Mutterschutz am Ende des Refs

  • Hallo!
    Ich hoffe auf euer Schwarmwissen, da ich zwar einiges im Internet zu dem Thema gefunden habe, mir aber nicht vorstellen kann, dass die Regelung tatsächlich so ist.


    Mein Situation: ich bin Schwanger und im Referendariat. Das Ref geht noch bis zum 31.7.18, Entbindungstermin ist der 7.7.18.
    Ab dem 26.5. bin ich in Mutterschutz, meine Lehrprobe lege ich aber noch ab (Termin 30.5.).


    Nun habe ich herausgefunden (ich hoffe, ich irre mich), dass ich das Mutterschaftsgeld bis zum 31.7. bekomme, da dann mein Ref endet. Dann sind noch 5 Wochen "offen", bis ich Elterngeld bekomme.
    Stimmt es, dass ich in dieser Zeit 0,00 € bekommen werde?
    Elterngeld geht ja erst nach dem Mutterschutz los.
    Ich bekomme auch kein Arbeitslosengeld oder hartz4 (verheiratet). Und Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekomme ich nicht, da ich nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.


    Stimmt das alles? Nach dem 31.7. bekomme ich 5 Wochen lang 0,00€ ?


    Das wäre ja schon heftig


    Zweiter Punkt: Die pkv kann ich Ruhen lassen während der Elternzeit, da ich als Arbeitslose in Elternzeit Anspruch auf gkv habe oder?
    Dann könnte ich als familienversicherte in die Gesetzliche meines Mannes.



    Wenn es so tatsächlich stimmt, gibt es irgendwelche Stellen, die diese 5-wöchige Lücke schließen? Möchte ungerne mit dieser finanziellen Lücke in die ersten Wochen als Mama starten :/


    Liebe Grüße, jakima

  • Im Mutterschutz bekommst du Elterngeld, das bekommen auch Studenten und Arbeitslose. Das setzt dann direkt an. Also da keine Sorge. Du bekommst halt am Anfang mehr Geld, daher setzt das Elterngeld so lange aus.


    Aber frag mal ob du nicht ggf dein Ref um den Mutterschutz verlängern kannst. Ein Freund hat am Ende Elternzeit genommen und sein Ref dementsprechend verlängert.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich glaube im Mutterschutz bekommt man eben KEIN Elterngeld sondern Mutterschaftsgeld. Elterngeld geht erst nach den 8 Wochen Mutterschutz los.
    Sonst hätte ich das Problem ja nicht :/


    Oder hast du einen Link oder ähnliches, wo du das her hast? Wäre nämlich super für mich ;)

  • Im Mutterschutz bekommst du Elterngeld, das bekommen auch Studenten und Arbeitslose. Das setzt dann direkt an. Also da keine Sorge.

    Im Mutterschutz nach der Geburt genauer gesagt ;)


    Nun habe ich herausgefunden (ich hoffe, ich irre mich), dass ich das Mutterschaftsgeld bis zum 31.7. bekomme, da dann mein Ref endet.

    Nein, das ist falsch. Du bekommst bis zum Ende des Refs deine vollen Bezüge.

    Und Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekomme ich nicht, da ich nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.

    Auch das ist falsch, das bekommst du nicht, weil du nach dem Refende keine Anstellung hast, hättest du einen Angestelltenvertrag, würdest du von dort auch Geld erhalten.

    Dann sind noch 5 Wochen "offen", bis ich Elterngeld bekomme.
    Stimmt es, dass ich in dieser Zeit 0,00 € bekommen werde?
    Elterngeld geht ja erst nach dem Mutterschutz los.

    Elterngeld wird ab der Geburt bezahlt, darauf werden dann Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge angerechnet, sobald die wegfallen (wie bei dir durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis), gibt es dann natürlich Elterngeld. Das wird taggenau berechnet. also nein, keinerlei Lücke!


    Zweiter Punkt: Die pkv kann ich Ruhen lassen während der Elternzeit, da ich als Arbeitslose in Elternzeit Anspruch auf gkv habe oder?
    Dann könnte ich als familienversicherte in die Gesetzliche meines Mannes.

    Arbeitslos bist du nur mit Anspruch auf ALGI. Aber du kannst durch den Anspruch auf die Familienversicherung die PKV ruhen lassen, weil du kein eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast.

  • Ich glaube im Mutterschutz bekommt man eben KEIN Elterngeld sondern Mutterschaftsgeld. Elterngeld geht erst nach den 8 Wochen Mutterschutz los.
    Sonst hätte ich das Problem ja nicht

    Da glaubst du falsch, wirf mal einen Blick ins BEEG (§4)


    Zitat


    (1) Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.


