Welche Arbeitszeiten haben wir?

  • ...
    Ich sehe das so und so vertrete ich das auch gegenüber meinem Schulleiter: Wenn nichts auf dem Zettel steht, kann ich die Termine verplanen. Wewnn Freitag um 13:00 Uhr mein Unterricht endet und keine Konferenz angekündigt ist, mache ich ab da, wozu ich Lust ud Laune habe. Und wenn ich eine Reise geplant habe, fahre ich. ...

    Wenn die Konferenzordnung vorsieht, dass in dringenden, begründeten Fällen die Einladungsfrist entfällt, bzw. normalerweise eine Frist von einer Woche reicht, dann hast du eben teilzunehmen. Dass du das anders siehst mag sein, es geht aber hier um Grundsätzliches. Ich mache auch einiges, was ich nicht darf, würde aber dazu nicht unbedingt öffentlich mit der Begründung aufrufen, dass ich ja schon ein paar Jahre im Dienst bin und mir deswegen alles erlauben darf.

  • Habt ihr die vorher privat bezahlt

    Ist manchen zuzutrauen.


    Das mit den PKW-Fahrtkosten ist so 'ne Sache mit Haken und Ösen. Zunächst mal sind grundsätzlich "regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel" einzusetzen, also Öffies. Dafür, meinen Privat-PKW dem Dienstherren zu schlechten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, brauche ich einen Extra-Grund.


    Dann sitzen da bei der Bezirksregierung Experten, die im Routenplaner die Kilometer nachrechnen. Die erstatten dir dann immer den kürzesten Weg, auch wenn der ungeeignet ist. Es ist egal, ob's über die Autobahn schneller geht, wenn das Gekurke über die Dörfer kürzer ist, ziehen sie dir entsprechend was ab.


    Eine Kollege hatte mal eien Diskussion mit denen bzgl. eine Umweges, den er wegen einer Straßensperrung fahren musste.


    Außerdem geht der Dienstherr in seiner Weisheit davon aus, dass mit der km-Pauschale auch anteilig die Vollkasko-versicherung abgegolten ist. Insofern halten sie sich vornehm zurück, wenn es auf einer Dienstfahrt mal zu einen Umfall kommt, der ist dann kostenmäßig wieder dein privates Problem.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Wenn die Konferenzordnung vorsieht, dass in dringenden, begründeten Fällen die Einladungsfrist entfällt, bzw. normalerweise eine Frist von einer Woche reicht, dann hast du eben teilzunehmen. Dass du das anders siehst mag sein, es geht aber hier um Grundsätzliches. Ich mache auch einiges, was ich nicht darf, würde aber dazu nicht unbedingt öffentlich mit der Begründung aufrufen, dass ich ja schon ein paar Jahre im Dienst bin und mir deswegen alles erlauben darf.

    Ich sehe das wie Krabappel. Diese nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat (und hier im Speziellen der Konferenzordnung) solltest du nochmal überdenken. :ohh:

  • ...
    Außerdem geht der Dienstherr in seiner Weisheit davon aus, dass mit der km-Pauschale auch anteilig die Vollkasko-versicherung abgegolten ist. Insofern halten sie sich vornehm zurück, wenn es auf einer Dienstfahrt mal zu einen Umfall kommt, der ist dann kostenmäßig wieder dein privates Problem.

    Stimmt, da hab ich noch nie drüber nachgedacht! War bisher immer zu bequem für 6.30 Uhr-Nieselregen-laufen-Straßenbahn-laufen-S-Bahn-laufen :rotwerd:

  • bzw. normalerweise eine Frist von einer Woche reicht, dann hast du eben teilzunehmen.

    Wenn das so klar wäre, hätte der SL das auch so erklären können. Statt dessen hat er ein wenig mit "wird nicht gerne gesehen" 'rumgedruckst. Ich glaube nicht, dass in er vorliegenden Situation ein SL es auf seine Kappe nehmen würde, wenn der jemand sein Ticket verfallen lassen muss bzw. Storno-Kosten am Hacken hat. Ich läße es gegebenenfalls auf eine Remonstration und auch auf eine gerichtliche Prüfung ankommen, wenn der SL mich tatsächlich anwiese, auf die geplante Reise zu verzichten.


    Allerdings ist jetzt immer noch unklar, ab wann der TE denn jetzt sein Wochenende wie ein freier Bürger planen darf, bis wann also die virtuelle Dienstpflicht nach "Ist halt so"-Regelung dauern soll.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • OT: Ich hab eine Verständnisfrage: Was soll eine nicht-lineare Haltung sein? Ist damit inkonsistent gemeint?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn das so klar wäre, hätte der SL das auch so erklären können.

