Kann man Bildungsgang geistige Entwicklung wechsel?

  • Ich bin Joel und 18 Jahre alt. Hab eine Frage:
    Kann man Bildungsgang geistige Entwicklung zu Förderschwerpunkt Lernen wechsel?


    Ich sitze im ein E-Rollstuhl .Besuche seit 2006 eine Förderschule. Jetzt wollte ich mich bei einem Berufskolleg bewerben.
    Doch in meinen Zeugniss steht: Bildungsgang geistige Entwicklung. Die haben mir gesagt, dass ich den Bildungsgang änderen muss,
    sonst können die mich nicht annehmen. :( Was kann ich tun? Ich bitte um Hilfe. Meine Schule will mein Bildungsgang nicht änderen..


    MfG
    Joel

  • Hallo Joel, wer sagt denn, dass du einen bestimmten Förderschulabschluss brauchst? Im BK kann man den Hauptschulabschluss nachholen. Wer verbietet dir, das zu versuchen?

  • guck mal hier:


    https://www.berufsbildung.nrw.…n-der-apo-bk.html#qualiab


    "Aufnahme


    In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will, die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat, sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befindet und keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht. Die Bildungsgänge können auch als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Absatz 2 Satz 1 SchulG besucht werden.
    In die Teilzeitform ist aufzunehmen, wer sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet oder an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teilnimmt.
    In die Vollzeitform wird aufgenommen, wer zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Schülerin oder Schüler im Rahmen eines schulisch begleiteten betrieblichen Praktikums erwerben möchte oder sich beruflich orientieren will.
    Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in Ausnahmefällen zulassen, dass eine Schülerin oder ein Schüler einen Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2 SchulG besucht."

  • Von dem Text ausgehend, kann ich mir nicht vorstellen, dass du tatsächlich dieser Schüler bist. Kann es sein, dass du als Familienmitglied oder Freund schreibst?

    • Offizieller Beitrag

    Schüler wegen nicht-Schrebberechtigung gesperrt, hilfreiche Antworten an ihn können aber trotzdem weiter gepostet werden, er kann sie ja als Gast lesen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ich kann mir schon vorstellen, ohne einen Paragraphen zu kennen, dass das Berufskolleg jemanden ablehnen kann, der den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung hat und somit auch "nur" ein Abschlusszeugnis im Bildungsgang GE hat.


    Die Frage ist eher, wie der Threadstarter, sofern er den Beitrag wirklich selbst geschrieben hat, diesen Förderschwerpunkt bekommen hat! Denn es ist wohl doch eher die Ausnahme, dass Menschen mit geistiger Behinderung, die es natürlich in verschiedenen Ausprägungen gibt, einen solchen Beitrag verfassen könnten. Er wird den Förderschwerpunkt wohl nicht haben, nur weil er im Rollstuhl sitzt.
    Dann stellt sich die Frage, warum zu einem früheren Zeitpunkt auf der Förderschule nicht der Antrag auf Wechsel des Förderschwerpunkts oder Bildungsganges gestellt wurde, wenn der TE solch eine positive Entwicklung zeigt.

  • Wir haben einige SuS am BK mit Förderschwerpunkten. Du darfst in die AV eines Berufskollegs, wenn das BK das anbietet. Macht (soweit ich weiß) nicht jedes BK. Mittlerweile haben wir auch Sonderschulehrer, die in diesen Bereichen unterrichten.


    Was ich noch nicht verstehe (man möge mich aufklären, ich hab davon keine Ahnung): Ein Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann doch nicht einfach irgendwohin geändert werden. Der ist doch nicht ohne Grund ausgesprochen worden. Welche Merkmale haben denn diese Schüler mit diesem FÖSchwerpunkt?

  • ...
    Dann stellt sich die Frage, warum zu einem früheren Zeitpunkt auf der Förderschule nicht der Antrag auf Wechsel des Förderschwerpunkts oder Bildungsganges gestellt wurde, wenn der TE solch eine positive Entwicklung zeigt.

    Weil das die Realität ist- runter geht immer, rauf nimmer.



    ...Ein Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann doch nicht einfach irgendwohin geändert werden. Der ist doch nicht ohne Grund ausgesprochen worden. ...

