Daten im Klassenbuch

  • nein. Du belehrst nicht über Freizeitverhalten.
    Sondern über das Verhalten auf dem Schulgelände und/oder bei schulischen Veranstaltungen (Klassenausflug usw)

  • nein. Du belehrst nicht über Freizeitverhalten.

    Nun... du bereitest als Lehrer die Kinder auf das Leben vor. Dazu gehört auch der Umgang mit Feuer oder mit chemischen Stoffen im Chemieunterricht.
    Und eben auch die Warnung vor Feuerwerkskörpern.


    Es kann dich im Prinzip niemand zwingen, diese Belehrung durchzuführen. Sollte jedoch einem Kind ein Unheil geschehen und die Eltern der Schule vorwerfen, man habe das Thema ja nie behandelt, bist du mit dem Tagebucheíntrag aus der Schusslinie.


    Zum Thema "Krankheit des Lehrers". Falls ich durch Krankheit ausgefallen bin und nachschaue, ob im Tagebuch alle Vertretungsstunden notiert wurden, schreibe ich in die Randspalte "KL krank" - denn das Tagebuch ist mein Arbeitszeitnachweis, falls der Rechnungshof kommt und die Bücher kontrolliert.
    In der Krankmeldung an den Arbeitgeber ist die Krankheit aus Datenschutzgründen nie angegeben - weshalb sollte ich die Neugier meiner Schulleitung befriedigen?


    Fehlende Schüler müssen in der ersten Stunde im Tagebuch vermerkt werden. Das hat folgenden, pragmatischen Grund:
    Sollte ein Feuer-, Gift- oder Amokalarm erfolgen, muss schnell festgestellt werden, ob alle Schüler das Haus verlassen haben. Wenn auf dem Hof durchgezählt wird und dann ein Schüler fehlt, dieser auch nicht im Klassenbuch vermerkt ist, müsste eventuell ein Feuerwehrmann sein Leben für einen Schüler riskieren, der sich zu Hause im Bett und nicht in der Schule befindet. Das wäre unverantwortlich.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Und eben auch die Warnung vor Feuerwerkskörpern.

    Ich würde nicht sagen "Warnung vor Feuerwerkskörpern" sondern "Umgang mit Feuerwerkskörpern", denn generell verboten sind sie bei uns ja nicht.
    Meine Belehrung sieht da immer so aus:

    • Es wird nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM-Nummer gekauft, keine "Polenböller" und selbst gebastelt wird da auch nicht.
    • Der, der das Zeug anzündet, ist nüchtern. Alkohol gibt es erst nach dem Feuerwerk.
    • Es werden keine Blindgänger erneut angezündet! Wenn ihr die unbedingt loswerden wollt, werft sie zu Ostern ins Osterfeuer.

    Leider sehe ich bei uns in der Gegend immer am 1. Januar Kinder durch die Straßen ziehen, die versuchen Blindgänger erneut anzuzünden. Durch die verkürzte Lunte können die natürlich sehr viel schneller explodieren als geplant, auch schneller, als man sich von ihnen wegbewegen kann.

  • Na bei den Kids unterscheiden wir zumindest nach krank oder aus anderen Gründen entschuldigt.

    Wozu soll diese Unterscheidung gut sein?

    Also 6 Wochen Psychiatrie wäre z.B. 30 Tage "entschuldigt" aber nicht "krank".

    Weil das ja nur "psycho" ist, aber nicht richtig krank?


    Ich verstehe nicht, warum erst zwischen Krankheit und anderen Entschuldigungsgründen unterscheiden will, und dann aber einen Klinikaufenthalt nicht mit einer Krankheit in Verbindung wissen möchte. Kompliziert und ungenau.

  • Wozu soll diese Unterscheidung gut sein?

    Bei uns gibt es die Unterscheidung auch:

    • B = Beurlaubt --> Stunden dürfen nicht fürs Zeugnis als Fehlstunden gezählt werden.
    • E = Entschuldigt --> Weiche (selbstgeschriebene) Entschuldigung. Ist zwar entschuldigt, aber wenn an dem Tag eine Klausur war, darf die nicht nachgeschrieben werden sondern wird mit 6 gewertet.
    • K = Krank --> Attest liegt vor, Stunde Entschuldigt, Klausur darf nachgeschrieben werden.
    • U = Unentschuldigt --> Stunde unentschuldigt und entsprechend Sonstige Mitarbeit mit Note 6 zu werten, wenn eine Klausur stattgefunden hat, diese mit 6 zu werten ohne Option auf Nachschreibtermin

    Und diese Buchstaben stehen dann auch vorne in der Anwensenheitsliste, damit die Kollegen sehen, wie sie das Fehlen zu werten haben und ob ggf. ein Nachschreibtermin gewährt werden darf.