    Machen wir uns doch nichts vor: Die meisten Lehrer haben bestenfalls rudimentäre Kenntnisse vom Dienstrecht. Das ist bei Schulleitern häufig leider nicht viel besser. Da hat man mal irgendwas gehört, was angeblich vorgeschrieben ist und geht davon aus, dass es dafür eine dienstrechtliche Grundlage gibt.
    Da unser Kontakt zur Schulleitung insgesamt recht gut ist, kommt es schon mal vor, dass wir während der PR-Sitzungen mit ihr gemeinsam vor dem PC im PR-Büro sitzen und nach Paragraphen suchen.
    Ich nehme also an, dass Stans SL in dieser Situation die Rechtslage nicht gut genug gekannt hat, um sagen zu können, dass die 1-Wochen-Frist nach §XY der Konferenzordnung festgelegt ist. Vielleicht ist sie das in Ba-Wü ja auch gar nicht, dann wäre das eine andere Diskussionsgrundlage im speziellen Fall. Bei uns steht das dort aber. Wie das in NRW geregelt ist, weiß ich aber auch nicht.

  • That escalated quickly...

    Es kann weder von Eskalation noch von "quickly" (auf Seite 9?!) die Rede sein nur weil eine Fraktion der Meinung ist, freitags sei spätestens um 13 Uhr Dienstschluss und die andere Fraktion diesen eher bei 16 Uhr ansetzt. Verbindliche Regelungen scheint es nicht zu geben, also ist die ganze Geschichte - wie so oft! - eine Frage der Kommunikation.

  • That escalated quickly...


    Sich auch bei der Urlaubsplanung jeden Freitag pauschal zur Verfügung zu halten ist für mich keine Haltung zum Rechtsstaat, sondern vorauseilender Gehorsam.

    :autsch:
    Ich erkläre es gerne nochmal: Mein Standpunkt ist der, dass man sich nicht jeden Freitag pauschal zur Verfügung halten muss. Man muss aber die Rechtsgrundlagen kennen und wissen, welche Rechte man hat und welche nicht.
    Und wenn (WENN!) es denn so ist, dass im jeweiligen Bundesland der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, bei dem innerhalb normaler Dienstzeiten auch Termine gesetzt werden können und wenn (WENN!) für diese Termine eine Ankündigung mit einer Frist von einer Woche reicht, dann ist das die Rechtsgrundlage, auf deren Basis man ins Gespräch mit der Schulleitung gehen muss, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und zwar nicht erst dann, wenn der Zug abgefahren ist (oder der Flieger abgehoben hat), sondern idealerweise im Vorfeld, damit man auch Planungssicherheit hat.
    Da ist so ein konkreter Fall, bei dem Schulleitung was von "nicht gerne gesehen" schwafelt, ein guter Aufhänger, um das mal in der PR-Sitzung zu thematisieren.

  • Ich sehe das wie Krabappel. Diese nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat (und hier im Speziellen der Konferenzordnung) solltest du nochmal überdenken.

    Habe ich. Ich bin zum Schluss gekommen, dass über die Rechtslage am besten die entscheiden, die sich mit so etwas auskennen. Ob die Konferenzordnung bzw. die jeweilige schulleiterliche Interpretation tatsächlich alles andere aushebelt, entscheidet gegebenenfalls ein zuständiges Gericht. Das ist die Rechtswegegarantie. Die ist so was von linear, da wird jede Gerade neidisch.


    "Steht in der Verordnung, musste machen." hingegen zeugt von einem recht groben Verständnis des Rechtsstaats.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Okay, ich fasse also zusammen:
    Was deine Arbeitssituation angeht, regst du dich lieber auf bzw. gehst in die innere Immigration, anstatt dich für eine Verbesserung zu engagieren.
    Wenn es aber um die Rechtsauslegung geht, gehst du lieber direkt in die Offensive, remonstrierst und ziehst vor Gericht - mit alll dem Aufwand, der daran hängt -, als erstmal die Kommunikation mit der Schulleitung zu suchen und eine Vereinbarung zu treffen, die für beide Seiten annehmbar ist.


    Kann man machen. Ist wie so vieles eine Frage der Prioritätensetzung. Ich persönlich rede lieber 20 Minuten mit meiner SL und trinke dann gemütlich Kaffee mit den Kollegen.

  • Ich erkläre es gerne nochmal: Mein Standpunkt ist der, dass man sich nicht jeden Freitag pauschal zur Verfügung halten muss. Man muss aber die Rechtsgrundlagen kennen und wissen, welche Rechte man hat und welche nicht.