    Deswegen bin ich ja auch immer skeptisch, was die ganze Förderschuldebatte angeht. Es gibt kein Merkmal, was jemanden definitiv als "lernbehindert" definiert. Das hängt immer vom Gutachter ab, vom IQ-Test, von den aktuellen schulischen Umständen... (als der Schüler 2006 eingeschult wurde fanden die Lehrer, dass er an einer G-Schule besser aufgehoben wäre. Jetzt muss er für seine Rechte kämpfen.)


    Die Bandbreite von Schülern aller Schulformen ist groß. Was sagt dazu eigentlich Herr Frapper?

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Man kann Förderschwerpunkte auch wechseln oder aufheben. Natürlich geht das.
    In der Regel ist das bei GE aber nicht der Fall! Daher war wohl eher die "Diagnose" und der Förderschwerpunkt von Anfang an schlichtweg falsch.

  • Man kann Förderschwerpunkte auch wechseln oder aufheben. Natürlich geht das.
    In der Regel ist das bei GE aber nicht der Fall! Daher war wohl eher die "Diagnose" und der Förderschwerpunkt von Anfang an schlichtweg falsch.

    Du weißt doch, wie es läuft. Die örtliche Lernbehindertenschule hat abgewehrt: Rollstuhl können wir nicht. Die Grundschule war voll: Inklusion können wir nicht.


    Das ist der Lauf der Dinge, da wird nicht im 5. Schuljahr noch mal gewechselt, hätte ich wohl auch nicht empfohlen. Klassengemeinschaft und so.


    BBW ist m.E. in jedem Falle der richtige Ausbildungsort.

  • (1) Weil das die Realität ist- runter geht immer, rauf nimmer.


    (2) Deswegen bin ich ja auch immer skeptisch, was die ganze Förderschuldebatte angeht. Es gibt kein Merkmal, was jemanden definitiv als "lernbehindert" definiert. Das hängt immer vom Gutachter ab, vom IQ-Test, von den aktuellen schulischen Umständen... (als der Schüler 2006 eingeschult wurde fanden die Lehrer, dass er an einer G-Schule besser aufgehoben wäre. Jetzt muss er für seine Rechte kämpfen.)
    Die Bandbreite von Schülern aller Schulformen ist groß. Was sagt dazu eigentlich Herr Frapper?

    zu (1): Das stimmt definitiv nicht. Klar gehen mit der Zeit mehr SuS vermutlich runter als hoch, aber es ist schon sehr durchlässig. Meine erste Klasse war eine LE-Klasse. Zwei davon waren sehr gut. Nach den Weihnachtsferien habe ich sie in die Regelklasse zur Probe gegeben. Einer davon macht dieses Schuljahr den HS-Abschluss, der andere nächstes Schuljahr seinen Realschulabschluss. :) Bei einem dritten wollten die Eltern die Probebeschulung in der Regelklasse nicht. Letztes Jahr hat ein LE-Schüler nach Klasse 9 ein Jahr drangehangen und den HS-Abschluss gemacht. Einige SuS machen bei uns nach der H9 noch die H10 und holen sich ihren RS-Abschluss.
    Auch in meinem Zivildienst an der Schule für Körperbehinderte habe ich erlebt, dass bei zwein der Förderschwerpunkt GE aufgehoben wurde und sie haben einen - wenn auch sehr schwachen - LE-Abschluss gemacht.


    zu (2): Ich bin skeptisch, was dieses Klammern an einem Regelschulabschluss betrifft. Das ist als Eltern verständlich, aber nicht zu Ende gedacht, weil sie nicht wissen, was der Bildungsgang LE tatsächlich bietet - in Hessen ist der gut! Das muss man ihnen aber erst einmal alles offenlegen. Auch mit 4, 4, 4 in den Hauptfächern und allen anderen Fächern so ähnlich (nicht einmal eine Versetzungsefährdung wegen täglicher stundenlanger Ackerei) kann es sinnvoll sein, den berufsorientierten Abschluss LE zu machen. Es geht nicht darum, ob man sich mit Achen und Krachen zum HS-Abschluss rettet, sondern was man davon für seinen persönlichen Werdegang und die Entwicklung hat. Da hängt Förderung vom Arbeitsamt für später und schlicht und ergreifend Zeit dran, die manche zum Heranreifen brauchen. Letztes Jahr hatten wir zwei genau solcher Fälle. Da haben sich die Eltern jahrelang gewehrt. Eine Lehrerin hat ihnen dann mal genaue Infos gegeben, was diese Berufsorentierung für Chancen bietet und dass es nicht das Ende der Welt ist. Dann kam das Einverständnis. Die beiden sind gerade ziemlich glücklich, nicht mehr in dieser HS-Mühle zu sein und zeigen zu können, was sie drauf haben.
    So eine Entscheidung treffe ich nicht leichtfertig und nicht ohne Rücksprache mit Schulleitung und Klassenkonferenz. Die Diagnostik ist ein weiterer Baustein. Die Eltern haben das letzte Wort, weil sie den Antrag unterschreiben müssen. Die genaue Vorgehensweise für eine zwangsweise LE-Einstufung kenne ich nicht. So weit will das aber auch keiner kommen lassen, denn dabei verlieren alle.




