Bewerbung A14

  • Hallo zusammen,
    ich bin seit August 2017 auf Lebenszeit verbeamtet und möchte mich nun auf eine A14 an einer anderen Schule (gleiche Schulform, gleiche BezReg) bewerben. Da ich bereits als A13 auf dem Gymnasium in diesem Bereich seit 2 Jahren arbeite, habe ich natürlich großes Interesse da beruflich weiterzukommen. Die Bewerbungsfrist endet zu Ende Februar.


    Mir stellt sich nur die Frage, ob ich mich auf diese Stelle bewerben darf, da:
    1. man sich erst mit einem Jahr nach der Lebensverbeamtung auf eine A14 bewerben darf. Daher die Frage: Meint man 1 Jahr Lebensverbeamtung zum Bewerbungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Besetzung der Stelle?
    2. ich mich in der 18ten Schwangerschaftswoche befinde. Da die Frage: Muss ich das bei der Bewerbung angeben? Habe Angst, dass man mich dann ohne auf meine Qualifikation zu achten sofort vom Bewerbungsverfahren ausschließt.


    Denn leider habe ich schon in der Art Erfahrungen machen müssen, wo man sich ganz offen auf Äußerlichkeiten und interne Abmachungen beschränkte, und eben nicht auf die Qualifikation.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.


    Danke im Voraus!!!!!!


    EdGr


    :)

  • 1) Wenn deine Beurteilung am Ende der Probezeit die Bestbeurteilung ist, darfst du dich glaube ich sofort bewerben. Da müsste auch irgendwas von Ausnahmen geäß § xy stehen. Schau da mal genauer nach
    2) Musst du nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Die Mindestdienstzeit muss mit dem Ende des Bewerbungszeitraums erfüllt sein. Wenn also das Ende der Probezeit im August 2017 lag, dann ist die Wartezeit noch nicht erfüllt. Eine Bewerbung auf eine A14-Stelle könnte also frühestens im August 2018 erfolgen.


    Die Ausnahme ist in der Tat die, die Flipper genannt hat:


    Zitat


    (3) Abweichend von Absatz 2 Nummern 1 und 2 ist eine Beförderung in den Fällen des Nachteilsausgleiches gemäß § 6 zulässig. Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 5 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.


    Quelle: LVO NRW


    Die Schwangerschaft musste ja schon aus Gründen der Gefährdungsbeurteilung angegeben werden. Die SL weiß also davon. Natürlich wäre ein Bewerber, der nicht in die Elternzeit und anschließend in der Regel in Teilzeit wiederkommt, attraktiver. Das ist aber Teil des Spiels. Die Arbeit muss ja auch irgendwie erledigt werden.

  • Bezüglich der Schwangerschaft muss man bei der Bewerbung nichts angeben, ich würde aber von vornherein mit offenen Karten spielen. Wenn die Bewerbungsfrist bis Ende Februar läuft, wir das eigentliche Verfahren erst nach Ostern stattfinden, du dürftest da dann also irgendwo zwischen der 30. und 40. Woche sein, da wird es schwierig mit dem Verbergen. Ausschließen darf man dich von der Bewerbung natürlich aufgrund einer Schwangerschaft nicht.

  • Problematisch wird es erst recht, wenn das Verfahren so spät ist, dass du bereits im Mutterschutz bist oder (worst case) im BV. Da würde ich auch eher mit offenen Karten spielen.
    Bei uns hat eine schwangere Bewerberin eine Beförderungsstelle bekommen, sie war halt besser und nur weil eine andere nicht schwanger ist, heißt es nicht, dass sie es nicht noch wird. Und im nächsten Halbjahr gehen bei uns auch 2 Väter in EZ, also heißt es nicht, dass nur Frauen ausfallen können ;)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • a) Sofern du nicht in deinem dienstlichen Gutachten (Abschluss zur Probezeit) den Vermerk "Hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" hast, bist du raus, sofern du zum Beförderungszeitpunkt (vermutlich ist hier "sofort" angegeben), nicht das Jahr rum hast. Da die Bestnoten zurzeit sehr restriktiv vergeben sind, gehe ich davon aus, dass du das nicht hast.


    b) Schwangerschaft darf sich nicht nachteilig auswirken. §20 LBG NRW

    • Offizieller Beitrag

    2. ich mich in der 18ten Schwangerschaftswoche befinde. Da die Frage: Muss ich das bei der Bewerbung angeben?