    Und §3


    Dort steht ja eindeutig, es wird nur solange angerechnet, wie es gezahlt wird ;)
    https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html

  • Ah! Ich wusste nicht, dass Mutterschaftsgeld auf das elterngeld angerechnet wird. Ich dachte, elterngeld geht immer erst nach dem Mutterschutz los.
    Refende ist ja der 31.7. Dh ich bekomme vom 26.5.-31.7.18 meine vollen Bezüge während des Mutterschutzes. Dann springt direkt das elterngeld ein, obwohl ich noch 5 Wochen in Mutterschutz bin.
    Korrekt?


    Danke für eure Antworten!

  • Ah! Ich wusste nicht, dass Mutterschaftsgeld auf das elterngeld angerechnet wird. Ich dachte, elterngeld geht immer erst nach dem Mutterschutz los.
    Refende ist ja der 31.7. Dh ich bekomme vom 26.5.-31.7.18 meine vollen Bezüge während des Mutterschutzes. Dann springt direkt das elterngeld ein, obwohl ich noch 5 Wochen in Mutterschutz bin.
    Korrekt?


    Danke für eure Antworten!

    FAst korrekt, ohne AG gilt auch das MuSchG nicht für dich, also ist der eh beendet ;)

  • Dh ich bekomme vom 26.5.-31.7.18 meine vollen Bezüge während des Mutterschutzes

    Ab dem 26.5. bin ich in Mutterschutz, meine Lehrprobe lege ich aber noch ab (Termin 30.5.).

    Prüf das lieber mal ganz genau nach, wann du in den Mutterschutz gehst. Rechtlich bin ich nicht 100% firm, aber soweit ich weiß, hast du während des Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot (auch wenn es da glaube ich anders heißt). Wenn ich das richtig interpretiere, kannst du keinerlei Lehrprobe oder irgendetwas anderes arbeitsmäßiges tun, wenn du am 26.5 in den Mutterschutz gehst . Um das zu verhindern, muss du freiwillig (und schriftlich) erklären, dass du bis einschließlich 30.5 arbeiten möchtest. Nicht das du nachher da stehst und keine Lehrprobe machen kannst, weil dein Arbeitgeber dich gar nicht beschäftigen darf.


    Finanziell macht es natürlich keinen Unterschied. Wichtig bei allem ist aber, dass es dir und dem Kind dabei gut geht! Der Mutterschutz vor der Geburt ist ja mit bestimmten Grund eingeführt!

  • Ok, ich ging von NRW aus, wo ich zumindest meinen UPPTermin in Rücksprache mit dem Seminar selbst gewählt habe und das ja dann spätestens dann aufgefallen und vom Seminar bestimmt angesprochen worden wäre.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich würde es auch lieber schriftlich machen. Das sollte aber auch kein Problem sein, denn wie oben schon geschrieben, ist der Mutterschutz ja freiwillig.

  • Ok, ich ging von NRW aus, wo ich zumindest meinen UPPTermin in Rücksprache mit dem Seminar selbst gewählt habe und das ja dann spätestens dann aufgefallen und vom Seminar bestimmt angesprochen worden wäre.


    Auch das hier bitte explizit klären und deutlich machen, dass du bis zu diesem Tag arbeitest!

  • Während des MS kannst du noch Zuschüsse zur PKV beantragen;


    was ich mich allerdings frage: Kann sie während der Elternzeit wirklich in die GKV des Mannes in die Familienversicherung? Sie bezieht ja Elterngeld.

  • Ich bin mir auch nicht sicher, ob du dir pkv ruhen lassen kannst. Du bist ja nicht gkv pflichtig.
    Ich drücke dir die Daumen, dass du bis zur Prüfung auch durchältst.

  • Sie bezieht ja Elterngeld.

    Das ist kein Einkommen für die KK. Ja, kann sie.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob du dir pkv ruhen lassen kannst. Du bist ja nicht gkv pflichtig.
    Ich drücke dir die Daumen, dass du bis zur Prüfung auch durchältst.

    Braucht sie auch nicht, wenn sie einen Anspruch auf Familienversicherung hat. Rauskommen aus der PKV geht nur, wenn man versicherungspflichtig beschäftigt wird (oder Anspruch auf ALGI hat) oder Anspruch auf die Familienversicherung hat. Bei ihr kommt der 2. Fall zum Tragen.

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