    Zum Fall aus dem Thread muss ich passen. Als Mittelstufenlehrer kenne ich mich mit den BBW-Gedöns nicht so aus.

  • Hallo!


    An der Schule müsste es einen Berufsberater von der Arbeitsagentur und einen Rehabilitationshelfer geben. Diese Personen sind gerade die richtigen Ansprechpartner und können sagen, welches Berufskolleg den Bildungsgang "Ausbildungsvorbereitung" anbietet. Bestimmt kann gemeinsam mit diesen Menschen oder mit dem Berufskoordinator der Schule per "Schüler-online" die richtige Schule ausgewählt werden. Ab dem 2.2. ist dieses Portal geöffnet und die Anmeldung kann durchgeführt werden.


    Zur Info:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=372575



    § 19 (Fn 13, 15)
    Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II


    (4) Eine Schülerin oder ein Schüler mit einem während derVollzeitschulpflicht förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischerUnterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird auch danach ohneein neues Verfahren nach den §§ 11 bis 15 sonderpädagogisch gefördert, solangesie oder er aufgrund der Schulpflicht oder einer Berechtigung nach § 19 Absatz9 des Schulgesetzes NRW eine Schule besucht. Bei der Aufnahme einer Schülerinoder eines Schülers in ein allgemeines Berufskolleg als Ort des GemeinsamenLernens wird sie oder er dort bis zu drei Jahre im BildungsgangAusbildungsvorbereitung unterrichtet. Der Schulbesuch dient der Vorbereitungauf eine Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus wird eine Schülerin oder ein Schülersonderpädagogisch gefördert, solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht,das sie oder er nach dem Ende der Schulpflicht begonnen hat.

  • @Krabappel na klar. Hab gerade auch erst gemerkt, dass bei meinem copy/paste leider einige Leerzeichen verloren gegangen sind.


    Also: Während der Regelschulzeit in der Allgemeinbildenden Schule wurde ein AOSF Verfahren eingeleitet und ein Förderschwerpunkt ermittelt. Dieser Förderbedarf endet in einigen Fällen nach 10 Schuljahren. Bei dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" wird dieser Förderbedarf jedoch ohne erneute Überprüfung fortgeführt. Normalerweise sollten die Schüler bereits seit der 9. Klasse Kontakt zu einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes und einer Rehaberaterin der Arbeitsagentur haben, die ihnen und ihren Eltern die weiteren Schritte erläutert.


    Joel muss/kann sich ab dem 2.2. über "Schüler-online" in einer Berufsschule anmelden, die den Bildungsgang "Ausbildungsvorbereitung" anbietet. Erklärungen dazu findet man hier: https://www.berufsbildung.nrw.…itung-anlage-a/index.html


    Natürlich kann Joel auch direkt in das Berufsleben einsteigen und eine Fachpraktikerausbildung (früher Werkerausbildung) durchführen. Auch hier ist wieder die Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner. Zur Unterstützungen kann Joel abH (ausbildungsbegleitende Hilfen) beantragen, dass ist quasi eine Nachhilfe und sozialpädagogische Betreuung. Falls eine solche Ausbildung trotz der abH zu schwer wird, kann er auch eine BaE (Außerbetriebliche Ausbildung) durchführen. Es gibt sehr viel Angebote für Schüler, die Unterstützung benötigen. Ich hoffe, nun war es verständlicher ;)

