Brille durch Schüler beschädigt - wer haftet?

  • Hallo in die Runde,


    folgende Situation: einer meiner Schüler hat mir heute recht unsanft die Brille von der Nase gerissen, woraufhin das Glas gesprungen ist und nun ersetzt werden muss.


    Das Kind selbst ist deliktunfähig, da es schwerbehindert ist.


    Wer ist in diesem Fall für die Regulierung des Schadens zuständig? Die Eltern ja vermutlich nicht, die Aufsichtspflicht lag ja bei mir. Haftpflicht des Kindes somit auch nicht.
    Schulträger? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal in den Unfallfürsorgebestimmungen Deines Bundeslandes nach.


    Soweit ich das jetzt überflogen habe, kommen die Länder im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür auf, weil Du in Ausübung Deines Dienstes geschädigt wurdest.
    Die Schulleitung sollte Dir da kompetent weiterhelfen können.

  • Schulleitung fragen. Bei uns gibt es ausdrücklich keine Haftung für jegliche Sachschäden, deshalb wäre das alleinige Privatsache der Schüler (bzw. deren Eltern).


    Das dürfte aber länderabhängig sein oder sogar von einzelnen Schulen, je nachdem was da wie versichert ist.


    Gruß,
    DpB

  • Schulleitung fragen. Bei uns gibt es ausdrücklich keine Haftung für jegliche Sachschäden, deshalb wäre das alleinige Privatsache der Schüler (bzw. deren Eltern).


    Das dürfte aber

    ... jedem Verwaltungsrichter ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Woher hast Du das? Oft hört man solche Geschichten ja im Ref von juristisch halbgebildeten Schulleitern (mir hat mal einer erzählt, dass man die morgendliche Aufsichtspflicht noch lange nicht los sei, nur weil man in der Schule angerufen und sich krankgemeldet habe).


    Kinder unter sieben Jahren sind im deutschen Recht Naturkatastrophen gleichgestellt (d.h. sie haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. Die Eltern übrigens auch nur in Ausnahmefällen; Sippenhaft gibt's seit 45 nicht mehr), danach muss im Einzelfall je nach Einsicht entschieden werden. Selbstverständlich ist das Land in der Haftung, wenn ein Landesbediensteter in Ausübung seines Dienstes einen Schaden erleidet! Auch wenn irgendwelche Monks in der Verwaltung das anders sehen möchten. Disclaimer: Das heißt jetzt nicht, dass ich ohne Not mein 2k€-Macbook mit in den Unterricht nehmen kann und es anstandslos ersetzt bekomme, wenn was passiert. Für Kleidung, Brille, Prothesen etc. besteht aber auf jeden Fall eine Eintrittspflicht des Dienstherrn. Deshalb auch immer schön schriftlich bestätigen lassen, wenn man mit dem eigenen Auto dienstlich unterwegs ist.


    Roswitha111: Lass Dich bloß nicht abwimmeln. Du hast definitiv einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, und zwar zunächst gegen Deinen Dienstherrn. Der mag sich dann mit den Eltern des Jungen auseinandersetzen, wobei die meiner Ansicht nach raus sind, weil sie den Schaden nicht hätten verhindern können.

  • ... jedem Verwaltungsrichter ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Woher hast Du das? [...]


    Das steht in unserer Hausordnung. Den genauen Wortlaut hab ich nicht im Kopf (und kann ihn wegen Krankheit auch nicht nachgucken), aber er ist in etwa "Für jegliche Sachschäden besteht keine Haftungsübernahme von Seiten der Schule". Ich habe mich auch schon öfter gewundert, wieso das da so ausnahmslos drin steht.


    Wir haben allerdings auch keine unter 7-jährigen. Bei uns geht's im Regelfall mit 16 los, in seltenen Ausnahmefällen auch mal 15.


    Gruß,DpB

  • Das steht in unserer Hausordnung. Den genauen Wortlaut hab ich nicht im Kopf (und kann ihn wegen Krankheit auch nicht nachgucken), aber er ist in etwa "Für jegliche Sachschäden besteht keine Haftungsübernahme von Seiten der Schule". Ich habe mich auch schon öfter gewundert, wieso das da so ausnahmslos drin steht.

    Ach Du meine Güte. Also nimm es mir bitte nicht übel, aber über den juristischen Verstand von KollegInnen muss ich gelegentlich schon den Kopf schütteln.
    Im Klartext: Die Hausordnung Deiner Schule - die im Ernstfall die gleiche Bindungswirkung entfaltet wie der Weihnachtswunschzettel eines Kindes - mag hier versuchen, Konflikte zwischen Schülern zu regeln. Mit der aus dessen Garantenstellung gegenüber seinen Beschäftigten erwachsenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn hat das aber rein gar nichts zu tun, und schon gar nicht kann sich eine Hausordnung über geltendes Recht stellen. Wenn also ein Lehrer (natürlich fahrlässig, in Ausübung seines Dienstes, etc. pp.) das Eigentum eines Schülers beschädigt, dann haftet die Schule (NICHT der betreffende Lehrer!) selbstredend dafür.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wenn der betreffende Kollege tarifbeschäftigt ist zahlt die Unfallkasse, da Arbeitsunfall und medizinisches Hilfsmittel. In Analogie würde ich beim Beamten vermuten, dass auch hier das ganze über eine Dienstunfallanzeige zu regeln ist.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hausordnungen dürfen nur regeln, was in keinem Gesetz schon festgehalten ist, sonst könnte man ja beliebig alles dort hineintippen. „Schüler müssen dafür sorgen, dass bei Frau Krabappel morgens ein dampfender Kaffee auf dem Tisch steht“ würde ich z.B. gern aufnehmen :victory:


