jemandem, dem das alles wurscht ist.


    Die 0 Punkte sollten -wenn gegeben- dann hieb- und stichfest sein, damit der TE entspannt sein kann.
    @Profe, hast du denn schon eine Entscheidung getroffen?

  • pfesZunächst ging es mir darum, die sechs nicht geben zu wollen, weil sie eben die Wirkung hat, die eine sechs hat. Wenn man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Leistungen ungenügend sind, muss man mit dieser Konsequenz leben.

    Ja, kann man. Z.B. wenn der SL einem nicht den Rücken stärkt und einem diese nervige Familie der Stress nicht wert ist

    Was ist mehr Stress? Zu einer Entscheidung stehen und sie durchziehen? Oder sich ein Berufsleben lang jagen zu lassen?


    Der TE ist doch derjenige, der die 6 begründen muss.

    Eben. Deshalb spielt das hier auch keine Rolle:

    in anderen Fächern hat der Schüler evtl. ordentliche Noten und dann wird dem TE vorgeworfen, er habe dem Schüler eins reinwürgen wollen...

    So etwas muss man sich aber nicht vorwerfen lassen. Wenn jemand meine Fähigkeit zur Leistungsbeurteilung in Frage stellt, habe ich eine Antwort darauf. Solche Scheren im Kopf sind es, die unseren Beruf so beschwerlich machen. Da kommt der Stress her. Womöglich kann man damit klarkommen, indem man immer kuscht und immer macht, was andere wollen. Ich möchte das nicht.



    nicht dramatisch aber eben Stress wegen jemandem, dem das alles wurscht ist.

    Den Aufwand nehme ich auch nicht wegen des einen Schlumpfes in Kauf, sondern wegen der anderen Schüler, deren ehrlich erworbenen Noten weniger wert werden, wenn einer seine hinterhergeworfen bekommt. Wie will man den anderen gerecht werden, wenn man diesen einen ungerecht behandelt?


    Den Eltern und (vielleicht) den Kollegen ist es aber nicht wurscht, sonst würde sie keine Wellen schlagen. Und denen gegenüber muss man sich auch positionieren. Nur wegen des Schülers, den nichts interessiert, hätte man nämlich keinen Stress, der würde die 00 Punkte schlucken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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  • Okay, dann weg vom Emotionalen. Frage war diese:


    Darf ich als Lehrkraft eigentlich entscheiden, ab welcher Fehlquote ich 00 Punkte vergeben kann? Bei uns gibt es diesbezüglich keine Regelung. Das Gesetz ist auch sehr schwammig....


    Weiß dazu jemand was Näheres?


    Wir geben 6en, wenn jemand unentschuldigt fehlt. Ich würde immer an diesen Tagen eine mündliche Kontrolle gemacht haben. Jedes Mal 0 Punkte, 2 andere Schüler haben irgendeine andere Note just an diesem Tag.

  • In gewisser Weise ist das so. Wenn die SuS ihre Abiturergebnisse bekommen, bekommen sie diese ohne Begründung. Keine Klausureinsicht, keine Einsicht ins Protokoll, keine Erklärung oder Erläuterung. Finde ich übrigens nicht OK. Aber diese Unterlagen liegen vor und das Verwaltungsgericht kann sie jederzeit einsehen. Ich verstehe immer noch nicht, welche darüber hinausgehende Stellungnahme im Nachhinein da mehr Klarheit in die Sache bringen soll.


    Das ist nicht korrekt. In NRW werden die Prüfungsakten für das Abitur 10 Jahre lang aufbewahrt und können in dieser Frist vom ehemaligen(!) Schüler eingesehen werden. Das Ministerium schreibt folgendes:

    Die Rechtslage zu Fragen der Einsichtnahme in Abiturklausuren ist differenziert zu betrachten. Es ist zu unterscheiden, ob sich der Schüler noch in einem Schulverhältnis zur Schule befindet (dann gelten die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen) oder ob es sich um ehemalige Schüler handelt, die Einsicht in ihre Abiturklausuren nehmen möchten. Hier sind nicht die speziellen schulrechtlichen Regelungen anzuwenden, es gilt vielmehr das allgemeine Zugangsrecht des Datenschutzgesetzes. Der Anspruch auf Einsichtnahme ergibt sich aus § 18 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses Recht ist zeitlich nur durch die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ( § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern) begrenzt. Wenn die Aufbewahrungsfrist für Ihre Arbeiten noch nicht abgelaufen sind, können Sie das Einsichtsrecht gegenüber der Schule geltend machen.

