Notenabzug bei entschuldigtem Fehlen ?

  • Hallo,


    mich treibt seit einiger Zeit ein ziemliches Problem um. Aber vielleicht mal von Anfang an.


    Ich bin seit mittlerweile über zwölf Jahren an einer Schule für Erwachsene tätig. D.h. wir haben Schüler die meist neben der Arbeit das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. In Hessen sind das meist staatliche Abendschulen bzw. Kollegs.
    Weil wir aber auch das Problem hatten, dass es einzelne Schüler gab, die sich durch extreme Fehlzeiten auszeichneten, wurde an unserer Schule vor einigen Jahren eine Fehlzeitenregelung in der Gesamtkonferenz beschlossen. Damit wurde festgelegt, dass Fehlzeiten zu Abzügen in der mündlichen Note führen können. Vor allem sollte auch ein Stück weit Gerechtigkeit denen gegenüber geschaffen werden, die zwar jeden Abend da sind, aber trotzdem nur bescheidene Leistungen erbringen und auch zumindest ansatzweise ein bisschen dafür gesorgt werden, dass wir nicht dazu missbraucht werden, um den Sozialstaat zu alimentieren (Bafög, Kindergeld, Semestertickets u.s.w.). Vor allem ging es auch ums unentschuldigte Fehlen. Die Regelung wurde so entworfen, dass ab einer bestimmten Fehlquote etappenweise Abzüge in der sonstigen mündlichen Mitarbeit erfolgen sollen. Sie steht, wie uns der damalige Schulleiter bereits sagte, in einer rechtlichen Grauzone. Was das unenstschuldigte Fehlen angeht, gehe ich soweit mit. Problematisch wird es allerdings dann, wenn jemand aufgrund von Krankheit, Familie oder Job Fehlzeiten ansammelt, diese zwar entschuldigt, dann aber trotzdem rigoros Abzüge bekommt. Meinem Empfinden nach besteht immer noch ein Unterschied, ob jemand z.B. ein Drittel durch Krankheit gefehlt hat oder diese Zeiten dadurch angehäuft hat, weil er sich regelmäßig die letzte Stunde geklemmt hat. Die Schulleitung, die wir in den letzten Jahren hatten, war allerdings der Meinung, dass da kein Unterschied sei. Deshalb wurde ich auch in Notenkonferenzen regelmäßig angegangen, weil ich mich angeblich nicht an Konferenzbeschlüsse gehalten, Rechtsvorschriften nicht umgesetzt und "pädagogische Willkür" betrieben hätte bzw. ich sinngemäß zu dämlich, wäre die Fehlquote ordentlich auszurechnen.
    Den Gipfel erlebte ich allerdings dann, als ich einem Schüler, der nachweislich über 80 % des Unterrichts (meist unentschuldigt) gefehlt hatte und entsprechend auch die Klausur mit 00 Punkten geschrieben hatte, tatsächlich 00 Punkte auf dem Zeugnis gab. Er wurde darum nicht versetzt und fing an, dagegen vorzugehen. Anstatt dann mir den Rücken freizuhalten, zog die damalige Schulleitung feige den .... ein und fragte mich, ob ich die Note auch begründen könne.

  • Eine unentschuldigte Fehlstunde wird mit 0 Punkten bewertet. Aber eine entschuldigte Stunde kannst du nicht schlecht bewerten.
    In NRW gibt es auch eine maximale Fehlquote. Wer mehr gefehlt hat, den kann man mündlich Prüfen um eine Note festzustellen.
    Ansonsten kann ein volljähriger Schüler bei zu vielen unentschuldigten Fehlstunden auch entlassen werden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Eine pauschale Regelung, wer zu viel fehlt, erhält Punktabzug, widerspricht meines Wissens sowohl der VOGSV als auch der OAVO.
    Wenn die Gesamtkonferenz eine Regelung basierend auf § 133 (1) 9. beschließt, darf sie trotzdem nicht pauschal jeden Schüler über einen Kamm scheren. Mit Grundsätzen für eine einheitliche Leistungsbewertung ist nicht gemeint, wer eine bestimmte Zeit fehlt, erhält einen Punktabzug. Formal muss ein Schüler, der in einem Fach eine Stunde anwesend war, sonst entschuldigt fehlt, auf Grundlage dieser Stunde bewertet werden.


