Kann Schulleitung im Mutterschutz Korrektur der AP fordern?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und hoffe, dass sich jemand mit Mutterschutz und Co. auskennt und mir helfen kann. Am 11. Mai werde ich in den Mutterschutz gehen und am 22. Juni ist mein Entbindungstermin, das ist der Tag der Abschlussprüfung Englisch. Heute hat mich allen Ernstes die Schulleitung gefragt, ob ich die Prüfung denn im MuSchu korrigieren könne?! Ich habe geschaut wie ein Bulldock und gesagt: "Äh... ganz sicher nicht?!", und dann sind die Chefs auf den Trichter gekommen, dass das ja doch irgendwie blöd wäre. Ich glaube ehrlich gesagt, sie hatten den Termin bloß nicht richtig auf dem Schirm.


    Jetzt aber die eigentlich Frage: Sie kamen dann auf meine Kollegin zu sprechen, die vier Wochen später Termin hat. Von ihr wollen sie es anscheinend tatsächlich verlangen, dass sie im MuSchu die Prüfung korrigiert (sie sollte ursprünglich meine 10. Klasse übernehmen, dummer Zufall)! Ich weiß, dass man im MuSchu freiwillig arbeiten KANN, aber darf die Schulleitung es ANORDNEN??? Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und denke, es ist die Aufgabe der Chefs, sich um einen Ersatz zu bemühen, oder nicht?


    Danke schonmal für jede Antwort!
    LG Julia


  • Jetzt aber die eigentlich Frage: Sie kamen dann auf meine Kollegin zu sprechen, die vier Wochen später Termin hat. Von ihr wollen sie es anscheinend tatsächlich verlangen, dass sie im MuSchu die Prüfung korrigiert (sie sollte ursprünglich meine 10. Klasse übernehmen, dummer Zufall)! Ich weiß, dass man im MuSchu freiwillig arbeiten KANN, aber darf die Schulleitung es ANORDNEN??? Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und denke, es ist die Aufgabe der Chefs, sich um einen Ersatz zu bemühen, oder nicht?

    Freiwillig kann man, anordnen kann niemand und wenn es ganz blöd kommt, kommt das Kind früher und nach der Geburt darf man selbst freiwillig nicht. Wäre doch sehr riskant, dass plötzlich jemand anders weiter korrigieren muss, sollte man sich wohl besser vorher überlegen!

  • Ich bin kein Schuljurist ... aber soweit ich weiß: NEIN, das kann nicht angeordnet werden. Von der Website des Bayerischen Ministeriums für Arbeit und Soziales, Integration und Familie:


    "Für Frauen, die zuvor berufstätig waren, beginnt sechs Wochen vor der Geburt der Mutterschutz. Sie haben jetzt mehr Zeit und Ruhe, um Kraft zu tanken für die Geburt und die bevorstehenden Wochen mit dem Neugeborenen. Frauen, die bereits Kinder haben, möchten diese auch gerne auf das bevorstehende Ereignis vorbereiten und ihnen vielleicht noch einmal besonders viel Zeit und Aufmerksamkeit schenken.
    Eine Weiterbeschäftigung während der Schutzfrist vor der Geburt ist nur mit Einwilligung der Schwangeren möglich. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
    Der Mutterschutz endet regulär acht Wochen nach der Geburt. Es besteht hierbei ein absolutes Beschäftigungsverbot. Erfolgt die Geburt vor dem errechneten Termin, so verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte."


    http://www.schwanger-in-bayern…ternzeit/mutterschutz.php

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass dein errechneter Geburtstermin am 22.Juni ist und am 22. Juni auch die Abschlussprüfung?


    Nehmen wir mal an, dein Kind kommt genau pünktlich, was ja selten der Fall ist: Wie stellen die sich das denn vor???


    Bringt dann jemand aus der Schule dir die Arbeiten in den Kreißsaal, damit du in den Wehenpausen mal eben einen Klassensatz Prüfungen korrigieren kannst? Denn sobald das Kind "draußen" ist, hast du ja ein absolutes Beschäftigungsverbot und darfst das auch nicht freiwillig machen.


    Das ist ja echt lächerlich!

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulleitung kann dies nicht anordnen. Das wäre auch ziemlicher Unsinn. Wenn die Kollegin oder Du während der Korrektur plötzlich entbinden müssen, dann kommt man ggf. nicht sofort an die Klausuren ran und müsste ad hoc einen Ersatz finden.


    Also auf was für Ideen die kommen...

