Arbeitszimmer und Laptop absetzen?

  • Hallo,


    ich trete im März meine Stelle an. Wir haben eine 2RW und ein Baby. Das ist in der Stadt in der wir wohnen ok, aber ich habe keinen Arbeitsplatz, dafür ist kein Platz. Für die Vor- und Nachbereitung der Stunden brauche ich einen Arbeitsbereich. Wir wollten sowieso in eine 3RW ziehen weil der Filius irgendwann vielleicht schon sein Zimmer braucht… Gleichzeitig frage ich mich, ob und wie ich ein Arbeitszimmer absetzen könnte steuerlich. Ich habe hier (http://dlg-lohnsteuer.de/mitgl…s/steuertipps-fur-lehrer/) gelesen, dass das ja nicht so einfach sei.


    Die Frage ist nun:


    - da ich wahrscheinlich kein eigenes Zimmer absetzen kann sondern nur einen Teil, ob wir aus unserem Wohnzimmer einen Bereich als AZ absetzen, denn das Kinderzimmer ist tabu (Kabelsalat hier ist nicht schön…).


    oder wie würdet ihr das anpacken?


    Die andere Frage: Da ich Informatik unterrichten werde, und mein alter Laptoppi wirklich nicht fit ist, ich aber wohl einen für unterwegs brauche, frage ich mich ob ich den irgendwie auch absetzen kann. ich habe hier gelesen dass man den zu 50 % absetzen kann, da das Amt davon ausgeht dass man diesen auch privat nutzt. Und der Anschaffungswert wird über drei Jahre angesetzt, richtig? Also AW durch 36 ist der monatlich absetzbare Betrag, korrekt?


    Vielleicht hat das ja jemand durch ;)



    DANKE wie immer
    :wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Das Arbeitszimmer muss meines Wissens (ich kann ja schon länger nicht mehr absetzen) abgeschlossen sein und so eingerichtet, dass eine private Nutzung quasi ausgeschlossen ist. Laptop und PC haben bei mir immer problemlos funktioniert.

  • Man kann einiges absetzen:
    - Miete und Nebenkosten anteilig
    - 20% der Telefonrechnung
    - alle fünf Jahre eine neue Schuljahr
    - Mobiliar
    - ...


    Das ist eigentlich alles nicht so wichtig, denn der Betrag ist mit 1250€ gedeckelt. So hat man es mir auf dem Finanzamt gesagt. Da kommt man schnell hin und da das alles ab diesem Durchlauf ohne Belege laufen soll, wird auch vermutlich keiner nachfragen.

  • (alles ohne Gewähr!)
    Also lediglich der Betrag der fürs Arbeitszimmer (also anteilig Miete und NK) sind auf 1250€ gedeckelt. Geht aber tatsächlich nur wenn es ein eigener Raum ist, der nicht privat genutzt wird.
    Telefon/Internetkosten etc können zusätzlich geltend gemacht werden.
    Ebenso Laptop, Tablet, Drucker, Patronen, Papier, Stifte und all solcher Kram.
    Du musst nur insgesamt auf über 1000€ kommen damit sich das lohnt, denn ich glaube die Pauschale wäre sonst günstiger (Stichwort Werbungskosten).
    Genauer kannst du das von einer Lohnsteuer Software erfahren oder/und rechtlich sicher natürlich beim Steuerberater o.ä.

  • Mache dich erst einmal schlau, wie viel Euro du für deinen Laptop vom Finanzamt erstattet bekommst. Den Großteil zahlst du selbst. Willst du gegenüber deinem Dienstherren tatsächlich so großzügig sein? Oder anders ausgedrückt: Wenn der Dienstherr denkt, dass du für deine Arbeit einen Laptop brauchst, dann würde er dir diesen zur Verfügung stellen.

  • Das Arbeitszimmer muss meines Wissens (ich kann ja schon länger nicht mehr absetzen) abgeschlossen sein und so eingerichtet, dass eine private Nutzung quasi ausgeschlossen ist. Laptop und PC haben bei mir immer problemlos funktioniert.