    Da wäre es meines Erachtens sogar Pflicht des Schulleiters, den Beschluss überprüfen zu lassen und ggf. aufheben zu lassen.


    Was gesetzeskonform wäre, ist z.B. per Klassenkonferenzbeschluss einem Schüler nur noch die Fehlzeiten zu entschuldigen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
    Was hindert aber eine Klassenkonferenz mit entsprechenden Begründungen das bei 1/3 der Klasse zu bechließen?


    Pauschal für ganze Klassen, Jahrgänge oder die ganze Schule darf die Regelung nicht getroffen werden.


    Wer dem Arzt, der Verfasser der Bescheiniung nicht traut, kann das über Schulleitung und Schulamt ja anmahnen, so dass´entweder der Arzt überprüft wird bzw. Schüler zum Amtsarzt geschickt werden. Aber das Fass ist echt groß .... Wer das aufmachen will....

  • Uns wurde gesagt, dass wir unentschuldigte Fehlstunden nicht mit 0 Punkten bewerten dürfen.
    Wir dürfen aber naturlich den Inhalt der versäumten Stunde überprüfen ...

  • Bei Bafög- Empfängern gibt es ja immer noch das Druckmittel, dass wir unentschuldigte Fehlzeiten den Bafög- Ämtern melden müssen, weil die Leistungen ja an den regelmäßigen Schulbesuch gekoppelt sind.

  • Uns wurde gesagt, dass wir unentschuldigte Fehlstunden nicht mit 0 Punkten bewerten dürfen.
    Wir dürfen aber naturlich den Inhalt der versäumten Stunde überprüfen ...

    Wenn man aber in genau dieser Stunde mündliche Noten macht oder einen Test schreibt hat der u. Fehlende 0 Punkte.


    Wer entschuldigt fehlt, darf natürlich keine 6 kriegen. Dann muss eine andere Regelung her, dass jemand mindestens soundsoviel Noten haben muss, z.B. sonst könnte einer ja einen Test mitschreiben, sich den Rest des Jahres krank melden und hätte die Note von ersten Test.


    Wenn der SL über etwas abstimmen lässt, worüber nicht abgestimmt werden darf, machts den Beschluss automatisch ungültig. Sonst könnte man ja jeden Käse mal eben beschließen. Eis für alle!

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  • Bei uns gilt die Regel:


    Unentschuldigte Stunden werden mit 6 gewertet.


    Entschuldigte Stunden erst mal gar nicht. Bei mehr als 25 % entschuldigter (!) Stunden MUSS eine Feststellungsprüfung über die versäumten Unterrichtsinhalte abgehalten werden. Diese Note gilt dann für alle versäumten Stunden.


    Heute noch gehabt.

  • Den Gipfel erlebte ich allerdings dann, als ich einem Schüler, der nachweislich über 80 % des Unterrichts (meist unentschuldigt) gefehlt hatte und entsprechend auch die Klausur mit 00 Punkten geschrieben hatte, tatsächlich 00 Punkte auf dem Zeugnis gab. Er wurde darum nicht versetzt und fing an, dagegen vorzugehen. Anstatt dann mir den Rücken freizuhalten, zog die damalige Schulleitung feige den .... ein und fragte mich, ob ich die Note auch begründen könne.

    Meine Begründung wären da ganz wenige Sätze:


    • Klausur 0 Punkte
    • Überschreitung der maximal zulässigen Fehlzeit

    Sollte die Schulleitung noch auf einer Feststellungsprüfung bestehen, werde ich die selbstverständlich machen, aber das Ergebnis davon wird wahrscheinlich nicht von den anderen Ergebnissen abweichen.


    Wir haben bei uns an der Abendschule das Problem, daß manche "Schüler" sehr viele entschuldigte Fehlstunden ansammeln, weil sie in Wechselschicht arbeiten und entsprechend zu jedem dritten Termin nicht kommen, weil sie Spätschicht haben.

  • NVO B.-W.:


    "§ 8 Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten
    [...]
    (5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.
    [...]
    (7) Die Absätze 4 bis 6 gelten entsprechend für mündliche und praktische Leistungen."

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