  • Das ist nicht korrekt.

    Genauer. Welcher Teil meiner Ausführungen ist falsch?


    In NRW werden die Prüfungsakten für das Abitur 10 Jahre lang aufbewahrt und können in dieser Frist vom ehemaligen(!) Schüler eingesehen werden.

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen ohne Begründung bekannt gegeben werden. Das ändert auch nichts daran, dass ich nicht verstehe, welche Erkenntnisse eine Verwaltungsgericht aus einer nachträglich abgegebenen Stellungnahme des Prüfers über das Prüfungsprotokoll hinaus gewinnen möchte.

  • @ O. Meier


    Aber im Zuge meiner Tätigkeit als Stufenberater sehe ich das mittlerweile differenzierter.


    Wenn ich als einziger Kollege eine Sechs gebe, wo ich theoretisch auch einen Punkt hätte geben können und so mit meiner Note dafür sorge, dass der Schüler wiederholen muss, dann ist das in meinen Augen pädagogisch mehr als grenzwertig. Zumindest würde ich mich fragen, ob ich die Note aus sachlich vertretbaren Gründen erteile oder ob es nicht doch eher aus Genugtuung, Bestrafung oder sonstigen eines Pädagogen unwürdigen Gründen mache.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn ich als einziger Kollege eine Sechs gebe,

    Ich weiß nicht, ob das wirklich eine Rolle spielen sollte. Du möchtest doch die Leistungen eines Schülers in genau einem Fach beurteilen. Inwiefern sollten die Noten der anderen Kollegen dort Beachtung finden? Wenn übrigens alle auf die Noten der anderen Rücksicht nähmen, hätten wir einen Deadlock.


    Der Extremfall ergibt sich bei Kollegen, die tagelang um die Notenlisten herumschleichen, und erst dann ihre Noten eintragen, wenn diese auch sicher nichts mehr an der Versetzungs- oder Zulassungsentscheidung ausmachen. Da kann man dann beobachten, wie zwei Spalten in der Liste bis kurz vor knapp leer sind, weil das zwei Kollegen Noten-Mikado spielen.


    wo ich theoretisch auch einen Punkt hätte geben können

    Was auch immer das bedeuten mag. Von welcher Theorie sprechen wir hier?


    o mit meiner Note dafür sorge, dass der Schüler wiederholen muss

    Die Note stellt doch die Leistungen nur fest. Erbracht (oder eben nicht erbracht) hat sie der Schüler. Ich möchte mir kein schlechtes Gewissen einreden lasse, weil ich etwas feststelle (z.B. ungenügende Leistungen).

    Zumindest würde ich mich fragen, ob ich die Note aus sachlich vertretbaren Gründen erteile oder ob es nicht doch eher aus Genugtuung, Bestrafung oder sonstigen eines Pädagogen unwürdigen Gründen mache.

    Das sollte man sich ruhig mal fragen. Und wenn die Antwort "Ja" lautet, sollte man die Notenfindung von vorne beginnen. Wenn die Antwort "nein" lautet, gibt man die bereits gefundene Note. Mich kann auch gerne eine Kollege fragen, ob ich mir mit dieser oder jener Note sicher bin, so lange das mit dem gebührenden Respekt erfolgt.


    Mir hat mal ein Schüler vorgeworfen, dass ich "keine Ehre" habe, weil ich ihm eine Sechs gegeben habe. Er konnte mir aber nicht erklären, was er mit "Ehre" meinte. Das war nicht weiter schlimm, weil ich ihm nämlich erklärte, dass meine Ehre mit der Note nichts zu tun habe, sondern nur seine Leistung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    4 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • @ O. Meier


    Ich finde dieses Herauspicken einzelner Aussagen, die dann von Dir mit Unverständnis kommentiert werden oder scheinbar bewusst missverstanden werden, etwas anstrengend. (Stichwort Theorie - da sollte der Kontext klar gewesen sein.)