  • Die Gründe für das Fehlen einer Lehrkraft gehen sowohl das Kollegium als auch die Schüler nichts an. Dasselbe gilt eigentlich auch für die konkreten Gründe für das Fehlen eines Schülers.
    Der Grund "Erkrankung" reicht mir. Ich muss nicht wissen, ob die 13jährige Schülerin X ein gynäkologisches Problem hatte. Selbst Oberstufenschülerinnen schreiben teilweise als Grund für Fehlzeiten sinngemäß Probleme mit ihrer Menstruation auf. Da weise ich immer darauf hin, dass "Erkrankung" als Grund reicht.


    Die Gründe für die Abwesenheit einer Lehrkraft fallen wie Nele sagt unter den Datenschutz - auch die Vertretungsapps, die passwortgeschützt den Schülern sagen, ob eine Stunde ausfällt, lassen theoretisch zu, dass unsere Fehlzeiten konkret erfassbar sind, wenngleich die Gründe für die Fehlzeiten hier natürlich nicht mitgeteilt werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Der Grund "Erkrankung" reicht mir. Ich muss nicht wissen, ob die 13jährige Schülerin X ein gynäkologisches Problem hatte.

    Bei uns liefern sie einem die Gründe ungefragt gleich mit und wenn man sie dann fragt: "Weißt Du überhaupt, was Du mir gerade gegeben hast?", kommt nur Unverständnis und "Datenschutz ist mir doch egal".
    Konkret sind in der Gegend einige Ärzte dazu übergegangen für Atteste Geld zu nehmen. Entsprechend habe ich die Schüler angewiesen sich einfach einen "gelben Schein", also eine Krankschreibung ausstellen zu lassen. Wenn Azubis sowas brauchen und auch bekommen, kriegen Vollzeitschüler sowas auch. Dafür nimmt kein Arzt Geld vom Patienten.


    Bei den Krankschreibungen gibt es ja immer eine Version für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und eine für den Versicherten. Sie geben mir immer gleich den ganzen Block inkl. der beiden letzten Versionen. Die beiden Versionen gebe ich ihnen immer zurück mit dem Hinweis darauf, daß der Zahlencode (ICD 10 Schlüssel) darauf mir genau die Diagnose mitteilt und ich das gar nicht wissen will.

  • Deswegen ist in NRW die Bezeichnung "Attest" auch irreführend. Eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit, also der "gelbe Schein" reicht völlig aus.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • nein. Du belehrst nicht über Freizeitverhalten.



    Nun... du bereitest als Lehrer die Kinder auf das Leben vor.


    was in deren Freizeit passiert, entzieht sich mir völlig. Und das ist auch völlig in Ordnung so.
    So muss ich z.B. belehren, dass Schneebälle auf dem Schulhof absolut verboten sind. Wenn sie nachmittags zu Hause Schneebälle werfen und sich damit verletzen, werde doch nicht ICH dafür belangt.

  • nein. Du belehrst nicht über Freizeitverhalten.



    ...

    Doch das mache ich, weil ich dazu angewiesen werde. Schriftlich. Frage war ja, warum und ob das überhaupt verpflichtend ist und was passiert, wenn ich nicht belehrt habe (Gefahren am Eis z.B., wir haben keinen See im Schulhof)


    Natürlich redet man da mal drüber. Ich muss aber rund 25 Belehrungen Dokumentieren, mit Nachbelehrung etc.

  • Spannend worüber ihr so alles belehrt! Restmunition? Gefahren mit zugefrorenen Seen? Böller? :sterne:


    Ich belehre über Verhaltensregeln im Computerraum und wo die Oberstufenschüler laut Schulordnung (nicht) parken dürfen, that's pretty much it. Sachen, die direkt mit Schule zu tun haben halt. Wenn irgendwas mit meinem Unterricht zu tun hat, schön und gut, aber einfach um der Belehrung willen finde ich das schon irgendwie lächerlich. Ich sehe es als Aufgabe der Eltern an, ihr Kind lebensfähig zu machen, nicht als Aufabe der Schule jede Gefahr im Alltag zu antizipieren und Belehrungen dazu protokollieren zu lassen. Es lebe die Bürokratie!