    Musst Du nicht, es kann aber sein, allerdings kann es dann durchaus passieren, dass die neue Schulleitung von Anfang an eine schlechte Vormeinung von dir hat. Ich weiß nicht, ob du dir das für eine eventuell jahrelange Zusammenarbeit antun willst.

  • Musst Du nicht, es kann aber sein, allerdings kann es dann durchaus passieren, dass die neue Schulleitung von Anfang an eine schlechte Vormeinung von dir hat. Ich weiß nicht, ob du dir das für eine eventuell jahrelange Zusammenarbeit antun willst.

    Ich verstehe was du meinst und mir ist eine gute Zusammenarbeit auch wichtig. Allerdings finde ich, dass sich viele Lehrer zu viel Gedanken darüber machen, wie "etwas ankommt" oder was Ausbilder, Schulleiter etc. denken könnten, wenn man seine Rechte einfordert.
    Ist also eine Einzelfallentscheidung, aber tendenziell finde ich, dass man sich von solchen Gedanken eher frei machen sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe was du meinst und mir ist eine gute Zusammenarbeit auch wichtig. Allerdings finde ich, dass sich viele Lehrer zu viel Gedanken darüber machen, wie "etwas ankommt" oder was Ausbilder, Schulleiter etc. denken könnten, wenn man seine Rechte einfordert.
    Ist also eine Einzelfallentscheidung, aber tendenziell finde ich, dass man sich von solchen Gedanken eher frei machen sollte.

    Ich sehe es eben auch von der anderen Seite, und auch wenn ich nicht nachtragend bin und versuche, so etwas auszublenden, sind auch die wohlmeinendsten Schulleitungen nur Menschen. Ich hatte selbst auch gerade so einen Fall: Neuer Kollege wird eingestellt, ich mache Nachtschichten um einen vernünftigen Stundenplan zu basteln, und beim ersten Gespräch nach der Einstellung teilt er mir mit, dass er quasi (fast) sofort in Elternzeit gehen wird. Ist alles sein gutes Recht, aber ich kam mir erst mal auf gut Deutsch verarscht vor (zumal wir eine solche Not haben an den beruflichen Schulen in Hessen, wir hätten ihn sowieso genommen). Die Folge ist, dass ich zumindest emotional jetzt bei allem, was mit diesem Kollegen zu tun hat, erst mal negativ gestimmt bin. Soll ihm nicht zum Nachteil werden, aber gerade bei schnellen Entscheidungen kann ich das nicht ausschließen.


    OK, war jetzt aber etwas OT ...

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure schnellen Antworten. Hat mir sehr geholfen und ich habe mich daraufhin schnell weiter erkundigt.


    Tatsächlich ahbe ich diesen Zusatz, der mir eine sofortige Bewerbung auf A14 ermöglicht. Das hatte mir der Chef mitgeteilt. Ich hatte es nur nicht auf dem Schirm, dass dieser Zusatz eine solche Auswirkung hat.
    Außerdem habe ich mir auch gedacht, mit offenen Karten mich zu bewerben. Ich habe noch nie etwas verheimlichen müssen und bin immer damit gut gefahren :) also, werde auch dieses Mal meinem Gefühl und somit eurem Rat folgen!


    Danke!


    LG

  • Hallo liebes Forum!


    Folgende Situation: neue A14 Stelle an meiner Schule. Meine Kollegin und ich sind die einzigen Bewerberinnen, das weiß ich schon.


    1. Angenommen, wir bekämen beide die gleiche Note im Gutachten. Kriege ich die Stelle, da ich ein Jahr längere Dienstzeit habe?
    2. Gibt es eigentlich auch die Situation, dass die Bezirksregierung bei gleiche Note nochmal den Schulleiterin kontaktiert, und die sich abschließend entscheidet? Oder ist sie nach Abgabe ihres Gutachtens komplett raus?


    VG
    F. Sommer

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