    Und ja, es spielt eine Rolle, wenn ich als einziger Kollege die Sechs gebe, wenn ich theoretisch aufgrund der Gesamtnotenlage (jetzt klar?) auch einen Punkt hätte geben können. Wenn die anderen Noten nicht ebenso zur Nichtversetzung führen, dann sehe ich keinen Sinn darin, auf einer Sechs zu bestehen, wenn auch ein Mangelhaft minus hätte gegeben werden können.
    Das eine ist die Leistungsbewertung. Da kann man auch mal "hart" oder konsequent sein. Wenn damit aber eine Versetzung einhergeht, will das gut überlegt sein. Ich benote letztlich die Leistung in meinem Fach - nicht die Würdigkeit der Versetzung.


    Da muss man sich als Lehrkraft einfach einmal der Tragweite seiner Entscheidung im klaren sein. Das Argument, dass der Schüler das auch müsste, lasse ich nicht (mehr) gelten. Das sind Kinder. Wir sind die Erwachsenen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Und ja, es spielt eine Rolle, wenn ich als einziger Kollege die Sechs gebe, wenn ich theoretisch aufgrund der Gesamtnotenlage (jetzt klar?) auch einen Punkt hätte geben können.

    Auch wenn du der Semantik die Ehre gäbest und "hypothetisch" schriebst, verstünde ich es immer noch nicht. Entweder man kann einen Punkt geben, dann gibt man den, oder eben nicht, dann gibt es den nicht. Den Fall, dass ich einen Punkt hätte geben können, aber nicht gegeben habe, hatte ich noch nicht.



    Das eine ist die Leistungsbewertung. Da kann man auch mal "hart" oder konsequent sein.

    Ja.


    Wenn damit aber eine Versetzung einhergeht, will das gut überlegt sein.

    Ja.


    Ich benote letztlich die Leistung in meinem Fach - nicht die Würdigkeit der Versetzung.

    Ich wollte nicht so tun, als wenn das nichts miteinander zu tun hätte. Die Idee bei der Verstzungsentscheidung (die in die Zukunft weißt) aufgrund von Daten aus der Vergangenheit (Noten) ist doch, dass jemand der die beisherigen Inhalte nicht erfassen konnte, auch bei den kommenden (womöglich darauf aufbauenden) auch nicht brillieren wird. Insofern sind die Leistungsbewertung und die Empfehlung weiter zu machen, nicht zwei getrennte Entscheidungen. Und so hängen diese Aspekte eben über die Note zusammen.


    Da muss man sich als Lehrkraft einfach einmal der Tragweite seiner Entscheidung im klaren sein.

    Sehr wohl, nicht einmal sondern immer, und zwar in beide Richtungen. Mir ist gelegentlich mal die Formulierung "Das bringt nichts." über die Lippen gekommen. Ich weiß nicht, ob man das so sagen kann, aber in den Situationen schien es mir zu passen. Einem Schüler die Versetzung zu ermöglichen, damit er dann vor die Pumpe flitzt, macht doch auch keinen Spaß.


    Ich weiß durchaus, was eine Sechs bedeutet.


    Das Argument, dass der Schüler das auch müsste, lasse ich nicht (mehr) gelten. Das sind Kinder. Wir sind die Erwachsenen.

    Der Übergang ist ja fließend. Irgendwann müssen sie lernen, auch erwachsene Entscheidungen zu treffen. Dazu können wir beitragen.