  • zu (2): Ich bin skeptisch, was dieses Klammern an einem Regelschulabschluss betrifft. Das ist als Eltern verständlich, aber nicht zu Ende gedacht, weil sie nicht wissen, was der Bildungsgang LE tatsächlich bietet - in Hessen ist der gut! Das muss man ihnen aber erst einmal alles offenlegen. Auch mit 4, 4, 4 in den Hauptfächern und allen anderen Fächern so ähnlich (nicht einmal eine Versetzungsefährdung wegen täglicher stundenlanger Ackerei) kann es sinnvoll sein, den berufsorientierten Abschluss LE zu machen. Es geht nicht darum, ob man sich mit Achen und Krachen zum HS-Abschluss rettet, sondern was man davon für seinen persönlichen Werdegang und die Entwicklung hat. Da hängt Förderung vom Arbeitsamt für später und schlicht und ergreifend Zeit dran, die manche zum Heranreifen brauchen. Letztes Jahr hatten wir zwei genau solcher Fälle. Da haben sich die Eltern jahrelang gewehrt. Eine Lehrerin hat ihnen dann mal genaue Infos gegeben, was diese Berufsorentierung für Chancen bietet und dass es nicht das Ende der Welt ist. Dann kam das Einverständnis. Die beiden sind gerade ziemlich glücklich, nicht mehr in dieser HS-Mühle zu sein und zeigen zu können, was sie drauf haben.
    So eine Entscheidung treffe ich nicht leichtfertig und nicht ohne Rücksprache mit Schulleitung und Klassenkonferenz. Die Diagnostik ist ein weiterer Baustein. Die Eltern haben das letzte Wort, weil sie den Antrag unterschreiben müssen. Die genaue Vorgehensweise für eine zwangsweise LE-Einstufung kenne ich nicht. So weit will das aber auch keiner kommen lassen, denn dabei verlieren alle.

    Meine SL hebt auf Biegen und Brechen möglichst jeden Förderschwerpunkt Lernen auf, damit die SuS den HS 9 machen können. Der wird ihnen in der Regel bei uns sogar geschenkt, solange sie anwesend sind. Ich könnte ko*! Damit gelten die Kinder nämlich für die Arbeitsagentur zunächst als "geheilt" und wir haben eine riesen Arbeit damit, den Schülern, den Eltern und der Agentur klar zu machen, was die Schüler alles (nicht) können. Da rede ich mir jahrelang den Mund fusselig bezüglich Stärken und Schwächen, versuche Berufswünsche einzuordnen und gebe detailliertes Feedback zu den Kompetenzen und dann kommt die SL und vermittelt Schülern und deren Eltern "siehste, dann das Kind doch wohl!".


    Was bringt das meiner SL? Eine schöne Statistik. Der Abschluss der Förderschule Lernen ist nämlich von der KMK irrsinnigerweise nicht als Abschluss anerkannt und wird somit in der Statistik als Abgänger ohne Abschluss gewertet. (Sagt mir zumindest die Dame, die unsere Statistik macht)

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich kenne den LE-Abschluss in NRW, weil ich da Ref gemacht habe. Das ist ja "lediglich" ein Textzeugnis und ein Nichtbestehen gibt es quasi nicht. In Hessen ist das etwas anders. In allen Fächern gibt es Ziffernnoten und in den Kernfächern zusätzlich eine kurze schriftliche Bewertung. Die Kriterien für den Abschluss sind zwar auch megweich, aber wer in der Berufsorientierung (BO) eine 5 hat, bekommt keinen LE-Abschluss. Eine 5 dort kann man nicht ausgleichen. Die BO-Note setzt sich in Klasse 7 und 8 aus AL und der Schülerfirma zusammen. In Klasse 9 gibt es die Schülerfirma nicht mehr, sondern man muss in zwei unterschiedlichen Betrieben ein knappes halbes Jahr einen Tag in der Woche arbeiten. Praktikumsplätze in Betrieben, in denen man mit dem BO-Abschluss nicht arbeiten könnte, werden von der BO-Leitung abgelehnt. In Klasse 9 legt man zudem eine Präsentationsprüfung ab, die der HS-Präsentationsprüfung sehr ähnlich ist. Letztes Jahr ist auch ein Schüler durchgefallen und ist einfach abgegangen - bei dem war auch nichts zu machen.
    Wie der Abschluss in der Statistik gewertet wird, weiß ich nicht. Ich finde das Konzept gut. Die Schüler gehen gerne in die Schülerfirma und die Betriebe.
    Wenn man bei uns jedem LE-Schüler einen HS-Abschluss in die Hand drücken würde, würde mir auch alles hochkommen. In Bezug auf die Förderung von der Agentur haben sie nichts davon.

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