Wann beginnt meine Aufsichtspflicht?

  • Die Diskussion FOCUS: Mit strengen Regeln zum Erfolg führte mich zu folgender Frage:


    Wann beginnt denn eigentlich meine Aufsichtspflicht bei einem Kind, das zu spät zur Schule kommt?


    1) Wenn die Stunde begann? (aber das ist es ja nicht da)


    2) Wenn es den Schulhof betreten hat? (aber ich bin doch im Klassenraum und kann nicht gleichzeitig den Schulhof beaufsichtigen)


    3) Wenn es das Schulgebäude betreten hat? (aber ich bin doch im Klassenraum und kann nicht gleichzeitig das Schulgebäude beaufsichtigen)


    4) Wenn es den Unterrichtsraum betreten hat?


    Und was ist, wenn ich es aufgrund des Zu-spät-Kommens nicht in den Raum lasse (so wie die Schule in oben genannter Diskussion zu spät kommende Kinder nicht in die Schule lässt)?


    Habe ich es dann sozusagen nicht in meine Aufsicht übernommen?


    Wie seht ihr das?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Und was ist, wenn ich es aufgrund des Zu-spät-Kommens nicht in den Raum lasse (so wie die Schule in oben genannter Diskussion zu spät kommende Kinder nicht in die Schule lässt)?

    Rechtlich verbindlich kann ich da nichts zu sagen, aber: Wenn das eine schulweite Regelung ist, ist im Zweifelsfall der Schulleiter vernatwortlich (wie im Fall aus dem Artikel), vermute ich. Wenn du etwas entscheidest, sieht das womöglich anders aus. In einigen unserer Bildungsgänge wird recht restriktiv mit Zuspätkommern umgegangen, die werden dann aber in der Reflexionsraum geschickt, d.h. die sind nicht unbeaufsichtigt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich glaube die Frage ist falsch formuliert. Es müsste heissen "Wo beginnt meine Aufsichtspflicht?", da diese meist an ein bestimmtes räumliches Areal (Klassenzimmer) gekoppelt ist. Kommt ein Schüler zu spät, beginnt die Aufsicht natürlich mit dem Betreten des Raumes.


    Das Verfahren zuspätkommende Schüler nicht in das Gebäude oder den Raum zu lassen halte ich für grundsätzlich rechtswidrig, alleine schon, weil ich gar nicht weiß, ob ein Verschulden seitens des Schülers vorliegt.


    Gruß
    Toastrider

  • 1) natürlich. Ab 8 hast du die Aufsichtspflicht für jedes im Klassenbuch stehende Kind. Das gilt auch für
    - kranke Kinder (schnell Fieber messen gehen!)
    - zu späte Kinder (telefoniere die Verkehrsbetriebe ab, ob umgestürzte Bäume auf Gleisen liegen und kontrolliere den Ladestatus von Weckerbatterien)
    - in Einkaufszentren abhängende Kinder (sowieso deine Schuld, wenn die deinen Unterricht doof finden)


    Ernsthaft: Aufsicht hat man natürlich nur für anwesende Schüler. Man muss aber dem Sekretariat rückmelden, wenn einer nicht erschienen ist. Ein Kind nicht ins Zimmer zu lassen geht theoretisch nicht. Ein nicht ins Haus gelassener Schüler ist Sache des Schulleiters.

  • Ich glaube, ich muss hier wieder öfter lesen, damit ich die Denkweise einiger "Kollegen" verstehen kann. Absurd.

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • Die Aufsichtspflicht müsste in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt und leicht nachzulesen sein.


    Für Bayern gilt:
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-22


    Wegen der 15minütigen Aufsichtspflicht in der GS vor Unterrichtsbeginn haben wir die sg. "Vorviertelstunde" im Klassenzimmer.


    Zu der Frage des zu spät kommenden Kindes: Ein Kind, das nicht da ist, kann ich auch nicht beaufsichtigen. Aber man forscht selbstverständlich nach, wo es abgeblieben ist. Wenn bei uns jemand 10 - 15 min nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlt, wird dem gleich nachgegangen.
    Diese Regelung wurde in Konsequenz zu einigen Entführungsfällen mit Kindesmissbrauch vor vielen Jahren landesweit eingeführt.


    Zum Schulhof: Wenn Schulhof und Schulhaus extra zu bestimmten Zeiten beaufsichtigt werden müssen bzw. die Notwendigkeit besteht, teilt die Schulleitung die entsprechenden Aufsichten ein. Ein klassischer Fall sind die Schüler, die nicht unterrichtsbeginnfreundlich mit dem Bus kommen oder länger auf den Bus warten müssen.

