Eltern erstreiten Platz an Förderschule

  • Der Artikel stellt den Fall offensichtlich sehr verkürzt und in Teilen inkorrekt dar. In NRW besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und dem gemeinsamen Lernen. Der Besuch der Förderschule braucht also nicht gerichtlich durchgesetzt werden, wenn erwiesenermaßen sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
    Die Eltern haben somit nicht den Besuch der Förderschule erstritten, sondern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, welcher hier vorher verneint wurde.
    Und ich muss sagen, dass ich in Bezug auf den sonderpädagogischen Förderbedarf hier auch eher skeptisch bin. Denn das medizinische Gutachten hat nur eine visuelle Wahrnehmungsstörung attestiert, der angebliche Autismus wird nur von der Mutter erwähnt. Es gibt halt auch Eltern, die gerne auf die Autismus-Schiene aufspringen.

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    Die Eltern haben somit nicht den Besuch der Förderschule erstritten, sondern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, welcher hier vorher verneint wurde.
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    wurde der überhaupt je geprüft?


    Und genetisch festgestellter Autismus, der zur Hausaufgabenverweigerung führt. Aaaaaja.


  • Und ich muss sagen, dass ich in Bezug auf den sonderpädagogischen Förderbedarf hier auch eher skeptisch bin. Denn das medizinische Gutachten hat nur eine visuelle Wahrnehmungsstörung attestiert, der angebliche Autismus wird nur von der Mutter erwähnt. Es gibt halt auch Eltern, die gerne auf die Autismus-Schiene aufspringen.

    Wenn er eine solche visuelle Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (kurz CVI) hat, hat er den FS Sehen. Das ist wie das Pendant im Bereich Hören (AVWS) nicht so geläufig und es gibt da auch ein paar Fehldiagnosen.
    Ein Gentest auf Autismus ist mir noch nicht unter die Nase gekommen. Das finde ich auch seltsam.

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