NRW: A13 nur für neu ausgebildetet Grundschullehrer?

  • Juditte: Die müssten nach der Logik genauso wie H/R-Lehrer bezahlt werden, da sie bis Klasse 10 (Sek I) unterrichten dürfen und ihr Unterrichtsfach auch in dem Umfang studierten. In der Regel bekommen ja Förderschullehrer A13, H/R-Lehrer nur A12. Ist in meinem Bundesland durch die längere Regelstudienzeit (9 statt 7 Semester) abgedeckt, es wäre aber auch eine mögliche Argumentationsweise, dass Förderschullehrer neben dem fachlichen und dem bildungswissenschaftlichen auch über sonderpädagogisches Wissen verfügen - was bei H/R-Lehrern nicht der Fall ist.

  • Juditte: Die müssten nach der Logik genauso wie H/R-Lehrer bezahlt werden, da sie bis Klasse 10 (Sek I) unterrichten dürfen und ihr Unterrichtsfach auch in dem Umfang studierten. In der Regel bekommen ja Förderschullehrer A13, H/R-Lehrer nur A12. Ist in meinem Bundesland durch die längere Regelstudienzeit (9 statt 7 Semester) abgedeckt, es wäre aber auch eine mögliche Argumentationsweise, dass Förderschullehrer neben dem fachlichen und dem bildungswissenschaftlichen auch über sonderpädagogisches Wissen verfügen - was bei H/R-Lehrern nicht der Fall ist.

    Es geht aber eben nicht um den Anspruch der studierten Fächer, sondern es handelt sich hier um ein laufbahnrechtliches Problem. Ich weiß nicht, wie es jetzt mit den Masterabschlüssen ist. Aber ich habe noch mit Staatsexamen abgeschlossen und da war es so, dass z.B. Grundschullehrer nicht promovieren durften während Absolventen der Sonderpädagogik dies durften (Einordnung höherer vs. gehobener Dienst mit entsprechender Bezahlung).
    Sollte sich dies geändert haben, muss natürlich auch die Einordnung entsprechend angepasst werden.

  • Es geht aber eben nicht um den Anspruch der studierten Fächer, sondern es handelt sich hier um ein laufbahnrechtliches Problem. Ich weiß nicht, wie es jetzt mit den Masterabschlüssen ist. Aber ich habe noch mit Staatsexamen abgeschlossen und da war es so, dass z.B. Grundschullehrer nicht promovieren durften während Absolventen der Sonderpädagogik dies durften (Einordnung höherer vs. gehobener Dienst mit entsprechender Bezahlung).Sollte sich dies geändert haben, muss natürlich auch die Einordnung entsprechend angepasst werden.

    die Einordnung des öD sagt, Masterabschluss bereutet mindestens A13, weil höherer Dienst. Wird aber bei Den Lehrern eben nicht so bezahlt.

  • Bekommt man in Hessen nicht A13 für H/R. Zumindest für eine Freundin von mir, war es eine Kröte, die sie schlucken musste, um in Niedersachsen eine feste Stelle zu bekommen. Dort bekommt sie A12.

  • die Einordnung des öD sagt, Masterabschluss bereutet mindestens A13, weil höherer Dienst. Wird aber bei Den Lehrern eben nicht so bezahlt.

    Als ich studiert habe, umfaßte das Lehramt Primarstufe (also Grundschule) noch 6 Semester Regelstudienzeit, während alle anderen Lehrämtler 9 Semester Regelstudienzeit hatten. So wurde auch der spätere Gehaltsunterschied begründet.

  • Vom Dienstherrn? Universitätsstudium oder äquivalent (aka mindestens 8 Semester) ist höherer Dienst, Fachhochschulstudium oder äquivalent (aka mindestens 6 Semester) ist gehobener Dienst. Das ist echt keine Raketenwissenschaft. :P

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Vom Dienstherrn? Universitätsstudium oder äquivalent (aka mindestens 8 Semester) ist höherer Dienst, Fachhochschulstudium oder äquivalent (aka mindestens 6 Semester) ist gehobener Dienst. Das ist echt keine Raketenwissenschaft. :P

    unser Masterstudium waren mindestens 8 Semester, also beides erfüllt und trotzdem E11

  • Vom Dienstherrn? Universitätsstudium oder äquivalent (aka mindestens 8 Semester) ist höherer Dienst, Fachhochschulstudium oder äquivalent (aka mindestens 6 Semester) ist gehobener Dienst. Das ist echt keine Raketenwissenschaft. :P

    Moment! Das ist keine Begründung des Dienstherrn, sondern Deine Interpretation - oder? Wo begründet der Dienstherr, wie die Gehaltsunterschiede zustande kommen?


    (By the way: promovierte Lehrbeauftragte an der Uni verdienen weniger als Lehrer, trotz höherer Qualifikation.)

  • Die formalen Qualifikationskriterien können alleine nicht Grundlage für Einstufung des Gehalts sein. Ansonsten würde ich noch auf die promovierte Putzfr... äh, Raumpflegewissenschaftlerin warten - die müsste doch mit der Qualifikation miiiiindestens A14 bekommen ;) .

  • Kann nicht sein, dann würden unsere Werkstattlehrer nicht a9 bekommen.

    Wenn sich keine Werkstattlehrer mehr finden lassen, wird deren Lohn erhöht werden - wenn auch nicht von heut' auf morgen.
    Im GS Bereich zB. läuft dieser Prozess ja schon.