    DAs macht aber keinen Sinn, denn du musst angeben, wieviel du das Arbeitszimmer beruflich und privat nutzt und ob mehrere Personen usw. Bei uns ist es ein eigener Raum, aber ich nutze das Arbeitszimmer und den PC natürlich auch privat, habe das angegeben in der Steuererklärung und es war noch nie ein Problem.


    Edit: Habe nachgeguckt, bis 10% reine private Nutzung ist problemlos möglich. Wirklich einzige Voraussetzung ist, dass es ein abgeschlossener Raum und keine Arbeitsecke ist.

    • Offizieller Beitrag

    DAs macht aber keinen Sinn, denn du musst angeben, wieviel du das Arbeitszimmer beruflich und privat nutzt und ob mehrere Personen usw. Bei uns ist es ein eigener Raum, aber ich nutze das Arbeitszimmer und den PC natürlich auch privat, habe das angegeben in der Steuererklärung und es war noch nie ein Problem.


    Edit: Habe nachgeguckt, bis 10% reine private Nutzung ist problemlos möglich. Wirklich einzige Voraussetzung ist, dass es ein abgeschlossener Raum und keine Arbeitsecke ist.

    Du darfst halt zum Beispiel kein Sofa drin haben oder kein Gästebett (wobei ich aber auch noch nie gehört habe, dass das überprüft worden wäre).

  • Und was ist, wenn ich meine Fachliteratur und die Lektüren für den Unterricht auf dem Sofa lese?


    Oder ist aufrechte Haltung Pflicht?

  • ok, Vielen Dank an alle. Gar nicht so schwer offenbar. Dann werd ich mir das nun mal genau überlegen. ist ja doch ganz schön viel Geld, und es macht Sinn einen Raum für den Job zu haben…

  • Der für mich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt hat bisher bei allen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe, jeweils Grundriss-Skizze der gesamten Wohnung mit Raumaufteilung und eine Einrichtungsskizze des Arbeitszimmers angefordert. Bei einer Familie in einer 3-Raum Wohnung dürfte ein separates Arbeitszimmer unglaubwürdig sein.

  • Der für mich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt hat bisher bei allen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe, jeweils Grundriss-Skizze der gesamten Wohnung mit Raumaufteilung und eine Einrichtungsskizze des Arbeitszimmers angefordert. Bei einer Familie in einer 3-Raum Wohnung dürfte ein separates Arbeitszimmer unglaubwürdig sein.

    bei einer 3-Mann/Frau/Kind-Familie? Warum?

  • Ich glaube, alles unter 800€ im Anschaffungsjahr.

    Stimmt nicht ganz.


    Klar kann man PC, Schreibtisch, Bürostuhl und vor allem auch den ganzen Kleinkram komplett absetzen in dem Jahr, in dem man sie angeschafft hat. Allerdings gilt dies nur für geringwertige Wirtschaftsgüter.


    Für das Jahr 2017 gilt noch: Alles was mehr als 410,- € exkl. MwSt. (also 487,90 € inkl. 19% MwSt.) gekostet hat, muß gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
    Für Anschaffungen in 2018 gilt eine neue Grenze von 800,- € exkl. MwSt. Alles darüber ist nicht mehr geringfügig und muß gemäß AfA abgeschrieben werden.


    In der AfA-Tabelle steht drin über wie viele Jahre Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden müssen, Bsp.:

    • Computer: 3 Jahre
    • Drucker: 3 Jahre
    • Kopierer: 7 Jahre (so ein Drucker, Scanner, Kopierer zählt als Kopierer und nicht als Drucker)
    • Schreibtisch: 13 Jahre?
    • Bürostuhl: 7 Jahre
    • Industrieschornstein: 50 Jahre ;)


    Nehmen wir mal an jemand hat am 10. April 2017 einen Computer für 1800,- € gekauft. Dieser muß über 3 Jahre = 36 Monate abgeschrieben werden. Wir reden also über 36 Monatsraten zu je 50,- €. Der Monat, in dem das Gerät gekauft wurde, kann immer voll angesetzt werden.
    Heißt, daß ich in der Steuererklärung für 2017 alleine für den Computer 9 Monate * 50,- € = 450,- € ansetzen kann.
    In der Steuererklärung für 2018 schreibe ich dann weitere 12 * 50,- € = 600,- € ab.
    In der Steuererklärung für 2019 schreibe ich ebenfalls 12 * 50,- € = 600,- € ab.
    In der Steuererklärung für 2020 sind es dann die restlichen 3 Monate, also 150,- €.