  • Als mein jüngerer Sohn geboren wurde, hatte ich auch eine 10. Klasse. Ich wollte gern die Abschlussarbeit korrigieren, durfte aber nicht! Vor Entbindung hätte ich gedurft, nach Entbindung nicht. Du wirst ja kaum vor der Entbindung noch die Arbeiten korrigieren können, im Mutterschutz nach der Entbindung war es nicht erlaubt. Ich glaube nicht, dass sich daran viel geändert hat.

  • Ich danke euch für die bisherigen Antworten und DeadPoet für das hilfreiche Zitat. Man sollte meinen, der gesunde Menschenverstand würde so etwas regeln, aber das ist leider nicht bei allen der Fall... Mir geht es vor allem um meine Kollegin. Wenn sie jetzt darauf eingeht, wird es an dieser Schule auch von allen erwartet werden, die nach ihr in eine solche Situation kommen. Sie ist noch nicht lange dabei und wird sich aus Gutmütigkeit breitschlagen lassen, und das fände ich sehr schade. Ich hatte schon die Idee, unsere Sicherheitsbeauftragte mit einzubeziehen, die ja auch für den Schutz der Schwangeren zuständig ist. Das ist eine ältere, sehr resolute Frau, die der Schulleitung gehörig den Kopf waschen wird, wenn sie davon Wind kriegt.... *Hände reib*... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass dein errechneter Geburtstermin am 22.Juni ist und am 22. Juni auch die Abschlussprüfung?


    Nehmen wir mal an, dein Kind kommt genau pünktlich, was ja selten der Fall ist: Wie stellen die sich das denn vor???


    Bringt dann jemand aus der Schule dir die Arbeiten in den Kreißsaal, damit du in den Wehenpausen mal eben einen Klassensatz Prüfungen korrigieren kannst?

    Das war mein zweiter Gedanke. Der erste war: Kann man die Geburt nicht einfach 2 Wochen verzögern, damit du schnell noch korrigieren kannst. Vielleicht kennt deine Schulleitung sich da pharmakologisch aus?


    Btw.: Ab wann dürfen eigentlich Babys korrigieren? Also vielleicht könnt ihr euch helfen lassen vom Nachwuchs? (Achtung, Ironie)

  • Sie ist noch nicht lange dabei und wird sich aus Gutmütigkeit breitschlagen lassen, und das fände ich sehr schade. Ich hatte schon die Idee, unsere Sicherheitsbeauftragte mit einzubeziehen, die ja auch für den Schutz der Schwangeren zuständig ist. Das ist eine ältere, sehr resolute Frau, die der Schulleitung gehörig den Kopf waschen wird, wenn sie davon Wind kriegt.... *Hände reib*...


    Sei mir nicht böse, aber ich finde nicht, dass du dich da irgendwie einschalten solltst.


    Deine Kollegin ist eine erwachsene Frau, wenn sie das freiwillig vor der Entbindung macht, wird sie sich das auch schon überlegt haben, weshalb und warum.

  • Sei mir nicht böse, aber ich finde nicht, dass du dich da irgendwie einschalten solltst.


    Deine Kollegin ist eine erwachsene Frau, wenn sie das freiwillig vor der Entbindung macht, wird sie sich das auch schon überlegt haben, weshalb und warum.

    Und trotzdem wird es dann allen anderen zum Nachteil, weil man dann immer zu hören bekommt, dass sie es doch auch gemacht hat und man sich nicht so anstellen soll. Wird sie vermutlich gleich zu hören bekommen, also betrifft es sie auch.


    Ich würde wohl einfach die aktuelle Anfrage an den Personalrat weitergeben, dann erübrigt sich der Rest evtl. schon von alleine.

  • Sei mir nicht böse, aber ich finde nicht, dass du dich da irgendwie einschalten solltst.

    Finde ich schon. Zum einen wegen der "Vorbildfunktion" die Susannea schon angemerkt hat. Zum anderen benötigt die Kollegib vielleivht einfach Unterstützung. Je nachdem, wie gefragt wurde und wieviel Druck aufgebaut wurde, war das Verfahren, das zur Zusage führte, gar nicht ganz fair. Und manchmal braucht der eine oder andere vielleicht nur etwas moralische Rückendeckung, um zu lernen, sich auch um sich selbst zu kümmern.


    Und wenn dann eine Schulleitung mitbekommt, dass man auch mit den "schwachen" Kollegen nicht alles machen kann, weil die "starken" sich hinter diese stellen, kann sich das Klima in der Schule ganz gewaltig ändern. Wer den Überblick hat und sich rechtlich auskennt, hat auch eine gewisse Verantwortung.

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