    @DePaelzerBu, vermutlich ist eher gemeint, dass die Schüler nicht heulen sollen, wenn ihr Handy runterfällt und sie dann denken, „die Schule“ kauft ein neues?



    @fossi74, was du über unter 7Jährige schreibst, kommt mir irgendwie bekannt vor. Gilt das generell auch für Schwerbehinderte?

    • Offizieller Beitrag

    Hausordnungen dürfen nur regeln, was in keinem Gesetz schon festgehalten ist, sonst könnte man ja beliebig alles dort hineintippen. „Schüler müssen dafür sorgen, dass bei Frau Krabappel morgens ein dampfender Kaffee auf dem Tisch steht“ würde ich z.B. gern aufnehmen :victory:

    Gibt es dafür ein Gesetz? Falls nicht, hätte ich da so eine Idee... *Kaffeetasse bereitstell*

  • Gibt es dafür ein Gesetz? Falls nicht, hätte ich da so eine Idee... *Kaffeetasse bereitstell*

    Ehrlich: In der "guten alten Zeit" (na gut, ist noch keine 20 Jahre her) hatten wir an meiner Schule den "Kaffeedienst. 2 Schüler waren dafür zuständig, den jeweils aufsichtsführenden Lehrern vor der Pause einen "dampfenden Kaffee" in ihre Klasse zu bringen. Es war ein sehr beliebter Dienst, die Schüler rissen sich darum. Schließlich wurden sie mit "strahlenden Lehreraugen" empfangen...

  • @fossi74, was du über unter 7Jährige schreibst, kommt mir irgendwie bekannt vor. Gilt das generell auch für Schwerbehinderte?

    Nicht generell - nur für geistig Behinderte. ;)

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Vielen Dank für Eure Antworten!


    Ich habe inzwischen mit der SL Rücksprache gehalten. Ich soll einen Unfallbericht ausfüllen und dann wird der Schaden beglichen. Die Schule hat eine Haftpflichtversicherung.
    Allerdings hat der Optiker angedeutet, das Glas aus Kulanz zu übernehmen. Dann hat es sich ohnehin erledigt.


    Zu der Frage mit der Deliktfähigkeit über 7jähriger: soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass über 7jährige grundsätzlich haften oder dass Schwerbehinderte generell nicht haften. In der Rechtssprechung geht es da um den konkreten Einzelfall und die individuelle Einsichtsfähigkeit und Reife des Verursachers eines Schadens. Auch Menschen mit geistiger Behinderung können demnach in Einzelfällen deliktfähig sein. So haben wir das zumindest im Seminar gelernt.
    Im vorliegenden Fall geht es aber um ein Kind mit körperlicher und geistiger Behinderung, das sich auf dem Entwicklungsstand eines etwa 12 Monate alten Kleinkindes befindet und somit sicher nicht deliktfähig ist.


    Im Übrigen: ich habe tatsächlich einen Schüler, der mir jeden Morgen meinen Kaffee zubereitet. In der perfekten Stärke und mit genau der richtigen Menge Milch. Und das beste: wenn er sich daneben benimmt, muss ich ihm nur androhen, dass er am nächsten Tag keinen Kaffee machen darf und schon ist er wieder lammfromm.
    Ich kann es kaum erwarten, ihn für sein erstes Praktikum als Barista an Starbucks zu vermitteln.


    8)

    • Offizieller Beitrag

    Im Übrigen: ich habe tatsächlich einen Schüler, der mir jeden Morgen meinen Kaffee zubereitet. In der perfekten Stärke und mit genau der richtigen Menge Milch. Und das beste: wenn er sich daneben benimmt, muss ich ihm nur androhen, dass er am nächsten Tag keinen Kaffee machen darf und schon ist er wieder lammfromm.
    Ich kann es kaum erwarten, ihn für sein erstes Praktikum als Barista an Starbucks zu vermitteln.

    Genial! Das bekommen wir ja nicht mal im Lehrerzimmer hin mit der Kaffeemaschine.
    Brauchst du Referenzen? Er könnte bei mir schonmal probearbeiten und dann bekommt er ein Empfehlungsschreiben vom Schaf mit dem Pömpel auf dem Kopf. :aufgepasst:


    Gut, dass das Brillenproblem gelöst ist.

  • :lach:


    Pömpel (oder Pümpel) ist auch richtig. ein "Pöppel" ist mWn eine Spielfigur in einem Brettspiel...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Kennt ihr die noch? :lach:


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