    Ach, auf einmal? Eben war noch "Ich frage schon gar nicht, was ich darf.". Nein, Valerianus, mit nicht-linear war nicht inkonsistent gemeint, auch wenn sich die Haltung letztendlich als genau das herausstellt. So sad.


    Und wenn (WENN!) es denn so ist, dass im jeweiligen Bundesland der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, bei dem innerhalb normaler Dienstzeiten auch Termine gesetzt werden können

    Dann wären zunächst mal die Fragen offen, welche Regelung das für Ba-Wü (und mich interessierte noch NRW) sein könnte und was in Sinne dieser ein "normaler Arbeitstag" sein soll. Aber auch diese Regelung müsste sich wappnen, einer gerichtlichen Prüfung standhalten zu können.

    auf deren Basis man ins Gespräch mit der Schulleitung gehen muss, um eine einvernehmliche Lösung zu finden

    Dieses Gespräch hat der TE gesucht und eine völlig nutzlose Antwort erhalten.

    eine Frage der Kommunikation.

    S. o.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es kann weder von Eskalation noch von "quickly" (auf Seite 9?!) die Rede sein nur weil eine Fraktion der Meinung ist, freitags sei spätestens um 13 Uhr Dienstschluss und die andere Fraktion diesen eher bei 16 Uhr ansetzt. Verbindliche Regelungen scheint es nicht zu geben, also ist die ganze Geschichte - wie so oft! - eine Frage der Kommunikation.

    Eben! Dann bei diesem Thema mit "Rechtsstaat" zu kommen finde ich "etwas" unangemessen.

  • :autsch: Ich erkläre es gerne nochmal: Mein Standpunkt ist der, dass man sich nicht jeden Freitag pauschal zur Verfügung halten muss. Man muss aber die Rechtsgrundlagen kennen und wissen, welche Rechte man hat und welche nicht.
    Und wenn (WENN!) es denn so ist, dass im jeweiligen Bundesland der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, bei dem innerhalb normaler Dienstzeiten auch Termine gesetzt werden können und wenn (WENN!) für diese Termine eine Ankündigung mit einer Frist von einer Woche reicht, dann ist das die Rechtsgrundlage, auf deren Basis man ins Gespräch mit der Schulleitung gehen muss, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und zwar nicht erst dann, wenn der Zug abgefahren ist (oder der Flieger abgehoben hat), sondern idealerweise im Vorfeld, damit man auch Planungssicherheit hat.
    Da ist so ein konkreter Fall, bei dem Schulleitung was von "nicht gerne gesehen" schwafelt, ein guter Aufhänger, um das mal in der PR-Sitzung zu thematisieren.

    Was wäre denn eine "einvernehmliche Lösung", wenn der Flug/Urlaub eben gebucht ist?

  • Ach, auf einmal. Ebene war noch "Ich frage schon gar nicht, was ich darf.". Nein, Valerianus, mit nicht-linear war nicht inkonsistent gemeint, auch wenn sich die Haltung letztendlich als genau das herausstellt. So sad.

    Vielleicht zitiere ich mich einfach mal selbst, und zwar die Stelle, an der ich meinen zugegeben lapidaren Satz etwas konkretisiert und kontextualisiert habe:


    Und auch wenn die Formulierung "Ich frage gar nicht lange nach, was ich darf" eventuell etwas provokant klingen kann, so ist es doch etwas polemisch mir gleich eine "nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat" vorzuwerfen. Es geht hier um die Frage, wer die Kompetenz hat, sich mit außerschulischen Einrichtungen in Kontakt zu treten. Nachdem ich das im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeiten ohnehin ständig machen muss (und sei es nur bei der Orga von Klassenfahrten etc.) gehe ich davon aus, dass mir das nicht explizit verboten ist. Wenn die Schulleitung im Einzelfall findet, dass das eher ihre Aufgabe sei, soll sie mir das sagen. Sie wird sich allerdings hüten, das zu tun, da dann meine nächste Frage wäre, warum sie es dann nicht selbst macht. Es geht ja nun nicht darum, dass ich behaupte, Gesetze würde für mich nicht gelten, ich lege lediglich die Freiräume der Gesetzgebung so aus, wie ich das für richtig halte, bis ich eines besseren belehrt werde.
    Deshalb habe ich übrigens oben schon mal geschrieben, dass es sehr wichtig ist, das Dienstrecht gut zu kennen, eben auch, um solche Freiräume nutzen zu können.