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Spannend worüber ihr so alles belehrt! Restmunition? Gefahren mit zugefrorenen Seen? Böller?

    plus Tollwutgefahr, Drachensteigen etc pp


    Aber wie gesagt, wir belehren nur über das entsprechende Verhalten auf dem Schulgelände und/oder bei schulischen Veranstaltungen. Der Freizeitbereich der Schüler ist damit nicht gemeint ;)

  • Krass. Sowas gibts hier gar nicht?!


    Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden fächerspezifische Dinge belehrt, mehr nicht (z.B. ich darf das Schwimmbad nicht vor der Lehrkraft betreten).

  • K = Krank --> Attest liegt vor, Stunde Entschuldigt, Klausur darf nachgeschrieben werden.

    Da würde ich dann eher "A" für "Attest" schreiben. Ist aber vielleicht zu schlicht gedacht. Ich würde dann auch "A" eintragen, wenn z.B. jemand bei einer Klausur nicht teilnehmen konnte, weil er z.B. als Zeuge vor Gericht aussagen musste. Für's Nachschreiben wären das wohl gleichertige Fälle, oder?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dito. Hier bekommen fehlenden Schüler einen senkrechten Strich im Klassenbuch. Daraus wird dann entweder ein
    A: Attestiertes Fehlen
    B: Beurlaubung
    E: Entschuldigtes Fehlen
    U: unentschuldigtes Fehlen


    Dann weiß jeder Lehrer direkt Bescheid.
    Warum wer fehlt geht ja niemanden was an.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • plus Tollwutgefahr, Drachensteigen etc pp
    Aber wie gesagt, wir belehren nur über das entsprechende Verhalten auf dem Schulgelände und/oder bei schulischen Veranstaltungen. Der Freizeitbereich der Schüler ist damit nicht gemeint ;)

    Sowas gibts in NRW meines Wissens nicht! Ich habe jedenfalls noch nie sowas gemacht. Mache ich das jetzt seit Jahren falsch? Ich bin doch nicht die Mami! Oder ist das Sache der SEK I?

  • Ich schnall ab! Das ist ja... mir fehlen alle Worte. Schlangenbiss???? Ach du liebe Güte. Ich hab’s nur überflogen, aber bin etwas geschockt. Was haben die Eltern zuhause noch an der Erziehung zu tun? Eigentlich ist da ja so gut wie alles drin.


    Ist das ein DDR-Relikt oder gibt es das auch in zB Hessen?

  • Offensichtlich sind Sachsens Lehrer die Mütter der Nation. Siehe ergoogelten Anhang ;)

    unglaublich. UN-GLAUB-LICH. Da denkt man Abstrusitäten aus dem Schulalltag könnten einen nicht mehr überraschen und dann kommst du daher. :staun: Wenn das nicht 16 Seiten wären würde ich ja glauben du hättest das gerade geschrieben um uns zu veräppeln. Aber das ist dann wohl zu viel des Aufwandes.


    Und ihr geht diese 16 Seiten wirklich durch und hakt ab, dass jeder Schüler das alles gehört hat? Wird dann auch nachgehalten wer währenddessen
    a) eingeschlafen
    b) lachend vom Stuhl gefallen (Schlangenbiss, Drachensteigen...)
    c) wieder zum Erstklässler mutiert (Teilnahme am Straßenverkehr, unterschieden nach Sommer und Winter sowie Radfahrer und Fußgänger)
    ist, oder
    d) beleidigt (/wahlweise beschämt) den Raum verlassen hat (gesunde Lebensform und hygienische Verhaltensweisen)
    ???
    Ehrlich... ich wiederhole mich, aber: un-glaub-lich.


    Ich stimme Sissymaus zu: Meiner Erfahrung nach (jetzt bin ich mal vorsichtig) gibt es sowas in NRW nicht. Vllt. weil es keine (kaum?) wildlebenden Schlangen und giftigen Pilze auf den Schulhöfen gibt.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

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