    Sollte das Gerät vor Ablauf der Abschreibungsfrist, also hier vor Ablauf der 36 Monate kaputt gehen, kann ich im letzten Jahr den kompletten Restwert abschreiben. Um sowas dem Finanzamt glaubhaft zu machen, habe ich dann immer den Entsorgungsnachweis hinten dran geheftet.



    Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.


    Ergo: Ich setzte mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir die Zeit das auszurechnen viel zu schade ist, um sie mit sowas zu verplempern.

  • Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.


    Ergo: Ich setzte mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir die Zeit das auszurechnen viel zu schade ist, um sie mit sowas zu verplempern.

    Das halte ich für einen Fehler. Bei mir war das beim ersten Mal Gefiesel, bis ich kapiert hatte, was ich alles brauche bzw. das Zusammensuchen der verschiedenen Informationen hat gedauert, aber die Berechnung nimmt mir ja das Steuerprogramm, das ich nutze, ab. Seither weiß ich, welche Anteile sich ändern und ich habe schnell die entsprechenden Rechnungen (Stadtwerke, Müll, Grundsteuer, Kontoauszug des Hauskredits) rausgesucht - 5 min. Mehraufwand, der sich lohnt: Mein Arbeitszimmer schlägt mit über 1000€ zu Buche!
    Ein gutes Steuerprogramm sagt einem auch, was man ansetzen kann und was nicht. Meines hat16€ gekostet.

  • Mache dich erst einmal schlau, wie viel Euro du für deinen Laptop vom Finanzamt erstattet bekommst.

    Das Finanzamt erstattet nicht die Kosten für den Laptop o.ä., sondern die Werbungskosten mindern das für die Einkommenssteuer anrechenbare Einkommen und damit am Ende die zu bezahlenden Steuern. Aber die Konsequenz ist natürlich die gleiche: Ob/dass man etwas absetzen kann, sollte nie die Kaufentscheidung beeinflussen, sondern nur ob der Gegenstand sinnvoll ist. Absetzbarkeit ist nur eine Minierleichterung.

  • Ergänzung zum Arbeitszimmer: Der Link im ersten Beitrag ist denkbar knapp. Sofa o.Ä. sind KEIN Ablehnungsgrund für ein Arbeitszimmer! Tante Google liefert viele nützliche Infos. http://www.banktip.de/recht-st…kosten-kann-man-absetzen/ z.B.


    Zu PC et al: Ich setze meine Geräte seit Berufseinstieg zu 100% ab, denn ich habe wahrheitsgemäß versichert, dass im Haushalt noch andere Rechner zur Verfügung stehen, die privat genutzt werden. Bin, wie man <--- sieht, nicht Informatiklehrerin.

  • Das Finanzamt erstattet nicht die Kosten für den Laptop o.ä., sondern die Werbungskosten mindern das für die Einkommenssteuer anrechenbare Einkommen und damit am Ende die zu bezahlenden Steuern. Aber die Konsequenz ist natürlich die gleiche: Ob/dass man etwas absetzen kann, sollte nie die Kaufentscheidung beeinflussen, sondern nur ob der Gegenstand sinnvoll ist. Absetzbarkeit ist nur eine Minierleichterung.

    Ist mir schon klar. Aber für die Arbeit Geld ausgeben ist echt eine "Lehrerkrankheit".

  • Da ich Informatik unterrichten werde,

    Das wäre für mich immer noch kein Grund privat einen Laptop zu finanzieren. Bereite mit dem vor, was in der Schule steht. Was muss ich mir denn so unter "Informatik" an einer Mittelschule vorstellen? Und kann es sein, dass du das fachfremd unterrichtrn sollst?

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