    Seit Beginn des Threads propagiere ich die Kommunikation mit der Schulleitung. Immer und immer wieder. Im Laufe der Diskussion habe ich einen möglichen Weg aufgezeigt, den man gehen kann, wenn sich die Schulleitung in dieser Kommunikation stur stellt (- und zwar zum Nebenthema "Ausstattung des Arbeitsplatzes", auf das wir recht schnell gekommen sind). Dabei kam die Rückfrage auf, ob ich so, wie ich das vorschlage, überhaupt handeln darf. Daraufhin kam mein Satz "Ich frage gar nicht lange nach, was ich darf!"
    Diesen Satz habe ich dann noch ein wenig erläutert hinsichtlich der Auslegung von Freiräumen im Gesetz, wenn es denn solche gibt. Dabei frage ich meist nicht lange nach, sondern lege sie so aus, wie ich das verstehe. Auch auf die Gefahr hin, dass meine Schulleitung sie anders auslegt. Wenn das der Fall sein sollte, dann muss man - na? - wieder KOMMUNIZIEREN.
    Der TE hat das ähnlich gemacht. Weniger bewusst, aber er hat auch erstmal einen Flug gebucht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich behaupte, man kann das zum Anlass nehmen, diese Regelung mal prinzipiell zu klären.


    Die Alternative wäre aber, sich immer im Vorfeld abzusichern. Wer aber viel fragt, bekommt auch viele Antworten. Und im Zweifelsfall ist man dann einer einseitigen Sichtweise der Schulleitung eher ausgeliefert. Meiner Erfahrung nach hat man als Kollege/PR eine bessere Verhandlungsbasis, wenn es um einen konkreten Fall gibt. Nur wenige Schulleiter würden einen Kollegen in so einem Fall kaltschnäuzig zwingen, den Flug verfallen zu lassen. Also hat man einen Präzedenzfall, an dem man eine Regelung vereinbaren kann.

  • Was wäre denn eine "einvernehmliche Lösung", wenn der Flug/Urlaub eben gebucht ist?

    Sich mit PR und SL zusammenzusetzen und das auszudiskutieren, bevor man Wochenendflüge in die Litanei bucht. Mit "seinen Anwälten drohen" kann man ja immer noch ;)

  • Machen wir uns doch nichts vor: Die meisten Lehrer haben bestenfalls rudimentäre Kenntnisse vom Dienstrecht. Das ist bei Schulleitern häufig leider nicht viel besser.

    Aber die entsprechende Besoldungsgruppe greift er ab. Pfft. Wenn ein junger Kollege mit so einer Frage kommt, weil er seine berechtigten Interessen mit den dienstlichen Belangen unter Hut bringen möchte, hat er einen Anspruch auf eine anständige Antwort. Dass Schulleiter generell Stümper seien, ist eine schwache Ausrede.


    Allerdings hätte ich "Wird nicht gerne gesehen." so interpretiert, dass es keine Verpflichtung auf den Verzicht des geplanten Trips gibt.


    anstatt dich für eine Verbesserung zu engagieren.

    Wenn ich etwas finde, dessen Verbesserung sich lohnte, engagierte ich mich druchaus dafür. Nur ist mir so ein Kram wie "Wir brauchen Laptops." reichlich wurscht. Für das meiste ist mir tatsächlich meine Zeit zu schade, und meine Gesundheit.

    Wenn es aber um die Rechtsauslegung geht, gehst du lieber direkt in die Offensive, remonstrierst und ziehst vor Gericht

    Nein, das tu ich nicht. Ich erklärte jedenfalls, dass ich es im Zweifelsfall täte. Den konkreten Anlass hatte ich nicht. Ich habe aber doch schon erklärt, dass ich bereit bin mich für mein Wohlergehen und (soweit möglich) auch das der Kollegen und Schüler zu engagieren. Gesundheit un Lebensqualität halte ich für engagementwürdig. Technische Ausstattung nicht. Möchtest du andeuten, dass deine Gewichtung besser ist als meine?



    als erstmal die Kommunikation mit der Schulleitung zu suchen

    Wie ich bereits schrieb, kommuniziere ich viel mit der Schulleitung. Und das meiste kriegen wir auch geklärt. Und wenn er mir blödsinnige Antworten gibt, weise ich ihn entsprechend zurecht.

    Prioritätensetzung

    Ja, ich habe meine Prioritäten gesetzt.



    Ich persönlich rede lieber 20 Minuten

    Zu lang. Ich habe noch nie länger als 5 Minuten gebraucht, um meinen Standpunkt klar zu machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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