  • Wenn bei uns jemand 10 - 15 min nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlt, wird dem gleich nachgegangen.

    Aha. Und wie funktioniert das konkret? Du kannst die Klasse wegen der Aufsichtspflicht ja nicht verlassen, um "nachzuforschen". Einen Schüler herausschicken, damit dieser "nachforscht", geht auch nicht, wegen der Aufsichtspflicht gegenüber diesem Schüler. Kommt da einer aus dem Sekretariat oder gar die SL und klappert die Klassenräume ab, ob einer fehlt?


    Oder habt ihr gar DIENSTHANDYS um mal eben schnell im Sekretariat anzurufen?


    Also, wie läuft das bei euch konkret mit dem "Nachforschen"?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Und wie funktioniert das konkret?

    Wir schicken Schüler ins Sekretariat oder rufen über das Klassenzimmertelefon im Sekretariat an, dort ruft die Sekretärin dann die Eltern an. Das funktioniert ganz gut - wir brauchen diese Art Nachforschung selten, weil Eltern wissen, dass sie ihr Kind rechtzeitig entschuldigen müssen. Das ist bei uns alles geregelt. Wir haben eine Haustelefonanlage, da kann man mit dem Sekretariat und jedem Klassenzimmer kommunizieren.


    Natürlich kann man bei uns einmal Schüler mit Aufgaben losschicken. Auf die Toilette und in Fachräume gehen sie auch alleine. ;-)


    Ich denke, dass auch in der Sekundarstufe "Dienste" verteilt werden. Tafeldienst, Blumendienst... Das ist bei uns auch ein Dienst, der solche Aufgaben, die den Gang zum Sekretariat betreffen, erledigen muss. Einen Dienst machen meistens 2 Schüler zusammen.

  • Wir notieren jeden morgen die fehlenden Schüler auf einem Zettel und ein Schüler (bei mir: "Zettelknecht" ;-) )gibt diesen Zettel im Sekretariat ab. Dort wird überprüft, ob die Schüler entschuldigt sind, und wenn nicht, ruft das Sekretariat zuhause an, um dem nachzugehen.


    Sarek

  • ...
    Zu der Frage des zu spät kommenden Kindes: Ein Kind, das nicht da ist, kann ich auch nicht beaufsichtigen. Aber man forscht selbstverständlich nach, wo es abgeblieben ist. Wenn bei uns jemand 10 - 15 min nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlt, wird dem gleich nachgegangen.
    Diese Regelung wurde in Konsequenz zu einigen Entführungsfällen mit Kindesmissbrauch vor vielen Jahren landesweit eingeführt.
    ...


    Bei uns haben natürlich auch alle Eltern die Pflicht, die Schule am ersten Tag zu informieren, wenn ihr Kind nicht zur Schule kommt, denn sonst weiß ja niemand, ob nicht auf dem Weg zur Schule etwas passiert ist. Nur - es gibt immer wieder welche, die das nicht tun.


    Wir sind nicht in der Pflicht, dem nachzugehen. Es wurde uns ausdrücklich so gesagt, dass das die Verantwortung der Eltern ist.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Nur zum Abgleich der Vorstellungswelten aus den unterschiedlichen Schulformen. An einer Realschule ((Brennpunkt) m Rheinland fehlen zur ersten Stunde alleine von den Fünfer und 6er Klassen je 5 Schüler. Macht Summa Summarum 50 bis 60 Sus
    Das Anrufen wird genervt eingestellt, nachdem wir feststellen, dass über 70% der vorwiegend Handyanschlûsse schon wieder abgemeldet sind oder das Handy gerade bei einem andern Clanmitglied verweilt. In den verbliebenen 30% scheitert es an der Verständigung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gestern habe ich ein wenig im Internet recherchiert. Ich bin nicht so recht fündig geworden, aber ich habe gelesen, dass der Lehrer in den meisten Bundesländern das Recht hat (Erziehungsmaßnahme), einen Schüler wegen Störungen vom Unterricht auszuschließen (nur in Bayern ist das wohl verboten).


    https://www.lehrerfreund.de/sc…s/was-duerfen-lehrer/2867


    Ich frage mich, ob der Ausschluss vom Unterricht wegen Zu-spät-Kommens (im Wiederholungsfalle) nicht auch so eine Erziehungsmaßnahme sein kann und somit gerechtfertigt ist (außer natürlich in Bayern) ?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • ... und das ist dann wohl mal wieder so ein bisschen rumgiften, um rumzugiften? :-)

    glaube ich weniger.
    Aber das war jetzt sicher Sülzen um der Sülze Willen, oder so...?
    :teufel:

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Also in der Sek I machen wir das auch nicht mehr mit dem Anrufen. Bei rund 1000 Schülern und einer entsprechenden Fehlquote mit verpeilten Eltern hätten die Sekretärinnen da aber auch viel zu tun ;)


    In der Grundschule erwarte ich das aber schon als Mutter. Falls meinem Kind auf dem Schulweg etwas zustößt möchte ich das sofort erfahren und nicht erst um 15.30, wenn es normalerweise nach Hause kommt.
    Bei so kleineren Strukturen und mit Klassenlehrersystem ist das aber auch einfacher.

  • ...


    https://www.lehrerfreund.de/sc…s/was-duerfen-lehrer/2867


    Ich frage mich, ob der Ausschluss vom Unterricht wegen Zu-spät-Kommens (im Wiederholungsfalle) nicht auch so eine Erziehungsmaßnahme sein kann und somit gerechtfertigt ist (außer natürlich in Bayern) ?

    Du hast die an sich schon super seriöse Quelle des „Lehrerfreunds„ sehr eigenwillig interpretiert. Da steht nirgends, dass man Kinder heimschicken darf, die später kommen. Und wenn je was passierte, wäre es dein letzter Arbeitstag gewesen. Lehrer können sich eine Menge erlauben, bei Aufsichtspflicht hört der Spaß auf.

  • Nur zum Abgleich der Vorstellungswelten aus den unterschiedlichen Schulformen. An einer Realschule ((Brennpunkt) m Rheinland fehlen zur ersten Stunde alleine von den Fünfer und 6er Klassen je 5 Schüler. Macht Summa Summarum 50 bis 60 Sus
    Das Anrufen wird genervt eingestellt, nachdem wir feststellen, dass über 70% der vorwiegend Handyanschlûsse schon wieder abgemeldet sind oder das Handy gerade bei einem andern Clanmitglied verweilt. In den verbliebenen 30% scheitert es an der Verständigung.

    Ja und? Und deswegen lasst ihr 5e gerade sein? Im Zweifel ist dein Chef dran, ich würde mich aber besser noch mal in der landeseigenen Schulbesuchsordnung belesen. Nur weil etwas nervig ist, entbindet es einen nicht von seinen Pflichten. Aufsichtspflicht ist immer etwas schwammig, „hatte keine Lust hinterherzutelefonieren, weil bringt ja eh nix“ wird im Zweifel keinen Richter überzeugen.

  • Also in der Sek I machen wir das auch nicht mehr mit dem Anrufen. Bei rund 1000 Schülern und einer entsprechenden Fehlquote mit verpeilten Eltern hätten die Sekretärinnen da aber auch viel zu tun ;)


    In der Grundschule erwarte ich das aber schon als Mutter. Falls meinem Kind auf dem Schulweg etwas zustößt möchte ich das sofort erfahren und nicht erst um 15.30, wenn es normalerweise nach Hause kommt.
    Bei so kleineren Strukturen und mit Klassenlehrersystem ist das aber auch einfacher.

    Ich erwarte das als Mutter übrigens auch von den Lehrern meiner Kinder in der Sek 1. Fände es nicht witzig, wenn meinem Fünftklasskind auf dem Schulweg in den öffentlichen Verkehrsmittels etwas passieren würde und ich würde davon erst nachmittags erfahren. Zumal der Schulweg zur weiterführenden Schule ja auch meist länger und gefährlicher ist als die paar Meter zur Grundschule. (Großstadt jetzt)


    Zum Glück ist das bei uns aber kein Thema, da wird selbstverständlich auch in den weiterführenden Schulen nachgeforscht, wo ein Schüler ist, wenn er unentschuldigt nicht auftaucht. Ablauf: Wie bei Caro. Nicht besonders schwer zu organisieren, wie ich finde.


    Ausschluss aus dem Unterricht im Sinne von "Zuspät gekommen, Pech gehabt, warte bitte eine Stunde lang vor der Türe" ist in Bayern zum Glück tatsächlich verboten. Die Aufsichtspflicht kann da ja gar nicht mehr gewährleistet sein!
    Ausschluss aus dem Unterricht als Ordnungsmaßnahme gibt es, aber angekündigt, von daher kein entsteht Aufsichtspflichtsdilemma.

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