    Was die Werkstattlehrer betrifft:
    Ich kenne nur umgekehrte Fälle, wo wg. eines Mangels an Wissenschaftlichen Lehrkräften Technische Lehrer unerlaubterweise (!) auch für Theorie-Unterricht eingesetzt werden. (So stopft man nicht nur ein Loch mit der Sorte von Lehrern, von der es ein größeres Angebot gibt, sondern spart auch noch gehörig Lohnkosten.)

  • So stopft man nicht nur ein Loch mit der Sorte von Lehrern, von der es ein größeres Angebot gibt, sondern spart auch noch gehörig Lohnkosten.

    Die größte Lohnkostenersparnis fußt doch in der Inklusion. Was meinst du, warum die Politiker alle so heiß darauf sind/waren alle Kinder in Regelschulen zu inkludieren? Genau, ein Platz an einer Förderschule kostet ca. das 3-4 fache von einem Regelschulplatz, einfach weil die Lehrkräfte billiger sind und vor allem die Klassenstärken sehr viel größer.


    Komisch nur, daß manche Kollegen das alles auch noch toll finden.

  • Die größte Lohnkostenersparnis fußt doch in der Inklusion. Was meinst du, warum die Politiker alle so heiß darauf sind/waren alle Kinder in Regelschulen zu inkludieren? Genau, ein Platz an einer Förderschule kostet ca. das 3-4 fache von einem Regelschulplatz, einfach weil die Lehrkräfte billiger sind und vor allem die Klassenstärken sehr viel größer.
    Komisch nur, daß manche Kollegen das alles auch noch toll finden.

    Ja, das scheint auch mir genau so zu sein wie Du es beschreibst!


    Zu jeder Reform, sei es Inklusion oder Besoldungsstufen, gibt es eben die passende Legitimation.
    Werden die Arbeitsbedingungen verbessert, gibt's eine passende Begründung, werden sie verschlechtert, gibt's eine passende Begründung - auch wenn es letztlich jedes Mal der gleiche Grund und der gleiche Zweck ist.

  • Jetzt nur mal aus Interesse: Was gibt es nach der Logik dann für Förderschullehrer? Oder sollte es tatsächlich so sein, dass auch Studieninhalte, die nichts mit reinem, zu vermittelndem Wissen zu tun haben, doch eine höhere Besoldungsstufe rechtfertigen?

    Ich finde es verrückt, dass es für geistig behinderte Kinder einen so engen Betreuungsschlüssel mit so hochqualifizierten Lehrern gibt. Die Bezahlung von Sonderschullehrern finde ich in Ordnung in Anbetracht des Umfangs ihres Studiums. Aber mich fragt, warum man nicht Erzieher einsetzt, die von mir aus eine Zusatzausbildung bekommen. Müssen Kinder, die lernen wie man Obst voneinander unterscheidet (siehe anderer Thread), wie man im Zahlenraum von 1-10 rechnet oder eben einfach (wie ich finde) wichtige lebenspraktische Dinge lernen, von jemandem betreut werden, der jahrelang studiert hat? Was ist da der sinnvolle Mehrwert, der so eine hochspezialisierte Betreuung rechtfertigt. Das ist doch irgendwie mit Kanonen auf Spatzen schießen.
    Warum investiert der Staat da so viel Geld, das könnte man doch durchaus auch Erziehern zutrauen mit einer Zusatzqualifikation. Klar hat ein studierter Sonderpädagoge viel mehr Ahnung, aber ist das nicht ein übertriebener Maßstab? Mir kommt das vergleichsweise so vor als würde man für keine Ahnung, Realschüler, nun habilitierte Uni-Didaktikprofessoren als Lehrpersonal einsetzen wollen (mit entsprechender C4-Bezahlung). Die Gelder sollten doch irgendwie sinnvoller verwendet werden.

  • Weil ältere Schüler unterrichten = anspruchsvollerer Stoff = mehr nötiges Wissen als Lehrer = mehr Gehalt.

    Wessen Wissen nicht für den kompletten Schulstoff reicht und wer den anspruchsvoll findet, wurde zu unrecht durch die Staatsprüfungen/Bachelor/Masterprüfungen gelassen und gehört aus dem Dienst entfernt.


    Darüber hinaus kann man das Argument wunderbar umdrehen:
    Ältere Schüler = selbstständigere Lerner = weniger Anforderung an den Lehrer = niedrigeres Gehalt :P


    Insofern ist so eine Argumentationskette immer problematisch.


    Die einzig vernünftige Lösung wäre:
    Basislohn
    + Zuschlag für Zusatztätigkeiten (für alle außer Unterrichten, Beraten, Fördern)
    + Zuschlag für schwieriges Klientel
    + Zuschlag für widrige Bedingungen (mieses Gebäude, kein Material, unattraktiver Ort, zu große Klassen, ...)
    + Zuschlag für besondere Leistung
    (+ Fächerzuschlag)
    ...natürlich ohne Senilitätszulage und Zuschläge nur solange die Bedingungen erfüllt sind. Sprich nix mit 4 Jahre ackern und 36 Jahre nix mehr tun.


  • Klingt gar nicht mal doof... vermutlich wirds schon deshalb nie umgesetzt, weil es eben sinnvoll wäre.


    Ach ja - du hast noch - 50% für Bayern vergessen, weil eh obrigkeitshörig und merkens sowieso nicht :lach: :lach: :lach:


    Aber mal ehrlich, nach deinem Schlüssel würde ich auf einen Schlag ne ganze Menge mehr verdienen...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

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