    Am BK haben wir es mit jungen Erwachsenen zu tun. Das merkt man mal mehr und mal weniger. Ich lasse ihnen ihre Infantilität, wo immer das geht. An der Stelle, wo es darum geht, für die eigene Zukunft mitverantwortlich zu sein, werde ich aber ernst. Es tut mir ehrlich leid, dass deren Jugend nicht in allen Punkten unbeschwert sein kann. Unsere Gesellschaft gibt das nicht her. Und ja, dann müssen auch die Kleinen furchtbar erwachsen sein. Und dann müssen sie mit den Konsequenzen klarkommen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich weiß nicht, ob das wirklich eine Rolle spielen sollte. Du möchtest doch die Leistungen eines Schülers in genau einem Fach beurteilen. Inwiefern sollten die Noten der anderen Kollegen dort Beachtung finden? Wenn übrigens alles auf die Noten der anderen Rücksicht nähmen, hätten wir einen Deadlock.

    Bei uns gibt man die Noten in die Notendatei ein und kann nur seine eigenen sehen. Alle anderen müssten bei den betreffenden Kollegen zuvor erfragt werden. Ich gebe da aus gutem keine Infos mehr raus.

    Der Extremfall ergibt sich bei Kollegen, die tagelang um die Notenlisten herumschleichen, und erst dann ihre Noten eintragen, wenn diese auch sicher nichts mehr an der Versetzungs- oder Zulassungsentscheidung ausmachen. Da kann man dann beobachten, wie zwei Spalten in der Liste bis kurz vor knapp leer sind, weil das zwei Kollegen Noten-Mikado spielen.

    Das ist an meiner aktuellen Schule zum Glück nicht mehr ohne weiteres möglich.


    Nebenbei: Wenn ich z.B. bei einer Schüler/einer Schülerin z.B. im Mathe die Leistung ungenügend feststelle, ziehe ich dabei nicht in Betracht, dass der betreffende Schüler/Schülerin z.B. in Englisch besser sein könnte. Was hat das mit der Leistung in Mathe zu tun?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Wenn übrigens alles auf die Noten der anderen Rücksicht nähmen, hätten wir einen Deadlock.

    Also bei uns gibt es solche Diskussionen eigentlich nur, wenn da zwei 5er im Zeugnis stehen in der Zeugniskonferenz. Machen wir dann drei 5er daraus oder nur eine 5. Hängt aber auch mit der entsprechenden Anzahl der daraus resultierenden Nachprüfungen zusammen. Ziel ist da immer eine eindeutige Lösung, also eben gerade keine zwei 5er.



    Der Extremfall ergibt sich bei Kollegen, die tagelang um die Notenlisten herumschleichen, und erst dann ihre Noten eintragen, wenn diese auch sicher nichts mehr an der Versetzungs- oder Zulassungsentscheidung ausmachen. Da kann man dann beobachten, wie zwei Spalten in der Liste bis kurz vor knapp leer sind, weil das zwei Kollegen Noten-Mikado spielen.

    Die kenne ich auch. Die nölen nachher auch noch rum, daß ich meine Noten bereits vorher eingegeben und auch den Schülern schon so mitgeteilt habe.

  • Also bei uns gibt es solche Diskussionen eigentlich nur, wenn da zwei 5er im Zeugnis stehen in der Zeugniskonferenz. Machen wir dann drei 5er daraus oder nur eine 5. Hängt aber auch mit der entsprechenden Anzahl der daraus resultierenden Nachprüfungen zusammen. Ziel ist da immer eine eindeutige Lösung, also eben gerade keine zwei 5er.

    Ist das eine Konferenz oder ein Basar? Was ist bitte an 2 mangelhaften Leistungen uneindeutig? Die Noten danach zu vergeben, wie viele Nachprüfungen man machen möchte, entspricht sicher nicht den Vorschriften. Schlechter Stil ist's auch.


    Man kann von Nachprüfungen halten, was man will, diese einem Schüler aber nicht zu gewähren, indem man ihm eine dritte Fünf herbeizaubert, geht genau so wenig, wie auf diese zu verzichten, indem man eine Fünf unter den Tisch fallen lässt.


    So etwas würde ich auch anonym nicht öffentlich schreiben. Mal ganz abgesehen davon, dass ich so etwas nicht zu schreiben hätte, weil ich mich an so etwas nicht beteiligen würde.


