Beschäftigungsverbot in Probezeit

  • Guten Abend,


    ich habe eine für mich wirklich wichtige Frage und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich bin Grundschullehrerin in Bayern und im zweiten Jahr der Probezeit. Meine beiden Besuche liegen schon hinter mir und im Herbst sollte ich dann eigentlich meine Urkunde zur Beamtin auf Lebenszeit bekommen.


    Nun ist es jedoch so, dass ich aufgrund eines fehlenden Impfschutzes in meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen haben.
    Ich darf die restlichen Monate meiner Probezeit also nicht mehr ableisten.


    Was heißt das denn nun konkret für mich?
    Muss ich die fehlenden Monate einfach nur ableisten, wenn ich nach meiner Elternzeit wieder anfange zu arbeiten? Oder werde ich vielleicht sogar "entlassen" und mir mein Status zur Beamtin auf Probe entzogen?


    Viele Grüße

  • Soviel ich weiß zählt das BV als ob du arbeiten würdest und damit läuft die Probezeit dann darin aus und du würdest sogar darin auf Lebenszeit verbeamtet (wenn die Zeit spätestens innerhalb des Mutterschutzes um ist), sonst kommt das einfach nach der Elternzeit.


    Entlassen darfst du deswegen keinesfalls werden!

  • Erkundige dich auf jeden Fall bei einer Behörde, die kompetent ist, bei deiner Schulleitung oder besser noch beim Schulamt. Verlasse dich nicht auf Vermutungen hier. Mein erster Ansprechpartner wäre das Schulamt, wenn die es nicht genau wissen, leiten die dich weiter. Es geht auch darum, wann spätestens du wiederkommen musst, damit es nahtlos weitergeht.


    Wir hatten einen ähnlichen Fall an der Schule. Diese Kollegin hatte ebenfalls ihre Probezeit aufgrund der Schwangerschaft nicht beenden können (hatte aber kein Beschäftigungsverbot), ist dann nach 2 Jahren wiedergekommen und hat da weitergemacht, wo sie aufgehört hat.

  • Mutterschutz zählt für die Probezeit, daher würde ich davon ausgehen, dass ein BV auch zählt.
    Aber nachfragen wäre hier bestimmt kein Problem und die rechtlich sichere Variante.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Als Grundschullehrerin bist du doch vermutlich beim BLLV, oder? Dann würde ich in München dort mal anrufen, die haben sehr fitte Dienstrechtsspezialisten, die die Frage bestimmt kompetenter beantworten können als wir hier...

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