    Nee, so geht das nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • @O. Meier:


    Basar? Wie soll das denn laufen, wenn zwei oder gar drei Kollegen ihre Noten für eine gemeinsame Note, weil nur eine note im Zeugnis ausgewiesen wird, zusammenschmeißen sollen? Natürlich wird das dann zu einer Art Basar, zumal die Noten ja nicht nach geometrischem oder arithmetrischem Mittel errechnet werden dürfen, sondern zudem noch pädagogisch zu begründen sind.


    Bsp.: In einem Fach sollen drei Kollegen ihre Noten zusammenwerfen. Bei zwei Kollegen hat der Schüler eine 3, bei einem eine 6. Glatt errechnet heißt das: (3+3+6)/3=4, also ausreichend.
    Gleichzeitig hat die Bildungsgang-Konferenz beschlossen, daß in einem solchen Fall bei einer 6 die Gesamtnote maximal 5 sein kann.


    So, jetzt begründe den ganzen Kram mal pädagogisch.
    Die Kollegen in Niedersachsen haben das durchgefochten und das Gericht hat ihnen Recht gegeben:


    "Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Niedersachsen) hat den Antrag eines Schülers abgelehnt, der im Fach Französisch im Zeugnis eine 5 bekam, obwohl er rechnerisch (mündlich + schriftlich) auf 4,41 stand. Damit wird der Schüler nicht versetzt. Die Urteilsbegründung: Noten sind eher nach pädagogischen als nach arithmetischen Gesichtspunkten zu vergeben, wobei auch die Leistungsentwicklung der jüngsten Zeit einfließen kann."


    Quelle: https://www.lehrerfreund.de/sc…rechnerisches-mittel/3762


    Oder, wie es unser Kultusministerium formuliert:
    "Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem
    oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der
    Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten
    Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des
    Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten
    Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und
    Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.

    Insofern muss bei der
    Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden.
    Entscheidend ist jedoch der Begriff "Gesamtentwicklung", der eine bloße
    Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus
    zwei Halbjahrsnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu
    nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet."


    Quelle: https://www.schulministerium.n…snote-zustande/index.html


    --> Also für mich hört sich diese Anordnung nach "Basar" an. zumal bei manchen Schülern erst zu den Zeugniskonferenzen hochkocht, ob die ganzen Fehlstunden denn nun entschuldigt oder unentschuldigt sind.

  • Nochmal: Das Hauptproblem ist doch hier, dass der Schüler so oft gefehlt hat und niemand weiß, wie oft davon unentschuldigt.


    Dass sich der TE zwischen 0 und 1 Punkt entscheiden muss ist doch jetzt klar und dass es dafür einer Grundlage bedarf, da sind sich auch alle einig.

  • Dass sich der TE zwischen 0 und 1 Punkt entscheiden muss ist doch jetzt klar und dass es dafür einer Grundlage bedarf, da sind sich auch alle einig.

    Ja,
    der TE sollte die Kollegen fragen wie viele 5er in den anderen Fächern zusammenkommen. Wenn da eh schon wegen der Fehlstunden zwei 5er zusammenkommen, mach eine dritte 5 draus und gut. Das Ergebnis ob nun drei 5er auf dem Zeugnis stehen oder zwei 5er und ein 6er ist dann auch egal.


    Man muß halt aus Lehrersicht auch mal an die Arbeitökonomie denken, sonst reibt man sich bei der Vielzahl der Schüler auf.

  • Ja,
    der TE sollte die Kollegen fragen wie viele 5er in den anderen Fächern zusammenkommen. Wenn da eh schon wegen der Fehlstunden zwei 5er zusammenkommen, mach eine dritte 5 draus und gut. Das Ergebnis ob nun drei 5er auf dem Zeugnis stehen oder zwei 5er und ein 6er ist dann auch egal.

    Das stimmt für die gymnasiale Oberstufe so nicht. Abgesehen davon halte ich solcherlei Mauscheleien nicht für legitim. Der TE soll nach den Leistungen, die der Schüler erbracht hat, urteilen, und nicht nach einer Note suchen, die irgendwie nichts ausmacht. Mit dem Anspruch kann man auf Notengebung auch vollständig verzichten.

    Man muß halt aus Lehrersicht auch mal an die Arbeitökonomie denken, sonst reibt man sich bei der Vielzahl der Schüler auf.

    Da es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife keine Nachprüfungen gibt, kann es sich sparen, wegen dieses Aspekts vorschriftswidrig zu handeln.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Wie soll das denn laufen, wenn zwei oder gar drei Kollegen ihre Noten für eine gemeinsame Note, weil nur eine note im Zeugnis ausgewiesen wird, zusammenschmeißen sollen?

    Dann haben sie das hoffentlich vor der Konferenz getan. Oder bildet ihr die Bündelnoten ernsthaft auf der Konferenz? Wie lange soll die dauern?


    Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass ich den Quark um Lernfelder, bereichsspezifische Fächer und Bündelnoten nicht gruselig fände. Da geht erheblich Trennschärfe verloren.

    Bsp.: In einem Fach sollen drei Kollegen ihre Noten zusammenwerfen. Bei zwei Kollegen hat der Schüler eine 3, bei einem eine 6. Glatt errechnet heißt das: (3+3+6)/3=4, also ausreichend.
    Gleichzeitig hat die Bildungsgang-Konferenz beschlossen, daß in einem solchen Fall bei einer 6 die Gesamtnote maximal 5 sein kann.


    So, jetzt begründe den ganzen Kram mal pädagogisch.

    Da ich den Fall nicht kenne, werde ich das wohl nicht können. Aber generell diagnostiziert eine ungenügende Leistung doch erhebliche Mängel. Die kann man wohl nicht wegrechnen, also müssen auch in der Bündelnote erhebliche Mängel diagnostiziert werden. Insoweit kann ich den Biga-Beschluss nachvollziehen. Allein, dass die Mängel zunächst als nicht in absehbarer Zeit behebbar gelten, nach der Rechnung aber doch, mutet mir komisch an.

    Also für mich hört sich diese Anordnung nach "Basar" an.

    Für mich nicht. Da entscheiden immer noch Lehrer aufgrund von Leistungen. So steht's da. Die Note wird auf der Konferenz begründet, nicht geändert.

    zumal bei manchen Schülern erst zu den Zeugniskonferenzen hochkocht, ob die ganzen Fehlstunden denn nun entschuldigt oder unentschuldigt sind.

    Ja, und? So lange ihr die Fehlzeiten dokumentiert habt und sie in die Notenbildung einbeziehen könnt, ist's doch egal, ob die Schüler den Überblick verloren haben. Das Problem verstehe ich nun gar nicht.


    Oder meintest du, dass das nicht ordentlich dokumentiert ist und man erst lange nachfragen muss, was entschuldigt ist und was nicht. Ja, das nervt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das Hauptproblem ist doch hier, dass der Schüler so oft gefehlt hat und niemand weiß, wie oft davon unentschuldigt.

    Nein, das Hauptproblem ist, dass sich der TE von einem "Kollegen" und Eltern gedrängt fühlt, seine Entscheidung zu relativieren.

  • Nein, das Hauptproblem ist, dass sich der TE von einem "Kollegen" und Eltern gedrängt fühlt, seine Entscheidung zu relativieren.

    Das mag der Anlass des Posts sein, wäre der Kollege hinter ihm gestanden, hätte sich die Frage vielleicht nicht aufgetan. Da der Schüler aber nur die Hälfte der Zeit anwesend war, könnte man behaupten, dass in den Fehlstunden keine Noten hätten erteilt werden dürfen, da rückwirkend alles entschuldigt wurde. (Ist dem so??). Hätte hätte, Fahrradkette, solange sich der TE nicht meldet, können wir eh nur weiter auf Prinzipien reiten.


    Dass du die 6 gegeben hättest, haben denke ich jetzt alle verstanden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, informiert sich aber m.E. besser über das Fehlstundenproblem und das hat der TE ja auch eindeutig als Ausgangsfrage gestellt (siehe Überschrift).

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